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Infos Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 12:05
"-Wäre nett wenn dieser Typ auch Quellen nennen könnte ...-"
Macht er, ist aber insgesamt trotzdem albern und zum Teil haltlos.
melden"-Wäre nett wenn dieser Typ auch Quellen nennen könnte ...-"
Macht er, ist aber insgesamt trotzdem albern und zum Teil haltlos.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 12:06
Es geht hier nicht um KRR sondern um die EU !
meldenEs geht hier nicht um KRR sondern um die EU !
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 12:07
Natuerlich geht es hier um KRR und dadurch indirekt um die EU - Vonwegen keine juristisch brauchbaren Vertraege weil es keine richtige Regierung gibt/gab etc.
meldenNatuerlich geht es hier um KRR und dadurch indirekt um die EU - Vonwegen keine juristisch brauchbaren Vertraege weil es keine richtige Regierung gibt/gab etc.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 12:08
Lies mal die Klagebegründung Prometheus
meldenLies mal die Klagebegründung Prometheus
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 12:11
Ich zitiere mal aus Wikipedia:
"-Der Vertrag regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit faktisch einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der „vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.-"
meldenIch zitiere mal aus Wikipedia:
"-Der Vertrag regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit faktisch einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der „vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.-"
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 12:13
Bitte genau lesen, NACH einem Friedensvertrag, nicht IN einem Fv muss festgelegt werden.
meldenjedoch müssen nach einem solche die entschädigungen mittels reperationen festgelegt werden. davor hat man sich durch diesen vertrag "gedrückt" wenn man so will.
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ne, muß man nicht, Friedensverträge darfst du Aufsetzten wie du willst.
Bitte genau lesen, NACH einem Friedensvertrag, nicht IN einem Fv muss festgelegt werden.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 13:52
Link: www.krr-faq.net (extern)
Hier ist seit langem alles Relevante dazu beantwortet:
http://www.krr-faq.net/faq.php
meldenLink: www.krr-faq.net (extern)
Hier ist seit langem alles Relevante dazu beantwortet:
http://www.krr-faq.net/faq.php
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 14:14
*räusper*
Nett, das es dazu so umfassende Antworten gibt, die das alles zu erklären versuchen... aber wenn die ganze Wand zuplakatiert ist mit:
"ES IST HELL - ES IST HELL - ES IST HELL"
...und ich schaue nach draußen und es ist NICHT hell! - dann sollten wir uns mal auf unsere eigene Auffassungsgabe verlassen und nicht auf lange Erklärungen die nach 325 Absätzen eh kein Mensch mehr versteht... und die alleinerziehende Mutter die sich wohl rechtens dem deutschen Volke zugehörig fühlen darf erst recht nicht... nicht weil sie doof ist, sondern weil ein dermaßnes Fachchinesisch von der Realität ablenken soll!
melden*räusper*
Nett, das es dazu so umfassende Antworten gibt, die das alles zu erklären versuchen... aber wenn die ganze Wand zuplakatiert ist mit:
"ES IST HELL - ES IST HELL - ES IST HELL"
...und ich schaue nach draußen und es ist NICHT hell! - dann sollten wir uns mal auf unsere eigene Auffassungsgabe verlassen und nicht auf lange Erklärungen die nach 325 Absätzen eh kein Mensch mehr versteht... und die alleinerziehende Mutter die sich wohl rechtens dem deutschen Volke zugehörig fühlen darf erst recht nicht... nicht weil sie doof ist, sondern weil ein dermaßnes Fachchinesisch von der Realität ablenken soll!
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 14:18
Ok, Propaganda für Dumme soll es werden.
meldenOk, Propaganda für Dumme soll es werden.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 14:41
> Nett, das es dazu so umfassende Antworten gibt
Ja, nicht? Und sie entlarven die reichsdeutsche Propaganda von Haug, Joswig und Co. als das, was sie ist: brauner Bullshit.
> ...und ich schaue nach draußen und es ist NICHT hell! - dann sollten wir uns mal auf
> unsere eigene Auffassungsgabe verlassen und nicht auf lange Erklärungen die nach
> 325 Absätzen eh kein Mensch mehr versteht...
Deine Auffassungsgabe ist so gut, daß sie auf lange Erklärungen von Staatsrechtswissenschaftlern verzichten kann? Glückwunsch! Da es aber auch schlichtere Gemüter gibt, ist die KRR-FAQ immer von Nutzen, auch wenn sie dank der Spitzfindigkeiten der Reichsdeutschen zu machen Fragen sehr ins Detail gehen muß.
melden> Nett, das es dazu so umfassende Antworten gibt
Ja, nicht? Und sie entlarven die reichsdeutsche Propaganda von Haug, Joswig und Co. als das, was sie ist: brauner Bullshit.
> ...und ich schaue nach draußen und es ist NICHT hell! - dann sollten wir uns mal auf
> unsere eigene Auffassungsgabe verlassen und nicht auf lange Erklärungen die nach
> 325 Absätzen eh kein Mensch mehr versteht...
Deine Auffassungsgabe ist so gut, daß sie auf lange Erklärungen von Staatsrechtswissenschaftlern verzichten kann? Glückwunsch! Da es aber auch schlichtere Gemüter gibt, ist die KRR-FAQ immer von Nutzen, auch wenn sie dank der Spitzfindigkeiten der Reichsdeutschen zu machen Fragen sehr ins Detail gehen muß.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 15:36
ich denke schon das das sein ernst ist .......
hey in Amerika kann man mc doof verklagen weil der kaffee zu heiss ist , also warum sollte man dann nicht auch sowas können???
nichts ist unmöglich ,ich denke es ist nur deswegen irgendwo "unverständlich" ,weil 1. keiner auf die idee kommen würde das zu machen und 2.weil man denkt das man eh keine chance hat und nicht weiter drüber nachdenkt .
Nur wenn es dann so weit ist wie in diesem falle ist das erstaunen dann doch gross .......
meldencaddy schrieb:
Meine Frage hierzu ist meint der das wirklich ernst? ich meine der ziegt fast unseren gesamten Regierungsapparat an.....
ich denke schon das das sein ernst ist .......
hey in Amerika kann man mc doof verklagen weil der kaffee zu heiss ist , also warum sollte man dann nicht auch sowas können???
nichts ist unmöglich ,ich denke es ist nur deswegen irgendwo "unverständlich" ,weil 1. keiner auf die idee kommen würde das zu machen und 2.weil man denkt das man eh keine chance hat und nicht weiter drüber nachdenkt .
Nur wenn es dann so weit ist wie in diesem falle ist das erstaunen dann doch gross .......
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 16:22
Hm... das ist interessant... Vielleicht erreicht er ja wirklich was damit.
Denn es ist ja wirklich so, dass die EU nur wirtschaftliche interessen vertritt und sich einen Scheissdreck um die Bedürfnisse der Bevölkerung schert->siehe Referenden in den Niederlanden und Frankreich.
meldenHm... das ist interessant... Vielleicht erreicht er ja wirklich was damit.
Denn es ist ja wirklich so, dass die EU nur wirtschaftliche interessen vertritt und sich einen Scheissdreck um die Bedürfnisse der Bevölkerung schert->siehe Referenden in den Niederlanden und Frankreich.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 16:50
> Vielleicht erreicht er ja wirklich was damit
Mit Sicherheit nicht, da die Klagebegründung von vorn bis hinten fehlerhaft ist. Lies bitte die bereits verlinkte KRR-FAQ, dann weißt du, warum.
melden> Vielleicht erreicht er ja wirklich was damit
Mit Sicherheit nicht, da die Klagebegründung von vorn bis hinten fehlerhaft ist. Lies bitte die bereits verlinkte KRR-FAQ, dann weißt du, warum.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 22.04.2008 um 19:01
es wird ja eh keiner eingesperrt - wa aber mal richtig nötig wäre um die ganze koruption zu beenden-
da kennt man noch schlechtere geschichten
und am ende ziehen sie hochnäsig die augenlieder runter
meldenes wird ja eh keiner eingesperrt - wa aber mal richtig nötig wäre um die ganze koruption zu beenden-
da kennt man noch schlechtere geschichten
und am ende ziehen sie hochnäsig die augenlieder runter
Strafanzeige wegen Hochverrat? 23.04.2008 um 11:32
Es wird gar keine strafrechtliche Verfolgung stattfinden. 1. Unsere Politiker stehen unter Immunität. 2. Es fand bzw. findet kein Hochverrat statt. Der der die Anzeige machen will sollte erstmal die Paragraphen richtig lesen und verstehen.
meldenEs wird gar keine strafrechtliche Verfolgung stattfinden. 1. Unsere Politiker stehen unter Immunität. 2. Es fand bzw. findet kein Hochverrat statt. Der der die Anzeige machen will sollte erstmal die Paragraphen richtig lesen und verstehen.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 23.04.2008 um 11:33
Oder er sollte den EU-Vertrag mal richtig lesen.
meldenOder er sollte den EU-Vertrag mal richtig lesen.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 23.04.2008 um 11:50
@Eurofighter
Hast du überhaupt mal den EU-Vertrag im Ansatz gelesen?
guckst du hier:
zum Stand der Dinge:
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
und EU-Vertrag und andere relevante infos von dem Herren Flegel:
http://www.flegel-g.de/index-eu-verfassung.html
ach übrigens:
der Unterschied zwische EU-Verfassung und Vertrag ist minimal!
Also lass dich nicht davon abhalten. Falls du eine Quelle weißt, bei der der aktuelle VErtrag veröffentlich ist wäre es schön.
Ich bezweifele aber, dass du eine finden wirst!
melden@Eurofighter
Hast du überhaupt mal den EU-Vertrag im Ansatz gelesen?
guckst du hier:
zum Stand der Dinge:
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
und EU-Vertrag und andere relevante infos von dem Herren Flegel:
http://www.flegel-g.de/index-eu-verfassung.html
ach übrigens:
der Unterschied zwische EU-Verfassung und Vertrag ist minimal!
Also lass dich nicht davon abhalten. Falls du eine Quelle weißt, bei der der aktuelle VErtrag veröffentlich ist wäre es schön.
Ich bezweifele aber, dass du eine finden wirst!
Strafanzeige wegen Hochverrat? 23.04.2008 um 12:48
Hey man kann sich der Anzeige sogar anschließen. Und, wer macht mit? :D
meldenHey man kann sich der Anzeige sogar anschließen. Und, wer macht mit? :D
Strafanzeige wegen Hochverrat? 23.04.2008 um 12:52
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [2]):
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Der Vertrag regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit faktisch einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der „vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.[2]
Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.[3] [4]
Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben.
Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, chemische und biologische Waffen.
Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.
Die sowjetischen Truppen werden vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen.
Atomwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone.
Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
Das vereinigte Deutschland erhält die volle staatliche Souveränität.
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“
Eine zusätzliche Note schrieb die Bodenreform in der DDR für alle Zeiten fest.
Die Unterzeichner waren die Außenminister Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik, Lothar de Maizière (in Vertretung für den zurückgetretenen Markus Meckel) für die DDR, Roland Dumas für Frankreich, Eduard Schewardnadse für die UdSSR, Douglas Hurd für Großbritannien und James Baker für die USA.
„Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands […]. Gemäß Art. 8 I 2 des Vertrages hat dann jedoch die Ratifikation ‚auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland‘ zu erfolgen; der Vertrag soll ‚für das vereinte Deutschland‘ in Kraft treten (Art. 9 S. 1) und ‚daher für das vereinte Deutschland‘ auch gelten (Art. 8 I 2). […]
Politisch soll durch die gewählte Verfahrensweise sichergestellt werden, daß Brüche und Verwerfungen in den zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie in Fällen von Staatensukzession vorkommen können, vermieden werden. Es ist zwar ungewöhnlich, daß ein Rechtssubjekt als ‚Verhandlungsstaat‘ den Vertragstext abfaßt und annimmt, ein anderes Rechtssubjekt aber seine Zustimmung bekundet, durch den Vertragstext gebunden zu sein; es ist jedoch grundsätzlich möglich, daß ein Staat einer vertraglichen Regelung zustimmt und rechtlich gebunden wird, obgleich er nicht ‚Verhandlungsstaat‘ war. [Vgl. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.5.1969].“
– Professor Dr. Dieter Blumenwitz: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, S. 3041 ff.
Faktisch war die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages Voraussetzung der alliierten Besatzungsmächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde. Der Wortlaut „anstatt eines Friedensvertrages“ war allerdings nur eine Sprachregelung, um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.
meldenDas Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [2]):
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Der Vertrag regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit faktisch einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der „vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.[2]
Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.[3] [4]
Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben.
Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, chemische und biologische Waffen.
Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.
Die sowjetischen Truppen werden vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen.
Atomwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone.
Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
Das vereinigte Deutschland erhält die volle staatliche Souveränität.
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“
Eine zusätzliche Note schrieb die Bodenreform in der DDR für alle Zeiten fest.
Die Unterzeichner waren die Außenminister Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik, Lothar de Maizière (in Vertretung für den zurückgetretenen Markus Meckel) für die DDR, Roland Dumas für Frankreich, Eduard Schewardnadse für die UdSSR, Douglas Hurd für Großbritannien und James Baker für die USA.
„Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands […]. Gemäß Art. 8 I 2 des Vertrages hat dann jedoch die Ratifikation ‚auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland‘ zu erfolgen; der Vertrag soll ‚für das vereinte Deutschland‘ in Kraft treten (Art. 9 S. 1) und ‚daher für das vereinte Deutschland‘ auch gelten (Art. 8 I 2). […]
Politisch soll durch die gewählte Verfahrensweise sichergestellt werden, daß Brüche und Verwerfungen in den zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie in Fällen von Staatensukzession vorkommen können, vermieden werden. Es ist zwar ungewöhnlich, daß ein Rechtssubjekt als ‚Verhandlungsstaat‘ den Vertragstext abfaßt und annimmt, ein anderes Rechtssubjekt aber seine Zustimmung bekundet, durch den Vertragstext gebunden zu sein; es ist jedoch grundsätzlich möglich, daß ein Staat einer vertraglichen Regelung zustimmt und rechtlich gebunden wird, obgleich er nicht ‚Verhandlungsstaat‘ war. [Vgl. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.5.1969].“
– Professor Dr. Dieter Blumenwitz: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, S. 3041 ff.
Faktisch war die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages Voraussetzung der alliierten Besatzungsmächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde. Der Wortlaut „anstatt eines Friedensvertrages“ war allerdings nur eine Sprachregelung, um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.
Strafanzeige wegen Hochverrat? 23.04.2008 um 12:56
Tja wenn man den Eu Grundlangevertrag bzw Verfassung liest,
stellt man fest das es ein zusammenfassung bisheriger Rechte ist, und eigenltich die lokales Rechte die man in einzelnen Ländern genießt für die EU ausweitet
es gibt eigentlich nur wenige Punkte die man an der Verfassung bemängeln kann.
Nebenbei bevor man sich über die Notstandrecht in der EU Verfasssung ausläßt sollte man vielleicht die jetzigen Notstandsgesetzte in den Ländern als vergleich ranziehen.
meldenTja wenn man den Eu Grundlangevertrag bzw Verfassung liest,
stellt man fest das es ein zusammenfassung bisheriger Rechte ist, und eigenltich die lokales Rechte die man in einzelnen Ländern genießt für die EU ausweitet
es gibt eigentlich nur wenige Punkte die man an der Verfassung bemängeln kann.
Nebenbei bevor man sich über die Notstandrecht in der EU Verfasssung ausläßt sollte man vielleicht die jetzigen Notstandsgesetzte in den Ländern als vergleich ranziehen.







