@rasco rasco schrieb:Wenn es so wenige sind, gibt es erst recht keine Notwendigkeit, in einen so massiven Eingriff in Menschenrechte wegen einzelner weniger Fälle vorzustoßen.
Die Notwendigkeit besteht, weil die Rückfallquote in diesem Bereich sehr hoch ist und das besagte Verbrechen sich gegen eine besonders schützenswerte Gruppe richtet. Eine ziemlich geringfügiger Eingriff in die Menschenrechte wäre in diesem Fall absolut zu rechtfertigen.
rasco schrieb:Es IST Totalitarismus, wenn ein Staat sich das Recht zuspricht, nach seinen Wertmaßstäben das Leben eines seiner Mitglieder auszulöschen!
Das, was du hier betreibst ist eine Pervertierung von Begriffen. Das Leben bestimmter Personen auszulöschen hat nichts mit Totalitarismus zu tun. Es ist eine Handlung, welche auch innerhalb einer Demokratie ihre Verwendung findet.
rasco schrieb:Vorhin redest du noch von "ziemlich gerin" - jetzt sind's auf einmal wieder überdurchschnittlich viele.
"Gering" - wenn man es mit anderen Straftaten vergleicht
"überdurchschnittlich hoch" - wenn man die Rückfallquote betrachtet
rasco schrieb:Hast du dazu offizielle Zahlen zu deinen "Tatsachen"?
Egg u. a. (2001). Evaluation von Straftäterbehandlungsprogrammen in Deutschland. Überblick und Meta-Analyse.Behandlung gefährlicher Straftäter. Herbolzheim: Centaurus (2001)
Fast jeder Zweite wird rückfällig.
rasco schrieb:es ist ja nun icht gerade so, dass man hierzulande wegen solcher Verbrechen keine Maßnahmen erfährt. Ihr tut grad so, als müsste das Strafgesetz erst erfunden werden.
Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt diese Maßnahmen als unzureichend ein. Da wir uns in einer Demokratie befinden, hat die Regierung auf die Sorge der Bevölkerung einzugehen und dementsprechend die Maßnahmen ausweiten. Es ist ja nicht so, dass das Strafgesetz in seiner Form absolut perfekt wäre.
rasco schrieb:Das kannst du vergessen! Sowas wäre mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
Wenn der Wille vorhanden ist, wird sich auch ein Weg finden. Wir in Deutschland haben übrigens gar keine Verfassung.
rasco schrieb:Weil der Staat in einen Bereich (körperliche Unversertheit) eingreift, in dem er nichts verloren hat.
Da es nur bestimmte Personen betrifft und zum Wohle der Gesellschaft ist, sehe ich immer noch keine Störung im Gefüge.
rasco schrieb:Richtig! Und zu diesen Pflichten gehört u. a. dass er z. B. die körperliche Unversehrtheit zu wahren hat.
In manchen Fällen muss man eben Prioritäten setzen können. Immerhin hängt alles nur von der Definition ab, die irgendjemand mal festgelegt hat.
rasco schrieb:u. a. auch vor dem Staat selber!
Falsch!
:D Das ist die Aufgabe der Bürger.
rasco schrieb:...dann rührt das meist daher, dass das Volk zu dumm ist, um bestimmte Zusammenhänge zu begreifen und stattdessen lieber nach kurzsichtigen Lösungen gröhlt!
Falsch! Das rührt meist daher, dass groteske Fehler begangen und durch die Presse bekannt werden.