Peggy Knobloch
21.07.2016 um 01:53Anzeige
GeorgeThorne schrieb:Im konkreten Fall ist der Exkurs relativ irrelevant, es wird ja gegen "unbekannt" ermittelt, also gegen alle.Und jetzt kommt vermutlich gleich jemand und erklärt warum gegen ALLE außer EINEN ermittelt wird ... (Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz, Ne bis in idem)
-9- schrieb:Und SK hatte sich in der Tat merkwürdig frühzeitig auf UK festgelegt und den Verdacht auf ihn gelenkt, worüber man sich schon wundern konnte,Und wer wäre nicht auf den ortsbekannten Kinderschänder gekommen, wenn das eigene Kind vermisst wird? U.K. war der einzige der damals bekannt war.
-9- schrieb:Und SK hatte sich in der Tat merkwürdig frühzeitig auf UK festgelegt und den Verdacht auf ihn gelenkt, worüber man sich schon wundern konnteDas interessiert mich jetzt aber auch. Wann war denn "früh"? Und was genau ist darüber bekannt?
SCMP77 schrieb:Das ist glaube ich wenig von Interesse. Selbst wenn es "früh" gewesen wäre, so wäre so eine frühre Festlegung auch vollkommen verständlich.Wenn es mich nicht interessieren würde hätte ich nicht gefragt.
SCMP77 schrieb:Nein, eine Diskussion über dieser Frage brauchen wir hier wohl nicht.Doch. Wenn unterschwellig angedeutet wird, die Mutter von Peggy habe wissentlich falsch Leute beschuldigt und so für Ulvi Kulacs Verurteilung, so ist das durchaus zu klären. Denn neben den emotionalen Mechanismen, die man nun einmal akzeptieren muss und nicht werten darf, ist es doch so, dass kein Zivilist durch irgendwelche Fingerzeige oder eigene Beweiswürdigungen einen Verdächtigen in den Verdächtigenstatus erhebt, noch anklagt oder gar verurteilt.
-9- schrieb:Und SK hatte sich in der Tat merkwürdig frühzeitig auf UK festgelegt und den Verdacht auf ihn gelenkt, worüber man sich schon wundern konnte, da man ja eigentlich an der wahren Täterermittlung und das Auffinden von Peggy interessiert sein sollte. Von daher braucht sich auch keiner zu beschweren, dass dann umgekehrt genauso keine Hemmungen mehr bestanden haben. Wer austeilt, muss halt auch einstecken könneUk hat zeitnah überall herum erzählt dass er das Mädchen missbraucht hat. Weiter gab es im Vorfeld schon genügend Aktionen von ihm bei denen Kinder involviert waren. Sk hat Peggy daher auch den Umgang mit ihm verboten - etwas dass ich auch getan hätte.
-9- schrieb:Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass man Schuldunfähigen in Bezug auf die Taten keinen Vorwurf machen kann und das kann auch nicht dadurch wieder ausgehöhlt werden, dass man einem die Tatbestandsverwirklichung trotzdem vorwirft.hier ist genau zu differenzieren. beschränkt sich nämlich die behauptung auf das vorliegen einer rechtswidrigen, aber nicht schuldhaften tat, so schließt ein freispruch wegen fehlender schuld den wahrheitsbeweis nicht aus (Gössel/Dölling Strafrecht BT Bd. 1 2. Aufl. S. 352; LK/Hilgendorf § 190 Rn 8; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele § 190 Rn 4; SK/Rudolphi/Rogall § 190 Rn 6; MüKoStGB/Regge/Pegel StGB § 190 Rn. 19).
Der Gesetzgeber ... dafür entschieden (hat), dass man Schuldunfähigen in Bezug auf die Taten keinen Vorwurf machen kann und das kann auch nicht dadurch wieder ausgehöhlt werden, dass man einem die Tatbestandsverwirklichung trotzdem vorwirft.in seiner pauschalität leider fehlgehend ...