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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:28
Wie muss man sich das vorstellen?
Der Vorfall mit der Waffe passiert, interessiert Keinen, eine Anzeige erfolgt nicht. Dann verschwindet Peggy und Ulvi gerät in Verdacht, gesteht dann Mitte 2002, sein Alibi wird überprüft und durch ein abgehörtes Telefonat wird Hilmar K. als Alibizeuge für Kulac wertlos, die Geständnisse werden abgelegt und Kulac verurteilt.
Dann gründet sich die BI.
Irgendwann sitzen sich ein Mitglied der BI und Hilmar K. beim Tee gegenüber und plaudern. Es geht auch um H., der Ulvi Kulac ein falsches Geständnis entlockt hat. Irgendwann fällt ein Satz wie "ja, der H., der ist mir nicht geheuer, da war mal was".
Und dann wird gefragt, ob K. diese Geschichte zwecks Vorbereitung auf das WAV (die grosse Chance, sich zu rächen) als eidesstattliche Erklärung zu Protokoll geben würde?


War das in etwa so? Warum erfolgte zeitnah zum Vorfall keine Anzeige?

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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:30
@Heike75

Vielleicht war es ja "Notwehr" - möglicherweise wollte Hilmar K. dem Polizisten Walter K. sein Bier wegenehmen ...


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:30
...@Heike75 nein, nein, du hast es nicht verstanden und weitere Erklärungen wären ot


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:31
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:...@Heike75 nein, nein, du hast es nicht verstanden und weitere Erklärungen wären ot
Kein OT, wir reden hier über eine Tat, die unmittelbar mit dem "Fall" zusammenhängt. Es ist ein Vorkommiss im WAV.
Und ich hätte gern eine Antwort.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:32
@BigMäc
DAS wäre natürlich möglich ;-)


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:33
@Heike75
Wie hängt diese Tat mit dem Wiederaufnahmeverfahren zusammen?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:36
@jaska
ja, denn der Beamte sass doch im WAV im Zeugenstand und wurde von Herr Euler befragt.... Richtig?

@lawine behauptet, dass das Geschehen gegen den Zeugen keine Drohung war und ich will wissen, was es dann ist.
Eine Drohung wie aus dem Bilderbuch. Das sind Tatsachen und ich kann "§-Technisch" liefern.

Wenn solche Behauptungen kommen, kann ich nicht kurz vorm Ziel mit "Oh... gehört nicht hier her - OT rufen. Denn als die Aussage von @lawine kam, hat auch niemand OT gerufen.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:38
@Heike75
Dann frag ich anders: was bezweckt Euler mit seiner diesbezüglichen Frage?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:40
Ein Polizist, der im Dienst ( bestätigt durch @Waidmann) jemandem seine Dienstwaffe an den Kopf hält und sei es auch "nur" , weil er im Dienst sturzbetrunken ist .


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:40
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Eine Drohung wie aus dem Bilderbuch. Das sind Tatsachen und ich kann "§-Technisch" liefern.
bitte.... vollumfänglich wie der Jurist sagen würde....


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:40
@jaska
Herr Euler wird schon wissen, warum er die Frage einem Ermittler im Zeugenstand in dem WAV stellt.

Ich will wissen, was eine "an den Kopf gehaltene Waffe" ist, wenn keine Drohung. @lawine
hat diese Aussage gemacht und ich stelle die Frage.

Wo ist das Problem?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:41
@Heike75
So kommen wir nicht weiter.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:42
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:bitte.... vollumfänglich wie der Jurist sagen würde....
Selbstverständlich, kein Thema. Direkt nachdem Du meine Frage beantwortet hast.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:44
@Heike75
die habe ich beantworte, noch bevor du sie überhaupt gestellt hast, nämlich an bicMäc.
und jetzt lass mich in Ruhe


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:44
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:So kommen wir nicht weiter.
@lawine hat behauptet:
Zitat von lawinelawine schrieb: nein, nochmals, eine an den Kopf gehaltene Waffe KANN eine Bedrohung darstellen, muss aber nicht.
Wenn es keine Bedrohung ist, was ist es dann. Genau diese Frage stelle ich aufgrund dieser Aussage.
Was heisst, "so kommen wir nicht weiter"? Ich will nur eine Antwort auf eine Behauptung, die in den Raum gestellt wurde.

Erst ist es OT, dann "kommen wir so nicht weiter"...
Wenn sie es doch behauptet, muss sie es doch wissen?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:48
Ich ergänze mal :
Ein Polizist, der im Dienst ( bestätigt durch @Waidmann) jemandem seine Dienstwaffe an den Kopf hält und sei es auch "nur" , weil er im Dienst sturzbetrunken ist und sich nicht mehr daran erinnern können mag, was er mit seiner Dienstwaffe machte ....

Ich überlege auch gerade krampfhaft, was Euler mit der Frage bezwecken könnte.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:52
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb: die habe ich beantworte, noch bevor du sie überhaupt gestellt hast, nämlich an bicMäc.
und jetzt lass mich in Ruhe
Ich sehe in dem Beitrag an @BigMäc keine Antwort auf meine Frage. Und komm jetzt bitte nicht wieder mit "Du hast es nicht verstanden". Ich verstehe sehr gut.
Also, klare Frage, klare Antwort - dann hast Du Ruhe.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 19:55
@lawine


Du hast die Frage mir beantwortet ? Das muss ich überlesen haben und finde es auch nicht . Ich habe von Dir lediglich gelesen , das an den Kopf halten einer Waffe wäre nicht zwingend eine Bedrohung und Du möchtest es nicht bewerten, weil Du den Vorfall nicht in seiner Gesamtheit kennst.

Was ausser einer Bedrohung kann es also noch sein - ganz generell ?


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 20:08
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ein Polizist, der im Dienst ( bestätigt durch @Waidmann) jemandem seine Dienstwaffe an den Kopf hält und sei es auch "nur" , weil er im Dienst sturzbetrunken ist und sich nicht mehr daran erinnern können mag, was er mit seiner Dienstwaffe machte ....
Gut, dass Sie das Wort "nur" in Anführungsstrichelchen gesetzt haben. Denn Alkohol im Dienst ist ein absolutes NoGo. Und wenn in diesem Zustand jemand noch mit seiner Waffe rumfuchtelt, sorry das kann man schon nicht mehr entschuldigen. Und wenn es dann in diesem nicht mehr kontrollierbaren Zustand die Waffe an den Kopf hält, sorry dass ist etwas, wo man sich nicht mehr darüber auslassen sollte, ob das eine Bedrohung war. Eine Bedrohung war es auf jeden Fall. Durch den offensichtlich viel zu hohen Alkohol-"Genuss" bestand sogar die Gefahr, dass er sich zu einer Kontrolle seiner Handlungen höchstwahrscheinlich nicht mehr in der Lage war und fast schon wirklich abgedrückt hätte.

Die Bedrohung ist wohl kaum bestreitbar, etwas anderes wäre die Frage der Schuldfähigkeit, aber ich vermute, gerade weil Beamte eine besondere Vertrauensposition besitzen, wird die Schuldfrage zum Nachteil des Beamten ausfallen.

Das Tragen einer Waffe darf diesem Menschen keinesfalls mehr erlaubt werden.


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Peggy Knobloch

16.04.2014 um 20:13
@BigMäc
Vielleicht war ja Kinderfasching, als er die Pistole an H.K. an den Kopf hielt, dann wäre es keine Bedrohung gewesen. ;))

Euler wollte m.M.n. damit den Zeugen vor Gericht als unseriös und unglaubwürdig vorführen.


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