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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
ISF ehemaliges Mitglied

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:09
@Samsaraa

Ich kenne einige die einen auf dieses Thema bezogenen Beruf ausüben.

So wird es dir auch jeder sagen, geh halt mal in ein Gerichtsgebäude und informier dich persönlich.

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:10
@Hawkster
ich meine es waren 3Jahre. Ist schon sehr lange her. Entweder irre ich tatsächlich oder die Gesetze haben sich mittlerweile diesbezüglich geändert, was ja auch sein kann.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:12
@ISF
@Samsaraa
Richter sind sicher nicht frei von Emotionen.

Aber hier handeltes sich - so schlimm das als Betroffener auch ist - um einen recht "gewöhnlichen" Fall. Fälle wie diesen wird der Richter vermutlich schon viele gesehen haben - inklusive der unterschiedlichen Reaktionen der Geschädigten.

Der Richter wird nach der Beweisaufnahme in sein Zimmer gehen und dort das Urteil schreiben. In der regel spielen Emotionen dann eine sehr untergeordnete rolle, wenn nicht gerade besonders "ungewöhnliche" Fälle vor liegen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:13
Zitat von LaucottLaucott schrieb:ich meine es waren 3Jahre. Ist schon sehr lange her. Entweder irre ich tatsächlich oder die Gesetze haben sich mittlerweile diesbezüglich geändert, was ja auch sein kann.
Hätte sein können, hat sich aber nichts geändert in den Jahren. Zumindest habe ich keine Änderung im § 57 StGB gefunden. Aber nach 24 Jahren kann man sich mal täuschen... das passt schon :)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:14
Zitat von LaucottLaucott schrieb:ich meine es waren 3Jahre.
Das kann auch die Bewährungszeit gewesen sein. Also die Zeit, in der sich der Täter nichts (Erhebliches) mehr zu schulden kommen lassen sollte -> §56a StGB.


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:19
Ich habe jetzt doch mal nachgefragt bei der Anwältin bzw der Gehilfin : Ihre Antwort : Da mein Sohn minderjährig ist,bin ich gesetzlicher Vertreter und somit verantwortlich und automatisch Nebenklägerin 😕😕 Alles weitere müsste ich beim Termin besprechen...komisch...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:21
@Nina75
Anwalt wechseln ist keine Alternative?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:33
Zitat von Nina75Nina75 schrieb: Da mein Sohn minderjährig ist,bin ich gesetzlicher Vertreter
Stimmt.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:und somit verantwortlich
Stimm auch.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:und automatisch Nebenklägerin
Das wäre mir neu. Wo gibt es denn bitte eine Pflicht zur Nebenklage? In deinem Fall mag es egal sein, weil die Kosten der Nebenklage nicht Dir zur Last fallen.

Und warum gibt sie keine telefonische Auskunft?

Aus der Ferne ist das natürlich schwer zu beurteilen, aber es wirkt irgendwie komisch.
Trotzdem ist das natürlich kein echtes Problem, da die Nebenklage in so einem Fall eh nichts großartig beisteuern wird.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 11:57
@Nina75

Also ganz ehrlich?
Ich bin auch Mutter eines Sohnes und ich würde mich dazu entscheiden einen anderen Anwalt zu kontaktieren. Ich kann dir leider nicht sagen ob es normal ist, das die Anwältin einem bei der Verhandlung nicht persönlich zur Seite steht, aber ich würde sie einfach zur Sicherheit an meiner Seite wissen wollen.
Hast du denn die Möglichkeit den Anwalt zu wechseln? Zeitlich gesehen hätte ein "neuer" noch genügend Zeit sich in den Fall einzulesen und nach bestem Willen zu handeln.

Ich drücke dir von Herzen die Daumen, das ihr vor Gericht "gewinnt" und das die Täter auch eine angemessene Strafe erhalten und nicht die Hand vor den Hintern gehalten bekommen.
Oftmals gibt es nur ein "du, du, du" und das war´s dann auch schon.
In der 2. Klasse wurde mein Sohn von 3 Kindern (Brüder) in der Toilette eingesperrt und aufgefordert unten raus zu kletten. Als er dies dann machte traten sie ihm auch auf seinen Kopf, so das er leichte Verletzungen davon getragen hat.
Ich bin damals ausgerastet. Von den Eltern konnte man nix erwarten - weil die Kinder ja nur gespielt haben.
Das Ausmaß war damals Gott sei Dank nicht so heftig, hat aber gereicht das die 3 Kinder auf eine andere Schule mussten (lag aber auch daran, das sie nicht das erste Mal auffällig waren).

Das ist natürlich kein Vergleich zu euch.
Bitte nimm die Ratschäge an und erkundige dich nach einem anderen Anwalt.
Viele liebe Grüße an dich und deine Familie.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 12:28
Zitat von HellskittyHellskitty schrieb:Zeitlich gesehen hätte ein "neuer" noch genügend Zeit sich in den Fall einzulesen und nach bestem Willen zu handeln.
Ein Anwaltwechsel würde gerichtlich auch anerkannt werden und könnte zu einem Verschieben des Gerichtstermins führen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 12:37
@Nina75

Hi, wird dir bzw. deinem sohn nicht normal ein staatsanwalt zur verfügung gestellt? Du bist als mutter nicht direktes opfer, sondern nebenklägerin mit deiner schmerzensgeldforderung...so denke ich ist das anzusiedeln. So kenne ich das und was wiederholungstäter angeht...bei manchen freuen sich die staatsanwälte, dass sie ihre lieblinge endlich festnageln können...

Also die staatsanwaltschaft vertritt die opfer, wenn man angezeigt hatte...eine anwältin für privatrechtliche schritte zwecks schmerzensgeld gibts natürlich auch. In dieser sparte gibt es dann anwälte, die die straftäter verteidigen, das sind strafverteidiger und den kann man sich suchen oder man bekommt einen gestellt, wenn man in uhaft keine möglichkeit hat, sich einen zu suchen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 12:44
@Nina75
wenn Du als Nebenkläger auftrittst, dann muss dies doch schriftlich eingereicht worden sein.......also das müsste doch dann mit dir abgesprochen sein, im Vorfeld, meine ich.....
http://dejure.org/gesetze/StPO/396.html
http://blog.burhoff.de/2010/05/anschlusserklaerung-des-minderjaehrigen-nebenklaegers-unwirksam/


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:01
@Nina75

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/opferanwalt.php

Es gibt die möglichkeit eines opferanwaltes...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:01
Mal neugierhalber, was erwarten die "Anwaltswechsler" von einem Nebenklägeranwalt bei so einem Feldwaldundwiesenkörperverletzungsprozeß?

Meint ihr da müssen irgendwelche großen Ermittlungsfehler aufgedeckt werden, die Zeugen hollywoodmäßig ins Kreuzverhör genommen werden etc.?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:17
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das kann auch die Bewährungszeit gewesen sein.
Ja hatte ich ja geschrieben, 3 Jahre auf Bewährung:)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:17
@rambaldi

Also, ich habe das so verstanden, dass opfer und angehörige nebenkläger sind, diese können anwaltlich vertreten werden, insbsondere bei schweren straftaten. Hier geht es nur darum, dass ein anwalt, der auch ein opferanwalt sein kann, den prozess mitführt, indem er unterstützt und die rechte des opfers vertritt. Die privatrechtliche geschichte mit dem schmerzensgeld ist eine andere geschichte, hier wirds ein getrenntes verfahren geben, das meist im anschluss verhandelt wird bzw. werden soll...


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ISF ehemaliges Mitglied

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:21
@kleinundgrün

Ich habe auch nirgendwo geschrieben das sie frei von Emotionen sind. Sonder nur das sie Emotionennicht in das sStrafmaß einbinden.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:22
Zitat von LaucottLaucott schrieb:Ja hatte ich ja geschrieben, 3 Jahre auf Bewährung
Das ist aber etwas anderes. Es gibt zwei unterschiedliche Zeitspannen in dieser beziehung:
1. Die Freiheitsstrafe.
2. Die Dauer der Bewährungszeit.

Du kannst (theoretisch) zu 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und die Bewährungszeit (also die Zeit in der Du zeigen sollst, dass Du Dich rechtstreu verhalten kannst) beträgt 5 Jahre.
Zitat von ISFISF schrieb:Ich habe auch nirgendwo geschrieben das sie frei von Emotionen sind.
Das habe ich Dir auch nicht unterstellen wollen. Ich habe Dich geaddet, weil ich das etwas näher ausgeführt habe.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:25
@kleinundgrün

Aber 5 jahre bewährungszeit auf ein jahr freiheitsstrafe habe ich so noch nie gehört...;-) meist setzen sie da doch die bewährung ein...1 jahr freiheitsstrafe ist so gering, dass man die meist nicht absitzen muss...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

27.01.2015 um 13:29
@Hawkster
http://dejure.org/gesetze/StGB/56a.html
Hab da nochmal was gefunden:)


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