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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

2.939 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Aktenzeichen Xy, Niedersachsen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

28.01.2024 um 23:04
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Wobei es ja eigentlich auch wenig Sinn machen würde, das eigens zu erwähnen: Man will ja gerade, dass sich Leute melden die möglicherweise etwas wissen. Und wenn jemand so "doof" ist, sich wegen der Belohnung zu melden obwohl er was mit der Sache zu tun hat, wäre das ja eigentlich doch erwünscht, eben damit er der Polizei ins Netz geht....
Ja, um die Belohnung geht es mir ja gar nicht oder vielmehr um deren Ausschluss. Wenn jemand an der Straftat beteiligt ist, kann er die Belohnung nicht beanspruchen, das ist schon klar.

Klar ist ebenso, man möchte Zeugen ansprechen, die etwas dazu sagen können.

Nun nimmt natürlich nicht jeder die Dinge so auseinander wie wir hier, im Krimiforum. Deshalb glaube ich nicht, dass der Zusatz Zeugen abschreckt. Denn eine Belohnung wirkt vielleicht motivationsunterstützend, sich zu melden (oder eben nicht), aber dass sich jemand nur der Belohnung wegen meldet, würde ich auch als befremdlich empfinden. Wobei ich aber nicht annehme, dass er sich vorher die Regeln dazu genau durchliest.

Letztlich bleibt unklar, ob die Formulierung auf diesen Fall bezogen angepasst wurde oder ob man sie, wie von dir vermutet, generell einer Bearbeitung unterzogen hat und sie ab jetzt, wenigstens von der Staatsanwaltschaft Braunschweig, immer so zu lesen sein wird, auch in allen zukünftigen Fällen, in denen eine Belohnung ausgelobt wird.

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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

28.01.2024 um 23:11
Zitat von sören42sören42 schrieb:Deshalb glaube ich nicht, dass der Zusatz Zeugen abschreckt. Denn eine Belohnung wirkt vielleicht motivationsunterstützend, sich zu melden (oder eben nicht), aber dass sich jemand nur der Belohnung wegen meldet, würde ich auch als befremdlich empfinden. Wobei ich aber nicht annehme, dass er sich vorher die Regeln dazu genau durchliest.
Ja also, dann ist der Zusatz ja auch völlig sinnlos. Wenn sowieso niemand liest, was da steht.... Dann kann ich ihn auch weglassen oder stattdessen "Mettbrötchen" hinschreiben.

Ich verstehe nicht ganz, worauf Du damit hinauswillst: Wenn die Polizei glaubt, es gibt Leute, die etwas mit der Tat zu tun haben und sich wegen der Belohnung melden könnten und man aus diesem Grund darauf hinweist, dass die Belohnung nicht an Beteiligte ausgezahlt wird, dann ist das kontraproduktiv, weil sich diese Leute dann eben nicht melden werden.

Aber man will ja gerade, dass sich möglichst viele melden. Das kann also nicht die Motivation sein.

Also bleibe ich dabei: Das ist ein Standardtext der keine subtile Botschaft senden soll, weil diese subtile Botschaft im Sinne der Ermittlungen kontraproduktiv wäre.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

28.01.2024 um 23:26
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich verstehe nicht ganz, worauf Du damit hinauswillst: Wenn die Polizei glaubt, es gibt Leute, die etwas mit der Tat zu tun haben und sich wegen der Belohnung melden könnten und man aus diesem Grund darauf hinweist, dass die Belohnung nicht an Beteiligte ausgezahlt wird, dann ist das kontraproduktiv, weil sich diese Leute dann eben nicht melden werden.
Ich glaube, du hast ganz gut verstanden, worauf ich hinaus will. Es geht mir nicht darum, dass die Belohnung für an der Straftat beteiligte nicht gilt. Und ob die sich das durchlesen, wage ich zu bezweifeln. Mithin wäre der Zusatz dann auch nicht kontraproduktiv für Zeugenaussagen in dieser Sache. Gleichwohl könnte die Staatsanwaltschaft, sollte jemand dennoch darauf bestehen, die Belohnung erhalten zu wollen, auf ihre Veröffentlichung verweisen, in der genau dies ausgeschlossen wird.

Interessant wäre es, ob in künftigen Veröffentlichungen, in denen auch eine Belohnung ausgelobt wird, auch der Zusatz für an der Straftat beteiligte so abgefasst wird. Das können wir ja im Auge behalten und dann ggf. auf diesen Punkt zurückkommen. Bis dahin bleibt offen, ob der Zusatz auf diesen Fall bezogen erweitert wurde oder eben nicht.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

28.01.2024 um 23:32
Zitat von sören42sören42 schrieb:Gleichwohl könnte die Staatsanwaltschaft, sollte jemand dennoch darauf bestehen, die Belohnung erhalten zu wollen, auf ihre Veröffentlichung verweisen, in der genau dies ausgeschlossen wird.
Diese Veröffentlichung ist aber nur die Zusammenfassung von Selbstverständlichkeiten.

An den Supermarkttüren steht ja auch nicht "Es ist verboten, Waren ohne Bezahlung mitzunehmen" weil sonst ein Ladendieb sagen könnte: "Ja, aber ich wusste das doch nicht...." so dass der Richter ihn streng angucken muss und sagt: "Ja, aber hast Du denn das Schild nicht gelesen das an der Tür hängt?" Sondern es ist allgemein bekannt, dass man nichts klauen darf und es steht so im Gesetz.

Und selbst als juristischer Laie ist es mir doch klar, dass Heikes Mörder nicht am Ende die Belohnung bekommt wenn er sich stellt weil die Staatsanwaltschaft vergessen hat, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das nicht geht.....


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

28.01.2024 um 23:37
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Und selbst als juristischer Laie ist es mir doch klar, dass Heikes Mörder nicht am Ende die Belohnung bekommt wenn er sich stellt weil die Staatsanwaltschaft vergessen hat, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das nicht geht.....
Worauf willst du hinaus? Dass die Staatsanwaltschaft, offenbar bisher nur hier, Selbstverständlichkeiten äußert, in einem Zusatz, die sie nicht äußern müsste? Wie erklärst du dir das dann?


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

28.01.2024 um 23:58
Zitat von sören42sören42 schrieb:Es wäre möglich, dass man es zumindest nicht ausschließt, dass es an der Straftat beteiligte Personen geben könnte.
Die Formulierung der Staatsanwaltschaft lässt diesen Schluß/ Annahme zumindest zu.

Wir wissen ja auch noch nicht mal an wen die gehörten Worte 'Ich hör jetzt auf' wirklich gerichtet gewesen sind ?
Naheliegend an Heike. Es kann aber auch ganz anders sein !


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 00:03
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Wir wissen ja auch noch nicht mal an wen die gehörten Worte 'Ich hör jetzt auf' wirklich gerichtet gewesen sind ?
Naheliegend an Heike. Es kann aber auch ganz anders sein !
Ja, das war meine Vermutung, dass sie an Heike gerichtet waren. Interessant wäre, wie es betont war. Wenn jemand sagt: "Ich hör jetzt auf." (Betonung auf "ich"), dann könnte es in der Tat sein, dass eine weitere Person involviert war! Nach dem Motto: "Ich bin raus. Es geht mir zu weit".


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 00:08
Zitat von sören42sören42 schrieb:"Ich hör jetzt auf." (Betonung auf "ich"), dann könnte es in der Tat sein, dass eine weitere Person involviert war!
Eben genau so ist es.
'Ich höre jetzt auf' in dem Sinne: Jetzt werden Grenzen überschritten, an denen man nicht mehr mitmachen kann und will.
Jedoch wurde etwas begonnen, wo man auch nicht mehr aufhören konnte.

Es ist jedoch schwierig das werten zu können, da man evtl. Dialoge davor und danach eben auch nicht kennt.
Wir haben nur ein Fragment von alledem.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 00:16
Zitat von sören42sören42 schrieb:Wie erklärst du dir das dann?
Wie ich es bereits gesagt habe: Weil es ein Standardtext ist, der eben so darunter gesetzt wird. Wie "Eltern haften für ihre Kinder" auf dem gelben Schild an der Baustelle Deiner Wahl.

Und nicht, weil sie damit irgendeine subtile Botschaft senden will wie "oh, es könnte ja auch Leute geben, die an der Straftat beteiligt sind".

Die verpackt man nicht in einen Text den, Deine Aussage, ja sowieso niemand liest. Dann kann ich auch aus dem Baustellenschild ableiten "Oh, da müssen aber Familien in der Nähe wohnen, weil doch Kinder auf die Baustelle laufen!"


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 00:22
@brigittsche
@sören42

Vielleicht steht dieser Zusatz einfach auch nur da, weil es in kurz zurückliegender Vergangenheit zu Auseinandersetzungen gekommen ist ?
Heute will alles genau formuliert sein, so das man hinterher nichts verbiegen kann. :D


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 00:29
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Und nicht, weil sie damit irgendeine subtile Botschaft senden will wie "oh, es könnte ja auch Leute geben, die an der Straftat beteiligt sind".
Ausgeschlossen ist es aber nicht. Es ist davon auszugehen, dass der Dunstkreis des Täters die Veröffentlichungen genau verfolgt. Dann könnte es beabsichtigt sein, so dass im Dunstkreis des Täters angenommen wird: "Sie wissen bereits alles. Selbst dass mehrere Personen involviert sind."

Nur noch mal zur Klarstellung: Keineswegs müssen mehrere Personen involviert sein! Das ist also kein Fakt. Ich wollte nur zeigen, dass die Staatsanwaltschaft nicht notwendigerweise Selbstverständlichkeiten in einem "Zusatz" festhält.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 00:54
Zitat von sören42sören42 schrieb:Ausgeschlossen ist es aber nicht. Es ist davon auszugehen, dass der Dunstkreis des Täters die Veröffentlichungen genau verfolgt.
Dann packe ich es aber nicht an eine Stelle, die, Deine Aussage, sowieso niemand liest. Sondern dann baue ich das z. B. in die Aktenzeichen XY-Folge ein.

Ich will ja übrigens auch gar nicht bestreiten, dass mehrere Leute in die Tat verwickelt waren, aber offensichtlich hat die Diskussion hier jetzt den Punkt erreicht wo mangels substantieller Neuigkeiten und weil alle Fakten "durch" sind, aus irgendwelchen Details weitreichende Folgerungen gebastelt werden.

Als nächstes werden wir die Phase erreichen, wo die Farbe der Vorhänge im XY-Film als Aufhänger für eine Diskussion über mehrere Seiten genommen wird. Oder wo jemand auf der Fensterbank der Film-Wiatrorwskis ein Vergissmeinnicht ausgemacht haben will das natürlich eine Warnung an den Täter darstellt.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 11:51
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Als nächstes werden wir die Phase erreichen, wo die Farbe der Vorhänge im XY-Film als Aufhänger für eine Diskussion über mehrere Seiten genommen wird. Oder wo jemand auf der Fensterbank der Film-Wiatrorwskis ein Vergissmeinnicht ausgemacht haben will das natürlich eine Warnung an den Täter darstellt.
Den Vergleich, den du hier aus dem Hut zauberst, hinkt aber ganz gewaltig:

Der "Zusatz" bei der Belohnungsauslobung ist nun mal Fakt, der XY-Film ist dagegen Fiktion (vielleicht bezüglich erwähnter Personen, Daten, usw. nah dran), von dir spekulierte Konnotationen sind nur ausgedacht. Äpfel versus Birnen.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Dann packe ich es aber nicht an eine Stelle, die, Deine Aussage, sowieso niemand liest. Sondern dann baue ich das z. B. in die Aktenzeichen XY-Folge ein.
Natürlich baue ich das auf keinen Fall in die XY-Folge ein. Weil sich die Sendung an ein Millionen-Publikum richtet, und wenn ich dort etwas durchsickern lasse, kann das Folgen haben. Dass Zeugen sich nicht mehr melden oder aber, schlimmer noch, dass einem das im Gerichtsverfahren um die Ohren fliegt, weil die Verteidigung sagt: "Die Zeugenaussage ist doch wertlos, der Zeuge plappert doch nur nach, was in XY zu sehen war."

Wobei ich nicht sage, dass es was zu bedeuten hat. Es kann schon möglich sein, dass die Formulierung in weiteren Fällen, wo die Staatsanwaltschaft eine Belohnung auslobt, identisch ist. Das habe ich auch immer so kommuniziert.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 11:54
In der Öffentlichkeit darf man eine identifizierbare Person nicht einfach als TäterIn bezeichnen, was in diesem Forum auch verboten ist.
Daran erkennt man sofort, dass u. g. nicht stimmen kann:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wenn die Ermittler und so auch wir hier von "Täter" sprechen bzw. schreiben,
dann bezieht sich das auf den Menschen (m/w/d), der tatsächlich und real und vor Gott als Zeuge Heike getötet hat.
Die Ermittlerin hat im AZ-XY-Gespräch den Begriff Täter im Zusammenhang mit seinem personenbezogenen Datum, der Teil-DNA verwendet. Warum sie ihren Versprecher korrigieren musste, erkannte Jede(r) hier, der die Infos in meinem vorherigen Post verstanden hat.
@CharliesEngel
Du hättest meine Infos richtig lesen sollen, anstatt Min. später hier einen haltlosen Kommentar abzugeben. Wenn du deine Wissenslücke nicht schließen möchtest, ist das auch deine Sache.
Aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal nichts posten. Genauer gesagt, sollte man überhaupt keine falschen Tatsachenbehauptungen posten. Oder kannst du Quellen verlinken? Dass es nicht um Quellen, in denen der Begriff TäterIn ohne Personenbezug verwendet wird, geht, dürftest du hoffentlich verstanden haben.

Das würde mich wundern, denn es gibt z. Straftatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung und falsche Verdächtigung. Die Ermittlerin hat höchstwahrscheinlich keine Bildungslücke und kennt z. B. die §§ 186 ff StGB.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 13:27
Zitat von watnuwatnu schrieb:In der Öffentlichkeit darf man eine identifizierbare Person nicht einfach als TäterIn bezeichnen, was in diesem Forum auch verboten ist.
Daran erkennt man sofort, dass u. g. nicht stimmen kann:

CharliesEngel schrieb:
Wenn die Ermittler und so auch wir hier von "Täter" sprechen bzw. schreiben,
dann bezieht sich das auf den Menschen (m/w/d), der tatsächlich und real und vor Gott als Zeuge Heike getötet hat.
@watnu
Du hast mich nicht vollständig zitiert, der letzte, entscheidende Satz meines Absatzes fehlt in deinem Zitat, es fehlt "Ein noch anonymer Mensch."


Mein Beitrag gestern:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:CharliesEngel
gestern um 13:46
versteckt
@watnu

Wenn die Ermittler und so auch wir hier von "Täter" sprechen bzw. schreiben,

dann bezieht sich das auf den Menschen (m/w/d), der tatsächlich und real und vor Gott als Zeuge Heike getötet hat. Ein noch anonymer Mensch.
Es handelt sich in dieser Phase der Ermittlungen eben noch nicht um eine konkrete Person.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 13:48
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Es handelt sich in dieser Phase der Ermittlungen eben noch nicht um eine konkrete Person.
Genau so. Deshalb darf er auch Täter genannt werden, analog zu der Tat selbst, dem Tatort, Tatgeschehen, Tatwaffen usw.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 13:50
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:@watnu
Du hast mich nicht vollständig zitiert, der letzte, entscheidende Satz meines Absatzes fehlt in deinem Zitat, es fehlt "Ein noch anonymer Mensch."
Ich denke, ich habe dir genug Informationen geliefert mit denen du dich befassen könntest - auch wenn ich bisher z. B. Datenschutzrechte, die schon bei personenbeziehbaren Daten greifen und das verfassungsrechtlich gewährte Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch nicht erwähnt habe. Die DNA eines Menschen ist ein sensibles personenbezogenes Datum.
Und hier im Thread wurde z. B. einer meiner Posts wegen Verdächtigung einer anonymen Filmfigur gelöscht.

Bitte liefere wenigstens Quellen für deine Aussage, dass Ermittler den Begriff "TäterIn" entgegen meinen zahlreichen Informationen verwenden.


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 14:02
Zitat von watnuwatnu schrieb:Bitte liefere wenigstens Quellen für deine Aussage, dass Ermittler den Begriff "TäterIn" entgegen meinen zahlreichen Informationen verwenden.
@watnu

Meine Quelle an dich ist meine vielfältige Erinnerung an XY-Sendungen, in denen es hieß und auf der Anzeigetafel schriftlich angezeigt wurde:

Fiktives Beispiel:
"Die junge Frau sah den Vergewaltiger nur schemenhaft, sie beschreibt den Täter wie folgt
männlich
ca. 175 bis 180 cm groß
kurze blonde Haare"


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 14:16
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Fiktives Beispiel:
"Die junge Frau sah den Vergewaltiger nur schemenhaft, sie beschreibt den Täter wie folgt
männlich
ca. 175 bis 180 cm groß
kurze blonde Haare"
Ich finde das es in dem von Dir genannten Beispiel auch eindeutiger ist von einem 'Täter' zu sprechen.

Im Fall Heike kann man allenfalls von der DNA einer männlichen Person sprechen.
Die könnte u.U. zu einer Tatperson gehören/ führen, muss aber nicht zwingend so sein.
Die Dame bei XY hatte da wahrscheinlich einen Formulierungsfehler den sie dann in die richtige Richtung gebogen hat.
Alles menschlich !


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Mord an Heike Wiatrowski (12) in Sickte 1977

29.01.2024 um 16:54
Zitat von sören42sören42 schrieb:Diesen Zusatz finde ich interessant, den ich so bei Auslobung einer Belohnung noch nie gesehen habe:

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die nicht an der Straftat beteiligt gewesen
Das entspricht der Niedersächsischen Verwaltungsvorschrift:
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
6.3
(…) dass die Belohnung ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt ist, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört (…)
Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%2396a63718f1683feaa36ce55f9683b1ef


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