Die Göhrde-Morde
24.07.2014 um 23:47@Mc_Manus
schrieb:
Dass der Tercel mit H-Kennzeichen für die Anwohner nicht auffällig war, das mag ja sein. Aber durch die wohl schon intensivere Suche nach K. und seinem Fahrzeug -spätestens ab dem 14.07.- kann er auch "Am Klaubusch" in Sachen Risikominimierung der Polizei-Entdeckung als keineswegs optimalen Abstellort betrachten - um es klar zu sagen: durch die Suchmassnahmen ist wohl überhaupt kein Stellplatz im Freien irgendwo in Bad Bevensen Mitte Juli 1989 als optimal anzusehen.
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Also da muss ich noch mal einhaken. Eine Vermissten- Meldung ist ein reiner Verwaltungsakt. Gibt es bei der Meldung keine konkreten Hinweise auf ein Kapitalverbrechen passiert seitens der Polizei überhaupt nichts. Keinerlei Ermittlungen, keinerlei Suchmaßnahmen.
Bei Herrn K. war wohl der Großraum zu benennen in dem er sich zuletzt aufhielt, aber keine genaue geografische Eingrenzung. Alle Zeugensichtungen wurden ja erst nach dem Leichenfund erhoben. Auch die aufgefundenen Leichen des ersten Paares sind in diesem Fall unerheblich. Vor dem Leichenfund des 2 Paares, konnte die Polizei eine Paarbeziehung zwischen Frau W. und Herrn K. nicht herstellen. Ihre Vermisstenmeldung wurde als Einzelfall geführt. Sie wurden nicht als vermisstes Paar geführt.
Das Risiko des Täters bezog sich meiner Meinung nach ausschließlich auf die Tatsache, dass er in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet und bei einer Halterabfrage herausgekommen wäre, dass der Besitzer des Wagens als vermisst gilt.
schrieb:
Dass der Tercel mit H-Kennzeichen für die Anwohner nicht auffällig war, das mag ja sein. Aber durch die wohl schon intensivere Suche nach K. und seinem Fahrzeug -spätestens ab dem 14.07.- kann er auch "Am Klaubusch" in Sachen Risikominimierung der Polizei-Entdeckung als keineswegs optimalen Abstellort betrachten - um es klar zu sagen: durch die Suchmassnahmen ist wohl überhaupt kein Stellplatz im Freien irgendwo in Bad Bevensen Mitte Juli 1989 als optimal anzusehen.
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Also da muss ich noch mal einhaken. Eine Vermissten- Meldung ist ein reiner Verwaltungsakt. Gibt es bei der Meldung keine konkreten Hinweise auf ein Kapitalverbrechen passiert seitens der Polizei überhaupt nichts. Keinerlei Ermittlungen, keinerlei Suchmaßnahmen.
Bei Herrn K. war wohl der Großraum zu benennen in dem er sich zuletzt aufhielt, aber keine genaue geografische Eingrenzung. Alle Zeugensichtungen wurden ja erst nach dem Leichenfund erhoben. Auch die aufgefundenen Leichen des ersten Paares sind in diesem Fall unerheblich. Vor dem Leichenfund des 2 Paares, konnte die Polizei eine Paarbeziehung zwischen Frau W. und Herrn K. nicht herstellen. Ihre Vermisstenmeldung wurde als Einzelfall geführt. Sie wurden nicht als vermisstes Paar geführt.
Das Risiko des Täters bezog sich meiner Meinung nach ausschließlich auf die Tatsache, dass er in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet und bei einer Halterabfrage herausgekommen wäre, dass der Besitzer des Wagens als vermisst gilt.