Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:29
13 Jahre, um das aufzuholen was damals versäumt wurde, ist geradezu wenig. falls er entlassen werden sollte, hat er weiterhin Bedarf an ständiger Begleitung und Betreuung (Stichwort betreutes Wohnen, selbst Rödel hat das kapiert).


Den Gutachtern und Fachleuten vorzuwerfen, er säße wegen falscher /mangelhafter Gutachten in der Psychiatrie ist geradezu lächerlich!


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:40
@lawine

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo Du einen Widerspruch siehst.

Dass man evtl. Ulvi´s Taten hätte verhindern können, wenn man ihn früher mehr oder
besser gefördert hätte, dass kann schon sein.
Warum ist es nicht passiert und warum hat man es lieber "übersehen" oder
herunter gespielt, dafür kann es mehrere Gründe geben, sei es Mitleid oder auch
eigene Schuldgefühle ihm gegenüber. Oder man wollte nicht wahrhaben, dass das eigene Kind so etwas tut.

Was jetzt geschieht hat für mich einen ganz anderen Charakter, hier haben sich einige
Leute zu einem Kreuzzug versammelt, der sich mittlerweile meiner Meinung nach fast schon verselbständigt hat. Hier wird, warum auch immer, ein Bild vom "reinen Tor" und dem "bösen Apparat" aufgebaut, welches, wie jede Schwarz- Weiss- Darstellung, eben viel zu einfach ist und damit keinem gerecht wird.

Zudem sicher einige sich selbst ruhiger fühlen können, wenn sie nicht damit leben müssen, jahrelang "weggeschaut" zu haben, dürfte zumindest menschlich verständlich sein, auch wenn es keine Entschuldigung darstellt.
Wie oft geschieht so etwas? Wie oft wird weggesehen, obwohl man weiß es gibt evtl. häusliche Gewalt oder Suchtprobleme, ich denke schon sehr oft!

Die Frage wie sehr er selbst aufgrund seiner Behinderung einsichtig / verantwortlich war ist
doch eigentlich geklärt.
Er wusste das seine Missbrauchstaten "falsch" waren, hatte sich aber nicht soweit unter Kontrolle sie deswegen sein zu lassen. Daher auch seine Unterbringung im BKH.
Dass er deswegen durchaus in der Lage war halbwegs selbständig zu agieren, zumindest in dem ihm vertrauten Umfeld, da sehe ich keinen Widerspruch.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:46
@stupormundi
danke für deinen Beitrag, aus dem ich einen SAtz rausgreife, den ich ganz genauso sehe!:
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Er wusste das seine Missbrauchstaten "falsch" waren, hatte sich aber nicht soweit unter Kontrolle sie deswegen sein zu lassen. Daher auch seine Unterbringung im BKH.
den widerspruch bringen Rödel und ihre Anhänger künstlich ins Spiel: sie behaupten, UK sei zu Unrecht in der Psychiatrie, weil er nach dem Fall des Mordvorwurfes dort nicht mehr hingehöre. RA Euler sah keine Dringlichkeit, UK aus der Psychiatrie "zu befreien", er sagte, die Missbrauchsvorwürfe bestehen weiterhin (weiterhin in den Akten) weswegen er ausgewechselt wurde, gegen einen anderen Anwalt.
Zitat von stupormundistupormundi schrieb: hier haben sich einige
Leute zu einem Kreuzzug versammelt, der sich mittlerweile meiner Meinung nach fast schon verselbständigt hat. Hier wird, warum auch immer, ein Bild vom "reinen Tor" und dem "bösen Apparat" aufgebaut, welches, wie jede Schwarz- Weiss- Darstellung, eben viel zu einfach ist und damit keinem gerecht wird.
ganz genau, es wird keinem gerecht!

und eine Sache, die weder UK noch seinen damaligen Opfern gerecht wird, kann nicht gut sein!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 16:23
Für mich ist Frau Knobloch sogar vierfaches Opfer. Ihr Kind verschwindet, sie wird von den Ermittlern bedrängt und verdächtigt. Man nötigt sie zu Falschaussagen und wird dafür von den Lichtenbergern verachtet.
Ich hatte immer den Eindruck, dass die Ermittler Frau Knobloch sehr menschlich behandelten
und nun auf einmal wurde sie "bedrängt"? Und durch wen wurde sie zu Falschaussagen
genötigt? Das alles ist vollkommen neu und erklärungsbedürftig.

Zitat von @atlasman um 11:05 Uhr


1x verlinktmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 16:33
Zitat von lawinelawine schrieb:den widerspruch bringen Rödel und ihre Anhänger künstlich ins Spiel: sie behaupten, UK sei zu Unrecht in der Psychiatrie, weil er nach dem Fall des Mordvorwurfes dort nicht mehr hingehöre. RA Euler sah keine Dringlichkeit, UK aus der Psychiatrie "zu befreien", er sagte, die Missbrauchsvorwürfe bestehen weiterhin (weiterhin in den Akten) weswegen er ausgewechselt wurde, gegen einen anderen Anwalt.
Ich sehe hier keinen Widerspruch. Zu Unrecht in der Psychiatrie bedeutet ja nicht automatisch, dass die Herr Kulac sich 100%ig unter Kontrolle hat oder hatte. Frau Rödel bezieht sich immer auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das wurde hier schon zu genüge erörtert.

Der Gutachter selber sagte ja, dass der Wegfall des Mordvorwurfs zu einer vorteilhafteren Prognose führen würde. Dass Herr Euler dies nicht aufgenommen hat und beispielsweise mit diesem Satz eine neue Entscheidung durch das Gericht verlangt hat, ist nicht verständlich. Zusätzlich wären die Diskrepanzen zwischen der Rückfallgefahr auf Grund von den Tests und zu den klinischen Befunden natürlich diskussionswürdig. Dass er nicht wüsste, wie er den Antrag begründen sollte, halte ich persönlich nur für vorgeschoben. Dass er daher ausgewechselt wurde ist in meinen Augen mehr als verständlich.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 16:48
... Sollte der 37-Jährige im Bezirkskrankenhaus bleiben müssen, will sein Verteidiger ein neues Wiederaufnahmeverfahren beantragen. Dabei soll dann „die angebliche Vergewaltigung Peggys“ noch einmal vor Gericht aufgerollt werden. „Käme es dabei auch zu einem Freispruch, müsste Ulvi K. freigelassen werden“, sagt Saschenbrecker. Die Beweislage sei sehr dünn.

Seit 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth im Fall Peggy wieder. „Alle Spuren wurden neu überprüft“, versichert Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. In den kommenden drei Monaten sollen diese Ermittlungen voraussichtlich zum Abschluss kommen. Drei neue „schwach Tatverdächtige“ gibt es laut Potzel.
...

Chefermittler Potzel warnt jedoch vor voreiligen Schlussfolgerungen: Bei keinem der drei Verdächtigen habe sich bislang ein ausreichender Verdacht ergeben, um Anklage im Fall Peggy erheben zu können.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/fall-peggy-ulvi-k-durfte-weihnachten-nicht-nach-hause-4585834.html
Ach, Herr Potzel warnt schon mal vorsorglich, weil man seit dem WAV den Fall Peggy Knobloch
anscheinend unbeachtet ließ und keine Ergebnisse zu verzeichnen sind. Vielleicht hätte er doch
mal vorsorglich irgendwo buddeln lassen sollen, damit wenigstens der Eindruck einer Aktivität
entstehen könnte.

Und was die Vergewaltigung Peggy's angeht, die ja eigentlich Auslöser zu dem Mord
gewesen sein soll: Ja, es wäre wirklich erforderlich, aufzurollen, ob es an dem besagten
Tag zu der Tat überhaupt kommen konnte oder ob es glaubwürdige Zeuginnen gibt,
bei denen Peggy sich aufhielt.

@emz gestern, 13:12 Uhr
... Deshalb stellt sich mir die Frage, würden die "Kinder" in einem Wiederaufnahmeverfahren abermals befragt? Erneut stigmatisiert würden sie auf jeden Fall ...
Nach 13 Jahren dürften die Kinder halbwegs erwachsen sein und ihre Traumata verarbeitet
haben. Für den Fall, dass nicht, wäre ihre Aussage ebenfalls von Wichtigkeit und evtl. für
die weitere Unterbringung des Ulvi Kulac mit ausschlaggebend.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 17:13
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Nach 13 Jahren dürften die Kinder halbwegs erwachsen sein und ihre Traumata verarbeitet
haben.
Oh.... gerade in den letzten Monaten gab es so viele Berichte über durch Kirchenmitarbeiter missbrauchte Kinder. Da waren über 50jährige noch längst nicht damit fertig. Sooo einfach wie wir Nichtbetroffene uns das vorstellen mag es nun wirklich nicht sein.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Für den Fall, dass nicht, wäre ihre Aussage ebenfalls von Wichtigkeit und evtl. für
die weitere Unterbringung des Ulvi Kulac mit ausschlaggebend.
Sie haben damals ausgesagt. Wie lang will man die Opfer denn damit konfrontieren? Schlimm genug was sie immer und immer wieder an Unverständnis und Taktlosigkeit erleben. AUCH seit 13 Jahren! Sie sind seit 13 Jahren Opfer von Angriffen.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 17:18
@Frau.N.Zimmer
WIR werden keinen Einfluss darauf haben, ob die Opfer bei einem erneuten WAV
aussagen müssen oder nicht. Von mir aus könnte das auch unterbleiben.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 17:26
@ramisha

Eben....


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 17:31
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Der Gutachter selber sagte ja, dass der Wegfall des Mordvorwurfs zu einer vorteilhafteren Prognose führen würde.
Welcher Gutachter hat das gesagt? Bitte, gib doch mal die Quelle. Und bitte nicht Frau Rödel als Quelle.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 18:44
@Frau.N.Zimmer

Gutachter Dr. Blocher

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm

Abschnitt 11


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 19:51
@JosefK1914
Aber es gibt doch nun ein neues Gutachten, das den Wegfall des Mordvorwurfes berücksichtigt.
Und das offensichtlich trotzdem eine weitere Unterbringung vorschlägt.
Ist dieses Gutachten jetzt per se falsch, weil es nicht zu "Deinem Wunschergebnis" kommt?


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:25
Nein, mir geht es hier nicht um angebliche "Wunschergebnisse".

Mir geht es schlicht und einfach um den Rechtsstaat. Und hier hat sich bei der Verhältnismäßigkeits-Abwägung grundsätzlich wesentliches geändert. @traces hatte hier vor einiger Zeit schon richtig das BVerfG zitiert, dass es bei der Verhältnismäßigkeitsabwägung auf die nachgewisenen Taten ankommt. Und wie gesagt, diese haben sich drastisch verändert. Wenn hier ein Gericht dann versucht sich vor einer Entscheidung zu drücken und hier ein Anwalt dieses "Spielchen" noch mitmacht, zeigt sich der Rechtsstaat eben nicht von seiner guten Seite.

Sicherlich hätte Euler hier kontra geben können, aber da Gerichte letztendlich bei der Verhältnismäßigkeitsabwägung einen gewissen subjektiven Spielraum haben, hat er vermutlich den kürzeren gezogen. Seine öffentliche Darstellung, dass er keine Argumente gehabt hätte, ist aus meiner Sicht jedenfalls grober Unfug.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:29
Was will Euler da kontra geben?? Wenn Ulvi noch eine Gefahr darstellt, dann ist es eben so, auch wenn es manche Leute nicht wahrhaben wollen, scheinen ihm die 13 Jahre nichts gebracht zu haben, mich wunderts aber nicht, wenn man ihm einredet, das er nichts falsch gemacht haben.
Wenn er das genauso verleugnet wie die Unterstützer, obwohl Beweise da sind, ist mir das schon klar, das er nicht entllassen werden kann.
Praktischer Fall für Wiederholung, nur was dann ??? wird das auch wieder versucht schön zu reden??


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:30
@JosefK1914
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zählt hier doch überhaupt nicht. Wenn er heute noch nicht die Finger bei sich lassen kann, dann bleibt er eben weiterhin untergebracht.
Ob Euler hier was versäumt hat spielt doch keine Rolle, denn jetzt ist ja der Nachfolger dran.
Soweit ich das sehe wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, eben genau um der neuen Situation Rechenschaft zu tragen. Und nun ist das Ergebnis eben nicht so astrein, dass man sagen könnte, der Patient hätte sofort entlassen werden können. Sollte man diese Entlassung entweder zum jetzigen Zeitpunkt ganz ausschliessen oder in mittelfristigen Etappen planen, so war das Abwarten des jährlichen Anhörungstermin genau richtig.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:32
@VomWinde

Genau so wie Du, seh ich das auch.

@JosefK1914
Was ist denn Deiner Meinung nach bei Kindesmissbrauch verhältnismässig? Wie viele Kinder sollen sich noch ausprobieren lassen in unserem Rechtsstaat?
Ich finde 1 Kind ist schon eines zuviel. Und Du?


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:33
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:Was will Euler da kontra geben?? Wenn Ulvi noch eine Gefahr darstellt, dann ist es eben so, auch wenn es manche Leute nicht wahrhaben wollen, scheinen ihm die 13 Jahre nichts gebracht zu haben, mich wunderts aber nicht, wenn man ihm einredet, das er nichts falsch gemacht haben.
Das Thema haben wir schon durchgekaut. Bei der Verhältnismäßigkeitsabwägung geht es nicht allein darum, ob Herr Kulac evtl. noch eine gewisse Rückfallwahrscheinlichkeit besitzt. Nein, die von ihm zu vielleicht zu erwartenden Taten ist im Verhältnis zu der Zeit, die er in der geschlossenen Anstalt verbracht hat, zu sehen. Und die zu erwartenden Tat ist nicht mehr Mord, was bisher der Fall war. Und diese Entscheidung haben nicht Sie oder ich zu fällen sondern ein Gericht. Und genau dieses hat sich darum gedrückt.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:37
Zitat von jaskajaska schrieb: Sollte man diese Entlassung entweder zum jetzigen Zeitpunkt ganz ausschliessen oder in mittelfristigen Etappen planen, so war das Abwarten des jährlichen Anhörungstermin genau richtig.
Wie @jaska es schreibt - genau das ist der Weg JEDEM gerecht zu werden, auch U.K. um auch ihn vor abscheulichen Taten, die er doch vielleicht auch gar nicht vollbringen will, zu schützen. Der Staat ist auch da um Menschen vor sich selbst zu schützen.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:45
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zählt hier doch überhaupt nicht. Wenn er heute noch nicht die Finger bei sich lassen kann, dann bleibt er eben weiterhin untergebracht.
Und wer will das festgestellt haben? Sind Kinder in der Unterbringung welche als Testvehikel dienen? Wohl kaum. Das Gutachten ist schlicht und einfach nur eine Annahme und da Annahmen nie 100%ig sind, muss man eben in diesen Fällen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwenden, das ist jedenfalls ständige Rechtsprechung des BVerfG.


melden

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 20:47
Gab es eigentlich einen einzigen Kommentar von U.K. selbst, er wolle entlassen werden? Von Urlaub in der Türkei war mal die Rede und von einer Party. Weiss er was es bedeutet nicht mehr im gewohneten Umfeld zu wohnen?
Warum fragt IHN denn niemand?

@JosefK1914

Wie viele "Testkinder" wären denn für Dich legitim? Müssen ja nicht Deine eigenen sein... da ist es dann einfacher, wenn man weit, weit weg wohnt.


1x zitiertmelden