Zu Guttenberg - Doktorarbeit abgeschrieben
18.02.2011 um 17:37Anzeige
Verbrechen ist die subjektiv objektive Verletzung des Rechts in seiner besonderen und allgemeinen gesetzlichen Geltung in einem Maß, dass die rechtliche Selbstständigkeit der betroffenen Person oder Gemeinschaft grundlegend verändert wird (Kriminalrecht). Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).@interpreter - kommt jetzt noch was??
Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden gemäß § 12 Abs. 2 StGB als Vergehen bezeichnet.
interpreter schrieb:Und übrigens differenziert man nicht zwischen Straftat,Verbrechen und Vergehen sondern nur zwischen Straftat und Vergehen. Verbrechen sind beide.
tekton schrieb:ich fall hier gleich vom stuhl - meinst du der guttenberg bekommt dafür jetzt ne freiheitsstrafe über einem jahr und ein kinderschänder nach fünf jahren wieder raus??Nein, nach deutschem Strafgesetz ist die Sache fraglos ein Vergehen.
tekton schrieb:hier sind die angeblichen eliten von morgen versammelt!!Das halte ich für übertrieben. In mehrfacher Hinsicht :D