Bzgl. Verjährung: Im Kapitel 13.107 des Arizona Criminal Code steht unter „Time Limitations“: “[…] prosecutions for [other] offenses must be commenced within the following periods after actual discovery by the state […]: For a class 2 through a class 6 felony, seven years.”
Wer selber lesen will:
http://www.azleg.gov/FormatDocument.asp?inDoc=/ars/13/00107.htm&Title=13&DocType=ARS (Archiv-Version vom 31.07.2013)Meineid (perjury) fällt in die Kategorie 4. Der Staat hat also 7 Jahre lang Zeit, Anklage zu erheben, allerdings… so heißt es im oben zitierten Text, beginnt diese Frist erst nach dem tatsächlichen Bekanntwerden der Tat zu laufen. Bei einem Überfall zum Beispiel ist der tatsächliche Zeitpunkt der Tat unmittelbar bekannt. Im Falle Saldate liegt das m. E. aber anders. Ist nicht erst das Berufungsgericht nach achtjähriger Prüfung zu dem Entschluss gekommen, dass ein Meineid vorliegt? Dann wäre der Zeitpunkt des Bekanntwerdens erst im April 2013 und es wäre noch genug Zeit. Vielleicht kann azfrankie hier bei Gelegenheit noch etwas zu sagen.
Wenn ich es richtig verstehe, geht es bei der Erklärung der Richterin aber ursprünglich eigentlich um die Möglichkeit, dass Saldate bei seinem Verhör (ohne die Vorlesung der Miranda-Klausel, ohne unterschriebenes Geständnis, ohne jeden Nachweis) Debbies Bürgerrechte verletzt haben könnte. Das Neunte Berufungsgericht hatte in seinem Urteil u. a. auch verlangt, dass dieser Vermutung nachgegangen werden solle. Die Bürgerrechte gelten aber für alle US-Amerikaner gemäß Verfassung (we the people…) gleichermaßen, daher ist für die Prüfung dieser Vermutung eine US-Bundesbehörde (justice department) zuständig. Diese hat entsprechend ihre Vertretung im Staate Arizona, das U.S. Attorney Office for Arizona und den U.S. General Attorney for Arizona (also etwa den Generalbundesanwalt zuständig für Arizona), angewiesen, dem nachzugehen. Ein Sprecher dieser Behörde (John Lopez) hatte dann vor kurzem erklärt: „“This office conducted a preliminary review with regard to Mr. Saldate and, as a threshold matter, has concluded that any federal criminal prosecution would be barred by the applicable federal limitations periods”. Offenbar gibt es aber auch ein Schriftstück, eine offizielle Niederschrift, dieses vorläufigen (preliminary) Prüfungsverfahrens, das StA Montgomery von der Bundesanwaltschaft dann in Form eines Briefes zugegangen ist.
Wie die Richterin bemängelt, wäre es nunmehr dessen Pflicht gewesen, dieses Schriftstück an alle beteiligten Parteien weiterzuleiten, also an das Gericht als auch an die Verteidigung und an Saldate bzw. dessen Anwalt, damit sämtliche Sachverhalte bei der Anhörung des letztgenannten bzgl. seiner Berufung auf den fünften Zusatzartikel berücksichtigt werden können. Lt. Gericht hatte die StA mehrfach Gelegenheit dies zu tun, hat dies aber stets versäumt, so dass das Gericht erst aus der Presse von der Existenz dieses Schreibens erfuhr.
Entsprechend ist nun der Beschluss ergangen, dass die StA dieses Schreiben bis zum 20. September allen Beteiligten vorzulegen hat, die Anhörung Saldates am 23. September ist verschoben worden, es soll zunächst an diesem Tage über den Brief und über weitere Termine (scheduling) gesprochen werden.
justicia hatte die Verjährungs-Problematik ja auch schon einmal angesprochen. Wenn ich die Aussage des Behördensprechers richtig lese, bezieht sich das alleine auf „federal charges“, also Dinge wie bspw. die Bürgerrechte, bei denen die Bundesbehörden ermitteln. Da in den USA ein Tatbestand durchaus zweimal gerichtlich verfolgt werden kann (nämlich einmal betreffend Bundesangelegenheiten und einmal von den Justizbehörden am Tatort), kann ich mir vorstellen, dass der Staat Arizona hier durchaus noch gegen Saldate ermitteln könnte, je nachdem, wie man z. B. die Sache mit der Verjährungsfrist interpretiert. (Das wäre natürlich auch nur dann möglich, wenn Montgomerys Behörde später Anklage erheben würde. Er kann aber bestimmt wieder viele Punkte vorbringen, damit er dies bei seinem „Geistesfreund“ nicht tun muss.) Aber auch hier kann vielleicht azfrankie, so er mitliest, etwas mehr Licht ins Dunkel bringen.
Die Richterin hat weiterhin darum gebeten, dass der Anwalt von Saldate (gilt für die anderen Anwälte aber wahrscheinlich ebenso) prüfen soll, wann im Oktober und November mögliche Gerichtstermine sein können. Sie geht also davon aus, dass man über den 07. Oktober hinauskommt. Damit würde aber die vom Berufungsgericht gesetzte Frist verletzt, nach welcher ein Prozess spätestens beginnen muss. Ich frage mich, ob man vorher zusammenkommt, um den Prozess pro forma zu eröffnen, und sich danach gleich wieder vertagt, oder ob beide Parteien einer Fristverlängerung zustimmen können und dies dann in Ordnung geht. Vielleicht kann azfrankie zu diesem Sachverhalt nach seinem Erkenntnisstand auch noch etwas sagen.
LG, Jörg