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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:50
Naja, wer auf Kino.to etc. rumlungert, ist eh selbst schuld. Da werden aber rechtlich geschützte Filme angeboten. Und ein Porno von Lieschen Müller mit dem Nachbarn, dürfte keinen Rechtsschutz besitzen *g*


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:51
richtig so @DiePandorra

nicht nachgeben, denn du und jeder andere sind im Recht. Die tolle "Firma" hat sogar das LG Köln gelinkt ( frag mich, was da für Stoffel arbeiten..). Das ist Täuschung!!!!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:52
@DiePandorra
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb: Nötigung, Betrug und Datenmißbrauch.
Das ist es definitiv alles nicht. Datenmißbrauch ist nebenbei kein strafrechtlicher Tatbestand.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:53
nana aber IP-adressen auf "komischen " Wegen erfahren ist schon kriminell


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:54
@bufordtjusti
Ja. Sie haben das LG Köln gelinkt. Das ist mir auch echt noch unverständlich. Ich meine, wie blöd muß man sein???


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:55
@bufordtjusti
Zitat von bufordtjustibufordtjusti schrieb:nana aber IP-adressen auf "komischen " Wegen erfahren ist schon kriminell
Ja. Verstößt gegen das DBSG. Aber sie hatten ja sozusagen die Erlaubnis des LG. Schwierig....


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:55
@praiseway
Wir werden sehen. ;)

@bufordtjusti
Zitat von bufordtjustibufordtjusti schrieb:Da werden aber rechtlich geschützte Filme angeboten. Und ein Porno von Lieschen Müller mit dem Nachbarn, dürfte keinen Rechtsschutz besitzen *g*
Es geht doch nicht um den Inhalt oder den "Wert". Rechtlich schützen kann man praktisch alles.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:55
Dachte kurzzeitig, du würdest für die Anwaltbande um Urmann sprechen @praiseway
Fakt ist, das LG KÖln hat anders entschieden und nun sollen die Typen von mir aus nach Sibirien, Schneeschippen oder so!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:57
@DiePandora

jo, aber es ist doch eher unwahrscheinlich, das sich irgendwer einen Porno rechtlich sichert... wurde auch schon von Profis erklärt........... UINd dennoch ist Streaming nicht sträflich! PUNKT


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:57
@bufordtjusti
Ich spreche sicher nicht für U+C. Ich bin aber auch nicht für diese völlig undifferenzierte Draufklopperei.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:58
ist ja jetzt wieder alles gut!
also weitermachen!!!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 17:59
@praiseway

draufklopperei? Also meiner Meinung nach ist diese Kanzlei ein Betrügerhaufen und gehört dingfest gemacht! Ordentliche Anwaltskanzleien beschäftigen sich nicht mit sowas... aber ok, jedem seine Meinung....


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:00
@bufordtjusti
Zitat von bufordtjustibufordtjusti schrieb:UINd dennoch ist Streaming nicht sträflich! PUNKT
Und doch. Über Streaming ist zwar wie gesagt noch nie entschieden worden, aber ich gehe jede Wette ein, sobald sich ein OLG damit auseinandersetzen muß, und das wird bald passieren, wird es streamind als verboten einstufen. Dagegen wird Einspruch eingelegt werden, und es wird zum BGH gehen, aber der wird das bestätigen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:01
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Und doch. Über Streaming ist zwar wie gesagt noch nie entschieden worden, aber ich gehe jede Wette ein, sobald sich ein OLG damit auseinandersetzen muß, und das wird bald passieren, wird es streamind als verboten einstufen. Dagegen wird Einspruch eingelegt werden, und es wird zum BGH gehen, aber der wird das bestätigen.
Dann ist das Internet in Deutschland TOT!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:01
neeee.... dann wäre youtube auch strafbar....... Wenn man sich nuee Fiolme auf diversen Plattformen streamt, ok, aber nicht sowas wie Lischen Müller daheim beim Pimpern..ich bitte dich.....

Richtig @Mr.Q


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:02
@praiseway
Wenn ich Spielfilme vom TV auf meinem Festplattenrecorder aufnehme, dann ist das nach Deiner Auffassung ein illegaler Download? :ask:


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:04
@DiePandora

weia, nie Filme vom Tv aufnehmen...bist du irre??? Ironie off *g*


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:05
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3.
das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(4) Die Vervielfältigung

a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
(5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:06
Fein gemacht @praiseway

ich halte fest, dich kann U+C noch linken, andere nicht mehr. Cool für die, somit bezahlt wenigstens einer noch an die Bande. So freuen sie sich ein Loch in den Bauch.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:08
@praiseway
OK, aber etwas anderes ist streamen doch auch nicht.

Die Frage, die mich weit mehr beschäftigt, ist aber: warum meine IP-Adresse, obwohl niemand hier, ich wiederhole niemand, auf dieser Seite war?
Das ist auch noch nicht geklärt. :vv:


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