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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

32 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, Abmahnung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

19.04.2019 um 04:16
Ich habe jahrelang als Arbeitgeber sowohl Zeugnisse geschrieben, durchaus auch solche, die andere AG als nicht so prickelnd erkennen konnten, als auch in Bewerbungsverfahren Zeugnisse von Bewerbern durchgelesen.

Ich kann zwar nur für mich sprechen: ich habe nicht sonderlich viel auf Zeugnisse gegeben. Im Gegenteil, eigentlich habe ich sie weitgehend ignoriert. Das Entscheidende im Bewerbungsverfahren ist das Bewerbungsgespräch: wenn Du da offen und ehrlich erscheinst und wenn Du ansonsten auf die ausgeschriebene Stelle zu passen scheinst, dann, vermute ich mal, wird kaum ein Arbeitgeber oder Personalchef nur wegen dem Zeugnis Dich nicht einstellen.

Ansonsten schliesse ich mich dem guten Rat, den einige hier schon gepostet haben an. Fast kein Mensch ist perfekt :) gehe zuversichtlich an die Sache ran.

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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

19.04.2019 um 09:01
Wie wichtig Zeugnisse sind, hängt meiner Erfahrung nach viel von Branchen, Arbeitern und Unternehmen ab. Es ist sehr individuell, wieviel Wert drauf gelegt wird.
Bei manchen Arbeitgebern braucht man es ohne bestimmte Papiere gar nicht erst zu versuchen, sich zu bewerben. Anderen ist es ziemlich egal, was man für Papiere hat und sie gucken eher danach, was man konkret für Erfahrungen und Fähigkeiten hat, ob und wie man für eine Position geeignet ist, ob man in ein Team passt.

Eine generelle Personalakte gibt es nicht. Wenn man von Unternehmen A zu Unternehmen B wechselt, fängt man in Unternehmen B mit einer neuen Akte an.

Auch ein Tipp, den ich gelesen habe: man kann ja selbst entscheiden, ob man ein Arbeitszeugnis bei einem neuen Arbeitgeber vorlegt oder nicht.


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

20.04.2019 um 17:41
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich kann zwar nur für mich sprechen: ich habe nicht sonderlich viel auf Zeugnisse gegeben. Im Gegenteil, eigentlich habe ich sie weitgehend ignoriert.
Genau das tun die meisten Arbeitgeber und Personalchefs. Denn der Trend geht ja zum Einheitszeugnis, und zwar zum superguten Zeugnis für jeden mit Einheitsformulierungen.

Kaum ein Arbeitgeber will nämlich am Ende eines Arbeitsverhältnisses einen Zeugnisrechtsstreit an der Backe haben, in welchem sich um so unsinnige Dinge gestritten wird, ob es heißen soll „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Dass das alles Blödsinn ist, merkt man, wenn man sich einen vollen Eimer vorstellt. Wenn der Eimer voll ist, ist er voll, den noch volleren vollsten Eimer gibt es nicht. Aber na ja, denkt sich der Ex-Arbeitgeber, kriegt der Arbeitnehmer halt in Gottes Namen, wenn er es will, „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, was soll´s.

Jedenfalls hat mir mal die Personalchefin eines großen Unternehmens gesagt, dass sie bei Bewerbungen nichts auf eingereichte Arbeitszeugnisse gibt, weil sie sich sagt, dass das Zeugnis immer nur so gut ist wie der Rechtsanwalt des betreffenden Arbeitnehmers, der es mit diesen Formulierungen herausgeschlagen hat.......


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

23.04.2019 um 11:53
Zitat von MailaikaMailaika schrieb am 18.04.2019:Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber du akzeptierst die Abmahnung ja scheinbar, also würde ich vermuten (und es ist wirklich nur eine Vermutung), dass sie nicht ganz ungerechtfertigt ist. Ändere dein Verhalten, denke über die Kritikpunkte nach und überlege dir, welche davon vll auch korrekt sind und arbeite daran.
Sie ist schon gerechtfertigt, insofern dass es ein Fehlverhalten gab. Dass allerdings gleich eine Abmahnung folgt halte ich allerdings für übertrieben in dem Fall, weil das meiner Meinung nach auch mit einem einfachen Gespräch aus der Welt geschafft gewesen wäre. Aber AG sehen das vielleicht einfach anders. Ich denke auch denen kam das ganz recht, ohne paranoid wirken zu wollen. Aber solange ich das nicht wiederhole kann mir ja eigentlich nichts passieren. Dagegen vorzugehen wäre die Mühe wohl nicht wert wenn ich da eh bald weg will. Und würde wohl nichts bringen, da sie ja wie gesagt leider durchaus gerechtfertigt war.

Trotzdem noch mal die Frage, wie lange so ein Zeugnis aktuell bleibt. Für die nächste Stelle wäre das der jetzigen Firma ja nicht relevant. Sollte ich mich aber doch danach noch mal bewerben, wäre das Zeugnis dann in zwei Jahren noch relevant? oder 5? oder 10? :D


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

23.04.2019 um 12:03
Zitat von Steini96Steini96 schrieb:Sollte ich mich aber doch danach noch mal bewerben, wäre das Zeugnis dann in zwei Jahren noch relevant? oder 5? oder 10?
Wenn du jetzt den AG wechselst, schickst du dein Zeugnis mit, wenn du später nochmal wechselst, schickst du das Zeugnis von dem letzten AG mit.
Außerdem kannst du auch ein Zwischenzeugnis vom AG anfordern.


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

23.04.2019 um 12:09
Zitat von MailaikaMailaika schrieb:Wenn du jetzt den AG wechselst, schickst du dein Zeugnis mit, wenn du später nochmal wechselst, schickst du das Zeugnis von dem letzten AG mit.
Außerdem kannst du auch ein Zwischenzeugnis vom AG anfordern.
Ach man schickt immer nur das letzte Zeugnis mit? Dachte alle die man so hat haha


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

23.04.2019 um 12:12
Zitat von Steini96Steini96 schrieb:Ach man schickt immer nur das letzte Zeugnis mit? Dachte alle die man so hat haha
Kann man, muss man aber nicht. Wenn du nur Spitzenzeugnisse hast, kannst du das machen, aber wenn was schlechteres dabei ist, würde ich nur das letzte mitschicken.


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

23.04.2019 um 12:13
Ok ok, ich glaube meine Fragen sind jetzt erst mal geklärt, vielen Dank an alle :D


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

23.04.2019 um 15:18
@Steini96
Wobei ich jetzt Zeugnisse von Arbeitgebern meine. Dein Abschlusszeugnis und so, musst du schon mitschicken ^^


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

24.04.2019 um 11:17
Ich habe in meiner Ausbildung mal ne Abmahnung fürs Zuspätkommen erhalten. Das ist nun Jahre her und es interessiert niemandem. Noch nicht mal meine damaligen Kollegen hatten das mitbekommen. Mach dir keinen Kopf. Habe auch ein gutes Zeugnis bekommen.


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

26.04.2019 um 15:56
Falls gebraucht kannst du ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber verlangen. Wenn dir das Zeugnis nicht passt kannst du beim Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Die meisten Arbeitgeber ändern die Stellen die dir nicht passen da sie keine Lust haben ewig vorm Arbeitsgericht darüber zu diskutieren.


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Abmahnung auf Arbeit - wer bekommt sie zu Gesicht?

26.04.2019 um 15:59
Lassen sie das Arbeitszeugnis von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen und ggf. ein korrigiertes anfordern.
Das kostet auch nicht die Welt.


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