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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

3.474 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Liebe, Gesellschaft, Sexualität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
exul ehemaliges Mitglied

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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

14.08.2014 um 18:32
Viel wichtiger finde ich, ist folgendes:

Hier wurde moniert, dass die "eingetragene Lebenspartnerschaft" (vulgo: Homo-Ehe) ein juristischer Winkelzug sei. Dem schließe ich mich an. Die Frage ist jedoch warum dies so ist.

Eigentlich ist die Angelegenheit recht klar: die Homo-Ehe ist ein novum, eine Erfindung der Politik des 21. Jahrhunderts. Deshalb kann eine "Lebenspartnerschaft" zweier Gleichgeschlechtlicher immer nur ein Ehe-Surrogat sein. Ein supplementum, wenn man so will.

Die Ehe hingegen ist nichts weiter als die Kultivierung des seit Alters her gepflegten Brauches der Kohabitation zweier Menschen, deren Geschlechter komplementär sind. Oder prägnant ausgedrückt: die Überführung ehemals rechtlich unverbindlicher Beziehungen in ein gesetzliches Statut.

Ich möchte hervorheben, dass ich hier von zivilen Ehen spreche. Bei sakramentalen Eheschließungen erübrigt sich die Diskussion.

@KillingTime

Hab vergessen dich zurückzugrüßen. Ja, ich bin wieder im Lande :D


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

14.08.2014 um 18:39
@exul

Auch wenn du dich anders genannt hättest, Hel, aber dein elaborierter Sprachstil ist unverkennbar. :D


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

14.08.2014 um 19:40
@exul
Die Ehe hingegen ist nichts weiter als die Kultivierung des seit Alters her gepflegten Brauches der Kohabitation zweier Menschen, deren Geschlechter komplementär sind.
Hier mal meine Definition von Ehe:
Die Gemeinschaft zweier Menschen, die sich lieben.


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

14.08.2014 um 19:43
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Hier mal meine Definition von Ehe
Zum Glück ist diese nicht konstituierend. :D


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exul ehemaliges Mitglied

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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

14.08.2014 um 19:44
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Hier mal meine Definition von Ehe:
Die Gemeinschaft zweier Menschen, die sich lieben.
Zugegeben: klingt romantischer als "Zugewinngemeinschaft" :D

Aber wie @KillingTime richtig anmerkt, verbindlich ist diese nicht. Zum Glück oder zum Unglück, darüber will ich nicht befinden.


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 00:26
@exul
Warum bringst Du so viele Fremdwörter in deinen Texten?
Das lässt Dich ziemlich unsympathisch rüberkommen.


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exul ehemaliges Mitglied

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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 00:34
@Kachellaa
Jetzt muss ich eine Anleihe machen, um diesem Vorwurf zu entgegnen. Warum sollte es "unsympathisch" sein, Fremdwörter zu benutzen? Oftmals eignen sich diese besser, um abstrakte Gedanken in Worte zu kleiden, als die Umgangssprache.

Insbesondere im Hinblick auf Homosexualität, bei der eine Unmenge an rechtlichen, historischen und religiösen Konzepten mitschwingen.

Außerdem halte ich das nicht für eine Kritik am Inhalt, sondern an der Form. Denn Inhalte werden gerne ausgeklammert und die Form als solche abgelehnt.


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 21:10
Wikipedia: Lebenspartnerschaftsgesetz

SpoilerSteuerrecht

Einkommensteuer
In den Jahren 2001 bis 2011 wurden Lebenspartner steuerrechtlich bei der Einkommensteuer (Splittingtarif) schlechter behandelt als Ehepartner. Das Ehegattensplitting und das Steuerklassenwahlrecht wurden verwehrt. Lediglich Vorsorgeaufwendungen konnten als Sonderausgaben und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in einer begrenzten Höhe angesetzt werden. Ab dem Steuerjahr 2012 wurden infolge einer Reihe von befürwortenden Urteilen von Finanzgerichten den Anträgen auf Splittingverfahren und auf Steuerklassenänderung in den meisten Bundesländern stattgegeben.

Am 6. Juni 2013 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner vom 7. Mai 2013;demnach ist die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Somit besteht jetzt ein Rechtsanspruch auf Steuerklassenänderung und Splittingverfahren. Bis zur endgültigen rechtlichen Ausgestaltung bleiben die entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes anwendbar, müssen jedoch auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet werden. Die Gleichstellung erfolgt rückwirkend zum 1. August 2001; sofern die Lebenspartner den bisherigen Steuerbescheiden widersprochen haben, können sie entsprechende Steuerrückzahlungen erhalten.

Rechtliche Unterschiede der Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe gab es im Einkommensteuerrecht bis 2013. Es fehlte bis zu jenem Jahr eine Einbeziehung von Lebenspartnerschaften u. a. im Einkommensteuergesetz (Ehegattensplitting, Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung des Sparer-Pauschbetrages) und im 5. Vermögensbildungsgesetz.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur geforderten Gleichstellung in der Einkommensteuer, die vom Bundestag im Juni 2013 beschlossen wurde, erfolgte die Gleichstellung in der Einkommensteuer.

Teilnahme am Splittingverfahren
Am 9. November 2010 entschied das Niedersächsische Finanzgericht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, dass der Ausschluss von Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting verfassungswidrig sei Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich durch Beschluss vom 16. Mai 2011 der Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen angeschlossen, dass Lebenspartner mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Änderung der Lohnsteuerklassen von I / I in III / V verlangen können. In weiteren Entscheidungen haben Ende 2011/Anfang 2012 das Finanzgericht Schleswig-Holstein[16], das Finanzgericht Köln und das Finanzgericht Bremen für die Gleichstellung in der Einkommensteuer gestimmt. Der Bundesfinanzhof hat den vom Niedersächsischen Finanzgericht gewährten vorläufigen Rechtsschutz im Ergebnis bestätigt, sich aber inhaltlich nicht mit der Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung verpartnerter Paare in der Einkommensteuer auseinandergesetzt. Es ist allerdings eine Revision zu dieser Frage bei ihm anhängig. Ferner liegen dem Bundesverfassungsgericht seit 2006 drei Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung vor. Für das Steuerjahr 2012 lehnen lediglich die Bundesländer Bayern und Sachsen es ab, dem Antrag eingetragener Lebenspartner auf Splitting stattzugeben, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Steuerexpertin Barbara Höll hervorgeht. Mit dem "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013" ist ab 2013 die Teilnahme am Splitting-Verfahren erlaubt.

Steuerklassenänderung
Ende Februar/Anfang März 2012 ermöglicht die deutsche Finanzverwaltung aufgrund der verschiedenen befürwortenden Beschlüsse der Finanzgerichte im Wege der Verwaltungsanweisung, dass zukünftig dem Antrag von Lebenspartnern auf Steuerklassenänderung stattgegeben wird. In 13 Bundesländern können nunmehr ab dem Jahr 2012 lesbische und schwule Paare auf Wunsch in eine der Steuerklassen eingeteilt werden, die dem Ehegattensplitting entspricht. Nur in den Bundesländern Bayern, Sachsen und dem Saarland ist dies laut Bundesfinanzministerium nicht möglich.[20] Im Februar 2013 gewährt der Bundesfinanzhof in München Lebenspartnerschaften vorläufig bis zur kommenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht das Ehegattensplitting und die Steuerklassenänderung. Mit dem "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013" ist ab 2013 auch die Wahl der Steuerklasse wie bei Ehegatten erlaubt.

Außergewöhnliche Belastung: Unterhalt
Bei der Einkommensteuer kann der Lebenspartner durchsetzen, dass Unterhaltsverpflichtungen seinem Partner gegenüber einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden. Hat dieser keine oder nur geringe eigene Einkünfte und besitzt er kein oder nur ein geringes Vermögen, kommt eine Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen des anderen Lebenspartners nach § 33a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Betracht. Auf Antrag kann die Unterhaltsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 8.004 Euro als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eigene Einkünfte oder Bezüge des Lebenspartners vermindern den Betrag von 8.004 Euro, soweit sie 624 Euro übersteigen.Soweit eine ab 2013 gesetzlich erlaubte einkommensteuerliche Zusammenveranlagung von den Lebenspartnern gewählt wird, kann der Unterhalt nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe
Vorsorgeaufwendungen für den Lebenspartner wie für den Ehepartner zur Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlichen Leistungsniveau sollen nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab Januar 2010 in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar sein.[26]

Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen
Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen ihrer Kapitalerträge und können ab 2013 entweder gemeinschaftliche oder aber weiterhin Einzel-Freistellungsaufträge erteilen.

Schenkung- und Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer[Bearbeiten]
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21. Juli 2010, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist[27], was vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2011 übernommen wurde. Im Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetz (bis einschließlich 2010 nur in Bezug auf Steuersätze, nicht in den Freibeträgen gleichgestellt); erfolgte ab 2011 die Gleichstellung.[28] Nach § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung haben Lebenspartner nunmehr denselben Freibetrag wie Ehepartner (500.000 Euro statt vorher 307.000 für Ehepartner bzw. 5.200 Euro für Lebenspartner), auch beim Versorgungsfreibetrag (jetzt 256.000 Euro) ist eine Gleichstellung eingeführt worden (§ 17 ErbStG n.F.). Ebenso sind die Steuersätze ab 2011 gleich. Wie beim überlebenden Ehepartner richten sich diese nach der Steuerklasse 1 (Eingangssteuersatz 7 %).

Gemäß § 3 Grunderwerbsteuergesetz sind Lebenspartner Ehegatten bei der Grunderwerbssteuer gleichgestellt, so dass sie zum Beispiel keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen, wenn sie ein Grundstück des Partners durch Veräußerung oder von Todes wegen erwerben.

Kirchensteuer
2014 werden verpartnerte Paare, die Kirchensteuer zahlen, gleichgestellt. Die Vorteile des Splittingtarifs kommen den Lebenspartnern bei der Festsetzung der Kirchensteuer zugute. [29]

Steuerliche Förderung bei der Riester-Rente
Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz wird ab 2014 die mittelbare Zulagenberechtigung beim Lebenspartner angewandt.

Gewährung der Wohnungsbau-Prämie
Im Wohnungsbau-Prämiengesetz wird seit 2014 in § 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz das Vermögen des Lebenspartners angerechnet und die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie gleichgestellt. [30]

Auszahlung des Kindergeldes[Bearbeiten]
Mit der Gleichstellung des Bundeskindergeldgesetz im Jahre 2014 kann die Auszahlung des Kindergeldes auch an den Lebenspartner erfolgen.

Sorgerecht
Die elterliche Sorge gegenüber einem leiblichen Kind richtet sich nach allgemeinen Vorschriften. Der Lebenspartner eines alleine zur elterliche Sorge Berechtigten, erwirbt nach § 9 LPartG, wie ein Stiefelternteil nach § 1687b BGB, ein kleines Sorgerecht.

Adoption
Lebenspartner können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Adoptiert ein Lebenspartner ein Kind alleine, ist, wie bei Ehegatten, die Einwilligung des anderen Teils erforderlich (§ 9 Abs. 6 LPartG). Eine Stiefkindadoption ist hingegen möglich, vorausgesetzt, es handelt sich um das leibliche Kind des anderen Lebenspartners (§ 9 Abs. 7 LPartG). Ebenso entschied das Bundesverfassungsgericht am 19. Februar 2013, dass eine sukzessive Zweitadoption (siehe Regenbogenfamilien) erlaubt ist.[31] Dem Bundesverfassungsgericht liegen Verfahren zur Prüfung des Verbots der gemeinsamen Adoption durch Lebenspartner vor.[32]

Sozialrecht
Im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung, Wohngeld, BAföG) sind Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt. Sie erhalten gegebenenfalls Rente wegen Todes und sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehegatten bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Im Mai 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil, dass verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe haben.[33]

Arbeitsrecht
Am 29. April 2004 erging ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem die Vergütung von verheirateten Angestellten nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auch für verpartnerte Angestellte anzuwenden seien. Bislang hatten Arbeitgeber den Ortszuschlag nur im Fall einer Ehe erhöht.[34] Nachdem diese Besserstellung heterosexueller Partnerschaften auch für Lesben und Schwule galt, wurde in den neu geschlossenen Tarifverträgen (TVöD bzw. TV-L), die in den Jahren 2005 und 2006 zustande kamen, der Wegfall des erhöhten Ortszuschlags beschlossen. Allerdings erfolgte die Gleichstellung von Lebenspartnern bei Angestellten im öffentlichen Dienst explizit im Wortlaut der Verträge, wie z. B. bei Arbeitsbefreiungen wegen Tod oder Niederkunft des Lebenspartners.[35] Auch bei der Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts[36] Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen. Einem hinterbliebenen Lebenspartner ist danach die gleiche Hinterbliebenenrente zu gewähren wie einem hinterbliebenen Ehepartner.

Am 7. Juli 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die betriebliche Hinterbliebenenversorgung auch für die verpartnerten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu gewähren ist.


So viel dazu . Es muss sich einfach noch einiges ändern.


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exul ehemaliges Mitglied

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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 21:50
@Dini1909
Geht es euch um den Mammon ( überflüssige Frage ) oder um den Respekt und die Anerkennung der Gesellschaft?


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 21:54
@exul
Zitat von exulexul schrieb:Jetzt muss ich eine Anleihe machen, um diesem Vorwurf zu entgegnen. Warum sollte es "unsympathisch" sein, Fremdwörter zu benutzen?
Du bist Klugscheißerman, früher warst du Besserwisserboy.


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16.08.2014 um 22:04
@exul
Es geht uns um allen,warum können wir nicht wie normale Ehe-Leute behandelt werden. Warum können wir uns nicht einfach überall unbeschwert küssen etc?? Ich könnte immer noch heulen um manche Reaktionen von unseren Mitmenschen.


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 22:06
@Dini1909

Weil die jetzige Gesellschaft es eben nicht akzeptiert, wenn sich zwei Frauen oder zwei Männer lieben. Deswegen, wird man da auch Probleme haben wenn zwei Gleichgeschlechtliche heiraten usw.


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16.08.2014 um 22:08
@Dini1909
DANKE ! DANKE ! Ich bin dir so dankbar das du auch so denkst wie ich ! ich bin eine bi frau und weil das so ist werde ich beleidigt und vieles mehr ! was haben die bloss alle für ein problem mit uns ? wir sind doch nicht die pest ! werden aber so behandelt !


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 22:09
Zitat von YotokonyxYotokonyx schrieb:Weil die jetzige Gesellschaft es eben nicht akzeptiert, wenn sich zwei Frauen oder zwei Männer lieben. Deswegen, wird man da auch Probleme haben wenn zwei Gleichgeschlechtliche heiraten usw.
Mir geht es nicht um die kirchliche Hochzeit, mir geht es darum allgm. um die Gleichberechtigung!!! Überall wird davon geredet, Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt, Gleichberechtigung Elterngeld etc. warum in alles in der Welt geht das bei " uns " nicht. Warum muss man bei einer standesamtlichen Homosexuellen Ehe noch abstriche machen?


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exul ehemaliges Mitglied

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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 22:09
Zitat von Dini1909Dini1909 schrieb:Es geht uns um allen,warum können wir nicht wie normale Ehe-Leute behandelt werden. Warum können wir uns nicht einfach überall unbeschwert küssen etc?? Ich könnte immer noch heulen um manche Reaktionen von unseren Mitmenschen.
Du gibst dir die Antwort indirekt selbst. Ihr Homosexuellen sprecht gerne von "normal" bzw. "Normalität". Und da liegt der sprichwörtliche Hund begraben. "Normal" und "Normalität" kommt von "Norm". In diesem Fall ist das die gesellschaftliche Norm. Und dieser entsprecht ihr - aufgrund eures abweichenden Sexualverhaltens nicht.


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Alano ehemaliges Mitglied

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16.08.2014 um 22:10
Zitat von Dini1909Dini1909 schrieb:Es geht uns um allen,warum können wir nicht wie normale Ehe-Leute behandelt werden.
@Dini1909

Warum solltet ihr? Meine langjährige Freundin und ich werden auch nicht als Ehe Leute betrachtet. Zumindest nicht, wo wir finanzielle Vorteile hätten. Wo finanzielle Nachteile entstehen hingegen schon.
Zitat von Dini1909Dini1909 schrieb:Warum können wir uns nicht einfach überall unbeschwert küssen etc??
Warum? Könnt ihr doch. Doch mit den Reaktionen müsst ihr klar kommen. Kommt drauf an, wie man sich küsst.

Wenn ich mit meiner Freundin in der Öffentlichkeit wild rumlecke, dann reagieren die Leute auch seltsam darauf.


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 22:11
@Alano
Es geht hier nicht darum in der Öffentlichkeit Sex zu haben ! Es geht darum so akzeptiert zu werden wie man ist ! und das ist leider nicht der fall ! obwohl sich ja jeder genau das auf die fahne schreibt.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 22:14
Zitat von EssentiaVitaeEssentiaVitae schrieb: Es geht darum so akzeptiert zu werden wie man ist ! und das ist leider nicht der fall !
ja, aber das betrifft nicht nur Homos. Das betrifft eigentlich so gut wie jeden, mal mehr, mal weniger.


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16.08.2014 um 22:14
@exul
Es lässt Dich besserwisserisch wirken.


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Rund um Homosexualität im gesellschaftlichen Leben

16.08.2014 um 22:15
Zitat von AlanoAlano schrieb:Wenn ich mit meiner Freundin in der Öffentlichkeit wild rumlecke, dann reagieren die Leute auch seltsam darauf.
Es reicht schon, Arm in Arm zu gehen oder Hand in Hand und sich eben mal auf die Lippen zu küssen, so wie es eben verliebte Pärchen tun, aber wie schon @EssentiaVitae schrieb, wir wollen mehr Akzeptanz.


Ich pöppel ja auch nicht im Park oder so rum nur weil sich ein Mann und Frau küsse.


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