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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:38
@Grantler

Dann klär mich doch mal auf,
wo hier der von Dir postulierte Zusammenhang
bzw. Widerspruch bestehen soll.

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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:40
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:Wenn das kein Widerspruch sein soll, was dann?
Du hast es erfasst ^^


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:46
Mir erschließt sich nicht der Sinn, warum hier, ausgelöst durch eine falsche Behauptung von @Vom Winde, über Berentungen und Schwerbehindertenausweisbeantragungen diskutiert wird. Ich finde es generell bedauerlich, dass hier oft Behauptungen aufgestellt werden, welche vollkommen haltlos und nachweislich falsch sind, in dessen Folge dieser Thread, mit unpassenden und überflüssigen Diskussionen, zugemüllt wird. Was hier teilweise diskutiert wird, wird meiner Meinung nach, dem Thema, um welches es hier doch primär gehen sollte, nicht gerecht.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:47
@Bravoo

Ja, aus Angst selbst zum Opfer zu werden. Man ist zu feige, etwas zu unternehmen, weil man befürchtet, selbst Opfer zu werden. So verständlicher? ;)
Nichts anderes habe ich geschrieben, nur, dass ich andere Begriffe verwendet habe. Inhaltlich bezieht es aber Feigheit mit ein.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:10
was den für falsche Behauptung, wenn Ulvi so schwer geistig behindert dargestellt wird, was er aber nicht ist, wo bitte hab ich da falsche Behauptung aufgestellt?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:16
Da helfe ich dir mal auf die Sprünge
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:Gudrun Rödel, jaja, ich weiß nicht ob dieser Artikel glaubhaft sein soll, es gibt nämlich noch ein Gutachten, kann ich aber nicht belegen, das besagt das das schon ausgeheilt war und das seine lernschwäche nicht von der Hirnhautentzündung kam.
Ist ja seltsam, Rechnen konnte er, er konnte alleine durch die Stadt spazieren, trampen konnte er auch. Hm, ich habe viele schwer geistig behinderte gesehen, die konnten das aber nicht.
Und deswegen ist er nicht schwer geistig behindert
wollte ich auch gerade schreiben, Ulvi ist keineswegs schwerbehindert, sondern lernbehindert, das ist für mich ein feiner Unterschied.
Deswegen schrieb ich das Ulvi ein Schauspieler ist, er hat zwei Gesichter, den Trottelchen zu spielen, sorry, kann das nicht anders schreiben, und dann das zweite Gesicht seine Pädo Neigungen.
Ulvi ist vielleicht jetzt harmlos, weil er in der Psychiatrie sitzt. Früher sah das aber anders aus unter Drogen und Alkhohl, wenn er doch so harmlos was, warum hatten die kinder damals Angst vor ihm.
Und lügen ja, aufeinmal sind alles Lügen was er erzählt, wenn es es gegen ihn spricht, wenn es zu seinem Vorteil ist, dann ist es die Wahrheit. Sehr seltsam..
Ulvi ist eine ganz falsche Person, der es weiß, sich als armen Menschen hinzustellen. Und es gibt leider immer noch Menschen, die auf sowas rein fallen



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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:18
@VomWinde
Na, fällt es dir wieder ein?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:20
Aus vertraulicher Quelle:
Ulvi K. hat während seiner bisherigen Zeit in der Psychiatrie das Abitur gemacht und anschließend Jura studiert. Sein IQ wurde nochmals ermittelt und liegt aktuell bei 176. Der IQ 76 aus dem Gutachten war ein Schreibfehler, man hatte die 1 vor der 76 vergessen; ähnlich wie beim Spinat und dem vermeintlich hohen Eisengehalt.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:21
Ich habe nicht interpretiert, ich habe zitiert.
Hier nochmal ein Zitat zur Klarstellung, wie das Merkzeichen B wirklich zu verstehen ist:
Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze, das am 12. Dezember 2006 in Kraft getreten, ist eine Klarstellung dahingehend erfolgt, dass schwerbehinderte Menschen, bei denen das Merkzeichen "B" festgestellt ist, zur Mitnahme einer Begleitperson aber nicht verpflichtet sind.

§ 146 Abs.2 SGB IX lautet nunmehr wie folgt:

"Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt."

Die Schwerbehindertenausweis VO wird in diesem Zusammenhang dahingehend geändert, dass auf den betreffenden Ausweisen der Vermerk" Die Notwendigkeit Ständiger Begleitung ist nachgewiesen" durch die Formulierung " Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" ersetzt wird.
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_B.htm (Archiv-Version vom 12.07.2014)

Die ursprüngliche Formulierung war offensichtlich missverständlich und hatte einer Klarstellung bedurft. Klarstellung bedeutet letztendlich, dass es schon immer so zu verstehen war.

Alles andere wäre wie gesagt nicht mit dem GG Artikel 1 vereinbar und würde letztendlich eine Diskreminierung Schwerbehinderter bedeuten.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:34
Stellt den Ulvi als Schwertsbehindert hin, dann frag ich mich warum er dann nicht in ein Behindertenheim war. Und das ist keine falsche Behauptung, wenn ich sage, das Ulvi nur lernschwach ist, nicht geistig behindert.
Ich glaube ihr sollte mal solche Heime besuchen, dann könnt ihr das mit eigenen Augen sehen was Schwerstbehindert bedeudet


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:43
@Schimpanski
Dann sieht er in seinem, hier oft "gelobten", neuen Sakko also nicht nur intelligenter aus, sondern ist es auch. Er trug das Sakko bestimmt auch bei seiner Abschlussfeier. Danke für die Info!

@JosefK1914
Die Diskussion scheint hinfällig zu sein, lies mal den Beitrag von Schimpanski. Ich denke als "Master of laws" benötigt er ihn nicht mehr, falls diese Quelle zuverlässig ist.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:47
@VomWinde
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:Stellt den Ulvi als Schwertsbehindert hin, dann frag ich mich warum er dann nicht in ein Behindertenheim war.
Lt. Rödel ist Ulvi damals als schwerstbehindert aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Er hat aber gute Fortschritte gemacht, mittlerweile gilt er nur noch als schwerbehindert.
Die Suche ergibt keinen Treffer, wo ist denn hier behauptet worden, er wäre immer noch schwerstbehindert?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:49
@atlasman
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:Lt. Rödel ist Ulvi damals als schwerstbehindert aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Er hat aber gute Fortschritte gemacht, mittlerweile gilt er nur noch als schwerbehindert.
Unabhängig von der nichtbeantworteten Frage: wie soll denn diese Wunderheilung zustande gekommen sein?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 14:53
Im Alter von fast drei Jahren erkrankte Ulvi an einer lebensgefährlichen Meningitis (Staphylokokken). Nach zwei Monaten wurde er schwerbehindert aus dem Krankenhaus entlassen. Er war geistig behindert, sein Mundwinkel hing schlaff herab, viel Speichel floß heraus. Sein rechtes Bein schleifte er nach. Die Ärzte gaben seinen Eltern keine Hoffnung, daß er wieder laufen und sprechen könne. Doch seine Eltern machten Übungen, Speichel schlucken, Buchstabe für Buchstaben neu sprechen zu lernen. Für den Buchstaben „R“ brauchte er zwei Jahre. Dazwischen gab es immer wieder Krankenhausaufenthalte. Aber seine Eltern gaben ihn nicht auf. Ulvi machte Fortschritte, bis mit fünf Jahren bei einem schweren Unfall in der Türkei seine siebenjährige Schwester neben ihm starb. Von da an rührte er kein Spielzeug mehr an.
Kindergarten und Schule

Einige Zeit ging Ulvi in einen Kindergarten in Selbitz, später dann nach Naila in einen Sonderkindergarten. Mit sechs Jahren kam er in Naila in eine Diagnose-Schule. Dort wurde seinen Eltern nahegelegt, ihn nach Hof in das Therapeutisch-Pädagogische Zentrum (TPZ) der Lebenshilfe Hof zu bringen. Ulvi ging gern in die Schule. Mit siebzehn ging er dann im TPZ in die Werkstatt für Behinderte. Weil er dort die Schreie Schwerstbehinderter nicht ertragen konnte, riß er immer wieder aus, so daß ihn seine Eltern wieder herausnahmen.
Die Unwissenheit hier erschreckt mich immer aufs neue....


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:01
@atlasman
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:Die Unwissenheit hier erschreckt mich immer aufs neue....
Welche denn konkret?

Man kann keine Schwerstbehinderung in eine Schwerbehinderung umwandeln. Du kannst nur die jeweilige Behinderung mindern, dazu gibt es vielfältige Therapieansätze.
Fakt ist, dass Ulvi K. zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden eigenständig bewegen konnte, er war fähig, einen Beruf auszuüben, er bewegte sich frei zwischen mehreren Ortschaften und Restaurationen hin und her.
Die Betonung einer so schweren Erkrankung im Kindheitsalter nutzt rein gar nichts. Sie spiegelt nicht wider, welche Person er zur relevanten Zeit war.
Deshalb entlarvst jetzt eher Du Dich als unwissend.

Dass Du meine einfache Frage nach den Missbrauchstaten nicht mal versuchst zu beantworten, nehm ich einfach mal zur Kenntnis.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:03
@atlasman
Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.

Das bezieht sich meiner Meinung nach nur auf öffentliche Verkehrsmittel.
genau ;) deswegen lies man ihn der Einfachkeit wegen trampen. Seine Stammkneipen waren wohl hinreichend bekannt, so dass man diejenigen, die ihn als Anhalter mitnahmen, wohl als seine Begleitpersonen betrachten sollte


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:04
Zitat von jaskajaska schrieb:Dass Du meine einfache Frage nach den Missbrauchstaten nicht mal versuchst zu beantworten, nehm ich einfach mal zur Kenntnis.
Die sind hier alle so verbohrt, da ist jede Diskussion sinnlos, meinst du nicht auch?

PS: Sieht man gerade gut am Beitrag von Lawine


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:06
@atlasman
Wer ist verbohrt? Und wer schert sich nen Dreck um Reaktionen auf eigene Beiträge?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:14
@atlasman
mir gehts nur drum klar zu machen, dass hier ständig mit zweierlei Maß gemessen wird:

UK sei ein geistig schwerst behinderte Mann, der nichts für die sexuellen Missbräuche an Kindern kann

immer liest man der arme UK, der zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht sei (ich halte es nicht für einen Fehler, er wäre dort sowieso hingekommen, auch ohne Mordvorwurf)


mach mir mal klar, wie ich den Spagat hinkriegen soll, der für dich und andere selbstverständlich scheint!

entweder ist UK schwer behindert mit daraus resultierender fehlender Steuerungsfähigkeit seines Sexuallebens - dann ist das Ganze auf Grund der therapieresistenten Behinderung nicht therapiebar - ergo er ist zu Recht in der Psychiatrie


oder UK ist weniger behindert als man annimt, dann ist er gefährlich,weil er massenweise Kinder missbraucht hat - und er sit zu Recht untergebracht.

@atlasman
jetzt warte ich darauf, wie du mir das erklärst mit seiner Behinderung, seiner geminderten Intelligenz, seinem gestörten Sexualleben und dem Aufenthalt in der Psychiatrie sowie die Giftigkeit der Rödel ua, die meinen, er sei da völlig zu unrecht hingekommen.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 15:22
@atlasman und andere!
Zitat von atlasmanatlasman schrieb: Dort wurde seinen Eltern nahegelegt, ihn nach Hof in das Therapeutisch-Pädagogische Zentrum (TPZ) der Lebenshilfe Hof zu bringen.
und - haben die Eltern auf den Rat der Fachleute gehört?



er hätte lange vor seiner Einweisung in die Psychiatrie Hilfestellung zur Lebensbewältigung gebraucht, stattdessen hat man zugesehen, wie er sich rumtreibt, sich betrinkt, bekifft, Handlangertätigkeiten im Dorf ausführt, von Kneipe zu Kneipe trampt, sich für Bier entblößt und Kinder missbraucht.

Mein Verständnis ob eines solchen Umgangs mit einem Schwerbehinderten tendiert gegen Null, und das ist aufgerundet!!


dass UK Hilfe brauchte, wurde frühzeitig erkannt!!!darum geschert haben sich die Eltern wenig

Rödel lege ich dringend ans Herz, diesen Teil von UK Lebensgeschichte nicht auszublenden.


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