Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:07Anzeige
Blondi23 schrieb: Wenn es mein Kind wäre und ich würde ihm als Mutter, die sich aufgrund ihres Berufes auch mit Medikation auskennen und die Nebenwirkungen etc. einordnen können sollte, dieses Medikament verabreichen, dann müssten schon gewichtige Gründe vorliegen. Zum Arzt gehen und sich was verschreiben lassen ist eine Sache, aber solch ein Medikament zu verabreichen die andere. Wenn sie sich dazu gezwungen sah, dann scheinen Peggys Verhaltensauffälligkeiten sehr schlimm gewesen zu sein und da fragt man sich doch nach den genauen Gründen.Zusammenfassend meine Theorie: Wenn das Mittel wirklich verabreicht wurde, dann müssten dafür sehr gravierende Gründe vorliegen, die dies aus Sicht der Verantwortlichen rechtfertigen.
Tussinelda schrieb:kein Mensch, keine Mutter, kein einigermaßen verantwortungsvoller Arzt, niemand gibt einem Kind in dem Alter "nur" Medikamente und das war's dann, ich zumindest kann mir das nicht vorstellen.Da sehe ich leider genug Fälle, in denen genau das passiert.
Frau.N.Zimmer schrieb:Also, ich jetzt als Laie würde solche Typen so lange in Beugehaft nehmen bis sie ihre " Beweise" ausgepackt haben.Wenn Du wüsstest wie sympathisch Du mir bist @Frau.N.Zimmer..... ;)
lawine schrieb: du - mir kommt kein Sie in die Tasten- verkennst die rechtl. Situation vollständig.Nein, hätten Sie das Thema verfolgt, es ging um Anträge, die der Angeklagte bzw. sein Anwalt in dem WAV hätte stellen müssen. Bei dem Thema ging nicht um einen weitere WAA, schließlich war die Vergewaltigung Teil des ursprünglichen Urteils. Resume von @DoctorWho war, dass hier Fehler des Anwalts der Angeklagte auszubaden hat. Glücklicherweise ist es nicht ganz so, denn @DoctorWho hat hier eben zwischen Straf- und Zivilrecht nicht wirklich differenziert. Und danach sind durch das Gericht eben auch von Amts wegen bestimmte Beweisaufnahmen zu erfolgen. @DoctorWho hatte das ursprünglich schon richtig ausgedrückt, dass das Gericht zur bestmöglichen Aufklärung verpflichtet ist.
Kann nicht sein. Denn es wird ja bis heute von Beweisen UND den nachweislichen" tatsächlichen Tätern" gesprochen, wenn jemals geprüft wurde und die Beweise nicht ausreichten müsste man dies doch unterlassen.Wohl kaum.
lawine schrieb:das ist der einzige richtige Weg. alles andere, zB dass das Gericht bei UK ne Ausnahme macht und aus Entgegenkommen für eine lärmende BI oder aus Mitgefühl für einen Behinderten mal eben ein Urteil aufhebt wäre UNRECHT. Das Gericht DARF sich gar nicht beeinflussen oder gar erpressen lassen.Es geht hier nicht um Mitgefühl oder Entgegenkommen. Nein, hier geht es um die fallspezifische Auslegung von Gerichtsurteilen und Gesetzen. Wenn das BVerfG die Erfordernis der bestmöglichen Aufklärung fordert. so dürfte die Realisierung bei einem mit allen Wassern gewaschenen Anwalt als Angeklagter sicherlich anders aussehen, als bei einem Menschen mit einem niedrigen IQ, der u.U. mit dem Gerichtsgeschehen überfordert ist. Hier einfach zu behaupten, dass der Angeklagte Anträge hätte stellen sollen, wird dann der Sache eben nicht ausreichend gerecht.
JosefK1914 schrieb:Bei dem Thema ging nicht um einen weitere WAA, schließlich war die Vergewaltigung Teil des ursprünglichen Urteils.immer noch falsch.
JosefK1914 schrieb:Wenn hier Gerichte keine Unterschiede machen würden, naja dann gute Nacht.ja echt gute Nacht, wenn deutsche Gerichte die Gesetzeslage dem jeweiligen IQ eines Angeklagten anpassen müssen
lawine schrieb:die Vergewaltigung ist ein "eigenständiges" Strafdelikt, lt. Saschen "wird man sich,... aber das ist ein anderer juristischer Boden, damit auseinander setzen müssen in wie weit die Vergewaltigungsvorwürfe ..zum Nachteil Peggys überhaupt haltbar sind, oder diese eben auch wie die Mordvorwürfe zu entkräften sind--im GESONDERTEN Verfahren"Das Vergewaltigung ein eigenständiges Strafdelikt ist, ist klar, aber deshalb werden darüber nicht unterschiedliche Verfahren geführt. Nach Ihrer Ansicht dürften auch nie in einem Verfahren die beiden unteschiedlichen juristischen Böden vereint werden. Wie dieser Fall offensichtlich macht, ist das Gegenteil der Fall. Es ist auch juristisch sinnvoll, da die Strafe nicht als Summe der Strafen für Einzeldelikte gilt, sondern es wird eine fallspezifische Strafe ausgeurteilt, welche meist geringer ist, als die Summe der Strafen für die Einzeldelikte.
lawine schrieb:ja echt gute Nacht, wenn deutsche Gerichte die Gesetzeslage dem jeweiligen IQ eines Angeklagten anpassen müssenNein, es geht hier um die Auslegung der Gesetze, die ureigenste Aufgabe von Richtern. Gesetze haben in der Regel viel Interpretationsspielraum, gerade das ermöglicht es Richter einem speziellen Fall ausreichend Gerecht zu werden. Wären die Gesetze nicht Auslegens fähig, könnten gewiefte Menschen die Gesetze leicht umgehen. Sie sollte froh sein, dass dem nicht so ist.
JosefK1914 schrieb:das ist eine fehlerhafte Einschätzung von Frau Röder (man sollte mir die manchmal bis falsche Schreibweise von Frau Röder nachsehen, da ich ein Vorgesetzter von mir mal Rödel hieß, da komme ich immer mit durcheinander)es wird und wird nicht besser :o
JosefK1914 schrieb:es geht hier um die Auslegung der Gesetze, die ureigenste Aufgabe von Richtern. Gesetze haben in der Regel viel Interpretationsspielraumgenau das wurde gemacht -UK kam in die forensische Psychiatrie statt in die JVA
Blondi23 schrieb:Ich bin mal echt gespannt, wie es jetzt weitergeht, wo die bisherigen Tatverdächtigen nicht mehr verdächtigt werden.Was meinen Sie wie es weiter gehen soll?