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AfD

84.884 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

14.05.2024 um 20:21
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Das mit dem Urteil gegen Höcke sind Fake News.
Die FAZ bedauert und Höcke triumphiert.

Medienpanne um Höcke: "FAZ" meldete voreilig Urteil

Wie kam es dazu? "FAZ.net"-Ressortleiter Cai Tore Philippsen sagt zu t-online: "Ein Kollege hat eine Meldung mit dem wahrscheinlichsten Fall vorbereitet und statt auf Speichern auf Veröffentlichen geklickt."

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100405810/urteil-fuer-bjoern-hoecke-wirbel-um-falsche-faz-eilmeldung-.html
Tja so ist das, wenn einzelne Journalisten mal wieder vor Geifer triefen - Hauptsache man schnappt sich als erster die Krone im Skandalrennen!

Dass Höcke hier als Sieger dasteht, sehe ich nicht. Stattdessen hat die ganze Aktion nur mal wieder gezeigt, wie die Glaubwürdigkeit des Journalismus in den Abgrund stürzt, wenn man mit sensiblen Themen so stümperhaft umgeht. Die ganzen detaillierten Erklärungsversuche machen es meiner Meinung nach nur noch schlimmer. Je mehr dieses Debakel die Runde macht, desto erbärmlicher wirkt es – besonders für die FAZ.


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AfD

14.05.2024 um 20:40
Zitat von martenotmartenot schrieb:Inzwischen finde ich es schon allein deswegen hilfreich, dass die Bahn jetzt ICEs im Angebot hat, die von München nach Berlin fahren, ohne in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt anzuhalten.
Wenn man Glück hat, wird man auf dem Weg im Zug schon gemessert. Dann erspart man sich die kriegsähnlichen Zustände, die hier im Osten herrschen.
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Dass Höcke hier als Sieger dasteht, sehe ich nicht.
Bei seinen Fans vermutlich schon. Ein Sieg gegen den Journalismus, so zu sagen.
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Stattdessen hat die ganze Aktion nur mal wieder gezeigt, wie die Glaubwürdigkeit des Journalismus in den Abgrund stürzt, wenn man mit sensiblen Themen so stümperhaft umgeht. Die ganzen detaillierten Erklärungsversuche machen es meiner Meinung nach nur noch schlimmer. Je mehr dieses Debakel die Runde macht, desto erbärmlicher wirkt es – besonders für die FAZ.
Leider!

Die Schnelllebigkeit und den Willen die News immer schneller an den Leser zu bringen, birgt gewisses Risiko. Gewissen Medien darf sowas aber nicht passieren, ganz klar.


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14.05.2024 um 20:51
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Das mit dem Urteil gegen Höcke sind Fake News.
Nein, ein versehentlich zu früh veröffentlichter Artikelentwurf ist etwas völlig anderes als Fake News.
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Tja so ist das, wenn einzelne Journalisten mal wieder vor Geifer triefen - Hauptsache man schnappt sich als erster die Krone im Skandalrennen!
Da wurde nicht gegeifert, sondern da ist jemand ganz normal seiner journalistischen Arbeit nachgegangen. Bei Dingen, die vorherzusehen sind, ist es völlig normal, Teile der Meldung bereits im Vorhinein zu verfassen und dann nur noch die restlichen Informationen zu ergänzen, damit der Artikel eben möglichst schnell nach dem Ereignis veröffentlicht werden kann.

Im konkreten Fall war ein Urteil gegen Höcke zu erwarten (und letztlich ist es auch dazu gekommen). Es war daher völlig normal, einen entsprechenden Artikel vorzubereiten und dann nur noch Dinge wie die das konkrete Strafmaß, Urteilsbegründung und Reaktionen zu ergänzen.


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14.05.2024 um 20:52
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Was meint ihr? Verstoßen die verbeamteten Mitglieder der AfD wirklich gegen die Treuepflicht, wenn die AfD als extremistisch eingestuft ist und welche Konsequenzen hätte diese Beamten zu befürchten?
Es gibt da schon ein Urteil:
Ein Ruhestandsbeamter, der bei einer Landtagswahl für eine verfassungsfeindliche Partei kandidiert und sich auf seinem Facebook-Profil öffentlich verfassungsfeindlich äußert, verstößt gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue. Das schwere Dienstvergehen rechtfertigt die Aberkennung des Ruhegehalts.
Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/aberkennung-des-ruhegehalts-wegen-fehlender-verfassungstreue_144_588672.html
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ich denke nach Ansicht des Innenministeriums schon, glaube aber nicht, dass das vor dem BVerfG Bestand hat.
Die Urteile haben wohl Bestand.

Allerdings ging es da um die NPD und er hatte sich neben der Kandidatur öffentlich in sozialem Netzwerken entsprechend geäußert.
Inwieweit es bei „stillen Mitgliedern“, die sich nicht an der Parteiarbeit beteiligen oder sonst durch Äußerungen auffallen, greift ist fraglich.
Es gab mal den Radikalenerlass, aber der war umstritten und wird nicht mehr angewandt.


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14.05.2024 um 21:11
Zitat von E.SchützeE.Schütze schrieb:Im konkreten Fall war ein Urteil gegen Höcke zu erwarten (und letztlich ist es auch dazu gekommen)
Jepp: 100 Tagessätze à 130 €, so das Urteil.
AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt worden – 100 Tagessätze à 130 Euro

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Höcke im Prozess um die Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/afd-politiker-hoecke-zu-geldstrafe-verurteilt-worden-100-tagessaetze-130-euro-100.html

Somit gilt der Faschist Höcke als vorbestraft.


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AfD

14.05.2024 um 21:51
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Jepp: 100 Tagessätze à 130 €, so das Urteil.
Zu wenig. Eine Bewährungsstrafe wäre angebrachter gewesen. Allein schon wegen:
[...]
Am dritten und bislang letzten Prozesstag am 3. Mai war noch nicht bekannt, dass Höcke auch am 1. Mai in Hamm seine Zuhörer auf ähnliche Weise zum Sprechen der Parole animiert hatte. Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende war am Tag der Arbeit Redner im Ruhrgebiet bei einem "„Patriotischen Maifest". Die Veranstaltung war nicht öffentlich und ausschließlich für rund 250 geladene Gäste. Vom Auftritt gibt es aber ein Video, das in seinem YouTube-Kanal verbreitet wurde. Ein Twitter-Nutzer postete den entsprechenden Ausschnitt.
[...]
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100404824/bjoern-hoecke-provoziert-gericht-kurz-vor-urteil-wieder-sa-parole.html
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Somit gilt der Faschist Höcke als vorbestraft.
Nur integre Persönlichkeiten in der AfD.

Hoffen wir mal, dass ihm bald der nächste Prozess gemacht wird.


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AfD

14.05.2024 um 21:56
Zitat von E.SchützeE.Schütze schrieb:Da wurde nicht gegeifert, sondern da ist jemand ganz normal seiner journalistischen Arbeit nachgegangen. Bei Dingen, die vorherzusehen sind, ist es völlig normal, Teile der Meldung bereits im Vorhinein zu verfassen und dann nur noch die restlichen Informationen zu ergänzen, damit der Artikel eben möglichst schnell nach dem Ereignis veröffentlicht werden kann.
Ja - Ich habe den Artikel gelesen und ich habe nicht kritisiert, dass der Artikel vorgeschrieben wurde, ich habe kritisiert, dass er stümperhaft vorveröffentlicht wurde und das kann man ausgerechnet bei dem Thema nicht im Entferntesten als "ganz normale journalistische Arbeit bezeichnen, was den O-Ton von "kann ja mal passieren hat" Das ist pure Inkompetenz und beschämend für die gesamte Redaktion.

Dieser Vorwurf findet sich auch in dem Artikel:
Ein Kollege hat eine Meldung mit dem wahrscheinlichsten Fall vorbereitet und statt auf Speichern auf Veröffentlichen geklickt
[...]
Es fiel zunächst nicht auf." Ein solcher Fehler sei sehr ärgerlich, "aber er ist noch mal ärgerlicher, weil es die AfD und Höcke betrifft.
[...]
Richter Stengel fragte sogar während des Prozesstags, ob der "FAZ"-Journalist anwesend sei. Er stellte klar, dass es noch kein Urteil gebe.
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100405810/urteil-fuer-bjoern-hoecke-wirbel-um-falsche-faz-eilmeldung-.html
Zitat von martenotmartenot schrieb: Sollte Höcke Ministerpräsident werden, ist es für AfD-Kritiker wie mich wahrscheinlich sowieso empfehlenswert, sich in Thüringen nicht mehr aufzuhalten.
Hattest du vor öffentliche Auftritte gegen Höcke und die AfD abzuhalten oder wieso möchtest du gleich das gesamte Bundesland meiden. AfD-Wähler gibt es in jedem Bundesland.


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14.05.2024 um 22:13
Zitat von mchomermchomer schrieb:Zu wenig. Eine Bewährungsstrafe wäre angebrachter gewesen. Allein schon wegen:
Eine Bewährungsstrafe wäre schön gewesen, um sie dann, bei weiteren Taten, widerrufen zu können. Aber was nicht ist... Auch die Geldstrafe wird ihn innerlich zum kochen bringen. Gleichzeitig kann er sich aber natürlich wieder als Justizopfer präsentieren.


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14.05.2024 um 22:55
@Photographer73 @mchomer @Fichtenmoped @peekaboo
@E.Schütze @eckhart
mal abgesehen davon, das Höcke wie zu erwarten nun Vorbestraft ist, sollte man wieder einen Blick auf den Spitzenkanditaten zur Europawahl, sprich Maximilian Krah, werfen.
Nachdem bekannt wurde, dass sein Mitarbeiter ein chinesischer Spion ist, wird nun der Verdacht nahe, dass er einem rusischen Spion Zugang zum EU-Parlamaent via Hausausweis verschaffte und er verstrickt sich dabei in Widersprüche.
Das Büro von AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah verschaffte noch einem mutmaßlichen Spion Zutritt zum EU-Parlament - diesmal aus dem Kreml. Krah verstrickt sich in Widersprüche.
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/maximilian-krah-spion-ausweis-eu-parlament-afd-100.html

Wird wohl bei der AфД unter Vaterlandsliebe verbucht, die dieser Verein immer wieder propagiert.


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AfD

15.05.2024 um 02:01
@Photographer73 @mchomer @Fichtenmoped @peekaboo
@E.Schütze @eckhart @tudirnix

Es folgen doch noch weitere Prozesse in der gleichen Sache "SA-Parole" und wohl einer anderen Sache ?!

Folgendes ist auch interessant:
Warum ist für Beamte ein Strafverfahren besonders bedrohlich?
Für Beamte steht bei der Einleitung eines Strafverfahrens viel auf dem Spiel.

Jede Strafe wird im sog. Bundeszentralregister eingetragen. Dies gilt auch für kleine Geldstrafen. Im Führungszeugnis, das jeder Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft einsehen kann, werden nur Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen eingetragen. Für Beamte ist jedoch nicht das Führungszeugnis, sondern das Bundeszentralregister maßgeblich, denn in dieses können oberste Landes- und Bundesbehörden (also der Dienstherr) Einblick nehmen.

Auch wenn Straftaten außer Dienst begangen werden, gibt es zahlreiche Mitteilungspflichten der Staatsanwaltschaft an den Dienstherren.

Erfährt der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder gar einer rechtskräftigen Verurteilung, drohen neben den unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen beamtenrechtliche Folgen wie der Verlust des Beamtenstatus.
Quelle:
https://ht-strafrecht.de/rechtsgebiete/strafverfahren-beamte/

Wenn das Urteil von heute rechtskräftig ist, der Gang nach Karlsruhe wurde ja schon angekündigt, wird er auch als Lehrer nicht mehr tätig sein können in Hessen.


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AfD

15.05.2024 um 08:19
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:AfD-Wähler gibt es in jedem Bundesland.
Aber nicht in der Menge und Dichte wie in Thüringen, zumindest wenn man den Umfragen glauben darf.

Sollte es in Thüringen noch "AfD-Senken" geben, also Orte oder Städte, in denen die AfD unterdurchschnittlich abschneidet, dann wären diese sicher für mich weiterhin geeignete Aufenthaltsorte. Aber ehrlich gesagt, bei hoher AfD-Anhängerdichte fühle ich mich einfach nicht wohl.


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AfD

15.05.2024 um 08:28
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Somit gilt der Faschist Höcke als vorbestraft.
@tudirnix
Das habe ich nicht so verstanden.
Die Strafe steht in seinem polizeilichen Führungszeugnis.
Eine Vorstrafe ist noch etwas anderes. Wenn er die von der StaA. geforderte 6-monatige Bewährungsstrafe
erhalten hätte, wäre er vorbestraft.
Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit der Geldstrafe nun nicht. Allerdings tauchen Geldstrafe von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auf.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-5kls623-hoecke-urteil/


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15.05.2024 um 08:35
Zitat von martenotmartenot schrieb:Sollte es in Thüringen noch "AfD-Senken" geben, also Orte oder Städte, in denen die AfD unterdurchschnittlich abschneidet, dann wären diese sicher für mich weiterhin geeignete Aufenthaltsorte. Aber ehrlich gesagt, bei hoher AfD-Anhängerdichte fühle ich mich einfach nicht wohl.
Hast du da ausser der eigenen Einbildung auch einen rationalen Anhaltspunkt?.
Welche Maßnahmen könnte ein Höcke, in Funktion als MP, gegen dich denn genau treffen?.


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15.05.2024 um 08:38
Zitat von BerrylBerryl schrieb:ausser der eigenen Einbildung
Schon der Begriff "Einbildung" signalisiert mir, dass Du nicht wirklich an ernsthaftem Meinungsaustausch interessiert bist, bzw. dass Dich wahrscheinlich meine Beweggründe nicht ernsthaft interessieren würden.


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15.05.2024 um 08:38
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das habe ich nicht so verstanden.
Die Strafe steht in seinem polizeilichen Führungszeugnis.
Eine Vorstrafe ist noch etwas anderes. Wenn er die von der StaA. geforderte 6-monatige Bewährungsstrafe
erhalten hätte, wäre er vorbestraft.
Man gilt ab 90 Tagessätzen als vorbestraft.

vgl.:https://www.kanzlei-sbp.de/aktuelles/2017/ab-wann-gilt-man-bei-einer-verurteilung-zu-einer-geldstrafe-als-vorbestraft.html#:~:text=Bei%20einer%20Verurteilung%20zu%20einer%20Geldstrafe%20bis%20zu%2090%20Tagessätzen,Tagessätzen%20ist%20eine%20Vorstrafe%20gegeben.


Bei einer 6-monatigen Bewährungsstrafe bestünde die mögliche Nebenfolge der §§ 92a, 45 Abs. 2 StGB. Danach kann das passive Wahlrecht entfallen, wenn Höcke wegen eines Delikts zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats zu mind. 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird.


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15.05.2024 um 08:40
Zitat von martenotmartenot schrieb:Schon der Begriff "Einbildung" signalisiert mir, dass Du nicht wirklich an ernsthaftem Meinungsaustausch interessiert bist, bzw. dass Dich wahrscheinlich meine Beweggründe nicht ernsthaft interessieren würden.
Doch.
Und ausser deiner eigenen Einbildung fällt mir kein rationaler Grund ein was denn der explizit gegen dich in deiner Eigenschaft als Bundesbürger denn groß machen könnte.
Wir sind ein Rechtsstaat und wie das Urteil gegen Höcke zeigt steht auch er nicht drüber.


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AfD

15.05.2024 um 09:56
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:@eckhart
mal abgesehen davon, das Höcke wie zu erwarten nun Vorbestraft ist, sollte man wieder einen Blick auf den Spitzenkanditaten zur Europawahl, sprich Maximilian Krah, werfen.
Nachdem bekannt wurde, dass sein Mitarbeiter ein chinesischer Spion ist, wird nun der Verdacht nahe, dass er einem rusischen Spion Zugang zum EU-Parlamaent via Hausausweis verschaffte und er verstrickt sich dabei in Widersprüche.
Genau so!
Auch Höcke verstrickt sich in Widersprüche.
Höcke kämpft gegen die AfD. genaugenommen gegen Mißliebige in der AfD
Krah kandidiert nicht mehr für die AfD und verzieht sich wegen seines Hausausweises der EU nach Brüssel um sich auf die EU zu konzentrieren, was immer das heißen soll.

Die AfD konzentriert sämtliche Aufmerksamkeit auf sich, während man der AfD aus Mangel an Beweisen nichts anhaben kann, konstatiere ich die Lage.

Oder? Habe ich was falsch verstanden?

Links erspare ich mir!


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AfD

15.05.2024 um 10:01
Zitat von eckharteckhart schrieb:Links erspare ich mir!
Die wären aber sehr hilfreich:
Zitat von eckharteckhart schrieb:Auch Höcke verstrickt sich in Widersprüche.
Wo denn?
Zitat von eckharteckhart schrieb:Krah kandidiert nicht mehr für die AfD
Ach nein?

Beides hätte ich gern belegt...
Zitat von eckharteckhart schrieb:Die AfD konzentriert sämtliche Aufmerksam auf sich, während man der AfD aus Mangel an Beweisen nichts anhaben kann,
Das OVG Münster hat gerade den Verdachtsfall bestätigt, Höcke wurde verurteilt.....

ich kann Dir mal wieder nicht folgen.


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AfD

15.05.2024 um 10:02
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wo denn?
Als Geschichtslehrer ist Höcke so unwissend wie es nur geht!
Die AfD streitet nach der Schlappe vor dem OVG Münster über den juristischen Fortgang. Spitzenkandidat Krah will sich aus Parteivorstand zurückziehen.
Quelle: https://taz.de/AfD-streitet-ueber-Umgang-mit-Urteil/!6010796/


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