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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 10:13
@cleo

Nein, natürlich nicht. Nur wenn DNA-Spuren fehlen, die Todesursache nicht mehr geklärt werden kann usw., kann die Aussage einer einzelnen Person halt auch nicht reichen, einen in den Knast zu bringen, weil diese Person es auch selbst gewesen sein könnte.

Was wäre denn gewesen, wenn der Bauer, statt zu schweigen, den ANDEREN des Mordes beschuldigt hätte und behauptet hätte, er war es NICHT? Aussage gegen Aussage wäre das. und das Schweigen darf einem Angeklagten halt nicht zum Nachteil ausgelegt werden, so ist das Gesetz.

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Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 10:14
Dann kann man sich die Altfaelle aufzurollen eh schenken!


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 10:16
@cleo
Das ist doch Quatsch, es gibt genug Altfälle mit verwertbaren DNA-Spuren in den Aservatenkammern. Nur die Vermisstenfälle, wo jemand seit Jahrzehnten verschwunden ist, sind halt schwer aufzuklären.

Und für die Angehörigen ist es trotzdem besser, wenn sie Klarheit haben, ob derjenige tot ist oder nicht. Auch wenn der Tod nicht mehr gesühnt werden kann. In dem Sinne ist es nicht umsonst.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 10:29
Und wenn Du DNA-Spuren vom "Juppi" gefunden hättest...was beweist das?
Dass er Kontakt zu Lolita hatte. Nicht mehr. Das ist aber ohnehin unbestritten.

Und die alte Rechnung: Aussage gegen Aussage + in dubio pro reo = Freispruch ist ne Milchmädchenrechnung. Da haben schon einige Angeklagte dumm aus der Wäsche geschaut....


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 10:35
Fehlurteile gibt es überall. Die lassen sich aber nicht lange halten, wenn es außer "Aussage gegen Aussage" nichts triftiges Anderes gibt, was gegen den Verurteilten spricht.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 10:35
@Comtesse
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Auch wenn alles danach aussieht, dass er der Täter war, gibt es dafür letztendlich nun mal keine BEWEISE.
@Cleo1956
Zitat von Cleo1956Cleo1956 schrieb:Mensch,was soll die Kripo denn noch alles beweisen?
Um nochmals von input-aktuell.de zu zitieren:
[...] konnten dem 51-jährigen Josef K. aus Scheid (Vulkaneifelkreis) die Mordmerkmale "Heimtücke" und "niedrige Beweggründe" nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden. [...] Von seiner Schuld war das Gericht dennoch überzeugt, aber es blieb mangels Beweisen "nur Totschlag übrig". Dieser ist nach 20 Jahren verjährt.
Das Gericht ist überzeugt davon, dass er der Täter ist. Mangels Beweisen konnte es aber keinen Mord nachweisen und so blieb nur Totschlag, und der ist verjährt.

Hätte der Prozess vor 15 Jahren stattgefunden, wäre er verurteilt worden.


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13.06.2012 um 10:37
Naja, ist ja auch egal, in diesem Fall ist klar, dass er es war. Selbst sein Anwalt gibt das ja quasi zu.


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13.06.2012 um 11:17
Auf jeden Fall hat das Urteil einen Widerspruch zwischem ethischem Denken und realen Gesetzen aufgezeigt.
Letztere sind immer nur von vorrübergehender Dauer und daher nur von geringer Bedeutung. Setzt man ersteres mit philosophischen Maßstäben um so hat es bestand.
Ein solches Urteil wäre nicht nur heute - gerecht - sonder auch noch in 2000 Jahren.
Wenn wir heute von einem Fall vor 2000 Jahren lesen würde welcher ähnlich gelagert ist wie dieser so würde es uns auch nicht wirklich interessieren aus welchen zeitlich aktuellen rechtstechnischen Gründen der Mörder unbehelligt blieb. Das ist nicht von belang.

Wenn das Gericht davon überzeugt ist das er es war dann gilt: Keine Strafe für den Mord an einer schwangeren 18 jährigen ist nicht gerecht. Das gilt heute und auch in Zukunft wenn die momentanen Gesetze nicht mehr existieren.

Das aller wichtigste Gebot in einer Gesellschaft zu brechen kann nicht folgenlos bleiben. Auch wenn es ein Einzelfall ist so zerstört es einen Teil unserer Gesellschaft.


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13.06.2012 um 11:21
Staatsanwaltschaft Trier legt heute Revision beim BGH ein

Nach dem Freispruch im Mordprozess Lolita Brieger legt die Staatsanwaltschaft Trier heute Revision beim Bundesgerichtshof ein. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem SWR. Der 51-jährige Angeklagte war am Montag vom Landgericht Trier vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden, weil der nicht zu beweisen war. Eine Verurteilung wegen Totschlags kam ebenfalls nicht infrage, weil der Totschlag bereits verjährt ist. In seinem Urteil zeigte sich das Gericht jedoch überzeugt davon, dass der Angeklagte Lolita Brieger getötet hat. Der ehemalige Freund von Lolita Brieger kam auf freien Fuß.

Quelle: SWR1 - Regionalnachrichten - Trier, 13.06.2012, 10.30 Uhr
Link: http://www.swr.de/swr1/rp/nachrichten/rheinland-pfalz/trier/-/id=1748000/y0sykc/index.html (Archiv-Version vom 05.02.2014)


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13.06.2012 um 11:54
Zitat von etienne_aetienne_a schrieb:Auf jeden Fall hat das Urteil einen Widerspruch zwischem ethischem Denken und realen Gesetzen aufgezeigt.
Letztere sind immer nur von vorrübergehender Dauer und daher nur von geringer Bedeutung. Setzt man ersteres mit philosophischen Maßstäben um so hat es bestand.
Ein solches Urteil wäre nicht nur heute - gerecht - sonder auch noch in 2000 Jahren.
Wenn wir heute von einem Fall vor 2000 Jahren lesen würde welcher ähnlich gelagert ist wie dieser so würde es uns auch nicht wirklich interessieren aus welchen zeitlich aktuellen rechtstechnischen Gründen der Mörder unbehelligt blieb. Das ist nicht von belang.

Wenn das Gericht davon überzeugt ist das er es war dann gilt: Keine Strafe für den Mord an einer schwangeren 18 jährigen ist nicht gerecht. Das gilt heute und auch in Zukunft wenn die momentanen Gesetze nicht mehr existieren.

Das aller wichtigste Gebot in einer Gesellschaft zu brechen kann nicht folgenlos bleiben. Auch wenn es ein Einzelfall ist so zerstört es einen Teil unserer Gesellschaft.
Du behauptest, ethisches Denken würde sich nicht verändern. Das stimmt so nicht. Und das schlägt sich auch in Gesetzen nieder. Gesetze sind immer auch Ausdruck der jeweiligen ethischen und moralischen Vorstellung einer Gesellschaft.

So hat man den §175 StGB 1988 gestrichen, weil man in Homosexualität nichts verwerfliches mehr sah. Das war in den 50er Jahren gänzlich anders.

Hier spielt das aber überhaupt keine Rolle. Die Verjährungsfristen sind rein praktische Konstrukte, die aus der pragmatischen Erwägung heraus entstanden sind, dass auch ungeklärte Kriminalfälle irgendwann abgeschlossen werden müssen, wenn man nicht einen stetig wachsenden Aktenberg vor sich herschieben will. Es mag zwar interessant sein, wer der Mörder von Hinterkaifeck war, präventiv oder repressiv spielt das aber aller Wahrscheinlichkeit nach keine Rolle mehr.

Früher war es nunmal so, dass Fälle größeren Alters faktisch nicht mehr aufzuklären waren. Das musste man dann auch irgendwann abschließen. Mord wurde da erst ausgenommen, um den Tätern des Nationalsozialmus nicht die Chancen zu geben, nach 15 oder 20 Jahren Auslandsaufenthalt unbehelligt nach Deutschland zurückkehren zu können. Es war also für aufgeklärte Fälle, in denen man lediglich der Täter nicht habhaft werden konnte, gedacht.

Heute ist die Situation anders. Aufgrund neuer Kriminaltechnologie und neuer Informationstechnologie sind wir auch durchaus in der Lage solche alten Kamellen aufzuklären. Geändert hat im Gesetz deswegen keiner was, weil das als Problem vorher so gar nicht erkannt wurde. Der Fall Brieger ist diesbezüglich meines Wissens einmalig. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass der Fall eine Änderung des § 78 StGB nach sich ziehen wird.


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13.06.2012 um 12:03
@LivingElevis
"Du behauptest, ethisches Denken würde sich nicht verändern."
Nein das habe ich nicht.

Wenn Du genau hinschaust wirst Du folgenden Satz finden: "Setzt man ersteres mit philosophischen Maßstäben um so hat es bestand."

Dein Beispiel passt dann auch nicht mehr.


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13.06.2012 um 12:11
@etienne_a
Was sind denn "philosophische Maßstäbe"?


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13.06.2012 um 12:46
Es gibt viele Philosophen die sich mit der Frage "Was ist Gerechtigkeit?" beschäftigt haben. Einen solchen erarbeiteten Ansatz könnte man einen philosophischen Maßstab nennen.
Natürlich könnte man "philosophischer Maßstab" auch durch etwas anderes ersetzen.

Das Salomonische Urteil ist ein Beispiel für eines welches zeitlich bestand hat. Man kann es durch die philosophie, den gesunden Menschenverstand und das Gewissen ableiten.

Beim Urteil in unserem Fall gilt dies nicht.


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13.06.2012 um 12:48
@etienne_a

das Salomonische Urteil hat "zeitlich Bestand"? Inwiefern?


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13.06.2012 um 12:57
@redfern
Auf die Frage möchte ich nicht antworten.
lg Etienne


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13.06.2012 um 13:07
@LivingElvis
Ich denke nicht das wir unterschiedlicher Meinung sind. Dem was du geschrieben hast kann ich auf jeden Fall zustimmen. Ich sehe es nur aus einem anderen Blickwinkel.


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13.06.2012 um 13:11
@etienne_a

äääh....jetzt bin ich perplex. Es ist schon etwas merkwürdig, eine derart "aussagestraffen" Satz zu äußern und ihn anschließend nicht zu erklären...


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13.06.2012 um 13:13
@etienne_a
....ich meine, eben gings noch um Philosophie in Verbindung mit juristischen Sachverhalten und nun doch eher um religiöse "Gesetzmäßigkeiten".... *verwirrt bin*


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13.06.2012 um 13:16
Zitat von etienne_aetienne_a schrieb:Es gibt viele Philosophen die sich mit der Frage "Was ist Gerechtigkeit?" beschäftigt haben. Einen solchen erarbeiteten Ansatz könnte man einen philosophischen Maßstab nennen.
Natürlich könnte man "philosophischer Maßstab" auch durch etwas anderes ersetzen.

Das Salomonische Urteil ist ein Beispiel für eines welches zeitlich bestand hat. Man kann es durch die philosophie, den gesunden Menschenverstand und das Gewissen ableiten.

Beim Urteil in unserem Fall gilt dies nicht.
Natürlich haben sie das. Ist ja auch eine hochphilosophische Frage. Auf die es aber nicht eine einzige, allgemeingültige Antort gibt. Somit wird das mit "philosophischen Maßstäben" schwer, weil sie eben nicht einheitlich sind und auch Veränderungen unterworfen sind.

Du hast also nicht eine Konstante in Deiner Argumentationskette. Weder die Philosophie, noch der "gesunde Menschenverstand" noch das Gewissen sind allen Menschen gleich. Das differiert regional und temporal zum Teil erheblich.
Zitat von etienne_aetienne_a schrieb:Ich denke nicht das wir unterschiedlicher Meinung sind. Dem was du geschrieben hast kann ich auf jeden Fall zustimmen. Ich sehe es nur aus einem anderen Blickwinkel.
In Bezug auf das Urteil differieren unsere Meinung nicht, das sehe ich genauso. Mich interessiert das aber auch aus mehreren Blickwinkeln, allerdings sind Recht und Philosophie ja keine Wesen unterschiedlicher Planeten, sondern Recht ergibt sich ja erst aus der Philosophie. Und weil Philosophie eben nicht konstant ist, bleibt Recht auch nicht konstant.

Daneben ist aber die Verjährung keine Frage der Philosophie, sondern hat ganz pragmatische Gründe, die ich oben versucht habe zu erläutern. Ich sehe nicht, dass das Beispiel nicht passt.


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13.06.2012 um 13:27
@Thommy-77
Dein Vorschlag eines Volksbegehrens ist sicherlich sinnvoll, um die Aufmerksamkeit auf dieses Thema Verjährungsfristen zu lenken, aber ich denke, wirkungsvoller dürften entsprechende Initiativen aus Juristenkreisen (z.B. Deutscher Richtertag) sein. Die Politik selbst wird da wohl kaum initiativ werden, mit dem Thema Harmonisierung der Verjährungsfristen sind keine Wahlen zu gewinnen. Das sieht man z.B. auch bei dem Wildwuchs der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze: Alle wissen, wie unlogisch dieses System ist, dennoch traut sich niemand an eine Überarbeitung heran - aus denselben Gründen!

@LivingElvis
Zunächst einmal ein großes Kompliment für Deine vielen aufschlussreichen Beiträge!
Wenn der Fall Brieger nun als Präzedenzfall für die Novellierung des §78 StGB dient, dann hätte die Geschichte doch auch noch ihr Gutes, einmal ganz abgesehen davon, dass der Schuldige am Tod von Lolita Brieger ermittelt wurde, sie bestattet werden konnte und die Ungewissheit ihres Schicksals ein Ende hatte. Das ist auch schon ein Teilerfolg. Ich denke auch, aber als juristischer Laie ist das eine bloße Vermutung, dass durch dieses Urteil auch zivilrechtliche Ansprüche der Familie Brieger gegen Josef K. durchsetzbar sein werden. Es ist nur zu wünschen, dass dies zügig zu bewerkstelligen ist.


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