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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

28 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Aschaffenburg, Gutachten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

05.03.2020 um 12:00
Zitat von JamesBraggJamesBragg schrieb:Hier liegt ganz klar ein schwerer Kunstfehler vor, der die Qualifikation der Gutachterin für diese Arten von Aufgaben vollständig zerstört hat. Auch wenn ich kein Richter bin, „grob fahrlässig“ wäre fast schon geschmeichelt.
Vielen Dank für diese Darstellung, wie der Fehler zustande gekommen ist!

Das Gutachter(un)wesen ist natürlich ein Problem für die Justiz. Die Fälle Mollath, Ursula Herrmann oder Badewannenmord Rottach-Egern sind prominente Beispiele für fragwürdige Gutachten. Dabei geht es nicht ohne. Zum Einen ist es notwendig, zu Fragen, die Polizisten oder Juristen nicht aus eigener Sachkunde beantworten können, Expertenmeinungen einzuholen. Zum Anderen besteht dabei aber die Gefahr, die Entscheidung in der Sache auf den Gutachter zu delegieren.

So entscheiden dann oft Gutachter über den Ausgang eines Verfahrens oder eines Prozesses. Der wissenschaftlich seriöse Gutachter will nicht über Schuld oder Unschuld entscheiden und baut dem vor: Er stellt seine Expertise unter so viele Annahmen und Vorbehalte, dass sein Gutachten aus Sicht vieler Gerichte nichts mehr wert ist. Solche Gutachter werden dann selten nochmals herangezogen.

Andere Gutachter sind dagegen "bekannt und bewährt" und werden gerne von den Gerichten benannt. Sie verdienen nicht unwesentlich an ihrer Gutachterei. Weil sie sich nicht scheuen, relativ eindeutige Ergebnisse zu liefern, sind sie sehr beliebt. Die Expertisen bieten dann die Basis eines Urteils.

Die Grenze zwischen dem, was sich seriös und wissenschaftlich fundiert sagen lässt und dem, was eher Spekulation ist, ist schon nicht einfach zu ziehen. Noch mehr gilt das, ob ein "möglich" oder ein "wahrscheinlich" oder ein "sehr wahrscheinlich" gegeben ist. Und schließlich gibt es Fehlbewertungen.

So gibt es psychiatrische Gutachter wie der im Zschäpe-Prozess, der meint, aus dem Verhalten der Angeklagten vor Gericht dezidiert Rückschlüsse auf Charakter, Glaubwürdigkeit, Moral und ihre Rolle im NSU-Trio ziehen und ihre Persönlichkeit umfassend bewerten zu können. Das ist meiner Ansicht nach auch "Voodoo", denn ohne eine Exploration des Betroffenen (ein Gespräch) lässt sich nach allgemeiner psychiatrischer Ansicht kein Rückschluss auf eine Erkrankung ziehen (Verbot der Ferndiagnose). Natürlich kann man ein beobachtetes Verhalten psychologisch oder psychiatrisch einordnen, aber eben nur beschränkt und unter Vorbehalt. Das Gericht hat es nicht gestört, der Gutachter passte ins Urteil. Und die Verteidigung hatte einen weiteren Gutachter bestellt, der seine Grenzen ebenfalls verkannt hat - diesmal zu sehr zu Gunsten der Angeklagten.

Zu den von mir genannten Fällen gibt es hier Threads, die sich zum Teil sehr intensiv mit der Gutachterproblematik auseinander setzen.

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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

05.03.2020 um 12:11
Nach wie klärt das noch nicht, warum das Gericht ab einem bestimmten Punkt sich doch selber mit weiteren Unterlagen beschäftigt hat, obgleich das Gericht der Gutachterin auch nach der ersten Anhörung der Gutachterin ihr vollstes Vertrauen ausgesprochen hatte. Die erneute Anhörung der Gutachterin wurde auch erst später beschlossen (Bericht des Gerichtssprechers vom 6.02.2020).

https://www.main-echo.de/live/tatort-schlossgarten-der-prozess-677/

Also es wäre fast so gelaufen, wie in den anderen Verfahren , welche Du ansprichst.

Aus den obigen Angaben des Gerichtssprechers war nach der Anhörung der Gutachterin die Befragung des Ex-Polizisten, der dem Angeklagten 1979 ein Alibi gegeben hatte (Bericht des Gerichtssprechers vom 30.01.2020). Das Gericht befragte den Ex-Polizisten sehr eindringlich nach der angegebenen Zeit. Diese hatte er damals aus den Unterlagen des Polizeieinsatzes ermittelt, bei dem er den Angeklagten gesehen hatte. Sprich, dass Alibi des Angeklagten stand felsenfest in der Brandung.

Ich gehe nun davon aus, dass erst das der Anlass war, dass sich das Gericht doch näher mit dem Gutachten beschäftigt hat und dann nach eigenen Worten „gutachterliche Tätigkeiten“ ausgeführt hat und auf diese der Gutachterin widersprechenden Unterlagen gestoßen ist. Das wird auch durch den Bericht des Gerichtssprechers vom 6.2.2020 angedeutet.

Unbefriedigend bleibt das ganze trotzdem, weil es wirklich nur rein zufällig ein schwerer Justizirrtum verhindert werden konnte.
Denn wer kann nach 40 Jahren noch so ein sicheres Alibi vorweisen. Das ist so wahrscheinlich wie ein Lottogewinn.
Und hinzu kommt der große Zufall, dass doch noch die Unterlagen der Zahnextraktion vorhanden waren.

Der Fall zeigt nach wie vor die großen Gefahren auf, die bei dem Versuch der Klärung nach 40 Jahren beinhaltet und die des Sachverständigenbeweises als solches. Bei Fällen, bei denen ein Sachverständigenbeweis eine solch zentrale Rolle spielt bleibt doch einfach nichts anderes übrig, als zur Sicherheit ein weiteres Sachverständigengutachten zu erstellen und das schon im Vorverfahren. Dazu gibt es doch in Wirklichkeit überhaupt keinerlei Alternative! Von einem Lottogewinn sollte ein Verfahren nicht abhängig sein.

Nun steht das Gericht vor dem großen Problem, dass es das Verfahren nicht mit größeren Pausen unterbrechen darf, weil sonst das Gerichtsverfahren neu aufgerollt werden müsste. Es muss bis zur Fertigstellung des Gutachtens Scheinverhandlungen durchführen.
Wenn ein Zweitgutachten nicht schon im Vorfeld erstellt wird, gibt es auch dadurch weitere hohe psychologische Hürden, bei denen Gerichte dann leicht von der Erstellung von einem Zweitgutachten absehen, obwohl es in Wirklichkeit notwendig wäre.


Ich kann das ganze Verfahren nun nachvollziehen, aber wie gesagt, befriedigend ist die aktuelle Vorgehensweise der Justiz nicht.


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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

05.03.2020 um 12:26
Im Fall Ursula Herrmann waren z.B. auch über 30 Jahre seit der Tat vergangen.

Ob ein Tonband mit einem bestimmten Tonbandgerät des Angeklagten nach dieser Zeit abgespielt worden ist (und der Ton über ein unbekanntes Diktiergerät aufgenommen und in einer Telefonzelle abgespielt über das Telefonnetz auf das Tonband der Polizei gekommen war) hätte sich schon 1981 nicht seriös beantworten lassen. Erst recht nicht 2010 anhand eines über 30 Jahre alten Bandes und Tonbandgeräts. Das hätte eigentlich jeder interessierte Laie feststellen müssen. Aber das Gericht kam nicht auf die Idee, die Basis des Gutachtens zu hinterfragen. Und leider auch nicht die Verteidigung, die das Gutachten nicht angriff.

Der Zeitablauf muss natürlich besonders berücksichtigt werden, insbesondere bei forensischen Beweisen.

Zeugenbeweise sind eh kaum noch was wert. Dabei müssen aber meiner Ansicht nach entlastende Aussagen (wie Alibi) anders gewertet werden als belastende Aussagen.

Der Fall hier ist ein schönes Beispiel. Es zeigt auch, wie wichtig die Öffentlichkeit ist. Weil die Verhandlung nichtöffentlich ist, berichtet das Gericht selbst recht ausführlich. Hoffentlich lernen andere Ermittler, Staatsanwälte und Gerichte daraus!


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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

05.03.2020 um 12:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Fall hier ist ein schönes Beispiel. Es zeigt auch, wie wichtig die Öffentlichkeit ist. Weil die Verhandlung nichtöffentlich ist, berichtet das Gericht selbst recht ausführlich. Hoffentlich lernen andere Ermittler, Staatsanwälte und Gerichte daraus!
Der Vorteil des Berichts durch den Gerichtsspreches ist der, dass es unverzerrt wiedergegeben wird. Nach dem Artikel eines Journalisten über die Befragung des Polizisten, den ich weiter oben angegeben hatte, sah das Ganze ganz anders aus, eher im Gegenteil. Journalisten gehen da viel zu rasch von der Schuld des Angeklagten aus und berichten entsprechend. Ihm ging es nur um die Frage, warum der "Täter" damals durch die Ermittlung scheinbar durchrutschte. Dass der Polizist ein sehr sehr sicheres Alibi gegeben hatte und es auch noch im Verfahren erneut bestätigt hatte, war dem Journalisten vollkommen entgangen. Ich würde mir grundsätzlich einen neutralen Bericht eines Gerichtssprechers auch in anderen Verfahren wünschen. Da erhält man doch einen deutlich besseren Einblick in das Verfahren, als durch die Journalisten.

Der Fall Ursula Herrmann ist besonders tragisch, weil auch der Bruder des Opfers davon ausgeht, dass die wahren Täter noch frei rumlaufen und ein zu Unrecht Verurteilter im Gefängnis sitzt.


Ja, ich würde es mir auch wünschen, dass Ermittler/Staatsanwälte und Gerichte hier diesen Fall genau betrachten und entsprechend in Zukunft handeln.


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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

06.03.2020 um 18:52
Ich möchte auch mal die Arbeit der Ermittler von 1979 loben:
"Ich habe ihm unabsichtlich ein Alibi gegeben", so der Polizist nun im Zeugenstand. Erst vor zwei Jahren, als die Kripo den Fall erneut anging und ihn kontaktierte, sei ihm dieser Fehler bewusst geworden. Laut Justizsprecher Ingo Krist, der aus den nichtöffentlichen Sitzungen berichtet, nahm das Gericht den Aktenvermerk von 11. Januar 1980 unter die Lupe: Eine Zivilstreife sei in die Ohmbachsgasse beordert worden, wo in einer Bar eine Scheibe eingeschlagen worden war. Dort sei der Angeklagte zwei mal zur Tatzeit gesehen worden.

Auf Nachfrage gab der Polizist jetzt zu: Es sei nicht üblich, dass erst drei Wochen später ein solcher Einsatzvermerk gemacht werde. Es sei aber wohl so gewesen, dass ein Beamter der Mordkommission darum gebeten hatte, diesen Vermerk zu erstellen. Ob die Grundlage dafür seine Notizen waren, daran konnte sich der Zeuge nach 40 Jahren nicht mehr erinnern. Er habe damals nicht gewusst, dass der Nachbarsjunge damals als Hauptverdächtiger galt.
https://theworldnews.net/de-news/mord-an-christiane-wie-ein-ungewolltes-alibi-den-verdachtigen-entlastete

Ob der Polizist wirklich gesagt haben soll, dass ein unbeabsichtiges Alibi ein "Fehler" gewesen sein soll, mag dahin gestellt sein. Ich sehe das als freie Interpretation der Presse an oder auch des Gerichtssprechers, denn das passt nicht wirklich zu "unbeabsichtigt". Unbeabsichtigt bedeutet in diesem Fall "ohne es zu wissen". Und das kann nie ein Fehler sein.

Denn ein "unbeabsichtigtes Alibi" kann man nur geben, wenn man den Ort und die Zeit nicht kennt, wann die eigene Aussage eine Relevanz hätte. Das zeigt die Professionalität der damaligen Ermittler. Offenbar haben diese nicht gefragt, "Du, weißt du, ob Du die und die Person zwischen 19:30 und 20:00 gesehen hast?". Nein, der Zeuge ermittelte offenbar vollkommen unbeeinflusst von irgendwelchen Vorgaben, diesen Ort und die Zeit. Es wurde ihm danach nichtmal mitgeteilt, dass er damit dem Angeklagten ein sehr sicheres Alibi gegeben hat. Ein sehr professionelles Vorgehen um den Zeugen auch danach nicht zu beeinflussen. Offenbar erst vor 2 Jahren wurde das ihm bewusst, aber das war natürlich kein Fehler.

Das verstärkt natürlich so noch weiter die Sicherheit, dass diese Notiz der Wahrheit entsprach. Wie gesagt, ein Lottogewinn, damals wurde alles richtig gemacht undc glücklicherweise war der Zeuge noch am Leben.


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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

08.03.2020 um 01:20
Zitat von JamesBraggJamesBragg schrieb:Ich möchte auch mal die Arbeit der Ermittler von 1979 loben:
Meine ganz persönliche Erfahrung mit Mordermittlungen:

Das ist die "Königsklasse" der Polizeiarbeit. Da wird ein Aufwand betrieben, der bei anderen Delikten nie leistbar wäre. Deshalb ist auch die Aufklärungsquote so hoch. Dabei geht es nicht nur darum, einen Täter dingfest zu machen. Sondern auch alles, aber wirklich alles, sauber zu dokumentieren, um Beweismittel für einen Prozess zu haben.

Die Mordkommissionen gehen dabei extrem arbeitsteilig und akribisch vor. Es gibt Beamte, die sind auf Vernehmungen spezialisiert. Oder die Forensik. Oder die Aktenführung. Jede Spur wird veraktet und abgearbeitet. Das geschieht systematisch nach Priorität. Der Leiter liest hauptsächlich die verschriftlichen Ergebnisse und entscheidet, welche Ansätze verstärkt verfolgt werden. Es wird tatsächlich immer "nach allen Richtungen ermittelt", weil allen Spuren, allen Hinweisen, allen Arbeitsergebnissen nachgegangen wird. So kommen in einem unaufgeklärten Mordfall schnell 500 bis 1000 Aktenordner (a 500 Blatt) zusammen. Davon ist viel für einen späteren Prozess irrelevant. Aber weil man zum Zeitpunkt der jeweiligen Ermittlung noch nicht abschätzen kann, was wichtig werden könnte, wird eben alles aufbewahrt.

Die Neutralität, die Unvoreingenommenheit, ist dabei ein wesentlicher Teil der Arbeitsmethode. Kriminalistik ist Handwerk, Kunst und Wissenschaft. Das schließt wie bei Wissenschaftlern auch nicht aus, dass Fehler passieren. Wie mit dem Bissgutachten. Und Beamte sind auch voreingenommen und verrennen sich. Wie wohl auch in diesem Fall. Mit akribischer Arbeit minimiert man zwar das Risiko, aber Fehlbarkeit droht immer.

Insofern ist es eine Selbstverständlichkeit, einen Einsatzbericht anzufordern und dem betroffenen Polizisten nicht mitzuteilen, dass seine Wahrnehmungen ggf. einen Tatverdächtigen betreffen. Denn das könnte die Unvoreingenommenheit der Beobachtung erschüttern ("Überlege Dir was Du gesehen hast, sonst müssen wir den laufen lassen!").


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Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren

08.03.2020 um 22:55
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist die "Königsklasse" der Polizeiarbeit. Da wird ein Aufwand betrieben, der bei anderen Delikten nie leistbar wäre. Deshalb ist auch die Aufklärungsquote so hoch.
Ich glaube der wesentliche Grund ist der, dass Morde meist aus der Situation, aus dem nahen Umfeld erfolgen.
Auch im vorliegenden Fall ist das recht wahrscheinlich, denn warum geht das Opfer in die Gegenrichtung? Aber man hat auch gehört, dass das Opfer (noch) kein Interesse für Männern hatte, die Ausbildung hatte Vorrang. Das macht es wieder etwas unwahrscheinlicher. Wenn das Opfer sich aus irgendwelchen Gründen entschloss einen Umweg zu machen oder sie zu dieser Richtung gezwungen wurde, dann käme doch wieder ein ganz unbekannter Täter in Frage und in diesem Fall dürfte die Aufklärungsquote geringer sein. Möglich ist eben alles. Die Aufklärungsrate heute wird auch in diesen Fällen besser sein, man hat das mächtige Mittel der DNA-Analyse zur Hand und manchmal begehen Täter auch den Fehler das Handy nicht auszuschalten (Fall Mirco). Trotzdem wird der Verdeckungsmord, der nicht aus dem Umfeld heraus erfolgt, seltener zu klären sein.
Zitat von monstramonstra schrieb:Insofern ist es eine Selbstverständlichkeit, einen Einsatzbericht anzufordern und dem betroffenen Polizisten nicht mitzuteilen, dass seine Wahrnehmungen ggf. einen Tatverdächtigen betreffen. Denn das könnte die Unvoreingenommenheit der Beobachtung erschüttern ("Überlege Dir was Du gesehen hast, sonst müssen wir den laufen lassen!").
Das es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, gebe ich Dir Recht. Ob das in der Realität wirklich auch immer zutrifft, steht auf einem anderen Blatt.
Der Unterschied zwischen den ersten Ermittlern und dem ColdCase-Team ist der, dass das ColdCase-Team den Ex-Polizisten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er dem Angeklagten mit der Notiz ein Alibi gegeben hat. Ich weiß nicht, ob das aus der Situation heraus es nicht anders ging, aber das ist schon ein Unterschied und ein wichtiger.
Wenn der Zeuge es doch zeitnah nach der Aktennotiz erfahren hätte, da wäre die Gefahr groß, dass er nach 40 Jahren sich nicht mehr sicher war, ob er es schon vor der Aktennotiz gewusst hatte. In diesem Fall hätte man einwandfreie Ermittlungen nur annehmen können, aber nicht wirklich nachweisen, das Gericht hätte dann einen größeren Beurteilungsspielraum gehabt.


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20.04.2020 um 22:45
Bayerische Gerichte arbeiten auch in Corona-Zeiten...

Nicht überraschend hat ein Zweitgutachten ergeben, dass zwischen den Bissspuren am Opfer und den Zähnen des Angeklagten (soweit zum Tatzeitpunkt vor über 40 Jahren rekonstruierbar) keine auffällige Übereinstimmung besteht. Die Bissspuren an der Leiche habe ein "Allerweltsgebiss" verursacht, so dass sich auch nicht sicher ausschließen lasse, ob der Angeklagte Verursacher war.

Damit ist nun gutachtlich abgesichert, was das Gericht schon in wochenlanger Eigenarbeit vermutet hatte: Das erste Gutachten war falsch. Die Erstgutachterin hatte schlampig gearbeitet und sich in Annahmen verstiegen, die sie nicht begründen konnte.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-prozess-biss-gutachten-1.4882238


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