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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

9 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewissen, Würde, Autonomie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von Bruderchorge geschlossen.
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Seite 1 von 1

Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 12:02
Alle sprechen, wenn sie vom Grundgesetz (GG) reden,
von Abwehrrechten gegen den Staat.
Aber wird damit nicht die Würde des Menschen, dessen Autonomie obsolet?
Ist Freiheit nicht das Recht, unter den eigenen Gesetzen zu leben?
Warum teilt man den Staat und die Gesellschaft?
Sind Politiker (der Staat) doch nur Repräsentanten der Bürger.
Und für was in diesem Kontext, wird das Gewissen gehalten? Ist dieses nicht, die höchstmögliche Objektivität?

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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 12:04
Bin ich, der das GG so versteht, am Ende Verfassungsfeind? Weil ich es scheinbar anders interpretiere.


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 13:06
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:Bin ich, der das GG so versteht, am Ende Verfassungsfeind? Weil ich es scheinbar anders interpretiere.
wo issn das hier:
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:Alle sprechen, wenn sie vom Grundgesetz (GG) reden,
von Abwehrrechten gegen den Staat.
her?
Ich habe es bisher so verstanden das das GG unsere Werte definiert, die Werte unserer Gesellschaft die in unserem Staat leben.
Wonissn das her das diese Werte Rechte gegen den Staat sind?


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 13:15
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:Alle sprechen, wenn sie vom Grundgesetz (GG) reden,
von Abwehrrechten gegen den Staat.
Komisch. Da kenne ich wohl niemanden von „Alle“.
Das „Abwehrrecht gegen den Staat“ sind die Grundrechte die im GG verankert sind und unter anderem auch gegen staatliche Willkür schützen.
Primär regelt das GG allerdings zuerst einmal das Miteinander aller. Die Grundrechte sind nur ein Teil davon. Das da die gewählten Vertreter des Staates auch ein Teil davon sind ist natürlich unbestritten.
Allerdings die Grundrechte erstmal nur als „Kampfmasse“ gegen den Staat zu sehen, OK, kann man machen. Da sollte man, meiner Meinung nach, darüber nachdenken ob man sich im „richtigen“ Staat beheimatet hat.


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 13:23
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:Ist Freiheit nicht das Recht, unter den eigenen Gesetzen zu leben?
Für Freiheit gibt es ich weiß nicht wie viele Definitionen.
Mir gefällt bisher diese am Besten
„Freiheit bedeutet alles machen zu können solange es die Freiheit anderer nicht einschränkt.“

Freiheit wie du es oben beschreibst funktioniert nur alleine auf einer einsamen Insel.
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:Und für was in diesem Kontext, wird das Gewissen gehalten? Ist dieses nicht, die höchstmögliche Objektivität?
Gewissen ist was nettes wenn man es denn hat. That‘s all. Objektiv ist es sicher nicht. Es ist Subjektiv. Bei jedem Menschen anders ausgeprägt.


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 14:06
@behind_eyes
Wer hat diese "Werte" was immer das sein mag, definiert?
Staat vs. Gesellschaft bzw. GG= Abwehrrechte ist der Kern jeder Partei. Nenne mir eine die es nicht so sieht und ich wähle sie.

@cachalot
Sehe ich genauso. Ob es die goldene Regel oder der kategorische Imperativ ist, ist alles die gleiche Definition anders ausgedrückt!
Ich beschreibe die Freiheit genau so, ich sagte ja, im Kontext haben wir Repräsentanten. Die sich an den Geist, die Geschichte des GG zu halten haben. (Parlamentarischer Rat)

Das Gewissen ist aber ein (ich denke, jur. Begriff)
Von daher, tue ich ihn nicht so einfach ab, zumindest, was die Repräsentanten betrifft. Sonst könnten sie ja machen, was sie wollen. Genau das ist eigtl. der Punkt.


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 14:47
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:GG= Abwehrrechte ist der Kern jeder Partei
Kannst du das mal erklären?
Oben sagst du das das GG für "alle" ein "Recht" darstellt um gegen "den Staat" zu kämpfen.
Er lauter das doch mal näher, ich kann mir darunter nichts vorstellen.
Auch wie die Partei gegen den Staat kämpfen.


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 15:10
Zitat von TobiaskaiTobiaskai schrieb:Staat vs. Gesellschaft bzw. GG= Abwehrrechte ist der Kern jeder Partei. Nenne mir eine die es nicht so sieht und ich wähle sie.
Dann belege mal das die Parteien das so sehen. Das der Staat gegen die Gesellschaft agiert.
Zumindest suggeriert dein Staat vs. Gesellschaft das so.
Davon abgesehen Staat vs. Gesellschaft würde implizieren dass das zwei unterschiedliche Gruppierungen wären. Dabei sind sie in dem Kontext identisch. Du meinst wohl mit Staat die Regierenden. Sorry wenn ich das so sage. Du verzapfst ne Menge Blödsinn. Angefangen damit dass das Grundgesetzt ausschließlich als Abwehrrechte zu verstehen ist. Das der Staat etwas anderes als die Gesellschaft ist …
Befasse dich mal mit den Begriffen, was die Bedeutung eine = ist und mit den Inhalten des GG


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Abwehrrechte oder eigene Gesetze. Grundgesetz

16.12.2023 um 17:20
Das Grundgesetz, also die Verfassung der BRD, ist mehr als die Grundrechte. Im Grundgesetz sind in den Artikeln 1 bis 19 die sog. Grundrechte (also zb allgemeine Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Kunstfreiheit, Berufsfreiheit, Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen, Tarifautonomie von Gewerkschaftennund Arbeitgeberverbänden, Postgeheimnis, Schutz der Wohnung) enthalten, die in der Tat Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat darstellen.

Es gibt aber in bestimmtem Umfang auch die sog. Drittwirkung der Grundrechte. Das heißt, die Grundrechte gelten dann auch zwischen Privatpersonen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das alles schön aufgedröselt:
Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ergibt sich aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Grundrechtsidee wie aus den geschichtlichen Vorgängen, die zur Aufnahme von Grundrechten in die Verfassungen der einzelnen Staaten geführt haben. Diesen Sinn haben auch die Grundrechte des Grundgesetzes, das mit der Voranstellung des Grundrechtsabschnitts den Vorrang des Menschen und seiner Würde gegenüber der Macht des Staates betonen wollte. Dem entspricht es, daß der Gesetzgeber den besonderen Rechtsbehelf zur Wahrung dieser Rechte, die Verfassungsbeschwerde, nur gegen Akte der öffentlichen Gewalt gewährt hat.
Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will (BVerfGE 2, 1 [12] ; 5, 85 [ 134 ff., 197 ff. ] ; 6, 32 [40 f.]), in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt (Klein-v. Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Vorbem. B III 4 vor Art. 1 S. 93). Dieses Wertsystem, das seinen Mittelpunkt in der innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, muß als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten; Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung empfangen von ihm Richtlinien und Impulse. So beeinflußt es selbstverständlich auch das bürgerliche Recht; keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift darf in Widerspruch zu ihm stehen, jede muß in seinem Geiste ausgelegt werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html

Darüber hinaus regelt das Grundgesetz aber auch die Grundlagen der Staatsverfassung, zB die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Bundesländern, Befugnisse des Bundespräsidenten, des Bundestages, des Bundesrates, Rechtsstellung der Abgeordneten, Grundlagen der Finanzverfassung usw.

Die Grundrechte gelten aber nicht schrankenlos. Wer den Text des Grundgesetzes aufmerksam liest, findet zu fast jedem Grundrecht den Zusatz, dass dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Diese Einschränkung dient dem Schutz der anderen Bürger.

Es ist ja auch klar, dass zB die allgemeine Handlungsfreiheit nicht grenzenlos sein kann, da sind dann die Strafgesetze und andere Gesetze vor. Ich kann zB nicht, wenn es mich gelüstet, einfach so andere beklauen, betrügen oder totschlagen und mich danach auf mein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit berufen. Ich kann mich auch nicht auf Meinungsfreiheit berufen, wenn ich andere damit beleidige und verleumde. Ich kann nicht Demos auf Autobahnen veranstalten, wenn ich Bock darauf habe und mich mit Versammlungsfreiheit rechtfertigen.


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