Kephalopyr schrieb am 12.06.2022:Mal angenommen, dass ein extraterrestrisches Raumschiff einer uns fremden Spezies hier abgestürzt wäre, oder bei einer einzelnen Person auf dessen Grundstück abgestürzt wäre und es niemand mitbekommen hätte - dürfte man es überhaupt behalten?
§ 985 BGB wäre hier einschlägig. Da wäre erst mal zu klären, ob das "herrenlos" wäre. Und dann müsste man sehen, inwieweit man bei so einem Teil eine echte Sachherrschaft ausüben kann. Das wird man ja nicht einfach einstecken und mitnehmen können, wenn die kleinen Grünen nicht wirklich sehr klein sind.
Und dann darf auch kein Aneignungsverbot entgegenstehen. Überraschenderweise gibt es das konkret für Aliengefährte nicht, wohl weil die Anwendungswahrscheinlichkeit einer solchen Regelung bei faktisch Null liegt. Keine Ahnung ob man dann für einen solchen Fall eine Analogie aus anderen Bereichen bilden würde. Mit höchster Wahrscheinlichkeit: ja, einfach weil eine solche Aneignung klar dem Sinn eines solchen Verbotes entspräche. Das Teil ist potentiell gefährlich und von höchstem Interesse für die Allgemeinheit. Da fallen Einzelinteressen eher hinten runter.
Aber alleine schon wenn man unseren außerirdischen Besuchern menschenähnliche Rechte zubilligen würde, was man bei entsprechend intelligenten, empfindungsfähigen Wesen wohl tun müsste, wäre die Sache schon mal nicht herrenlos.
Also man kann - aus juristischer Sicht - wohl mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit verneinen, als Privatperson legal das Eigentum an einem außerirdischen Raumschiff durch Fund zu erwerben. Und selbst wenn man diese These vertreten würde, wäre das wohl ein Fall, in dem dieses Gerät halt faktisch weg wäre.
Kurz: Neben der faktisch physikalischen Unmöglichkeit, dass so ein Teil hier landet und dass es dann auch noch von seinen Eigentümern aufgegeben und zur "Inbesitznahme" geeignet überlassen wird, wäre es auch rechtlich ein Griff ins Klo.
Solltest Du also schon in weiser Voraussicht einen Hangar gemietet haben, oder dies planen, wäre es wohl klüger, davon wieder Abstand zu nehmen.