Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger
12.06.2012 um 19:19Anzeige
shirleyholmes schrieb:Hätte es keine Verjährung für den Zeugen gegeben, hätte der sich bestimmt nicht gemeldet und der Fall wäre immer noch ungeklärt. Ich finde das Ergebnis auch nicht berauschend aber so konnte Lolita wenigstens ordentlich beerdigt werden, die Mutter hat Gewissheit was mit ihrer Tochter passiert ist und der Totschläger ist als solcher gebrandmarkt.Das wär auch ohne Verjährung gegangen. Außerdem war das -wenn ich richtig informiert bin- nur Strafvereitelung. Die darf ja ruhig verjähren, deswegen muss es aber doch das Tötungsdelikt nicht.
shirleyholmes schrieb:Hätten wir hier Geschworenengerichte wie in den USA hätte hier vielleicht der "Volkszorn" über die Geschworenen zu einem anderen, wahrscheinlich weniger gerechten Urteil geführt. Die Strafe wäre uns zwar gerechter vorgekommen aber die bestehenden Zweifel an der Heimtücke im Gegensatz zu einer Tötung im Affekt bei einem Streit wären unter den Tisch gefallen.Sorry - aber das ist Quark.
LivingElvis schrieb:Sorry - aber das ist Quark.Ist etwas komplizierter meiner Meinung nach. Natürlich hast du grundsätzlich Recht. Aber da der Täter auf Mord angeklagt wurde, hätten Geschworene ihn auch des Mordes schuldig sprechen können. Er wurde ja hier offiziell nicht schuldig gesprochen. Die Urteilsbegründung geht da weiter, aber er wurde nicht schuldig gesprochen gemäß der Anklage.
Die Deutschen hacken leider immer wieder ohne Kenntnis auf dem amerikanischen Rechtssystem (das es nicht gibt, das differiert ja von Staat zu Staat) rum.
Die Geschworenen entscheiden darüber, OB der Täter schuld ist. Das ist hier ja ebenfalls bejaht worden.
Die rechtliche Einordnung obliegt dem Richter. Und DAS hat hier zum Freispruch geführt.
Also mit gleichen Verjährungsfristen wäre der Angeklagte dort genauso freigesprochen worden.