Autofahrer verprügelt, zu früh an Ampel gehalten
15.11.2013 um 21:54Anzeige
Spirit2015 schrieb:Und einen Grund dafür zu finden, ein Video nicht anzusehen, wenn darauf ein Unfallhergang gezeigt wird, wenn es im Verfahren um den Unfall geht ist ziemlich abwegig.§ 4 BDSG?
praiseway schrieb:personenbezogener DatenDas Filmen von öffentlichen Plätzen ist keine Erhebung PERSONENBEZOGENER Daten.
praiseway schrieb:verbreitet oder öffentlich zur Schau gestelltklingelts?
Spirit2015 schrieb:Das Filmen von öffentlichen Plätzen ist keine Erhebung PERSONENBEZOGENER Daten.Hab ich auch nie behauptet. Aber das Filmen anderer Personen. Und im Gegensatz zu Dir hab ich Recht studiert.