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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.04.2014 um 19:33
@jaska
Was meinen Sie?
Die Beweisaufnahme wird doch zur Zeit durchgeführt. Es werden die angebotenen Beweise von allen Parteien erhoben, die die Beteiligten für bedeutsam erachten. Wenn etwas nicht erhoben wird, was Sie für wesentlich erachten, dann spricht das dafür, dass die am Verfahren Beteiligten Ihre Ansicht nicht teilen und der Sache keine Bedeutung zumessen. Die Staatsanwaltschaft würde ansonsten auf die entsprechende Beweisaufnahme bestehen.

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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 19:47
@-9-
Eben nicht. Wo bleiben Vorgeschichte, Alibi, Gelegenheit, Zeugenbefragungen etc.? Kommt das noch? Hierzu bitte eine Quelle, denn davon ist mir nichts bekannt.
Das, was momentan vor Gericht verhandelt wird sind genau die Dinge, die Fragen aufgeworfen haben. Hoffmann mit seinem Zurückziehen der damaligen Aussage, Kröbers neues Gutachten, die Vorwürfe gegen die Ermittler bzgl. Suggestion und Folter.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 19:59
@jaska , vielleicht hast du es überlesen
jaska schrieb:
... warum die damaligen Ärzte und Gutachter bzgl. der Missbräuche nicht befragt werden ...

Und darauf meine Frage:

Um die Missbräuchen zu analysieren wurden Ärzte und Gutachter hinzugezogen?
Haben die den Täter untersucht oder die Opfer?



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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:02
@jaska
Was soll da sonst noch kommen?
Die Gründe fürs WAV wurden benannt. Um die geht's jetzt, und damit einhergehend die Wertung der Ergebnisse aus dem ersten Prozess. Ein Knaller nach Art von Deus ex Machina ist nicht zu erwarten.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:07
@sigbert
Exakt das meine ich.
Jedoch steht dem die Aussage von @-9- entgegen:
Zitat von -9--9- schrieb:Sie wissen aber schon, das Grundlage des Urteils nur das werden darf, was in die mündliche Verhandlung eingeführt wird. Alles, was weder die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht, noch die Verteidigung vorbringen, darf im Urteil nicht verwendet werden.
Ohne die Verwertung der alten Ergebnisse, Aussage, Protokolle, Gutachten etc. versteh ich nicht, wie man den damaligen Stoff von 26 Verhandlungstagen plus all die neu zu untersuchenden Fragen insgesamt in 9 Verhandlungstage pressen kann, denn eine Verlängerung ist momentan zumindest noch nicht bekannt.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:11
OK, @jaska , ich komme auch ohne eine Antwort von dir in den Schlaf,
gehab dich wohl!


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:27
@jaska
Verstehe ich nicht! Was meinen Sie mit "eben nicht"?
Ob die von Ihnen benannten Punkte noch kommen, weiß ich nicht. Bisher habe ich nur gelesen, dass z.B. die Familie von UK zur Aussage bereit wäre und dass bisher weder die StA noch das Gericht die Vernehmung der Familie von UK für erforderlich hielten. Das kann ja vielleicht noch kommen.
Wenn die von Ihnen benannten Punkte jedoch nicht mehr kommen, dann hat es keine Seite für bedeutsam gehalten. Da das Gericht nur das im Urteil verwenden darf, was in die Verhandlung eingeführt wurde, muss es zumindest durch Verlesung vorgetragen werden, was bei Zeugenaussagen grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn eine Zeugenvernehmung nicht mehr möglich ist (z.B. weil der Zeuge zwischenzeitlich verstorben ist). Ist die Zeugenvernehmung weiterhin möglich, gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz, dass der unmittelbareste Beweis zu erheben ist. Und das ist bei einer Zeugenaussage grundsätzlich die Zeugenvernehmung. Dem Zeugen können dann nur innerhalb der Vernehmung seine früheren Aussagen vorgehalten werden, um die früheren Aussagen auf diese Weise in die Verhandlung einzuführen. Was nicht in die Hauptverhandlung eingeführt wird, darf das Gericht nicht im Rahmen der Beweiswürdigung und somit auch nicht in seinem Urteil verwenden.
Sollten die von Ihnen benannten Punkte daher nicht kommen, so würde dieses dafür sprechen, dass keine Seite diese Punkte für die Entscheidung für bedeutsam hält. Das kann vielleicht daran liegen, dass sich aus der Akte Ihre Fakten nicht ergeben und somit gar keine Fakten sind. Sollte sich z.B. aus der Akte bereits ergeben, dass keine grünen Faserspuren gefunden wurden, dann wird auch keine Seite im Verfahren mehr darüber Beweis erheben, ob es grüne Faserspuren gibt. Wieso sollte noch einmal ein Gutachter vom Gericht beauftragt werden, der nach Faserspuren sucht?
Das Gericht kann auch auf die weitere Beweisaufnahme verzichten, wenn es selbst dann nicht verurteilen könnte, wenn alles Weitere zu Lasten von UK unterstellt werden würde. Kein Alibi zu haben, besagt für sich genommen noch gar nichts. Wenn das Gericht somit aus der bisherigen Beweisaufnahme nichts Belastendes zu Lasten von UK finden kann, dann braucht es auch kein Alibi mehr zu prüfen. Denn nur aufgrund eines fehlenden Alibis kann keiner verurteilt werden. Im vorliegenden Fall hat man eigentlich nur das äußerst brüchige und widerrufene Geständnis von UK, welches sich nicht anhand von Fakten belegen lässt. Wenn nun das Gericht beispielsweise zum Ergebnis gelangen sollte, dass die Ausführungen des Gutachters Kröbers widersprüchlich sind und nicht überzeugen, dann hat man gegen UK quasi überhaupt gar nichts mehr. Dann wäre es auch unerheblich, ob UK ein Alibi hat oder nicht, weil man nicht einmal einen Tod von Peggy zweifelsfrei nachweisen könnte. Wieso sollte dann noch Beweis darüber erhoben werden, ob UK ein wasserdichtes Alibi hat? Das Gericht könnte im Urteil daher schreiben, dass auf eine Beweisaufnahme in Bezug auf das Alibi verzichtet werden konnte, da auch bei der Unterstellung, dass kein Alibi vorhanden ist, nicht einmal der Tod von Peggy und somit nicht einmal das Vorhandensein einer Tat nachgewiesen werden kann.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:29
@ramisha
Hm... Sieh es doch als @jaskas Beitrag zur Deeskalation an.
Sieh es doch positiv.
Wenn ich es richtig mitbekommen bzw. gelesen habe, führten Eure Dispute auch schon zu Deiner Sperrung.
Muss ja nicht sein, daß sich das wiederholt und wir auf Deine Beiträge verzichten müssen in Zukunft.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:32
Zitat von jaskajaska schrieb:Fragen insgesamt in 9 Verhandlungstage pressen kann, denn eine Verlängerung ist momentan zumindest noch nicht bekannt.
Das ist doch nur ein Anhaltspunkt. Das Gericht kann zu diesem Zeitpunkt das noch nicht wissen. Es kommt wie @-9- sagt, auf die Beweiserhebungsanträge der Parteien an. Natürlich können sie bestimmte Teile des ersten Verfahrens unstrittig stellen oder als unwesentlich ansehen. Das erfordert jedoch entsprechende Erklärungen im jetzigen Verfahren. Die Reihenfolge der Beweisaufnahme bestimmt das Gericht.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:41
@JosefK1914
Ok, bisher wurde offiziell angegeben, dass in dem aktuellen Verfahren 15 Zeugen geladen sind, richtig?
Wenn ich richtig zähle, dann waren in davon schon mindestens 9 im Gericht.
Von den fehlenden wissen wir, dass darunter Kröber, Peggys Mutter, Jens B. und evtl. Holger E. sind.
So viel Spielraum bleibt also nicht mehr.
Ja, es kann sicher noch die ein oder andere Vorladung geben, wie z.B. Schwemmer.

Die Zeugen decken aber bislang mit Ausnahme von Kröber keinen damaligen Prozessbestandteil ab. Sie betreffen thematisch nur das, was sich als Ergänzung zum ersten Prozess als neu erwiesen hat.

Mir ist egal, wie Ihr das darstellt. Das, was bislang verhandelt wurde und was noch geplant ist, ist keine vollständig neue Hauptverhandlung als wäre noch nie was verhandelt worden.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:49
Neues von Lemmer:
http://www.bitterlemmer.net/wp/2014/04/27/peggy-ulvi-lichtenberg-bayreuth-hof-missbrauch-paedophil-holger-justiz-wiederaufnahme/ (Archiv-Version vom 20.07.2014)


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:49
@jaska
Das Ihnen das "egal" ist, überrascht -glaube ich- keinen wirklich.

Wieso soll das keine vollständige Hauptverhandlung sein? Wenn schon keiner in der Lage ist, zu beweisen, ob es überhaupt eine Tat gibt, dann gibt es auch nicht mehr viel zu verhandeln. Worüber soll man dann denn noch verhandeln, wenn ohnehin freigesprochen werden muss.

Wenn der Anklage nicht gelingt, zu beweisen, dass das Gestandene zweifelsfrei der Wahrheit entspricht, dann kann nur freigesprochen werden, weil es nichts weiter gegen UK gibt. Dann braucht auch nichts Weiter verhandelt werden.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 20:55
@-9-
Dann sollte das jemand dem Richter sagen.
Würde der deutschen Justiz eine Menge Zeit und Geld sparen.

Freispruch, fertig.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 21:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Mir ist egal, wie Ihr das darstellt. Das, was bislang verhandelt wurde und was noch geplant ist, ist keine vollständig neue Hauptverhandlung als wäre noch nie was verhandelt worden.
Ich habe doch schon versucht klar zu machen, dass es nur um strittige und erhebliche Zeugenaussagen geht. Es werden daher schon weniger als im ersten Verfshren sein.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 21:26
@sigbert
Keine Sorge, das wissen die Richter.

@JosefK1914
Auch unstreitige Zeugenaussagen müssen in die Hauptverhandlung neu eingeführt werden, wenn das Gericht die Aussagen für die Beweiswürdigung für wichtig erachtet bzw. verwenden möchte. Dieses muss grundsätzlich durch die neue Vernehmung der Zeugen erfolgen. Eine Verlesung früherer Aussagen ohne eine neue Vernehmung ist nur im Rahmen der Ausnahmen des § 251 StPO zulässig (z.B. zwischenzeitlicher Tod des Zeugen / Zustimmung aller Beteiligter).


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 21:35
@-9-
Um die Richter mach ich mir die wenigsten Sorgen!
Feine Ironie ist wohl nicht jedermanns Sache.


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 22:45
um die richter mach ich mir die wenigsten Sorgen!
Feine Ironie ist wohl nicht jedermanns sache


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 22:47
@sigbert
na sigbertel so leicht gehts auch nicht ;)


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Peggy Knobloch

27.04.2014 um 23:13
wenn die richter alles wissen warum machen sie nicht einen schritt weiter ??


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Peggy Knobloch

28.04.2014 um 05:40
Gem. § 370 Abs. 2 StPO wird nach stattgegebener Wiederaufnahme eine neue Hauptverhandlung durchgeführt. Das Gericht entscheidet darin ganz normal nach den Grundsätzen, die für eine strafrechtliche Hauptverhandlung gelten. Das bedeutet insbesondere, dass die Beweisaufnahme komplett neu durchgeführt werden muss, einschließlich aller Zeugenaussagen.


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