@Valentini JEDE Tat entspringt aus der individuellen Veranlagung des Täters. Deine Simpel-Gleichung von wegen
"wenn Sexualität im Spiel = gaaaaanz tiefe Veranlagung = nicht veränderlich = Rechtfertigung für verfassungswidrige Maßnahmen"
wird der Sache weder psychologisch, noch soziologisch und schon gar nicht juristisch gerecht. Eine Präventivbestrafung verstößt zudem so ziemlich gegen jegliche rechtsstaatliche Logik. Das Strafrecht ist veränderbar - keine Frage, und davon wurde auch reichlich Gebrauch gemacht. Gerade im Sexualstrafrecht fand seit 1997 eine deutliche Erhöhung des Strafniveaus statt. Zum Positiven verändert hat das nichts. Imho ist es eine völlig unbewiesene Behauptung, dass dadurch eine tatsächliche Erhöhung der Rechtsgutsicherheit erreicht wird.
"Die größte Aufgabe des Staates" wie du es nennst, ist mitnichten der Schutz der Allgemeinheit in der Weise, wie du das verstanden wissen willst. Das sind deine ganz privaten Phantasien, die du hier zur Tatsache erklärst und daraufhin dann deinen Schlussfolgerungen freien Lauf lässt. Vielleicht solltest du dich einfach mal ein wenig mit der Materie befassen, bevor du solch "kluge" Feststellungen vom Stapel lässt, die so derbe daneben greifen.
Oder das hier:
Valentini schrieb:Und wenn jemand seine Hemmschwelle einmal übertreten hat, ist der Schritt zu einem wiederholten Handeln leichter als beim ersten Mal (dies ist dir aber sicherlich auch klar); somit besteht eine wesentlich erhöhte Gefahr dass der Täter zum Wiederholungstäter wird. Und das vor allem in diesem Bereich, der rationell nicht begründet werden kann und seine Ursache lediglich in der Befriedigung eines der stärksten Triebe hat.
ist solch ein Mist, dass es echt Zeitverschwendung ist, darüber überhaupt zu diskutieren! Das sind - und ich kann mich da nur wiederholen - deine privaten Phantasien zum Thema. Wie kommst du z. B. zu der Feststellung, dass nach der (geahndeten) Ersttat die Hemmschwelle zu einem widerholten Handeln gefallen sei? Ich sag es dir: das malst du dir eben mal aus dem Ärmel heraus in deinem Kopf so aus, und schon ist es "Tatsache". Woher willst du wissen, dass "in diesem Bereich" die Ursachen "lediglich in der Befriedigung eines der stärksten Triebe" läge?
Die Mehrheit der Täter sind keine klassisch Pädophilen, sondern Menschen, deren vorwiegende sexuelle Präverenz auf Erwachsene gerichtet ist!Ein Täter ist nicht in der Pflicht, sich freiwillig einer chemischen Kastration zu unterziehen. Diese "Pflicht" ist ebenso eine Phantasie von dir. Wenn er das selber für sich als nötig erachtet, dann ok, aber er hat dazu weder eine rechtliche, noch eine moralische oder sonstige Pflicht. Im Übrigen greifen tatsächlich die wenigsten zu diesem Mittel. Und was du zur staatlichen Hand sagst, nämlich dass diese in der Pflicht sei, weitere Kinder vor einem sexuellen Übergriff mit all ihren traumatischen Spätfolgen und Schäden zu schützen, so sage ich dir nochmals: es hat keine Präventivbestrafung zu geben! Vom Übermaßverbot rede ich noch gar nicht.
Valentini schrieb:Und so wie die Menschenrechte für Straftäter in den Bereich "Freiheit" eingeschränkt werden können, sollte die Diskussion darüber möglich sein, ob die Menschenrechte bei diesen "kaum steuerbaren Triebveranlagungen" auch eingeschränkt werden können
Da braucht man nicht lange zu diskutieren: es ist schlicht und ergreifend NICHT möglich! Warum? Ganz einfach: Während Art. 2 II GG dem einfach Gesetzesvorbehalt unterliegt, ist Art. 1 I GG
unantastbar
! Aber selbst soetwas wie Sicherheitsverwahrung wandelt bereits an der äußersten Grenze einer verfassungskonformen Möglichkeit.
Valentini schrieb:Gerade Kinder genießen ein besonderes Schutzrecht
Nein! Zumindest nicht in der Weise, wie du das hier argumentierst oder dir ausmalst!
Valentini schrieb:und in diesem Sinne sollte man dann sein mitdiskutierendes Gegenüber nicht als Wegbereiter von staatlichen Willkürmassnahmen ansehen, sondern ihn in seinen Belangen, Rechten und Emotionen durchaus ernst nehmen
es geht hier nicht um die Frage von ernst nehmen oder nicht, sondern einfach um den Umstand, dass die Mehrheit der darüber Diskutierenden die Zusammenhänge nicht annähernd versteht. Das ist keine Wertung, sondern eine ganz verständliche Folge der Rechtskomplexität. Mach dir einfach mal die Mühe und nimm ein StGB zur Hand (hier empfehle ich dir die Ausgabe des Beck-Verlages, das es für ein paar Euro gibt) und lies einfach nur mal die Einführung durch. Damit hast du zumindest einen winzigen Hauch an Grundlage, um überhaupt mitreden zu können. Oder lies dir wenigstens mal den kurzen, aber trefflichen Aufsatz von Kai Rogusch, Redakteur des Frankfurter Novo-Magazins zum Thema Sicherheitsverwahrung durch. Hier der Link:
http://www.gesellschaft-und-visionen.de/PDF/Verfassung/Sicherheitsverwahrung-sopo.pdf