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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

18.01.2014 um 01:51
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:Der Merkwürdigkeiten nehmen kein Ende!
Tjahaa...und jetzt stellt sich natürlich die zwangsläufige Frage, ob Herr Dr. Schorr (oder gar seine Kanzlei) in den Betrug eingeweiht war, oder ob er als IT-Gutachter schlicht ungeeignet ist!? Beides wirft kein gutes Licht auf Herrn Dr. Schorr, und schon gar nicht auf seinen Arbeitgeber, die Patentanwaltskanzlei Diehl & Partner!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

18.01.2014 um 02:47
Hab gerade gelesen das diese Kanzlei bzw T.U täglich bis zu 10 Morddrohnungen bekommt, da frage ich mich mich gerade wie kann man so Geldgierig sein und sein Leben aufs Spiel zu setzen ich mein, ein normaler Mensch macht doch so etwas nicht, kann ja nicht sein das einem Geld wichtiger ist als das eigene Leben.
Was ist nur mit den Menschen los sag mal?


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

18.01.2014 um 04:12
Zitat von NightshotNightshot schrieb:Hab gerade gelesen das diese Kanzlei bzw T.U täglich bis zu 10 Morddrohnungen bekommt
Das behauptet bislang übrigens nur Thomas Urmann. Von polizeilicher Seite aus wurde bislang nur eine einzige Drohung bestätigt!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

19.01.2014 um 14:40
Netzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Andreas Deuschle MdL: Der Abmahnindustrie muss Einhalt geboten werden

(BPP) „Das Beispiel der massenhaft ungerechtfertigten Abmahnungen im Fall ‚Redtube‘ hat wieder einmal gezeigt, dass unseriöse Geschäftspraktiken in diesem Bereich immer noch an der Tagesordnung sind und rechtliche Grauzonen schamlos ausgenutzt werden, um schnelles Geld zu machen. Diesem Vorgehen muss durch eine klare gesetzliche Regelung endlich Einhalt geboten werden“, sagte der netzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Deuschle MdL.

Die CDU-Landtagsfraktion habe daher schon in ihrem netzpolitischen Papier eine Abkehr von der derzeit vorherrschenden Abmahnindustrie gefordert. „Die Abmahnindustrie setzt mit überzogen angesetzten Streitwerten bewusst auf die Unkenntnis und Unsicherheit der abgemahnten Personen, die oftmals aus Angst vor einem Gerichtsverfahren das Vergleichsangebot bezahlen“, so Deuschle weiter. Den Abmahnungen werde in der Regel ein Streitwert von 10.000 Euro zugrunde gelegt. Die daraus resultierenden Vergleichsangebote lägen zwischen 600 und 1000 Euro. In manchen Fällen sogar bei 2000 Euro. „Es hat sich so in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahnindustrie mit anwaltlichen Geschäftsmodellen herausgebildet, bei denen die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen zur Gewinnmaximierung betrieben wird. Hunderttausende solcher Abmahnungen werden jährlich an Internetnutzer verschickt“, erklärte Deuschle.

Im Falle der „Redtube“-Abmahnungen sei hinzugekommen, dass das Gericht die Herausgabe der IP-Adressen gar nicht hätte anordnen dürfen. Denn so habe es sich bei den angeblichen Rechtsverletzungen nicht wie fälschlicherweise angenommen um einen Download über eine Tauschbörse gehandelt, sondern tatsächlich um Streaming, bei dem das Video nicht heruntergeladen und dauerhaft gespeichert werde, sondern lediglich im Zwischenspeicher, dem sogenannten Cache, zwischengespeichert werde. Zum Wesen des Streaming – ob Download oder nicht – stehe noch eine höchstrichterliche und letztlich vom Europäischen Gerichtshof zu treffende Entscheidung an. Eine dauerhafte Kopie beim Nutzer, wie sie etwa beim Download entstehe, sei in der temporären Pufferspeicherung jedoch nicht zu erkennen. Diesen Standpunkt habe auch die Bundesregierung klar eingenommen. „Schon die massenweise Herausgabe der Anschlussinhaber einzelner IP-Adressen ist aus datenschutzrechtlichen Aspekten höchst kritisch anzusehen und auch die hohen Abmahngebühren stehen in keinerlei Verhältnis zu dem entstandenen Schaden“, betonte Deuschle.
http://bundespresseportal.de/baden-w%C3%BCrttemberg/item/19473-netzpolitischer-sprecher-der-cdu-landtagsfraktion-andreas-deuschle-mdl-der-abmahnindustrie-muss-einhalt-geboten-werden.html


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.01.2014 um 19:44
Abmahner täuschten Gericht mit sinnlosem Gutachten
[...]
Verfasst hat das Gutachten der Patentanwalt und Physiker Frank Schorr von der Kanzlei Diehl&Partner aus München. Er möchte nicht in Medien zitiert werden. So viel aber lässt sich nach einem Gespräch mit ihm getrost sagen: Er fühlt sich von den Berichten über ihn und das Gutachten ungerecht behandelt.

In seinen Augen hat das Gutachten genau das belegt, was es belegen konnte und sollte: Die ihm vorgelegte Software Gladii 1.1.3 kann in einem Testszenario registrieren, ob eine Datei von einem Server auf einen Rechner heruntergeladen wird. Sie kann dabei Daten wie den Download-Zeitpunkt und die IP-Adresse des Zielrechners aufzeichnen. Das sollte er prüfen, das hat er geprüft und bestätigt.

Wichtig dabei ist der Ausdruck Testszenario, der auch im Gutachten steht. Es ist keine allgemeine Aussage über die Arbeitsweise von Gladii, schon gar nicht ist es eine Aussage über irgendeine Streamingseite. Schorr bestätigt also auf zwölf Seiten nur, dass extra präparierte Dateien irgendwo heruntergeladen werden konnten und dass dieses Herunterladen erfasst wurde. Letztlich sind das Informationen, die auch im Logfile eines jeden Servers stehen, wenn von ihm Daten angefordert werden. Laut Gutachten ist Gladii also eine Art ausgedruckter Server-Logfile, mehr nicht.

Wie die fraglichen IP-Adressen beim Fall Redtube letztlich generiert wurden, hat Schorr nicht geprüft, es war nicht Teil seines Auftrages. Ob und wie das mit der Software namens Gladii überhaupt möglich war, darüber sagt Schorrs Gutachten nichts aus.

Dass sein Text anschließend genutzt wurde, beim Landgericht Köln die Herausgabe von IP-Adressen zu beantragen, wusste Schorr nach eigener Aussage nicht. Es wunderte ihn aber wohl nicht. Was ihn hingegen zu wundern scheint, ist die Tatsache, dass das Landgericht in so vielen Fällen die Herausgabe der IP-Adressen einfach so durchwinkte.

Spannend daran ist, dass der oder die Auftraggeber offenbar wussten, wie wenig das Gutachten belegt. Sie reichten die zwölf Seiten eben nicht beim Landgericht ein, um ihren Antrag auf Herausgabe der IP-Adressen zu untermauern. Eingereicht haben sie vielmehr eine Eidesstattliche Versicherung, die nicht von Schorr stammt, sondern von jemand anderem. Darin steht, die Software könne Nutzer von "sogenannten Downloadportalen für Filme im Internet erfassen". Außerdem wird versichert, die Software nutze dazu "übliche und gebräuchliche Internettechnologien". Das Gutachten von Schorr wird lediglich kurz erwähnt, um die Behauptungen glaubwürdiger klingen zu lassen.

Um ein Gleichnis zu verwenden: Schorr wurde gebeten, zu bestätigen, dass eine Website gelb aussieht und tat es. Anschließend wurde sein Gutachten dazu benutzt, vor Gericht zu behaupten, die Software könne auch rote Websites erkennen.

Den meisten Richtern der 16 beteiligten Zivilkammern in Köln genügte das, um die Herausgabe von Klarnamen und Adressen von Tausenden Nutzern zu genehmigen. In einigen Fällen wurden sie aber skeptisch und forderten vom Antragsteller, dem Rechtsanwalt Sebastian, er möge das Gutachten von Schorr nachreichen. Damit konnte Sebastian die Zweifel aber offensichtlich nicht ausräumen, denn anschließend lehnten die Richter in diesen Fällen die Herausgabe der IP-Adressen ab.

In den entsprechenden Beschlüssen des Gerichtes heißt es, die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen sei "weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht". Das vorgelegte Gutachten befasse sich "mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)Vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus letztlich nicht".

Zumindest einige Richter also haben erkannt, dass das Gutachten nicht belegt, was die Abmahner behaupteten. Andere ließen sich übertölpeln.

Nicht das Gutachten und der Gutachter waren das Problem. Das Problem ist der Auftraggeber – dessen Namen Schorr nicht nennen will.
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-gutachten-gladii


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20.01.2014 um 21:03
Sehr guter Artikel! Und dieser Gutachter ist ja wohl die totale Oberpfeife.


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21.01.2014 um 16:05
Da scheint ein echter EDV-Gutachter wohl um die Ehre seines Berufsstands besorgt zu sein ;)

jenteal4Original anzeigen (0,3 MB)


Übrigens: Bei tnaflix werden mir gar keine Videos angezeigt :(


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21.01.2014 um 22:11
diehlpartnerOriginal anzeigen (0,3 MB)

http://www.diehl-patent.de/de/stellungnahme-zum-gladii-gutachten-abmahnungen-im-zusammenhang-mit-der-plattform-redtubecom.html (Archiv-Version vom 25.01.2014)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.01.2014 um 22:19
Das ist wieder nur ziemlich hohles blabla, aber immerhin distanzieren sie sich deutlich von den Abmahngangstern. Wobei ich immer noch nicht glaube, dass Diehl nicht wusste, worum es genau ging.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.01.2014 um 23:31
Zitat von poipoipoipoi schrieb:Wobei ich immer noch nicht glaube, dass Diehl nicht wusste, worum es genau ging.
Nicht Diehl, sondern Schorr! Dr. Frank Schorr (Archiv-Version vom 18.01.2014) heißt der Mann - das ist einer der Partner des Herrn Dr. Diehl.


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21.01.2014 um 23:46
Schorr ist sogar einer der Geschäftsführer. Der hat seinen Laden ja ziemlich beschädigt, würde ich sagen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

22.01.2014 um 00:18
@poipoi
@Mr.Q
Mit diesem Gutachten hat sich die Kanzlei keinen Gefallen getan.
Leider verraten sie auch nicht, wer denn nun eigentlich ihr Mandant ist.
Gut, fällt unter anwaltliche Schweigepflicht.

Mal schauen, wie klein die Ecke wird, in die sie gerade gedrängt werden und wie sehr ihnen ihr "Mandant" dann noch am Herzen liegt.^^


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

22.01.2014 um 18:10
In einem anderen Forum erzählt einer, er wäre innerhalb von 2 Jahren 2mal mit derselben IP von unterschiedlichen Abmahnanwälten abgemahnt worden. Wenn man zugrunde legt, dass die Telekom 100.000de von dynamisch vergebenen IPs hat, und er dann zweimal mit derselben IP abgemahnt wurde, ist das rechnerisch eine Wahrscheinlichkeit von deutlich geringer als ein Sechser im Lotto.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.01.2014 um 12:41
Seit das Gutachten veröffentlicht wurde, wird sogar auf den Pornoplattformen über die Videos diskutiert.
Nein, ich war da nicht drauf – ich hab es gelesen. ;)

Auf kowabit.de wird das Gutachten mal etwas genauer betrachtet.
Ist allerdings ein sehr langer Text und nichts für technische Laien wie mich.
http://blog.kowabit.de/gladii2/ (Archiv-Version vom 25.01.2014)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.01.2014 um 15:01
@DiePandorra
Naja..."Reverend" Kowalski beschreibt in seinem Text zwar sehr ausführlich, wie TheArchive/itGuards höchstwahrscheinlich den Gutachter haben linken können. Die zentrale Frage, wie die Abzocker an die IP-Adressen gekommen sind, ist damit jedoch noch immer nicht aus der Welt.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

26.01.2014 um 18:20
Urmann wird Insolvenz anmelden und eine neue Kanzlei gründen.
Und die bisherigen Einzahler werden ihr Geld nicht wiedersehen.
ziemlich ungerecht wenn die sich so einfach aus der affäre ziehen können.
ist doch beweis genug das alles geplant wurde.


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27.01.2014 um 13:11
Landgericht Köln meldet sich. Es läuft...

http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27---Entscheidungen-in-Streaming-Abmahnungsfaellen.pdf (Archiv-Version vom 02.02.2014)

http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27---Abhilfeentscheidung-Streaming-Verfahren.pdf (Archiv-Version vom 09.02.2014)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 14:48
Verstehe ich das richtig, daß jeder einzelne Abgemahnte nun eine Beschwerde am LG Köln einreichen muss?
Falls ja: Warum bürden sich die Richter eine derartige Arbeit auf? Wäre es nicht wesentlich einfacher gewesen, sämtliche zugelassenen Beschlüsse direkt aufzuheben?


EDIT: Könnte bitte irgendjemand, der sich mit der Materie auskennt, obige Pressemitteilungen einfach mal ins deutsche übersetzen? :D


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27.01.2014 um 15:10
Das verstehe ich auch nicht:
In einigen Verfahren hat der damals die Antragstellerin vertretende Rechtsanwalt das Mandat niedergelegt. Gründe hierfür sind nicht angegeben worden.
Heißt wohl, das RA D. Sebastian in einigen Fällen vom Mandat zurückgetreten ist. Aber warum? Und warum nicht gleich von allen?


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 16:35
Ja, das würde mich auch interessieren, ob ich beim AG Köln eine Beschwerde einreichen muss/sollte!
110 Beschwerden sind in Anbetracht der Vielzahl von Abmahnungen ja eigentlich ein Witz.

Von der von Urmann angekündigten nächsten Abmahnwelle ist auch noch nichts zu hören.


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