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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

08.08.2015 um 16:39
@Tussinelda
Das mit Kröbers Einschätzung muss im Urteil von 2004 stehen. Vielleicht kommt ja noch der ein oder andere an diese Info ran.

Was dieses Gegenüberstellen von Kröber und Blocher angeht, verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Denn unabhängig von der Genese der Minderbegabung kommen beide zu einem für Ulvi K. negativem Schluss: der Erste dazu, dass die Geständnisse wahrscheinlich erlebnisbasiert sind und der Zweite, dass weiterhin Straftaten zu erwarten sind.
In dem offenen Brief an den Richter, der im Januar Blochers Gutachten gefolgt war und die Fortdauer der Unterbringung anordnete, erwähnt Rödel zudem noch Dr. Leipziger, der ebenfalls eine Unterbringung für angemessen erachtete.

Wenn man dann noch das zurückgehaltene Gutachten aus dem Jahr 2013 in Erinnerung ruft und das bewußte Nicht-Entbinden von der Schweigepflicht der Ärzte im Prozess 2014 sowie die mehrfach durchgesickerten Übergriffe auf Mitpatienten dann ist die Sache klar: sämtliche Gutachter und das medizinische Personal, das mit Ulvi K. zu tun hatte, schätzt die Situation so ein, dass weiterhin eine (Rückfall-)Gefahr besteht.

Von einem positiven Gutachten, das die Entlassung letztendlich bewirkt hat, gibt es keinerlei Spur. Und glaub mir, das wäre rauf- und runtergepredigt worden, DAVON hätten wir erfahren.

Einziges Argument für die Entlassung ist und bleibt die Verhältnismäßigkeit. Dass für "nur" Sexuellen Missbrauch ein Wegsperren von über 13 Jahre Dauer nicht verhältnismäßig ist.


Hier der Link zum offenen Brief: http://web.archive.org/web/20150320215623/http://ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Hieraus einige Passagen:
Sehr geehrter Herr Richter Kahler,
...
Wir wollen nicht, wie von Ihnen erklärt, „mit dem Kopf durch die Wand“, sondern wir fordern endlich nach 13 Jahren Unterbringung die Freilassung und Gerechtigkeit für Ulvi Kulac. Sie sehen seine weitere Unterbringung auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Blocher sowie der Stellungnahme des BKH Bayreuth für erforderlich.

Tatsächlich ist die Glaubwürdigkeit des Herrn Dr. Blocher auf Grund seiner Ausführungen im Gespräch ... in höchstem Maße erschüttert.

...
Dr. Leipziger stellt Ulvi Kulac mit seiner gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich des Prüfungstermins vor der Vollstreckungskammer vom 24.11.2015 im Groben ein „gutes Zeugnis“ aus mit Feststellungen
...

Die Feststellung von Dr. Leipziger,
„Bei einem weiterhin positiven Behandlungsverlauf gilt es zur Auslotung einer geeigneten beruflichen Eingliederung, seine berufliche Leistungs-und Belastungsfähigkeit schrittweise zu erproben. Hierzu ist mittelfristig eine Integration in eine offene Ergotherapie bzw. eine der hiesigen Werkstätten angedacht. Darüber hinaus wird die Fortführung der Elementarbildung auf Grund der fortbestehenden Defizite des Patienten im Bildungsbereich von Bedeutung sein“
ist einfach absurd.

...

Dr. Leipziger stellt ohne jegliche Begründung fest, Ulvi könne noch nicht freikommen, da mittel - bis langfristige rechtserhebliche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erwarten sind.

...


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 17:14
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Dass es das geben MUSS ist bis jetzt eine Behauptung von Dir, die ich gerne belegt hätte :)
Mich interessiert nämlich seit der Verkündigung, dass Kulac freigelassen wird, wie man darauf kommt, er wäre plötzlich angeblich nicht mehr gefährlich.
Das hat auch niemand behauptet, das OG sprach "nur" von einer Fortentwicklung. Durch das OLG erfolgte einen Abwägung zwischen prognostiziertem Grad der Gefährlichkeit und der Länge der bisherigen Unterbringung, wie es das BVerfG spätestens seit Mollath verlangt.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 17:46
Ok, ich zitiere mal aus @Tussinelda 's Link
http://www.lwl.org/LWL/Gesundheit/Massregelvollzug/MRV_Inhalte/MRV-Funktion/Nachsorge/Entlassung (Archiv-Version vom 08.07.2015)
Vor der geplanten Langzeitbeurlaubung eines erfolgreich therapierten forensischen Patienten wird grundsätzlich die Staatsanwaltschaft informiert. Wenn sich der Patient während der Beurlaubung als stabil und zuverlässig erweist, gibt das Gericht ein Entlassungsgutachten in Auftrag und entscheidet über eine bedingte Entlassung. Hierbei handelt es sich zunächst um eine Entlassung auf Bewährung.
Was ich nicht verstehe ist, warum bei einer Freilassung bei "Unverhältnismässigkeit" alles auf "hauruck" gemacht wird.
Eine normale Entlassung würde zunächst einen Therapierfolg voraussetzen (laut Gutachten von 1/15 Patient noch gefährlich!!), dann käme es zu einer tageweisen Beurlaubung, dann zu einer Langzeitbeurlaubung. Wenn diese gut gelingt und der Patient stabil bleibt, käme als nächstes ein Entlassungsgutachten und dann erst die Entlassung auf Bewährung auf zB 5 Jahre mit Bewährungsauflagen und Beistand durch einen Bewährungshelfer.
So wie ich das sehe, werden hier wichtige Schritte in einer Entlassung übersprungen. Und das, in diesem Fall bei fehlendem Therapieerfolg! Es ist also nicht einmal der 1.Schritt erfüllt, geschweigedenn gute Führung während einer Beurlaubung, geschweigedenn ein positives Entlassungsgutachten! Versteh das mal einer, ich versteh es nicht!


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 18:30
liegts an der hitze, dass man sich nun wieder mit der Verhältnismäßigkeit rumplagt?
@DoctorWho hat dazu gut und verständlich ausgeführt und ich zitiere ihn:
ich zitiere mal aus BeckOK StGB/Ziegler StGB § 63 Rn. 10 und 11

Die Gesamtwürdigung von Täter und Tat muss ergeben, dass von dem Täter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wegen desselben psychischen Defekts, der bereits zur Anlasstat geführt hat, weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Zwar muss die Anlasstat selbst noch nicht unbedingt erheblich gewesen sein, doch bedarf die Gefährlichkeitsprognose, also die Erwartung künftiger erheblicher Taten, dann besonderer Prüfung und Darlegung (BGH NStZ-RR 2011, 240; BGH NStZ-RR 2014, 76, 77).

Dies erfordert eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, die über die bloße Möglichkeit künftiger Taten hinaus geht (BGH NJW 1989, 2959; NStZ 2000, 470; NStZ-RR 2003, 232; NStZ-RR 2005, 303; NStZ-RR 2006, 265; NStZ-RR 2009, 169, 170; NStZ-RR 2009, 306; NStZ-RR 2011, 41, 42; NStZ-RR 2012, 39, 40; NStZ-RR 2012, 107, 108; NStZ-RR 2013, 42, 43; NStZ-RR 2015, 43; Fischer StGB § 63 Rn 15). Hierfür bedarf es konkreter Anhaltspunkte; allein der Hinweis, dass mit erneutem „impulshaftem Verhalten“ zu rechnen sei, reicht nicht aus (BGH NStZ-RR 2003, 232); ebenso wenig eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten (BGH NStZ 2009, 198).
das war das Grundsätzliche, im nächsten post schreibt @DoctorWho folgendes:
es geht um eine prognose dahingehend, ob aufgrund des zustands des täters mit hoher wahrscheinlichkeit weitere erhebliche straftaten zu erwarten sind, ob z.b. aufgrund der erkrankung für den täter ein handlungsdruck besteht, der sich in der begehung von straftaten äußert (so z.b. in BGH NStZ 2000, 470). es geht also um ein deutliches mehr als die bloße möglichkeit an sich. ferner muss kausalität zwischen der erkrankung, der anlasstat und den zu erwartenden taten bestehen.

die anlasstaten sind insoweit ein indiz für die gefährlichkeit an sich. dies jedenfalls dann, wenn sie ihrerseits erheblich waren, was man hier bejahen kann.
damit ist im Prinzip alles gesagt.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 18:32
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Was ich nicht verstehe ist, warum bei einer Freilassung bei "Unverhältnismässigkeit" alles auf "hauruck" gemacht wird.
Das war vermutlich der Freispruch wegen Mordes. Hier haben sich die prognostizierten Straftaten, welche sich an den begangenen Straftaten wohl zu orientieren haben, von einem Tag auf den anderen drastisch geändert.

Damit war die Sache von einem Tag auf den anderen anders zu bewerten. Trotz dieser Umstände hat das Gericht auch nicht eine sofortige Freilassung veranlasst sondern die Unterbringung um ein weiteres 1/2 Jahr verlängert. Mehr dürfte nicht mehr mit dem Recht zu vereinbaren gewesen sein.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 19:03
@jaska
die "Aufregung" bezog sich auf die Hirnhautentzündung, sonst nichts, soweit ich weiß


ich habe auch nicht die Verhältnismäßigkeit infrage gestellt, sondern die Begründung genannt und aufgezeigt, was offenbar nötig ist, um entlassen zu werden, das dann hinterfragt haben andere.......ganz ohne Prognose geht es ja nicht und die Prognose hat das OLG ja dann anders dargestellt, wie ich ja zitiert hatte und das muss ja auf irgendetwas beruhen, denke ich
@SCMP77
das verstehe ich nicht ganz, denn er war doch nicht wegen dem angeblichen Mord in der Forensik, wie hier ja mehrfach dargestellt wurde, sondern wegen den Missbräuchen......also warum macht dann der Mordfreispruch den Unterschied? Weil dann die Gefährlichkeit geringer ist?

@lawine
und bei dem, was DoctorWho schrieb müsste man dann ja dann davon ausgehen, dass er noch weiter in der Forensik bleibt, wenn man von dem Gutachten von Blocher ausgehen würde

@SCMP77
übrigens Danke für Deine sachliche Art und Weise, sehr angenehm :D


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 19:08
@Tussinelda
immer noch:
Zitat von lawinelawine schrieb:Dies erfordert eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, die über die bloße Möglichkeit künftiger Taten hinaus geht
ebenso sind Gerichte frei in der Entscheidung und unabhängig . Gutachter sind Zeugen, Gutachten allein sind nicht rechtsverbindlich. Die Gerichte stellen zunehmend auf die Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung in der Forensik ab. die Rechtssprechung hat in den letzten JAhren diesbezügl eine Entwicklung genommen


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 19:10
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das verstehe ich nicht ganz, denn er war doch nicht wegen dem angeblichen Mord in der Forensik, wie hier ja mehrfach dargestellt wurde, sondern wegen den Missbräuchen......also warum macht dann der Mordfreispruch den Unterschied? Weil dann die Gefährlichkeit geringer ist?
Das ist zwar richtig. Aber als mögliche Straftat stand bis dahin auch Mord zur Diskussion. Nach dem ersten Urteil soll er Peggy umgebracht haben um einen Missbrauch zu verdecken. Die schwerstmögliche zu berücksichtigende Straftat, welche sich im Falle eines Rückfalles ergeben könnte, wäre dann nicht nur Missbrauch sondern auch Mord gewesen. Das hattte sich von einem Tag auf den anderen durch das Urteil geändert, daher auch die neue vorgezogene Begutachtung.

Das letzte Gutachten - soweit es bekannt ist - hat darauf auch hingewiesen, dass die Prognose zweifellos dadurch besser ist als bei den vorherigen Gutachten.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 19:11
@lawine
ja, das habe ich ja verstanden, aber doctorWho schreibt ja, die Taten waren erheblich und laut Blocher kann man ja davon ausgehen, dass weitere Straftaten zu erwarten sind
das mit den Gutachtern hatte ich ja sowieso verlinkt ;)

@SCMP77
Danke vielmals :D


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 19:32
Also wenn H.E. wegen Missbrauchs seiner Tochter und Nichte 6 Jahre Haft ausfasst, wieso wird U.K., der 15 Kinder sexuell misbrauchte, nach 13 Jahren wegen Unverhältnismässigkeit entlassen?


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 20:01
@MaryPoppins
Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Holger E. war schuldfähig, er war sich seiner Taten und den Folgen bewusst. Wurde verurteilt und verbüßt nun seine Strafe.
Ulvi K. wurde von Gutachtern schuldunfähig eingestuft und folgerichtig vom Vorwurf des sexuellen Missbrauches freigesprochen. Dennoch stellte das Gericht die Taten an sich zweifelsfrei fest und Ulvi K. wurde in die Forensik eingewiesen. Dort wurde seine Unterbringung jährlich neu geprüft. Und jetzt wurde er vom OLG wegen der Unverhältnismäßigkeit der Dauer seiner Unterbringung zu den noch übriggebliebeben Taten (Mord fiel ja letztes Jahr weg) entlassen.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 22:57
@jaska

So ist es. Bei aller Verurteilung der Taten des UK ist für mich persönlich HE noch ein anderes Kaliber.
HE hat seine Kinder missbraucht (und noch weitere), seine Kinder waren zwei Jahre alt!
Ich denke, es hat schon seinen Grund, warum er auf Anhieb und ohne Vorstrafen direkt sechs Jahre bekommen hat.
Offenbar war der Missbrauch sehr massiv.
Ehrlich gesagt hab ich da noch mehr Probleme als bei UK, wenn ein solcher Mensch entlassen wird. Denn der zieht dann nicht ins betreute Wohnen...


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 01:05
@Mao1974
Ehrlich gesagt hab ich da noch mehr Probleme als bei UK,wenn ein solcher Mensch entlassen wird. Denn der zieht dann nicht ins betreute Wohnen...Text
Bravo,finde diese Feststellung wirklich gut !

So einen Satz habe ich hier lange vermisst,ich will überhaupt nichts was UK auf dem
Kerbholz hat verharmlosen,aber was HE. betrifft sehe ich das genau so wie Du !


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 01:26
@Zfaktor

Naja, zumindest sollte man diesen Aspekt nicht außer Acht lassen.
Hier wird seitenlang (teilweise zurecht) über die Gefährlichkeit des UK diskutiert, HE ist außen vor. Aber auch er ist ein Täter und er hat für mich Taten begangen, die die des UK bei weitem übertreffen.
Missbrauch an Zweijährigen!
Und ja, die Tatsache, daß er sich in Peggys Wohnhaus an einem Kind ähnlichen Alters vergangen hat , die sollte man vielleicht auch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen...


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 01:53
@Mao1974

Das ist jetzt so eine Situation die an Paradoxheit fast nicht zu überbieten ist.

Man hat 2. Verbrecher ,einer Geistig Behindert mit Schuldunfähigkeit und einen der
in meinen Augen auch einen gewaltigen Sprung in der Schüssel hat aber
Schuldfähig ist.

Nun kommt man nicht zur Ruhe das der offiziell Behinderte aus der Forensik kommt
aus Sorge er könne Rückfällig werden.

Mit dem Schuldfähigen wird sich kaum befasst,auf was baut man bei dem ?

Das er (weil Schuldfähig) im Knast seine Taten bewusst verbüsstText und dann
wenn er frei kommt so etwas sicher nicht mehr tut,das ist wie ein Benzinfass mit Leck
neben einem Großbrand.

Da ist die Rückfallgefahr bei UK. bestimmt um einiges geringer hinzukommt das er wohl
zukünftig unter Beobachtung sein wird.


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 02:10
@Zfaktor

Da ist schon was dran...
Man kann hier kaum noch etwas schreiben, was NICHT gegen UK gerichtet ist. Für mich ist da eine Objektivität schwer möglich.
UK hat Taten begangen, richtig, aber andere haben es auch.
Und gerade HE ist ein Kinderschänder übelster Sorte. Und ja, er war in Peggys Wohnhaus und hat dort zumindest ein Kind missbraucht.
Was, wie gesagt, nicht heißt, daß er für Peggys Verschwinden verantwortlich ist.
Trotzdem, er hat Kontakt zu ihr gesucht, war nachweislich gegen Kinder übergriffig und hat gelogen. UND er hat auch Taten in Lichtenberg begangen, in Peggys Wohnhaus.
Das ist schon etwas...

Und tja, wenn ich mir das Bild von ihm und Peggy anschaue mit ihrem abwehrenden Gesichtsausdruck, dann wird mir auch ganz anders...


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 02:29
@Mao1974

Ich denke mal das wir alle hier nicht mehr Objektiv sind (sein können).

Die Diskussion wurde ab einem Punkt im Grunde zur Diskussion Ulvi Kulac,da ist es
aus dem Ruder gelaufen.

Gut über UK gibt es die meisten Infos ,zudem lodert ja das Feuer dieses Bürgerkriegs
ähnlichen Zustandes das durch Sachen wie diesem Behördenstress auch (bewusst ? )
am brennen gehalten wird.

Über HE gibt es vergleichsweise wenig Infos und es wurde auch nie großes Aufsehens
um ihn gemacht.

:ask: nach meinem Eindruck sind viele Fehler bei Peggys Fall gemacht worden,einer
davon ist dieser UK Krieg der bis heute andauert.


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 10:46
@Zfaktor
@Mao1974
Natürlich darf man andere potentielle Tatverdächtige in diesem Fall nicht vergessen.
Aber U.K. hat nun mal für einen intellektuell Minderbemittelten ein ziemlich schlüssiges und detailgetreues Geständnis abgeliefert. Auch wenn ihm eine blühende Fantasie nachgesagt wird, so etwas kann man sich nicht ausdenken. Ausserdem blieben die Aussagen bis zum Widerruf immer gleich. Wenn das alles nur der blumigen Fantasie zuzuschreiben wäre, hätte er bei jedem Verhör neue blumige Details dazuerfunden. Hat er aber nicht. Es fehlte nur die Leiche und Spuren. Letzteres nicht ungewöhnlich, weil die Polizei U.K. nicht zeitnah nach dem Verschwinden festnahm. Juristisch betrachtet hat der Freispruch vom Mord natürlich trotzdem seine Richtigkeit. Keine Leiche, keine Spuren, Pannen bei der Vernehmung (kein Anwalt, kein funktionierendes Tonband etc).
Ich befürchte, der Fall wird ein Cold case bleiben!


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 11:20
@Zfaktor
ja diese "Öffentlichkeitsarbeit" von GR ist ein zweischneidiges Schwert......einerseits hat sie dadurch ja auch etwas im Sinne von UK erreicht, andererseits steht er so IMMER im Fokus und natürlich unter dem Einfluss, was eine ganz normale Wiedereingliederung und Therapie meiner Meinung nach sehr erschwert

@MaryPoppins
Du hast die Tathergangshypothese vergessen....und die Art und Weise, wie er verhört wurde


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Peggy Knobloch

09.08.2015 um 11:43
@Tussinelda
Er hat aber sehr oft den Ermittlern im Verhör widersprochen. Auch als diese sagten, dass es so nicht gewesen sein könnte, siehe Thema "Montag" etc etc.
Soooo suggestibel kann U.K. nicht gewesen sein. Sonst würde er ja alles nachplappern!


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