Peggy Knobloch
26.02.2015 um 09:00DoctorWho schrieb:hat frau rödel nicht dargetan. jedenfalls habe ich derartiges nicht gefundenDas ist ebe3n immer Ihr Problem, Sie urteilen über Dinge, die Sie bis ins Letzte nicht wissen können. Und das gerade sollte man als angeblicher Anwalt unterlassen-
DoctorWho schrieb:gleiches gilt sinngemäß für das antragsrecht des angeklagten http://dejure.org/gesetze/StPO/219.html und fehler des verteidigers sind fehler des angeklagten. so einfach ist das. insoweit wiederhole ich meinen rat, dass sie anfangen mögen, meine antworten diiferenziert und vor allem im lichte des gesetzes zu betrachten und nicht allein durch ihre rosarote laienbrille. und damit ende im gelände. adden sie mich bitte nicht mehr.Das mag sein, und das habe ich auch in meinen Ausführungen ganz klar gesagt, dass dies ein schwerer Fehler des Anwalts war, das sagen Sie mir nichts Neues, das können Sie nachlesen. Aber dass man die Fehler eines Anwalts dem Angeklagten zuweist, ist schon immer eine kritische Sache und setzt grundsätzlich ausreichendes Verständnis des Angeklagten voraus. Wenn dieses aber nicht gegeben ist, könnte in dieser rechtlichen Formalität durchaus eine Benachteiligung Behinderter zu sehen sein. Wo ist hier mein Gedankenfehler?
So ich muss jetzt in die Arbeit. Ich werde erst heut Abend wieder antworten können.