@NemonEs wurde sehr schnell klar, dass @FlamingO dich in allen Punkten schon ganz am Anfang widerlegt und auch in der Folge auseinandergenommen hat.
Da mich das wurmt, gehen wir es mal ganz sachlich an, fangen wir bei der angeblichen Widerlegung an:
Ich schrieb:
„vielleicht sollte man hier in subjektive und objektive Beweise unterscheiden“
Sie schrieb:
„Da gibt es keine Unterscheidung. Meinungen sind subjektiv, Behauptungen und Ansichten sind es, aber Beweise sind nicht subjektiv. Das wäre widersinnig. Worauf du wahrscheinlich hinauswolltest, waren persönliche Überzeugungen vs. objektive Fakten, aber leider bist du unterwegs beim Formulieren hingefallen.“
Ihre Behauptung war: „Beweise können nicht subjektiver Natur sein“, was sie nicht verstanden hatte:
Persönliche Überzeugungen wie z.B. der Glaube an UFOS entstehen nicht aus heiterem Himmel, sondern oft über subjektive Beweise, man sieht z.B. ein Bild, ein Video und oder irgendeine Himmelserscheinung und deutet diese als Beweis für Ufo‘s …woraus dann die Überzeugung entsteht, UFO‘s seien real, offensichtlich gibt es also sehr wohl subjektive Beweise, die Justiz übrigens unterscheidet ebenso in objektive und subjektive Beweise.
Ich schrieb:
„Ein subjektiver Beweis liegt, wie der der Satz schon impliziert, im Ermessen des Einzelnen“
Sie schrieb:
„Satzmurks. Wenn etwas im Ermessensspielraum liegt, ist es kein Beweis.“
Beispiel: Eine Zeugenaussage gilt als subjektiver Beweis (wie hier auch entnommen werden kann:
https://www.zora.uzh.ch/id/eprint/90901/1/Kunz-Haas_Beitrag_MSchrKrim_2012_03_ep.pdf , Seite 160-161) und liegt hier in diesem Fall im Ermessen des Ermittlers, denn dieser entscheidet ob diese Zeugenaussage authentisch ist oder nicht, wird die Zeugenaussage als authentisch erachtet, gilt es als Beweis (Strengbeweis), punkt. Was zeigt das? Das Sie falsch liegt mit ihrer Behauptung: „wenn etwas im Ermessenspielraum liege, dann dies kein Beweis sei“, ihre „Wiederlegung“ war also keine Widerlegung, sondern nur der Versuch einer Widerlegung, der aber gehörig schief gegangen ist.
Ich schrieb:
„muss nicht unbedingt Gültigkeit für andere haben“
Sie schrieb:
„Da sagst du es ja selber, dass es sich gerade der Subjektivität wegen nicht um einen Beweis handeln kann.“
Hier erkennt sie, dass ich meine Formulierung so gewählt habe, dass dem Leser deutlich wird, dass ich subjektive Beweise als keine echten Beweise definiere, und deshalb eine Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Beweisen mache, sie stellt sich aber dennoch quer und verlangt im weiteren Verlauf irgendwelche Gottesbeweise von mir...^^
Ich schrieb:
„einen absoluten Beweis“
Sie schreib:
In Abgrenzung zu einem relativen Beweis? Es gibt keinen relativen Beweis. Man ist nicht ein bisschen tot, da gibt es keine Nuancierungen. Entweder es gibt einen Beweis, oder es gibt ihn nicht.
Nun nachdem sie eigentlich die Intention meines Beitrages verstanden hatte und auch den Grund der Unterscheidung, welcher gerade bei Themen wie diesen notwendig ist (da die meisten glauben, subjektive Beweise wie „ich sah ein Einhorn/Geist/was auch immer seien echte (objektive) Beweise), fängt sie an zu vermengen, und hält mir hier eine Rede von
relativen Beweisen.
Sie denkt „relativ“ sei gleich „subjektiv“, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Worte, mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen handelt, kriegt sie nicht mal mit, da sie sich offenbar nie wirklich mit Linguistik befasst hat. Subjektiv kommt von Subjekt, relativ von Relation (relatus)…kapiert sie nicht, will aber „schlau“ sein.
Hierauf verwies ich sie auf den Duden, um ihr auch klar zu machen, dass das Wort „Beweis“ mehrere Bedeutungsebenen hat und auch in anderen Ebenen verwendet werden kann, also auch auf subjektiver Ebene und das daran nichts falsch ist, da auch der Duden das Wort "Beweis" in mehreren Bedeutungsebenen definiert und angibt.
Wo also soll diese angebliche Widerlegung bei der ich angeblich schon ganz am anfang in allen Punkten auseindergenommen worden sei stattgefunden haben? Das genaue Gegenteil ist der Fall...