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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

33 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Staat, Bürger, Linksextremismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 06:45
... gerne. So weit wie Möglich!

Dann frage ich mich aber, wie genau das Funktionieren soll, ohne sein eigenes Demonstrationsrecht aufzugeben?

Ich will hier keine spezifische Themen ansprechen!
Mir geht es lediglich darum: wie will man verhindern, das sich Menschen mit anschließen, deren Gedankengut sich nicht mit den demokratischen Grundsetzen vereinbaren lassen? Kann man zur Polizei gehen und diese Bitten, bestimmte Demonstranten aus der Demo zu entfernen? Zum einen, kann ich mir vorstellen, das dieser Wunsch nicht neu ist. Und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, das die Polizei dazu eine Rechtgrundlage hat...

Auch kann ich mir vorstellen, das die rechte Szene, sich jede bietende Möglichkeit annimmt, um auf Demonstrationen mitzulaufen. Soll man deswegen das protestieren sein lassen? Klar, es gibt Proteste, die können "die Rechten" schlecht highjacken... trotzdem muss es legitim sein, auch ohne diesen Stempel, gegen Themen zu demonstrieren, die sich gegen staatliche Themen richten.

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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 08:29
@Negev

Das ist doch alles im Versammlungsgesetz geregelt.
Der Demonstrationsveranstalter kann die Demonstration jederzeit für beendet erklären wenn er der Meinung ist, dass der Zweck der Demonstration nicht mehr gegeben ist.
Er kann auch Teilnehmer die den Demonstrationszweck stören von der Demonstration ausschliessen und dazu auch die Polizei um Hilfe bitten.

https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:21
Zitat von JoschiXJoschiX schrieb:Der Demonstrationsveranstalter kann die Demonstration jederzeit für beendet erklären wenn er der Meinung ist, dass der Zweck der Demonstration nicht mehr gegeben ist.
Das wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des Demonstrationsrechts.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:32
Zitat von NegevNegev schrieb:Das wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des Demonstrationsrechts.
Nein, es ist ganz simpel nur eine Frage der vernunftgeschuldeten Anmeldung einer Demonstration.
Wenn ich eine Demonstration z.b. gegen die Corona Maßnahmen durchführen möchte ohne das Rechte und Reichsbürger daran teilnehmen, dann melde ich sie unter dem Motte "Blablabla Corona Blablabla, für unsere Freiheit und gegen Rechts, Nazis und Reichsbürger". Dazu melde ich Ordner an, mache dann Werbung dafür und lass die Demonstration starten.
Wenn Rechte, Nazis und Reichbürger mit ihren Symbolen und Parolen daran teilnehmen stören sie die Demonstration und die Polizei kann sie entfernen.

Macht heute aber keiner mehr, weil dann nur 10 Hansels zur Demo kommen.
Da legt man sich lieber mit den Nazis ins Bett und Demonstriert mit ihnen gemeinsam, um sich dann darüber zu echauffieren das die Rechten die Demo übernommen haben... Really ?


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:41
Zitat von NegevNegev schrieb:Das wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des Demonstrationsrechts.
also willst Du lieber, dass Demonstration missbraucht und zweckentfremdet werden, um Dein Demonstrationsrecht nicht aufzugeben? Findest Du nicht, dass der Veranstalter da auch eine Verantwortung tragen sollte?


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:42
Zitat von JoschiXJoschiX schrieb:Blablabla Corona Blablabla, für unsere Freiheit und gegen Rechts, Nazis und Reichsbürger
Einerseits finde ich diese Lösung Charmant und grundsätzlich kann man dagegen nichts einwenden.
Nur wenn man jetzt anfangen soll - alles im Demonstrationstitel unterzubringen, wogegen man, aus guten Gründen, sein kann - wird dieses Motto richtig lang!
Zitat von JoschiXJoschiX schrieb:Wenn Rechte, Nazis und Reichbürger mit ihren Symbolen und Parolen daran teilnehmen stören sie die Demonstration und die Polizei kann sie entfernen.
Ist das sicher?
Wäre doch bestimmt schon gemacht worden...
bzw. ich kenne mich im Demonstrationsrecht nicht aus (irgendwo ist ja alles geregelt). Es gibt doch sicher auch eine Art Agenda in der man ausformulieren kann, wofür und wogegen die Demo genau ist!?


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also willst Du lieber, dass Demonstration missbraucht und zweckentfremdet werden, um Dein Demonstrationsrecht nicht aufzugeben? Findest Du nicht, dass der Veranstalter da auch eine Verantwortung tragen sollte?
Wie soll man dann Demonstrieren/Protestieren?

"Stiller Protest" bringt noch weniger.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:49
Zitat von NegevNegev schrieb:Wie soll man dann Demonstrieren/Protestieren?
in dem man sein Recht wahrnimmt aber auch seine Pflichten.
Es scheint aber offenbar leichter, dann eben mit irgendwelchen Gruppierungen zusammen zu demonstrieren, anstatt diese ungewollten Gruppierungen vom "Mit-Demonstrieren" abzuhalten.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:50
Zitat von NegevNegev schrieb:"Stiller Protest" bringt noch weniger.
Wenn du, oder wer auch immer, nicht genug Leute zu einem Protest mobilisieren kannst, ist davon auszugehen das es gesellschaftlich irrelevant ist ob da protestiert wird oder nicht.
Bei den aktuellen Corona Protesten bleibt abzüglich der Rechten Thematik und Esoterikeskapaden nicht genug Substanz über, um das Thema für "Das Volk" zu vereinnahmen.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:51
AlarmstufeRot haben es doch vorgemacht, sie haben gute Kritikpunkte angebracht und es waren keine Faschos anwesend, irgendwas scheinen sie also richtig gemacht zu haben.


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13.12.2021 um 09:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:anstatt diese ungewollten Gruppierungen vom "Mit-Demonstrieren" abzuhalten.
Und wie soll man diese davon abhalten?
Ich bin ja nicht dagegen! ! !

Aber so eine Demonstration findet im öffentlichen Raum statt! Wie soll man - ohne Gewalt - verhindern, das jemand mitläuft?


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 09:53
@Negev
die Möglichkeiten wurden Dir doch schon aufgezeigt.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 10:02
@Tussinelda
@JoschiX
Die Polizei kann das tatsächlich regeln? Nungut. Prima. Funktioniert das in der Praxis? Sicher muss der Demonstrationsveranstalter hier aktiv werden?!

Aber eine Demo einfach absagen, wäre ein Kapitulation...

@human_being
Die Rechten können auch nicht jede Demo, aus ihrer Sicht, "sinnvoll" übernehmen.
Vielleicht macht es doch Sinn, vorsichtshalber "... gegen Rechts" zu titeln...


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 10:04
Zitat von NegevNegev schrieb:Mir geht es lediglich darum: wie will man verhindern, das sich Menschen mit anschließen, deren Gedankengut sich nicht mit den demokratischen Grundsetzen vereinbaren lassen?
Dies gilt allerdings nicht nur für rechts. Auch auf linken Demos laufen, i.d.R. Personen mit, die sich den Umsturz wünschen. Auch von denen sollte man sich klar distanzieren. (Außer eben, wenn man hier beispielsweise ebenfalls einen kommunistischen Staat errichten will)
Zitat von NegevNegev schrieb:Kann man zur Polizei gehen und diese Bitten, bestimmte Demonstranten aus der Demo zu entfernen?
Ich hoffe nicht. Solange keine Straftaten vorliegen. Denn sonst fußt es alles auf deiner Behauptung, hier ist ein Demokratiefeind. Und selbst wenn es so wäre, es gibt zum Glück noch keine Gesinnungspolizei. Denken und wünschen darfst du dir erst mal alles.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 10:22
Zitat von NegevNegev schrieb:Funktioniert das in der Praxis? Sicher muss der Demonstrationsveranstalter hier aktiv werden?!
Zitat von NegevNegev schrieb:Die Rechten können auch nicht jede Demo, aus ihrer Sicht, "sinnvoll" übernehmen.
Vielleicht macht es doch Sinn, vorsichtshalber "... gegen Rechts" zu titeln...
Dazu verlinke ich dir einfach Mal was:
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/alarmstufe-rot/
Die Anliegen von „Alarmstufe Rot“ sind nicht so lächerlich wie, dass sie keine zwanzig Minuten beim Einkaufen keine Maske tragen wollen. Hier geht es um wirtschaftliche Existenzen. Und um konkrete Möglichkeiten, wie die Politik in der Pandemie helfen kann. Siehe da, es geht, wenn man will: Die Leute halten Abstand, tragen Masken. Und weit und breit keine Reichsflagge.
Dass man unerwünschte Personen(gruppen) auch einfach von der Demo verweisen kann, halt „Alarmstufe Rot“ auch gezeigt. Während Querdenken ganz zufällig unfähig war, die AfD, NPD, III. Weg, die Rechte, bekannte Holocaustleugner, Die Identitären und alle Reichsflaggen-Träger:innen von der Demo zu verweisen, hat „Alarmstufe Rot“ „Querdenker“ der Demo verweisen lassen
Du siehst also, dass es möglich ist nicht erwünschte Personen(gruppen) von einer Demonstration zu verweisen.
Anhand dieser Demonstration sieht man auch sehr gut, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen berechtigter Kritik und Umsturzfantasien gibt.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 10:58
Zitat von NegevNegev schrieb:Die Polizei kann das tatsächlich regeln? Nungut. Prima. Funktioniert das in der Praxis? Sicher muss der Demonstrationsveranstalter hier aktiv werden?!
Ich bin mir sicher, dass es Rechtsgrundlagen wie das Versammlungsgesetz und Polizeirechte der Polizei erlauben das zu regeln bzw. einzugreifen und nur Einzelpersonenen von insbesondere öffentlichen Versammlungen und Demonstrationen auszuschließen. Entweder während einer laufenden Versammlung oder Demonstration sowie bestimmt auch schon im Vorfeld, was es natürlich leichter machen würde als erst mittendrin.

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man bereits Personen auf dem Weg zu einer Demonstration abfangen kann und ihnen die Teilnahme untersagen kann bzw. um sie von der Demonstration fernzuhalten. Also rein präventiv, um eine Demo oder Versammlung schon im Vorfeld zu schützen - sowie überhaupt die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen.
Natürlich nicht willkürlich und ein loser Verdacht wird auch nicht genügen. Sondern vermutlich dann, wenn schon im Vorfeld konkret ersichtlich ist, dass Einzelpersonenen nicht nur zu den Demonstrationsteilnehmern gehören und auf dem Weg zu einer Demonstration sind, sondern auch ersichtlich ist, dass von diesen Einzelpersonenen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich für die Demo selbst ausgeht oder ausgehen könnte.
Das können bereits verfassungswidrige Aufschriften auf Kleidungen oder Pappschildern sein genauso wie Parolen und natürlich das Mittführen von Waffen oder auch nur Gegenständen, die man unter gefährliche Gegenstände einordnen würde und diese als Waffe gegen sowohl andere Demonstrationsteilnehmer, Securitys aber auch natürlich gegen die Polizei eingesetzt werden könnten.

Man möge mich verbessern, aber so ähnlich habe ich es in Erinnerung.

Ja, die Polizei darf Einzelpersonenen von bzw. während einer schon laufenden Demo ausschließen, wenn sie wie schon geschrieben wurde die Demo stören. Das stören kann sich in verschiedenen Handlungen zeigen.

Ja, die Polizei kann "glaube ich" auch schon bereits im Vorfeld tätig werden, sodass Einzelpersonenen "auf dem Weg zu einer Demo" erst gar nicht die Möglichkeit haben an einer Demo teilzunehmen. Das ist wohl leichter, würde ich mal vermuten, als erst später Mitten in der Menge während einer laufenden Demo zu agieren und Einzelpersonen von einer Demo auszuschließen.


Übrigens könnten Behörden eine Demo auch schon im Vorfeld ganz verbieten oder auch währenddessen ganz auflösen, worunter dann natürlich alle zu leiden hätten. Ist aber rechtlich möglich, unterliegt aber höheren bzw. strengeren Voraussetzungen, was sicherlich nicht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geschuldet ist, sondern eben auch weil das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ein Grundrecht ist, klar, und mit einer kompletten Absage oder Auflösung man in dieses auch am stärksten eingriffen würde, weil es ja eben alle Bürger, die dieses Recht ausüben wollen, betreffen würde aber so halt nicht ausüben könnten.


Man möge mich verbessern. Kein Gewähr auf mein Geschriebenes. Und für die ganzen Einzelheiten müsste man sich ohnehin durch verschiedene Gesetze und vielleicht auch noch Rechtsprechungen wühlen.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 11:04
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Einzelpersonenen
Oder halt auch einzelne Gruppen als Ergänzung noch.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 11:19
@Negev

Wie uns die Pandemie auch wohl am besten gezeigt hat, ist das, dass es auch rechtlich zulässig ist Demos nur unter der Einhaltung von Auflagen (Schutzmaßnahmen wie das Masken- und Abstandsgebot) zu genehmigen. Nur so kam es überhaupt erst zu einer Genehmigung bzw. nur deshalb wurden viele Demos überhaupt nur genehmigt. Wäre schon im Vorfeld klar gewesen oder hätten die jeweiligen Veranstalter das nicht gewährleisten können oder wollen, hätte man diese Demos wohl auch schon gleich im Vorfeld verbieten können. Also nicht genehmigen.

Tja, halten sich dann Einzelpersonen nicht an diese Auflagen, müssen sie nicht wundern, wenn für sie die Demo beendet ist. Hält sich eine nennenswerte Menge oder die Mehrheit der Demonstrationsteilmehmer nicht daran, kann eine Demo auch ganz aufgelöst werden. Selbst schuld. Dann aber was von Diktator faseln. Die haben es doch selbst provoziert.

Ps.

Die mildeste Maßnahme wird in den meisten Fällen wohl erst mal nur ein Platzverweis sein, den die Polizei ausspricht. Auch vorläufige Festnahmen können je nach Fall oder Umstand gerechtfertigt sein.

Kommt man dann dieser einfachen Aufforderung des Platzverweises nicht nach, kann die Polizei das unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzip auch per Zwang, mit Gewalt durchsetzen. Das mildeste Mittel ist hier anzuwenden, welches geeignet ist das Ziel zu erreichen oder um den Widerstand zu brechen.


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Abgrenzung nach Rechts in Demonstrationen

13.12.2021 um 11:28
Besonders mein letzter Beitrag betrifft nicht nur Rechtsextreme oder Linksextreme sondern kann alle betreffen - auch nur ganz normale besorgte (Quer)Bürger oder Freiheitskämpfer (das ich nicht lache..).

Gut so!

Um sich für eine Demo zu disqualifizieren, muss man kein Extremist sein.

Ebenso, unabhängig des Extremistenstatus, muss man nicht erst Straftaten begehen oder vorbereiten, um sich für Demos zu disqualifizieren.


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13.12.2021 um 11:43
@rhapsody3004
Das sind schon sehr umfangreiche Befugnisse, die du hier beschreibst.

Dann wird die mediale/politische Aufmerksamkeit nur auf jene Kundgebungen gerichtet, bei denen diese Regularien versagt haben? Bei dem Rest funktioniert diese Unterscheidung bzw. aktive Trennung/Schutz durch die Polizei?

Dann müsste man doch auch eine anders Gewichtung in den Medien vornehmen?! Hat doch keinen Sinn "alle über einen Kamm zu scheren". Das ist doch dann Stimmungsmache.


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