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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

25.01.2019 um 10:46
@Spukulatius
Wenn dir das reicht ist ja alles tutti.
Ich weiss die Antwort tatsächlich nicht, deshalb enthalte ich mich auch irgendwelcher halbgaren Vermutungen.
Aber das muss ja nicht jeder so halten.

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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

25.01.2019 um 10:54
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Hat das Urteil (evtl. Revision) eigentlich einen Einfluss auf die Abschiebung?
Das Urteil sollte keinen Einfluss auf ein Abschiebeverfahren haben, so lange es bei diesem Urteil bleibt und er nicht in Haft kommt.(spätere Abschiebung) Was die mögliche Revision betrifft, wäre es möglich das die Abschiebung, sollte sie bis dahin genehmigt sein, für den Zeitraum bis mindestens während der nächsten Verhandlungen, ausgesetzt bleibt. Ich weiß aber nicht ob es nicht auch üblich ist in abwesenheit zu verhandeln, bei jemanden der evtl. kurz vorher abgeschoben wurde, obwohl ein Verfahren sozusagen in der Schwebe war.

Bin aber auch kein Jurist und schreibe nur was ich logisch finden würde. Also keine Ahnung was rechtlich wirklich passiert.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

25.01.2019 um 14:12
Mir gefällt wie die ganze Zeit auf der Nationalität des designierten "Täters" herumgeritten wird, es aber niemanden in den Sinn kommt, dass das Urteil nur so milde ausgefallen sein könnte weil der zu tode gekommene Mann einen Migrationshintergrund hat.

Ich persönlich glaube das zwar auch nicht, finde es aber irgendwie drollig dass niemand auf den Trichter kommt. Nur so ein Gedanke zum Nachmittagskaffee.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

25.01.2019 um 17:08
So...
So ein Beitrag zieht sich zeitlich ganz schön in die Länge, wenn man immer mal hier und da 10 Minuten abzweigt.
Wenn ich jemanden ignoriert, also vergessen hab tut es mir leid.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:@Fraukie
Ich meinte es vorallem in Verbindung mit einem Messer. Aber ok, "erschreckend" ist da warscheinlich wirklich zu hoch gegriffen. Geb ich zu.
Danke.
Wie gesagt, ich kann es gut verstehen, dass es für manch einen ungewöhnlich ist, dass ich lieber Werkzeug und "Nutzartikel" in meiner Handtasche rumtrage als Schminkzeugs, aber ich mag mir hier nicht nachsagen lassen, wie "erschreckend" es doch sei und das ich mit nem Serienkiller-Rund-Um-Glücklich-Paket rumrenne.
Zitat von boraboraborabora schrieb: Fraukie schrieb:
Es geht eher darum, dass DU in einer Angriffssituation (also kein verabredeter Zweikampf) ja gar nicht auf Krawall gebürstet bist

Wer wen zuerst angegriffen hat u. die Reihenfolge der Abläufe, wissen wir doch gar nicht.
Darum ging es bei der Aussage, die Du zitiert hast doch überhaupt gar nicht, deswegen auch das "also kein verabredeter Zweikampf".
Es hing dabei um die grundsätzliche Annahme von oBARBIEoCUEo, meine Antwort darauf und zitiert hast Du dann aus meiner Antwort auf die Rückfrage von Yooo.

Dabei war ganz deutlich gekennzeichnet, dass es hier nur um die Fragestellung ging wie klug es grundsätzlich ist ein Messer mit zuführen in der Annahme, es sei im Zweifel ein gutes Verteidigungsmittel und meinem Hinweis darauf, dass das etwas ist das man aus den von mir genannten Gründen besser bleiben lassen sollte:
Zitat von FraukieFraukie schrieb: oBARBIEoCUEo schrieb:
Ich habe von dem Prozess mitgenommen, dass ich ein Messer bis zu einer bestimmten Länge mitführen und gegebenenfalls zur Notwehr einsetzen darf.
Häng noch dran, dass ein Messer unterwegs als Gebrauchsgegenstand super nützlich sein kann, z.B. um Brote zu schmieren, Teppich zu schneiden usw; ein Gebrauchsmesser also je nach "Lebensweise" ein guter, sinnvoller Alltagshelfer ist.

Ein Messer aber zu "Verteidigungszwecken" ziehen ohne entsprechendes Training geht in den meisten Fällen so gar nicht gut aus.
Wenn man davon sprechen kann, dann hatte der Angeklagte hier Glück.
Meist endet das eher damit, dass der Angreifer Dir das Messer abnimmt und du es selbst im Körper stecken hast.[/quote]
Zitat von YoooYooo schrieb: Fraukie schrieb:
Ein Messer aber zu "Verteidigungszwecken" ziehen ohne entsprechendes Training geht in den meisten Fällen so gar nicht gut aus.
Wenn man davon sprechen kann, dann hatte der Angeklagte hier Glück.

Erschließt sich mir nicht so ganz.
Würde da nicht bedeutet, dass der andere automatisch mehr Messer Erfahrung hat als man selbst? :D
DAS ist der Kontext des von Dir rausgerissenen Zitates, nicht der hier diskutierte Fall, der eben aufgrund der schwammigen bis fragwürdigen Berichterstattung zu so allerlei Trugschlüssen führt, die ich richtig zu stellen wichtig fand, ehe hier noch Leute ins "Bussgeldmesser" rennen, weil sie den Berichten Küchenmesser würden grundsätzlich nicht als Waffe gelten Glauben schenken oder zu Schaden kommen, weil sie eine Situation ungewollt verschärfen in dem sie dem Irrglauben erliegen es sei eine tolle Idee ein Messer für "Notwehrsituationen" bei sich zu haben.
Zitat von boraboraborabora schrieb: Fraukie schrieb:
Aber ich war schon verdammt oft froh darüber ne Zange, Kabelbinder, Tape Draht usw bei mir zu haben und die Radfahrer die verzweifelt mit nem kaputten Rad irgendwo aufm Feldweg standen haben sich auch nie an Leib und Leben bedroht gefühlt, wenn ich Werkzeug, Tape oder was grad gebraucht wurde ausgepackt hab um das Problem mal eben zu beheben.

Worauf möchtest Du damit hinaus, das es normal ist, ein Messer bei sich zu führen?
Sagen wir besser... üblich. Finde ich nicht.
Die Frage versteh ich nicht.
Da steht doch deutlich worauf ich hinaus will, nämlich darauf, dass es mich keineswegs wie unterstellt zu einer gefährlichen Person macht meine Handtasche mit Werkzeug zu füllen, sondern lediglich zu einem praktisch veranlagten Menschen der sich gerne selbst aus blöden Lagen helfen kann indem ich brauchbare Utensilien und Werkzeuge bei mir trage und je nachdem wo man wie unterwegs ist gehört ein Gebrauchsmesser eben zu genau diesem Werkzeug.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Macht für Leute, die sich in "gewissen Kreisen" bewegen, wohl Sinn.
Freilich.
Allerdings erweckst Du den Eindruck, als sei es etwas Schlechtes, wenn man in diesen "gewissen Kreisen" aufgezogen wurde und sich bewegt.
Aber ok, es gibt ja kein Gesetz gegen eng gesteckte Horizonte, aber zum Glück gibt es auch kein Gesetz, das Eltern dazu zwingt ihre Kinder in einer Großstadt aufzuziehen und Freilauf auf Spielplätze zu beschränken, deswegen hatte ich das große Glück in diesen "gewissen Kreisen" (die Du so fürchterlich zu finden scheinst ohne sie zu kennen) aufzuwachsen und ihnen treu zu bleiben.

Wenn man wandern geht, dann tut man Brot, Salami bzw Marmelade und Obst in den Rucksack und das Messer je nach Vorliebe in den Stiefel oder an den Gürtel und in der Pause setzt man sich gemütlich aufn Baumstumpf oder ins Moos, schneidet Brot und Salami an und Obst klein, schmiert Brote usw.
Befindet man sich an einer Stelle wo man Feuer machen kann, dann sammelt man Feuerholz und schneidet sich besonders trockene Teile in die gewünschte Größe zum Anfeuern und anschließend schnitzt man sich einen Spieß für Bratwurst, Stockbrot und Ähnliches, wenn man lang genug übt kann man sogar kleine Holzfiguren und Schaschlikspieße schnitzen.

Wenn es zu warm wird, dann sucht man sich junge Zweige, schält mit dem Messer die feuchte Rinde ab und baut sich Pulskühler draus.
Reißt ein Riemen vom Rucksack, schneidet man z.B. Weidenzweige um Ersatz zu flechten.
Trifft man auf einen Sonntagswanderer mit Sonnenstich, dann schneidet man sein Ersatzhemd in Streifen, damit man die mit ner Feldflasche nassmachen und für die nötige Kühlung sorgen kann bis Hilfe kommt.

In einem gewissen Umkreis von Bächen, Teichen und Co fängt man auch gar nicht so selten eine Ente oder sonst ein Tierchen, dass sich in einer Angelschnur verfangen hat, die irgendein Armleuchter hat liegen lassen, da ist man ohne Messer ebenfalls dumm dran, bzw eher das Tierchen.

Fährt man mit nem Hundegespann vorm Rollstuhl nen Feldweg entlang muss man ab und an mal anhalten, denn kleine Zweige und so können zu fiesen Unfällen führen, wenn man sich die kleinen Vorderräder nicht immer mal freischneidet und lockert sich mal irgendwas an Rollstuhl oder am Fahrrad eines mich begleitenden Freundes, dann hält man kurz an, sucht das passende Werkzeug aus meiner Handtasche, repariert das Problem und weiter gehts.

Und da nicht jeder Hund versteht das "Teilen" meint nur kleine Bissen vom Kuchen zu nehmen ist auch hier ein Messer sehr nützlich.

Die Liste kann man nun endlos weiter führen, also wenn man sich in so fürchterlichen Kreisen bewegt wie ich es tue, also diese "gewissen Kreise" in denen ich aufgezogen wurde.
Zitat von boraboraborabora schrieb: Bone02943 schrieb:
Es deckt sich doch aber alles mit den Zeugenaussagen.

Die haben mitten in der Nacht alles gesehen?
Das ist zum Glück nicht nötig. Einstichwinkel, Stichkanäle und Blutspritzmuster sind auch noch da wenn es hell ist und auch tagelang wenn entsprechende Fachleute sie forensisch analysieren.
Da ist die Aussage von Zeugen eher ne nette Ergänzung, aber wenn die Darstellung eines Angeklagten sich mit der Spurenlage nicht in Einklang bringen lässt, dann sind auch 20 Augenzeugen die bei strahlendem Sonnenschein aussagen das Opfer sei 20x rückwärts ins Messer gelaufen nichts was der Richter ernst nehmen wird.
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Besonders tragisch finde ich, dass der Geschädigte die tödlichen Stiche offenbar gar nicht registriert hat, sondern nur eine blutende Verletzung an seinem Arm.
Das ist wie bereits geschrieben sogar eher normal und deswegen sind 6 Messerstiche für einen Richter auch kein Anzeichen großer Gewaltbereitschaft (wie gesagt, da muss man nur sehr wenige Kriminalfälle lesen mit wie vielen Stichverletzungen Richter üblicherweise bei echten Gewalttaten konfrontiert sind).
6 ist so der Bereich ab dem man eine Chance hat, dass der Blutverlust den Angreifer schwächt, die Schmerzen tun es eher nicht, die Mannstoppwirkung von Messern ist eben nicht so beeindruckend.

Hat hier niemand mal nen Artikel gelesen (oder ne Doku geschaut) über die Kaiserin Elisabeth?
Die stand nicht unter Drogen und war nicht im "Kampfmodus", als der Attentäter ihr die Feile ins Herz gestoßen hat, hat sie nur gemerkt, dass er sie umgerempelt hat.
Sie stand mit Hilfe ihrer Begleitung auf (war ja auch keine 20 mehr), ging weiter Richtung Schiff, fragte "Was ist geschehen?"(oder Ähnliches), sackte zusammen und verstarb, weil das Herz zu den Stellen am Körper zählt bei denen auch ein Stich eine tödliche Verletzung ist, aber eben auch nicht "in Echtzeit".

Deswegen geht ein "finaler Rettungsschuss" ja auch nicht ins Herz, sondern in den unteren Bereich des Hinterkopfes, denn eine umgehende Handlungsfähigkeit ist ausschließlich dann zu erwarten, wenn der Hirnstamm vom Rückenmark getrennt wird.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Alleine das Mitnehmen des Messers als Tatwaffe spricht für Planung und damit für Mord. Daher sieht man hier ganz klar , wie der Rechtsstaat abgeschafft wurde.
Ich weiß nicht ob ich Deine Definition eines "Rechtsstaates" nun zum Lachen oder zum Weinen finde.

Also in Deiner Welt braucht es keinen gerichtsmedizinischen Obduktionsbericht, keine forensische Auswertung von Blut- und anderen Spuren, keine Ermittlung von Begleitumständen und Vorgeschichten u.A. durch Zeugen und keinerlei Würdigung dieses Gesamtbildes durch einen Richter?

Sondern es reicht wenn irgendwer der Ansicht ist "Der hat ein Messer eingesteckt, also ist es Mord."

Ich werde wohl Lachen und Weinen abwechseln und froh sein, dass nicht Du darüber bestimmst wie "ein Rechtsstaat geht."
Zitat von boraboraborabora schrieb:Der vermeintliche Angreifer hatte aber keine Waffe dabei.
Braucht er auch nicht, wenn er seinem Kontrahenten körperlich haushoch überlegen ist.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Jemanden im Schwitzkasten zu nehmen, reicht nach meinem Verständnis nicht aus, Lebensgefahr erkennen zu lassen.
Das sei Dir auch ungenommen, aber leider interessiert es den Verlauf gewisser Blutgefäße und die Belastbarkeit von Knorpeln ganz und gar nicht, was sich wer nu vorstellen kann oder nicht.
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Der Angeklagte beteuert dagegen Notwehr. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte habe er außerdem versucht, die Blutungen zu stoppen und sei auch nicht vor der Polizei geflohen, so die Verteidigung.
Wenn das stimmt hat er sich zumindest nachträglich richtig verhalten.

Darüber, dass es von BEIDEN oberdämlich war zu diesem Treffen überhaupt aufzukreuzen sind sich hier doch eigentlich alle einig, oder nicht?

Uneinigkeit besteht lediglich darüber ob es wirklich so einfach gewesen wäre zu sagen "ich geh einfach nicht hin!".

Aber so wie er laut Verteidigung reagiert hat wurde es mir auch beigebracht:
Ist der Angreifer dann keine Gefahr mehr, ruft man einen Rettungswagen und leistet erste Hilfe bis der da ist.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Wenn du mit einer Waffe losziehst, lässt sich Planung unterstellen -> Mord. Klar, passt das nicht in jedermanns Weltbild, aber das ist dann sein Problem.
Das "Problem" ist nicht so sehr das Weltbild von Menschen die der Ansicht sind so etwas sei dann doch etwas komplexer, sondern eher das Weltbild von Leuten die meinen ein einzelner Fakt (bzw eigentlich ja mehr die Rückschlüsse, die derjenige aus einer simplen Tatsache zieht) würde das komplette Rechtssystem invalidieren.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:aber einige hier machen den Anschein, als ob sie selbst bereits eingesessen hätten und einfach nur Anti-Justiz sind.
Wo dran machst Du das fest?
"Antijustiz" wären doch wenn eher die, die ohne auch nur auf einen Hinweis auf forensische Beweise einzugehen ein Gerichtsurteil als "voll falsch" darstellen, ohne jede Beweiswürdigung darauf pochen das es Mord gewesen sei und es da auch nichts zu diskutieren gibt und nicht einmal dem würde ich so zustimmen.
Denn auch wenn ich persönlich das Urteil aufgrund der bisher bekannten Tatsachen nachvollziehbar finde bedeutet das nicht, dass alle Meinungen die das anders sehen "falsch" sind.
Bei Meinungen gibt es kein "richtig" oder "falsch" und da Richter auch nur Menschen sind und ihnen genau deswegen das Recht der freien Würdigung der Beweise zufällt finde ich es weder verwunderlich noch "falsch", wenn es Menschen gibt, die der Meinung sind das dieses Urteil nicht gerecht ist.
Es muss mir nur wie jedem Anderen hier gestattet sein anzumerken, wenn jemand meiner Ansicht nach eine Meinung vertritt die zumindest zu erheblichen Anteilen aufgrund von Fehlannahmen und/oder mangelnder Auseinandersetzung mit der Materie zu Stande gekommen ist.

Ein Urteil ist NIE "Objektiv gerecht oder ungerecht" und das ist auch gar nicht der Anspruch.
Wäre ein Richter verpflichtet ein Urteil zu fällen, mit dem die "Mehrheit der sich äußernden Bürger" zufrieden sind, dann würde man keinen mehr finden, der den Job freiwillig macht. :)
Ist ja so schon schlimm genug, wie man hier sieht.

Da picken manche Leute einen Sachverhalt raus, ziehen ihre eigenen Rückschlüsse und das ist ihnen dann genug um einer Richterin mal ganz nebenbei mutwillig Rechtsbeugung zu unterstellen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um, trifft hier nicht ganz zu.
Würde ich z.B. anders sehen.
Es war von beiden "Teilnehmern" komplett bekloppt sich auf dieses Treffen einzulassen und nur weil jemandem der Freispruch mit dem "Argument" Notwehr gerechtfertigt erscheint meint das noch lange nicht, dass der Verstorbene der Armleuchter ist und der Freigesprochene ein braves Engelchen.
Zwei haben sich auf etwas eingelassen, dass DUMM war und bei dem sie BEIDE wussten, dass sie ihre körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzen und für Einen ging das eben tödlich aus, ggf weil er sich seiner körperlichen Überlegenheit einfach zu sicher war.
Dr.Trollinger schrieb (Beitrag gelöscht): borabora schrieb:
Sehe ich ähnlich, muss aber erst mal bewiesen werden.Zumal es ja scheinbar normal sein soll, ein Messer mit sich zu führen.
Klar ist das normal, in Timbuktu jedenfalls. Hier ist verboten, zumindest aber eine Ordnungswidrigkeit.
Wie kommst Du denn auf die Idee, dass das Führen eines Messers in Deutschland grundsätzlich "verboten" bzw "ordnungswidrig" sei?
Dr.Trollinger schrieb (Beitrag gelöscht):ich selbst durfte 230 Eruo Bußgeld zahlen, weil ich meinem dämlichen Bruder vor einiger Zeit mal einen Totschläger draussen abnahm und dummerweise auf dem Heimweg kontrolliert wurde.
Äpfel und Birnen sind wenigstens beide Obst.
Aber Du vergleichst hier ein Messer mit einem Gegenstand, der im Waffengesetz in Anlage 2 Abschnitt 1.3.2 namentlich als "verbotener Gegenstand" aufgeführt ist.
Also so richtig verboten, nicht wie in "darf man nicht mit draußen rumrennen" sondern wie in "darf man (ohne eine äußerst selten erteilte Sondererlaubnis) nicht einmal besitzen".

Der Vergleich hinkt nicht nur, dem fehlen die Beine.
Ich wünsch mir auch jedesmal, wenn ich die hintere Wiese von Falläpfeln befreien muss, damit die Gäule drauf können ich könne meinen Rollator gegen so nen Stockdegen tauschen, damit das Sammeln leichter und praktischer ist. Aber ich kann eben das Waffengesetz lesen und da steht drin, dass Stockdegen verboten sind, also jongliere ich weiter mit Rollator und so ner merkwürdigen "Sammelhilfe", obwohl ich dabei noch nicht einmal mein eigenes Grundstück verlasse.
Dr.Trollinger schrieb (Beitrag gelöscht):Was also wollen etwaige Richter damit bezwecken?
Ggf möchten sie ihren Job machen und das Urteil fällen, dass sie für richtig halten, also nur so eine Vermutung.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Man muss den Einzelfall individuell betrachten u. nicht, wie es die Polizei (Schwitzkasten) oder irgendwer macht.
Zitat von emanonemanon schrieb:Haltloser Unsinn. Ein Schwitzkasten ist nicht nur gefährlich wenn ein Polizist ihn ansetzt.
Genau genommen wird er ggf sogar gefährlicher, wenn eine Nichtfachkraft sowas durchführt.
Ich meine, der Thread ist doch hier der beste Beleg dafür.
OBWOHL google nur ein Fenster entfernt ist, schreiben hier Leute einfach mal so, dass "Ein Schwitzkasten ja nu keine Gefährdung ist, die eine Notwehr rechtfertigt."

Also hier hat man Laien, die sich dieser Behauptung so sicher sind, dass sie nicht nachlesen obwohl das keine 10 Minuten dauern würden.
Und nu steht ein wütender Kampfhahn im Park, wo es trotz mobilem Internet eher unwahrscheinlich ist nochmal nachzulesen und denkt sich "Alter, den nehm ich nu in den Schwitzkasten!".
Dummerweise ohne zu wissen, dass die Arteria carotis überhaupt existiert und schon gleich gar nicht was sie macht und wo sie lang läuft.
Tjo und im einen Moment ist man noch stolz, weil man es dem Typen im Schwitzkasten offenbar so gezeigt hat, dass er sich nicht mehr wehrt und dann lässt man ihm los um nen coolen Oneliner loszuwerden und versteht gar nicht warum der sich nicht mehr bewegt, man konnte ja schließlich nicht ahnen, das das Gehirn zickig reagiert, wenn es nicht genug Blut zugeschoben bekommt.

Deswegen ist diese Aussage:
Zitat von emanonemanon schrieb:Ein Schwitzkasten ist nicht nur gefährlich wenn ein Polizist ihn ansetzt.
Mehr als nur korrekt.
Zitat von emanonemanon schrieb:Aber ich denke wir sind uns einig, dass es vergebene Liebesmühe wäre dir hier anatomische Gegebenheiten zu erklären.
Da sind zumindest wir uns einig.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Schon, aber ist ein Unterschied, ob ich Jemanden im Schwitzkasten nehme oder ein ausgebildeter Polizist.
Exakt, denn der Polizist WEISS wie verflucht gefährlich das ist und das das Risiko den Durchfluss genannter Arterie zu behindern sogar steigt, wenn man sich bemüht Luftröhre und Kehlkopf zu schonen, weil jedes "Umgehen" dieser Strukturen fast unvermeidlich in die Drosselrinne führt und dieser Würgegriff auch keiner ist bei dem man großartig hat während des Haltens zu "Korrigieren".
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wie gesagt, Gerichte u. deren Entscheidungen sind auch nicht immer unfehlbar.
Dessen sind wir uns einig, aber es gibt eben ganz offensichtlich zahlreiche Faktoren die geschulte Fachpersonen erheblich besser bewerten können als Laien.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Eine eigene Betrachtungsweise darf erlaubt sein.
Es wäre sogar eine Katastrophe, wäre dem nicht so, aber ins Besondere Betrachtungsweisen die so einige belegbare Fakten einfach mal so nicht berücksichtigen dürfen eben in einem Forum nur geäußert werden, wenn man Kritik verträgt.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:GERNE können wir, @Bone02943 Die Diskussion dann im Migranten-gewalt thread weiter führen, wo ich morgen die Links einstellen werde.
Fände ich gut, denn in diesen Thread gehört dieser Begleitumstand nur sehr begrenzt, deswegen wurde ja auch der Threadtitel geändert.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das Gericht hat in meinen Augen versagt, absolut und zu 100 %.
Also findest du, dass Gerichte lieber Laien befragen sollten anstatt Spuren und Co von Fachleuten auswerten zu lassen oder wie darf ich das verstehen?
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Eine fast 20 cm lange Klinge , das weiss jeder, wird definitiv eine lebensgefährliche Verletzung verursachen.
Also wenn ich mein Brotmesser so betrachte, dann würde ich eher erwarten, dass es abbricht, wenn ich versuchen würde damit zuzustechen...
Ist aber auch ein Brotmesser im Preissektor unter 5€ ;)
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:sondern ein langes Messer, einer Machete ähnlich.
Danke schön.
Gestern war kein guter Tag, aber als ich mir vorgestellt habe, wie Du Dich mit einem Brotmesser durch den Dschungel kämpfst hatte ich zumindest was zum Grinsen :)
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:ob das Messer bereits vor dem Schwitzkasten gezogen war, denn dann wäre der Schwitzkasten Notwehr gewesen.
Na da hätte der Richter aber dann auch ohne Fachleute den Kopf auf den Tisch gehauen und sich gefragt warum sie sich so nen Quark überhaupt anhört.

Jemand geht mit nem Messer auf mich zu und um mich zu verteidigen halte ich nicht etwa so viel Abstand wie nur irgend möglich und versuche auch nicht nach den Armen zu greifen um dem Typen der so viel schwächer ist als ich das Messer abzunehmen oder zu versuchen ihn bzw primär seine Arme zu immobilisieren...
Nein, ich geh möglichst nah ran und wähle ausgerechnet DEN Griff bei dem die Arme mit dem Messer drin beweglich bleiben..
Genial..
Also DIE Story würde ein Richter möglicher Weise kaufen, wenn ein Gerichtsmediziner bestätigt, dass man entsprechende Schnittwunden an Händen und Armen hat die entstehen wenn man versucht jemandem ein Messer abzunehmen oder dessen Arme festzuhalten...
Aber einen Darwin Award gäbe das trotzdem gratis dazu und ohne Schnittwunden an den Armen klingt das mal echt unglaubwürdig.
GRADE wenn der Getötete wie hier und da zu lesen wirklich Kampfsporterfahrung hatte...
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Und wer schafft es, sich bei einem richtigen Schwitzkasten dann noch schnell das Messer aus der Tasche zu ziehen und 6 mal zuzustechen, in die Brust?
Jemand der Im Schwitzkatzen nur noch die Arme recht gut bewegen kann und nicht so gern ersticken oder mit dem Kopp gegen den nächsten Baum geknallt werden möchte.

Also vermutlich fast jeder, der ein Messer dabei hat und weiß, dass der Angreifer da keinen missglückten Spaß macht.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: Dr.Trollinger schrieb:
Denn die Tötungsabsicht lässt sich alleine mit der Mitnahme des Messers darlegen.
Das hast du in welchem Zeitraum deines Jurastudium gelernt?
Das gab es vielleicht zusammen mit diesen fundamentalen Kenntnissen der Forensik irgendwo im Teleshopping.
Zumindest ein Brotmesser von dem die behaupten, dass man es auch als Machete beim Kampf durch Dschungelgestrüpp nutzen kann kriegt man da ganz bestimmt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: Dr.Trollinger schrieb:
Das klingt nicht nach Notwehr, tut mir leid. Das ist ein gewolltes, politisches Urteil.

Ganz harter Tobak.
Na komm, wenigstens sagt er, dass es ihm leid tut, einer Richterin die er nicht kennt und deren Urteilsbegründung er nicht gelesen hat mal eben so öffentlich Rechtsbeugung zu unterstellen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Einige sehen dies u. das eben nicht realistisch. Reden so lange, bis am Ende der Täter eher unschuldig erscheint.
Ähm, das ist nicht "unrealistisch", sondern irgendwie das Konzept von Notwehr:
Bei einer Gerichtsverhandlung festzustellen ob es sich überhaupt um Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt handelt oder z.B. eine Notwehrsituation vorliegt.
Unrealistisch ist es eher nicht unterscheiden können zwischen dem völlig gerechtfertigten:
"Ich persönlich finde das Urteil nicht richtig."

und einem Richter ohne jede fundierte Beschäftigung mit dem Fall Rechtsbeugung zu unterstellen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:oder besser zeige die Richterin doch an, wenn du die Beweise hast das dort gelogen wurde.
Och nöö.. jemanden in einem öffentlichen Forum einer Straftat zu bezichtigen ist doch viel lustiger als ernsthaft aktiv zu werden, wo kämen wir denn da hin?
Zitat von CrowsClawCrowsClaw schrieb:Allein die Tatsache, dass das Gericht Notwehr festgestellt hat erübrigt die Diskussion um Mord oder nicht.
Ganz so sehe ich das auch nicht.
Wie gesagt, Richter sind nur Menschen und ich bin stolz und glücklich in einem Staat zu leben in dem es jedem frei steht zu äußern, dass ihm ein Urteil einfach nicht als gerecht erscheint.

Wäre es umgekehrt, also wäre es zu einer Verurteilung wegen Totschlags gekommen (was übrigens im Falle einer Revision theoretisch passieren könnte, auch wenn ich das für eher unwahrscheinlich halte), dann würde ich zu denen gehören, die das Urteil nicht wirklich fair fänden, allerdings würde ich akzeptieren, dass der Richter die Gesamtlage anders eingeschätzt hat als ich anstatt mal eben eine Straftat zu unterstellen.
Aber jeder geht eben anders damit um, wenn er seinen Willen nicht bekommt, mag daran liegen in was für Kreisen man aufgewachsen ist.
Zitat von aeroaero schrieb:Wäre es anders ausgegangen, wenn der freigesprochene wegen massiven nachstellen bzw. "stalking ähnlichem verhalten" angezeigt worden wäre ?
Das hätte vorausgesetzt, dass das Mädchen das hier immer nur in Erzählungen vorkommt sich aktiv selbst um das Geschehen gekümmert hätte.

Außerdem halte ich es für unwahrscheinlich, dass eine Anzeige wegen Stalking die Bedingungen die erfüllt sein müssen um auf Notwehr zu entscheiden ändert.

Wären die beiden Kontrahenten zuvor niemals aufeinander geprallt hätte das das Urteil aber durchaus beeinflussen können.
Zitat von yongyong schrieb:Natürlich darf man bei Gericht nicht emotional urteilen, aber ist ein Freispruch in der Situation wirklich gerechtfertigt?
Ob das Urteil fair ist bleibt etwas, das jeder individuell für sich selbst beurteilen muss. Da gibt es kein "richtig" oder "falsch", zumindest nicht, wenn hier einige ganz einschlägige Beweise verschwiegen wurden.
Zitat von yongyong schrieb:Es gab wohl Zeugenaussagen die darauf beharrten er wäre nicht in den Schwitzkasten genommen worden, doch selbst wenn, hätte ( auch in Panik) nicht ein Stich gereicht?
Nein.
Jeder der sich die Zeit nimmt sich hinreichend schlau zu machen womit man sich zum Selbstschutz sinnvoller Weise ausstatten kann und womit eher nicht kommt zu dem Schluss, dass ein Messer zur "Normalen Selbstverteidigung" praktisch vollständig ungeeignet ist.
Das liegt an der einfachen Tatsache, dass es generell nur wenige Wege gibt eine Mannstoppwirkung zu erreichen die so effektiv und zeitnah ist, dass der Kampf direkt beendet ist.
Da Messerstiche eine hohe Wahrscheinlichkeit haben das Gegenüber umzubringen (was ja eher nicht das anvisierte Ziel ist) und zwar so, dass ihm zum Todeseintritt noch eine nicht unerhebliche Zeitspanne lang handlungsfähig verbleibt und eine geringe Chance den Kampf so zu beenden das alle Beteiligten lebend und idealerweise ohne bleibende Schäden verbleiben sollten Messer bei den Dingen bleiben die sie können, wie z.B. Brote schmieren.

Rein theoretisch gibt es natürlich die Möglichkeit, bei entsprechenden anatomischen Kenntnissen, bestem Training und 1+ Präzision nicht durch Stiche sondern durch Schnitte gezielt Muskeln und Sehnen des Gegners zu verletzen um ihn schlicht und ergreifend mechanisch kampfunfähig zu machen...
Aber einigen wir uns mal darauf, dass diese Option irgendwo zwischen "Spezialagent" und Hollywood liegt.

Solange man keinen Gegner hat der beim Anblick des Messer wegrennt (wodrauf zu wetten auch schon heikel ist) liegen die Chancen auf einen Ausgang den man als "gut" bezeichnen kann fast bei null.
Zitat von KcKc schrieb:Dem Täter ging es meiner Meinung nach um Ehre und Männlichkeitsvorstellungen.
Er hätte akzeptieren sollen, dass die Angebete, die er verfolgte, ihn nicht wollte.
Und wo drum ging es dann dem anderen Täter?
Also wäre ich mal gestalked wurden, dann hätte es unter meinen Freunden zahlreiche Leute gegeben, die mich dabei unterstützen mich dem selbst zu stellen und bei Misserfolg oder dem Abzeichnen einer Gefährdung hätte es das Angebot gegeben mich zur Polizei, Beratungsstellen und Co zu begleiten sollte ich das wünschen.
Gorillas, die mir angeboten hätten "Da es dem Stalker ja nicht reicht, dass ich ihm bereits den Kiefer gebrochen habe, treff ich mich nun nochmal nachts mit ihm im Park!". gab es in meinem Umfeld nicht und ich hätte sie auch mit ähnlicher Eile wie den Stalker selbst aus meinem Umfeld entfernt.

Deswegen bleibe ich bei der Meinung, dass die Dämlichkeit der beiden Kontrahenten bei "Teilnahme" an diesem Treffen durch nichts unterscheidet, das war von Beiden völlig bescheuert.
Zitat von KcKc schrieb:Ich halte den Freispruch für ein Fehlurteil. Ist aber nur meine Ansicht.
Und diese Ansicht darf Dir auch niemand absprechen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Diagnostizierst du als Laie auch Krankheiten ohne Röntgenbild o. Ä. und ohne den Patienten zu kennen?
Das wäre nämlich ähnlich sinnvoll.^^
Ne, DAS ist viel sinnvoller.
Damit verdienen Quacksalb... ach ne "Heilpraktiker" immerhin ganz gut Geld.
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Flüchtling jünger gemacht hat, als er tatsächlich ist, um eine bevorzugte Behandlung zu erhalten. Insofern ist es unverständlich, dass man das Alter nicht überprüft hat.
Zitat von emanonemanon schrieb:Das mag sein, in meiner Frage ging es aber darum, ob sich dadurch etwas am Urteil ändern würde.
Soweit ich das nachlesen konnte:
Nein.
Bei einem Schuldspruch und Strafmaß ist das Alter relevant, aber ich habe keine Quelle gefunden die auch nur in irgendeiner Form dafür spricht, dass die Bedingungen die erfüllt sein müssen um jemanden der wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt wurde aufgrund von Notwehr freizusprechen beim Jugendgericht anders gehandhabt werden.
Da ich juristischer Laie bin heißt das nicht, dass es unmöglich ist, aber ich habe wie gesagt nichts gefunden und wirklich Sinn ergäbe das auch nicht.
Die "Mordmerkmale" sind doch beim Jugendgericht auch nicht anders nur weil der Täter jung ist.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:07
@Fraukie

...kann ich mal vorbehaltlos unterschreiben. Wobei allerdings die Dämlichkeit beider Kontrahenten keinen - für mich ist das Merkmal der Heimtücke erfüllt, Mord rechtfertigt. Das ist vermutlich nur wieder dieser typische "In der Ehre" gekränkt- Blödsinn, der wieder ein Leben ausgelöscht hat.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:14
Zitat von yongyong schrieb: für mich ist das Merkmal der Heimtücke erfüllt,
Sich zu bewaffnen weil der "Kontrahent" einem bereits schon einmal den Kiefer gebrochen hat und dir körperlich Überlegen ist..ist ganz sicher keine Heimtücke... was wohl auch die Richter so gesehen haben.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:24
@Nerok

Wenn die Welt nur immer so einfach wäre...

Gar nicht erst hingehen wäre eine Option gewesen.

Ich habe schon vorher geschrieben das mir die Bewaffnung verständlich ist, dann aber noch 6 x zustechen ist für mich unverständlich. Drohen hätte gereicht.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:26
@yong

Was meinst du mit drohen hätte gereicht ? Das Opfer hat ihm direkt eine mitgegeben, darauf schlug er mit der Flasche zu und wurde dann in den Schwitzkasten genommen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:39
@Photographer73

Er hatte das Messer ja vermutlich schon in der Hand und hätte es vor sein Gesicht halten können. Ja, ich weiß, man hat gut reden, wenn man seelenruhig vor dem PC sitzt und sich nicht in einer derartigen Situation befindet, ich hadere aber immer noch damit das er so oft zugestochen hat. Auch was den Toten betrifft: Man kann Probleme anders lösen...
Ich bin früher böse verprügelt worden und wäre selbst in Panik nie auf den Gedanken gekommen mein Gegenüber zu töten, da muss doch schon eine gewisse Tötungsabsicht im Kopf gewesen sein.

In ihrem Plädoyer sagte Staatsanwältin Nicole Karweger: „Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich.

...das spinnt sich die Staatsanwältin doch nicht zurecht.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:43
Zitat von yongyong schrieb:Ich habe schon vorher geschrieben das mir die Bewaffnung verständlich ist, dann aber noch 6 x zustechen ist für mich unverständlich. Drohen hätte gereicht.
Dazu habe ich das hier geschrieben:
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Warscheinlich schon, aber hat er dabei überhaupt rational gedacht? Ich denke eher nicht, denn in Notsituationen läuft vieles eher automatisch ab. Vielleicht hat er selbst gar nicht bemerkt das er 6 mal zugestochen hat, bzw. ihn 6 mal getroffen hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass einem sowas wie im Film vorkommt und so schnell abspult das man erst realisiert was da gerade passiert ist, wenn es schon zu spät ist.
In einer Notsituation ist rationales Denken eher weniger ausgeprägt, meiner Meinung nach.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:45
@Bone02943

Man denkt auch dann noch rational.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:51
@yong

Also mir muss nur eine Spinne zu nah kommen und ich gebe jegliches rationale denken ab.
Dann spring ich auch einfach mal vom Fahrad und wenn es auf der Straße in eine Kreuzung rollt, dass kann ich dann nicht mehr beherschen. Im Auto bin ich auch mal während der fahrt ausgestiegen, weil sich eine Spinne über mir abseilte. Ich war zum Glück nicht der Fahrer.

Es gibt einfach Situationen wo das rationale denken aussetzt. Und wenn jemand meint er sei in Lebensgefahr, ähnlich wie ich mich vielleicht bei einer Spinne fühle, dann denkt man nicht mehr sondern reagiert einfach.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 01:54
@Bone02943

Ich weiß ja was Du sagen willst, aber in diesem Fall stört mich einfach etwas, ich kann nicht sagen was... das wird viel zu einfach abgehakt. Das ist doch quasi ein Freispruch für alle Messerstecher die noch kommen werden, weil man ja dann in Panik so gehandelt hat.

Btw. Du hast Angst vor Spinnen? o.o Hätte ich jetzt nicht gedacht.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 02:01
@yong

Ich weiß ja auch nicht ob das Urteil wirklich so zufriedenstellend ist.
Ich gehe auch davon aus das es nicht die letzte Verhandlung dazu gewesen ist.
Es gab hier mal einen Fall, da hatte ein Renter, einen jugendlichen Einbrecher bei der Flucht von hinten erschossen. Anfangs ging man auch immer von Notwehr aus, bis es iwann nochmal oder dann doch, weiß ich grad nicht, verhandelt wurde und es wurde festgestellt das es eben keine Notwehr war. Der Renter wurde verurteilt und die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt.
Ich könnte mir auch ähnliches in diesem Fall vorstellen.
Zitat von yongyong schrieb:Btw. Du hast Angst vor Spinnen? o.o Hätte ich jetzt nicht gedacht.
Aber so richtig extrem. Nicht jetzt von den ganz kleinen die nur wenige millimeter klein sind, aber diese langbeinigen oder auch alle anderen ab etwa 1cm Umfang.
Würde mir jetzt eine große eklige schwarze Kellerspinne über den Schreibtisch laufen, ich könnte nichtmal einfach so aufstehen, sondern würde fluchtartig warscheinlich einfach nur weg wollen, egal was dabei kaputt geht und ich umwerf. Es ist etwas was ich einfach nicht erklären kann, denn das ist so unrational und im schlimmsten fall würde ich wegen sowas vielleicht auch vor einen LKW springen, wer weiß.
Laut em Gericht war es Notwehr und daher kann ich mir gut vorstellen, wenn es wirklich so war, dass er nicht mehr rational nachgedacht hatte sondern das Ausmaß erst bemerkte, als der Angreifer dann zusammengesackt und verblutet ist.


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