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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

2.612 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Islam ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 07:58
Zur Ehrenrettung der als Tip Doc verschrienen türkischen Ärzte.
Viele haben hier neben ihren deutschen Kollegen auf der Bank gesessen und studiert. Ein türkisch klingender Name muss also nicht zwingend einStudium im Ausland bedeuten.
Ausländer, dir in Deutschland praktizieren wollen werden auch mit medizinischem Studium nicht per se anerkannt.
Je nach Herkunftsland oder Ausbildung ist eine Äquivalenzprüfung notwendig bzw. es werden nur Teile des Studiums anerkannt.
@liaewen
Ein Arzt muss keinen Doktortitel haben, der Titel besagt lediglich, dass der Träger eine wissenchaftliche Arbeit (Doktorarbeit) verfasst hat. Mit der eigentlichen Ausbildung hat das nichts zu tun.

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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 09:45
@emanon
achso, na sowas, dann haben wir hier in österreich wohl ganz andere gesetze und regeln. also nur zu deiner info, ich arbeite an der uni, und bei uns bekommt kein student einen abschluß ohne eine doktorarbeit, weil der zweck eines doktoratsstudiums ist eben die doktorarbeit und einen Doktortitel. Doktor ist nicht gleich Doktor der Medizin, falls du es falsch verstehst. wollt ich nur kurz klarstellen.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 09:54
Dass nicht jeder Weisskittel ein Arzt sein muss, weiss man hierzulande doch schon seit Herrn Postel:

Wikipedia: Gert Postel


Und der war nicht mal Türke!


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 10:00
@liaewen
Ich dachte in Österreich hätte jede(r) einen Titel..... ;)


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 10:09
@Doors
auch bei uns nichts neues
http://www.news.at/articles/0217/10/33703/falscher-arzt-hollabrunn-haftbefehl

@emanon
nein zum glück nicht :D


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Doors ehemaliges Mitglied

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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 10:22
@emanon


Küss die Hand, Frau Geheime Hofrats-Witwe.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:00
Ich möchte gerne wieder auf das Thema der menschenverachtenden Burka kommen, da ich dieses für serh symbolträchtig halte. Auf der einen Seite wird laut von rechtsgerichteten (im Sinne des Konservatismus) Moslem gegen ein Verbot im Namen der Religionsfreiheit geschrieen und auf der anderen Seite wird aber auch gesagt dass es eigentlich nichts mit dem Islam zu tun habe.
Und wenn ich dann noch dieses Argument der Freiwilligkeit höre...Ein Scheinargument. Betroffenen Frauen entscheiden in der Regel nicht selbst aufgrund eigenen, nicht aufgezwungenen Antriebes, aufgrund eines eigenen (modischen) Bedürfnisses, sich in eine Burka zu hüllen. Das Argument wird oft von denen genutzt, die für die Frauen entscheiden und diese vor die Wahl stellen, entweder sich unterzuordnen, oder verstoßen oder bestraft oder diskriminiert zu werden. Eine Situation, in der Frau nur verlieren kann - die Diskriminierung ist unausweichlich. Denn die Burka selbst ist unzweifelhaft eine Diskriminierung. Dieses dann in "Freiwilligkeit" umzudeuten ist schon äußerst gewagt.

Ich erachte die Burka als klaren Verstoß gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG. In Deutschland ist es Aufgabe aller staatlichen Gewalt, diese zu achten und zu schützen, Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG. Es ist Staatsziel, die tatsächliche (nicht nur theoretische) Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. In Abwägung mit anderen Grundwerten ist es sehr zweifelhaft, inwiefern das Tragen der Burka überhaupt im Einzelfall dann unter die Glaubensfreiheit in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG fällt oder schlicht nur eine Meinungsäußerung ist unter Art. 5 GG, wenn überhaupt, oder gar eine Verletzung der Glaubensfreiheit darstellt, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Gleichberechtigung und sexuellen Selbstbestimmung, des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit und der Würde der Person durch die Eltern und Angehörigen sowie das soziale Umfeld. Das französische Recht hierzu kenne ich weniger.

Einige deuten die Ablehnung der Burka als Diskriminierung selbst wieder in eine Diskriminierung um. Was viele in Deutschland sich aber gerade auch unter Artikel 3, Abs. 2 GG nicht vergegenwärtigen, ist, dass durchaus auch im Einzelfall diskriminiert werden darf, um einer Diskriminierung und Ungleichbehandlung entgegen zu treten.

Ob Deutschland oder Frankreich, das Tragen der Burka ist keine Frage der Emanzipation, das Ablegen schon. Bei genügendem Druck und Sanktionen durch Eltern und das soziale Umfeld erübrigt sich die Frage nach der Freiwilligkeit recht schnell. Auch ohne Gewaltandrohung ist eine psychische Übernahme der Meinung und Erwartung des Umfeldes zu erwarten, um sich und sein Selbstbild zu schützen und überhaupt um einen Wert zu erlangen.

Der Verlust an Selbstwert und Selbstkontrolle sowie das Recht, frei über sich zu verfügen, ist sehr schwer zu verkraften. Das Einreden, das Tragen der Burka entspränge auch dem eigenen Willen, das Fügen und die Übernahme der Motivationen der anderen macht diesen teils unterträglichen Verlust erträglicher und kann mitunter hart verteidigt werden - gibt doch auch die Unterdrückung halt und wenigstens einen Restwert, der einen nicht völlig wertlos in den Augen der anderen des sozialen Umfeldes stellt.

Hinzu kommt der steigende Druck auf andere Frauen, wenn sich diese Formen der Zeichnung als Objekt und der Minderwertigkeit in gewissen Formen etablieren sollten.

Im Namen der Toleranz würden dann zahlreiche Frauen schlicht zum Objekt erklärt werden. Opfer einer ihnen aufgezwungenen Kultur, und der Verweigerung individueller Rechte durch die Mehrheitsgesellschaft, die der Kultur, nicht aber dem Individuum alle Rechte einräumt.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:10
@SamuelDavid2

Mir sind zwei Faelle bekannt, wo die Maedchen frueher das Kopftuch tragen wollten, aber es von ihren Eltern verboten wurde. Jetzt ist mir sogar ein Fall bekannt, wo ein Maedchen einen Niqab tragen will, obwohl es die Eltern nicht wollen. Mir ist kein Fall IN D bekannt, wo Maedchen gezwungen werden, eine Burka etc zu tragen.
Es spielt keine Rolle, was du, ich und andere fuer die Burka empfindet, wenn eine Frau es freiwillig traegt. Wenn sie es will, dann soll sie es tun.

Kannst du vielleicht ein Bild posten, was du unter Burka verstehst?
Ein kleines Bild reicht.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:11
@SamuelDavid2

Mein Beitrag bezieht sich jetzt nicht auf deinem Beitrrag, weil ich es nicht gelesen habe. Vielleicht lese ich mir dein Beitrag spater durch.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:26
@Buzkashi

Ich meine so etwas


oder wahlweise auch mit Fliegengitter vor den Augen

Und es spielt sehr wohl eine Rolle, was ich füreine Burka empfinde und ob ich sie abstoßend und als nicht in die Gesellschaft passend empfinde


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:33
@Buzkashi

Und hier dann der zweite ganz extreme Fall


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:34
Die Freiwilligkeit dürfte nur schwer zu beweisen sein.

Wer fragt schließlich schon eine Burkaträgerin:,,Willst DU diese Kleidung tragen oder MUSST du wollen"?

Und wer checkt schon jede Familie durch, ob dort alles nach deutschem Recht abläuft?


Man sollte endlich klare Verhältnisse schaffen, anstatt endlose Diskussionen zu führen.

ENTWEDER sagt man:,,Jeder kann anziehen, was er/sie will" ODER man stellt eine genaue Liste verbotener Kleidungsstücke auf, die dann Gültigkeit im öffentlichen Raum besitzt und entsprechend durchgesetzt wird.


Diese ewigen Diskussionen gehen mir langsam auf den Geist, warum nicht endlich mal Nägeln mit Köpfen machen?

Ach ja, genau, da gibt es ja dann Konfrontationen, man kann es nicht jedem Recht machen und vor allem muss man dann klare Aktionen durchziehen und zu ihnen stehen.

In Deutschland mehr als schwierig ;)


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:55
Privat sollte jeder tragen können, was er will, wobei das auch nicht immer unproblematisch ist.



In der Öffentlichkeit sollten zumindest Kleidungsstücke verboten sein, bei denen das Gesicht nicht klar erkennbar ist.
Fällt die Burka nicht unter das Vermummungsverbot?


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LoN ehemaliges Mitglied

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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:55
Ich denke das die Muslime hier sowieso besser auf die Burka verzichten sollten. Es mag ja im islamischen Raum ein Zeichen von Keuschheit/Reitheit oder was auch immer sein aber hier bei uns in unserem Kulturraum sieht das vollkommen anders aus. Bei uns gilt eher, wer nichts zu verbergen hat zeigt sich auch. Bei uns verbergen sich eben normal nur diejenigen, die auch etwas zu verbergen haben wie bsp. Bankräuber, Diebe, Mörder usw. die bei ihren Verbrechen nicht erkannt werden wollen und das hat sich eben bei uns eingeprägt, daher setzt man mit der Burka auch ein ganz anderes Signal an seine nichtmuslimischen Mitmenschen, die sich da oft gar nicht so wohl fühlen wenn sojemand anwesend ist und wenn ich nicht irre ist es glaub ich sogar ach schon vorgekommen das Leute eben mit einer Burka vermummt ne Bank überfallen haben.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 15:57
@emanon

>>Fällt die Burka nicht unter das Vermummungsverbot?<<

Nur wenn Du sie auf Demonstrationen trägst.^^


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 16:00
@emanon

Das Vermummungsverbot gilt bisher nur für Demonstrationen und sollte halt ausgeweitet werden.
Zitat von emanonemanon schrieb:Privat sollte jeder tragen können, was er will, wobei das auch nicht immer unproblematisch ist.
Ich will ja auch nicht sagen was sie zu tragen hat, sondern nur was nicht getragen werden sollte


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 16:00
Es geht übrigens auch andersrum: ^^

http://www.wer-weiss-was.de/theme183/article3475909.html

"Die Nürnberger Ausländerbehörde verlangte per Bescheid von einer iranischen Frau, die zuvor vergeblich in Deutschland um Asyl nachgesucht hatte, ein Passbild, das die Frau mit Kopftuch zeigt, bei der iranischen Botschaft abzugeben. Die Vertreter des Mullah-Regimes stellen für Frauen die für eine Abschiebung notwendigen Papiere nur aus, wenn ein solches Passbild vorliegt. Falls die Iranerin nicht bereit sei, dieses Paßbild freiwillig abzugeben, drohte ihr die Ausländerbehörde an, sich das Foto unter Anwendung von Gewalt zu verschaffen.

Dazu würde die Frau dann zwangsverschleiert werden.

Bereits im vergangengen November wurde der ebenfalls aus dem Iran nach Deutschland geflohenen Frau Roya Mosayebi, von der Nürnberger Polizei mit Gewalt ein Kopftuch aufgesetzt. Anschließend wurde sie dann zwangsweise fotografiert. Bei dieser brutalen Polizeiaktion wurde Frau Mosayebi erheblich verletzt.

Der Bayr. VGH unter dem Vorsitz von Dr. Motyl befand nun, dass eine zwangsweise Verschleierung durch deutsche Behörden verfassungskonform sei, weil das Tragen eines Kopftuches weder in Deutschland noch im Iran eine auschließlich religiöse Bedeutung hätte." ...


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 16:01
@LoN
Zitat von LoNLoN schrieb:slamischen Raum ein Zeichen von Keuschheit/Reitheit
Damit würde sie dann ja im Umkehrschluss sagen, dass alle anderen Unrein sind


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 16:10
@Buzkashi

Es gab auch Sklaven, die sich glühend für die Sklaverei eingesetzt haben und gegen dessen Verbot waren. Dennoch haben sich unsere Gesellschaften gegen die Sklaverei entschlossen. Auch wenn das heißt, dass Verträge nichtig sind, die den Verkauf von Menschen betreffen, auch wenn diese dem zustimmen oder sogar diesen initiieren, ja fordern. Ist dies nun ein unzulässiger Eingriff in die Vertragshoheit als Ausfluss der geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikels 2 Abs. 1 GG? Nein.
Es gibt Werte, auf die der Einzelne nicht verzichten kann und die der Rechtsstaat trotz Einwilligung oder Nichtanzeige des Betroffenen verfolgt. Zahlreiches verstößt auch gegen die §§ 134 BGB (gesetzliches Verbot) und 138 BGB (sittenwidriges Rechtsgeschäft). Eine Menschenrechtsverletzung? Nein.
Ich habe im obigen Post aufgezeigt, dass der Staat selbst durchaus eingreifen kann, um Artikel 3 GG (Gleichberechtigung) sicher zu stellen, Art. 3 Abs. 2 S. 2. Dieses ist ein Staatsziel. Zudem wird in die Vertragshoheit durch das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) eingegriffen. Auch dies eine Menschenrechtsverletzung?
Ich habe auch dargelegt, dass oft vermutete Freiwilligkeit nur Ausdruck des sozialen Zwanges und der daraus notwendigen Übernahme des Weltbildes des Unterdrückers ist, um psychologisch nicht daran zu zerbrechen. Darüber existieren genügend wissenschaftliche Abhandlungen.
Und was ein Verbot angeht: Rechtlich werden solche Regelungen nicht selten vorgenommen, man beachte hierbei das Kopftuch der staatlichen Lehrerin, welches als religiöses und politisches Symbol zumeist untersagt ist und auch deren Umgehungen umfasst, aber eben nicht jede Kopfbedeckung generell verbietet, losgelöst von deren Zweck, Absicht, Funktion, Symbolik und Ort. Weitere Symbole und symbolische Kleidungen sind auch bereits in Deutschland in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlicher Reichweite untersagt. Und bestehen in dieser Form auch vor Gericht. Zudem müssen Verbote nicht absolut ausgestaltet sein.
Wir haben doch diesbezüglich schon viele Erfolge hier in Deutschland erzielt und viel erreicht? Es gibt zahlreiche Gesetzgebungen gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlungen, Geschlechterbenachteiligungen und auch Beispiele gerechtfertigter Diskriminierung Einzelner, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen. In nicht wenigen Bereichen ist die Frau in Deutschland sogar mit mehr Rechten ausgestattet, sozialer und rechtlicher Natur. Würden wir stets auf die hören, die den Status Quo verteidigen, auch als selbst Betroffene, wir wären nicht weit gekommen, meinst Du nicht auch?


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LoN ehemaliges Mitglied

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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

09.02.2010 um 16:11
@SamuelDavid2
Jürgen Drews singt auch das er der König von Mallorca ist. Macht ihn das nun Adlig?


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