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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:37
@traces
Es war in der Tat seine Betreuerin Gudrun R., die sich dafür eingesetzt hat, ohne sie wären "unabhängige Gutachter" doch aller Voraussicht nach gar nicht zum Zuge gekommen.

Zu der Sache mit der Schuld siehe @-9-
Genau so ist es, er wurde nicht (NICHT) schuldig gesprochen.

Die Diskussionskultur einiger Teilnehmer scheint heute hitzebedingt neben der Spur zu sein.

@MaryPoppins
So ist es. Wegen "Mordes" wurde er (zunächst) schuldig und dann frei gesprochen,
wegen Missbrauchs war er schuldunfähig und wurde sicherungsverwahrt.

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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:37
@LaDaya
Dann trage ich dir jetzt nochmal voll höflich die Bitte vor:

nach der Quelle dafür, dass UK zwangsmedikamentiert oder fixiert wurden.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:38
@LaDaya
ich schließe mich der Bitte von @traces nach einer Quelle für deine Behauptung an.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:38
@traces
erklärtst du mir bitte was ein Fragezeichen am Ende eines Satzes bedeutet (bedeuten könnte)?


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:43
@traces
@lawine
Die angeblichen Behauptungen sind faktisch Fragen,
das erkennt man an dem Fragezeichen.

Wenn man der Meinung ist, dass die Fragen unzutreffend sind, dann kann man das einfach durch einen normalen Antwortsatz ausdrücken.

Ich kann es übrigens nicht, versuche es aber:
Fixierungen sind eher unüblich, sie finden nur in Notfällen statt, soweit ich das sehe, dürfte das hier eher unwahrscheinlich gewesen sein.
Zwangsmedikation gibt es auch nicht, jedenfalls legalerweise nicht.
Die rechtliche Betreuerin hat vermutlich die Gesundheitsfürsorge im Aufgabenkreis, so dass sie eingebunden wird und die Medikation vermutlich freiwillig erfolgte, sofern notwendig.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:44
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Hieß es nicht eigentlich, dass er schuldunfähig war und damit nicht schuldig sein konnte?
§ 63 StGB − Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus − bezieht sich auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich gelten und von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwarten sind. Diese Maßregel ist unbefristet.
Wikipedia: Maßregelvollzug

juristisch schuldunfähig, in Bezug auf die von ihm begangenen Straftaten jedoch mit/zu Maßregeln der Besserung und Sicherung belegt/ verurteilt worden.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:45
Zitat von LaDayaLaDaya schrieb:erklärtst du mir bitte was ein Fragezeichen am Ende eines Satzes bedeutet (bedeuten könnte)?
Muss ich gar nicht :) - übernimmt ja schon dein Bruder im Geiste für mich :D


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:47
@GeorgeThorne
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Die rechtliche Betreuerin hat vermutlich die Gesundheitsfürsorge im Aufgabenkreis, so dass sie eingebunden wird und die Medikation vermutlich freiwillig erfolgte, sofern notwendig.
Sofern das im Notfall indiziert gewesen wäre, hätte Frau Rödel damit rein gar nix zu schaffen gehabt, da dies einer richterlichen Zustimmung bedarf. Keiner Betreuerischen.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:49
@LaDaya
Zitat von LaDayaLaDaya schrieb:erklärtst du mir bitte was ein Fragezeichen am Ende eines Satzes bedeutet (bedeuten könnte)?
Obwohl....ich habs mir anders überlegt. Gegenangebot: Ich erkläre dir das, wenn DU mir erklärst, was die inhaltlichen und strukturellen Unterschiede zwischen geschlossener Psychiatrie und Maßregelvollzug sind.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:54
@traces
ok, aber erst wenn du mir erklärst: warum Ulvi plötzlich nach dem WAV nicht mehr als allgemeingefährlich eingestuft wurde (Maßregelvollzug)?

Und dann erklärst du mir auch gleich noch wie deinen Fehlinformation (Ulvi kam in die Psychiatrie wegen des Mordes an Peggy) bezwecken sollte.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:57
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Hieß es nicht eigentlich, dass er schuldunfähig war und damit nicht schuldig sein konnte?
Man darf die juristischen Begriffe schuldig/nicht schuldig (im Sinne der Anklage) nicht mit Schuldfähig/nicht schuldfähig verwechseln!
Es kann auch ein Schuldfähiger unschuldig sein! Genauso kann ein Nicht-Schuldfähiger schuldig sein, also faktisch eine Tat begangen haben. In letzterem Fall wird die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Wenn ein Nicht-Schuldfähiger nicht schuldig gesprochen wird, erfolgt ein Freispruch ohne jegliche Auflagen.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:58
@LaDaya

Weil es eine Überprüfung seines Therapiestands gab. Durch externe Gutachter.
Im März ordnete das Oberlandesgericht Bamberg schließlich seine Entlassung aus der geschlossenen Psychiatrie an. Kulac habe sich inzwischen weiterentwickelt, sodass er nach Ansicht des Gerichts und der psychiatrischen Gutachter bei entsprechender Betreuung keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstelle.
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/ulvi-kulac-entlassung-psychiatrie-bezirkskrankenhaus-bayreuth-100.html (Archiv-Version vom 23.10.2015)


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:58
@LaDaya

Du weißt aber schon, dass der Bub nach wie vor unter Bewährung steht, also ein Bewährungshelfer auf ihn aufpasst. Er darf nicht mehr so wie in früheren Zeiten allein in einer eigenen Wohnung leben.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 00:58
@MaryPoppins

Merci, schön auf den Punkt gebracht.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:00
@LaDaya

P.S.:
Zitat von LaDayaLaDaya schrieb:nicht mehr als allgemeingefährlich eingestuft
Ist nicht korrekt.

Guckst du hier:
Zitat von tracestraces schrieb: bei entsprechender Betreuung keine Gefahr
Link s.o.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:02
@LaDaya

Jetzt du :D


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:04
@emz
nein das wusste ich nicht aber super dass ihr mich jetzt so höflich aufklärt.
Ich kann euch das aber erklären: es liegt wohl daran dass er "nachweislich" die Hosen vor Kindern runtergelassen hatte (in der eigenen Wohnung). Und aus sonst keinen anderen Grund hat der Bewährung.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:05
@traces
LaDaya schrieb:
Übrigens würde er vermutlich noch immer drin sitzen wenn es die BI nicht gegeben hätte.
Nimm mal nen Augenblick lang den Aluhut ab und recherchiere. Er würde dort vermutlich noch immer sitzen, wenn nicht unabhängige Gutachter ein geringeres Gefahrenpotenzial attestiert hätten.
Hättest Du das letzte Gutachten noch in Erinnerung, so wüsstest Du, dass der Gutachter geschrieben hat, dass durch den Entfall des Mordvorwurfst die Prognose nun besser ausfallen würde.

Man sieht, dass gerade der Freispruch wegen Mordes auch hier eine Änderung Prognose bewirkt hat. Daher kann man durchaus annehmen, dass ohne die BI Herr Kulac noch immer in der Forensischen sitzen würde. Die Grundlage, auf welche die Gutachten aufsetzten und für das Gefahrenpotential entscheindend war, war nach dem Freispruch eine andere.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:07
@traces
ja wie oft denn noch: keine Gefahr eines sexuellen Übergriffs auf Kinder wenn er betreut wird.
Ist doch ok. Damit kann Ulvi und die BI glücklich leben.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:08
@LaDaya
Tust ja grad so, als wäre das Normalste von der Welt, wenn ein Erwachsener meint, sich vor Kindern einen runterholen und an ihnen manipulieren zu müssen.


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