Danke
@Doors für den Superlink, da steht wirklich alles drin... und, ehrlich gesagt, nachdem ich das folgende gefunden habe:
In Deutschland (gilt für gleichgeschlechtliche Paare):
Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist in Deutschland erlaubt. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist dagegen ausgeschlossen. Nur einer der Partner kann ein Kind adoptieren, der andere hat nur die Möglichkeit, das „kleine Sorgerecht“ (= eingeschränkt) zu beantragen.Quelle:
Wikipedia: Regenbogenfamilie#Europa...verstehe ich die ganze Aufregung hier gar nicht mehr (meine eingeschlossen, lol).
Meine Herren, wenn man dann adoptieren will, dann macht das eben nur ein Partner, der andere bekommt dann ein "kleines" Sorgerecht... ist doch völlig okay so, oder? Ist natürlich noch nicht genug, aber hier ist doch schon vieles möglich.
huiii...
Die Schweiz ist aber superstreng!
Schweiz:
In der Schweiz ist die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gesetzlich verboten. Dieses Verbot schliesst auch die Adoption von Stiefkindern mit ein.