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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

50 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Mönchengladbach, Schuldunfähig ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

20.07.2015 um 00:13
Ah, es tut sich mal wieder etwas in diesem Fall.
Befremdlich ist diese fehlende Mordanklage ja schon, aber wenn der junge Mann im Gefängnis (!) schon mal auffällig war, hoffe ich doch sehr, dass er für lange Zeit weggesperrt wird.

Die Familie des Opfers tut mir sehr leid.

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Dill ehemaliges Mitglied

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

20.07.2015 um 08:29
Es wird zu erwarten sein:

Massregelvollzug gem. Paragraph 63 StGB, Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung der Forensik mit unbestimmter Dauer. Ich denke, so wird die Kammer entscheiden bei Schuldunfähigkeit.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

20.07.2015 um 08:40
Auch wenn er als Ju/Hw. behandelt wird, kann Massregelvollzug in einer geschlossenen ( psychiatr. ) Einrichtung der Forensik angeordnet werden mit besonderen Auflagen.

Warten wir auf den Eröffnungsbeschluss der Kammer und Entscheidung.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

27.07.2015 um 17:55
Bin leider nicht da gewesen

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-in-moenchengladbach-prozess-hat-begonnen-aid-1.5267118
27. Juli 2015 | 17.27 Uhr
Mönchengladbach
Prozessauftakt im Reme-Mord: Angeklagter gilt als schizophren

Mönchengladbach. Wegen des heimtückischen Mordes an seinem 17-jährigen Freund steht ein vorbestrafter Gewalttäter seit Montag in Mönchengladbach vor Gericht. Nach Gerichtsangaben leidet der 21-jährige Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Von Ingrid Krüger
Zahlreiche Fotografen warteten im Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts vergeblich auf den Beschuldigten, der sich wegen heimtückischen Mordes im Zustand der Schuldunfähigkeit vor der Ersten Großen Jugendkammer verantworten muss. Der Mönchengladbacher, der am 31. Januar seinen besten Freund (17) mit einem Steakmesser getötet haben soll, nahm den Platz hinter seinem Verteidiger erst ein, als die beeindruckenden Filmgeräte wieder verschwunden waren.

Am Montag verlas die Staatsanwältin zunächst die Antragsschrift. In trockenen Sätzen wurde im Gerichtssaal bekannt, dass der 21-Jährige an dem Tattag im Januar sein späteres Opfer auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip begleitete. In der Vergangenheit sollen sich die beiden dort des Öfteren mit ihrer Clique getroffen haben. Am 31. Januar soll der 21-Jährige damals plötzlich hinter dem Jüngeren zurückgeblieben sein und dann unvermittelt mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von elf Zentimetern in den Rücken des Freundes gestochen haben.

Im Saal wurde es noch stiller, als die Staatsanwältin die letzten Sätze verlas. Als sich das Opfer umdrehte, soll der 21-Jährige noch 30-mal in Kopf, Hals und Rücken des Opfers gestochen haben. Der 17-Jährige verstarb an den schweren Verletzungen.

Danach wurde auch bekannt, dass es sich bei diesem tragischen Fall nicht um einen üblichen Prozess handelt, sondern um ein Antragsverfahren. Der Messerstecher soll die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, weil er nach dem Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Deshalb geht es in diesem Verfahren am Ende auch nicht um ein Urteil, sondern um die mögliche Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Insgesamt fünf Verhandlungstage hat die Erste Große Jugendkammer bis jetzt angesetzt. DNA-Spuren am Tatort sollen den 21-Jährigen überführt haben. Neun Tage später wurde der junge Mann als mutmaßlicher Täter im Haus seiner Eltern festgenommen. "Mein Mandant wird das nächste Mal sowohl zur Tat als auch zur Person aussagen", versprach dessen Verteidiger.

Ob der Verteidiger dann selbst eine Erklärung abgeben würde, oder ob der schüchtern wirkende Beschuldigte selbst sprechen würde, konnte der Anwalt allerdings noch nicht sagen. Kaum vernehmbar sprach der jünger wirkende Mönchengladbacher von Problemen, die er habe, wenn er sich in aller Öffentlichkeit öffnen solle. Einfühlsam versuchte der Kammervorsitzende Lothar Beckers den jungen Mann zu einer eigenen Aussage zu bewegen.



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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

30.07.2015 um 10:27
Der 15 Jährige, der die Leichenfotos machte muss sich bald vor Gericht verantworten. Diese wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Mönchengladbach
15-Jähriger wegen Leichenfotos bei WhatsApp angeklagt



Mönchengladbach. Ein 15-Jähriger aus dem Kreis Viersen muss sich demnächst vor Gericht verantworten, weil er den getöteten Dominik P. fotografierte und die Bilder über WhatsApp verbreitete. Vorausgegangen waren mühevolle Ermittlungen der Polizei. Von Gabi Peters


Nach dem Leichenfund auf dem Reme-Gelände im Februar dieses Jahres suchte die Polizei nicht nur einen Mörder. Sie wollte auch denjenigen zu Rechenschaft ziehen, der wenige Stunden nach der Bluttat Fotos des mit 30 Messerstichen getöteten 17-Jährigen über den Nachrichtendienst WhatsApp verbreitete. Knapp zwei Wochen dauerte die mühsame und umständliche Ermittlungsarbeit, dann stießen die Kriminalbeamten auf den mutmaßlichen Täter, einen 15-Jährigen aus dem Kreis Viersen. "WhatsApp-Nachrichten lassen sich technisch nicht nachvollziehen", sagt Polizeisprecher Jürgen Lützen. Die Ermittler hätten jeden bekannten Empfänger fragen müssen, wer ihm die Fotos geschickt hat. Dies sei dann so lange gemacht worden, bis die gesamte lange Kette bis zum Ursprung zurückverfolgt war.

Nun ist der 15-Jährige wegen Verstoßes gegen das Kunst-Urhebergesetz angeklagt. "Jeder hat das Recht an seinem eigenen Bild. Im Fall des Getöteten geht es auf die Erben über", sagt Dr. Martin Alberring, Sprecher des Mönchengladbacher Landgerichts. Der Prozess wird am Viersener Amtsgericht vor dem Jugendstrafrichter in nicht-öffentlicher Sitzung stattfinden.


Am 1. Februar war der 15-Jährige zu dem Reme-Gelände gekommen, wo er sich schon oft mit Freunden getroffen hatte. Dort fand er zu seinem Entsetzen auf einem Verbindungsweg einen ihm unbekannten Toten, den später identifizierten Dominik P.. Er machte mit seinem Smartphone Fotos von dem Toten. Als er merkte, dass Passanten sich näherten, lief er aus Angst weg, weil er mit der Situation offensichtlich überfordert war. Die Passanten waren es, die dann die Polizei alarmierten.

Zwei Fotos soll der 15-Jährige über WhatsApp verbreitet haben. Er schickte sie unter anderem an Mitschüler. Die Folge: Bei der Polizei gingen zahlreiche Hilfeschreie aus Schulen ein. Lehrer berichteten von verstörten Schülern, denen die Leichenbilder aufs Smartphone übermittelt wurden. Der schulpsychologische Dienst wurde zur Unterstützung eingeschaltet.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-leichenfotos-ueber-whatsapp-verbreitet-junge-vor-gericht-aid-1.5273033


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

10.08.2015 um 21:55
Heute ging es weiter

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/mord/auf-reme-gelaende-taeter-gesteht-42132446.bild.html
REME-PROZESS IN MÖNCHENGLADBACH
|
Angeklagter gesteht
Mord an seinem Freund

VON CHARLOTTE SCHARF
Mönchengladbach – Zweiter Verhandlungstag im „Reme“-Mord-Prozess in Mönchengladbach: Der Angeklagte Kai W. (21) wirkt gefasst, selbstbewusst - und gibt gleich zu Beginn zu Protokoll: Er will aussagen!
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit legt er – bis auf ein paar Erinnerungslücken – ein Geständnis ab. Der Vater einer Tochter (3) gibt den Mord an seinem Kumpel Dominik P. (17) zu. Er attackierte ihn von hinten, stach mit einem Küchenmesser 30 Mal in Kopf, Brust, Hals und Rücken (BILD berichtete).
Das Motiv: Weiterhin unklar! Ging es um ein Mädchen? Um Geld?
Die Zeugen Mohammed C. (17) und Jasmin K. (15) berichteten, dass sich Kai W. und Dominik P. (21) einen Tag vor dem Mord um ein Mädchen stritten, für das scheinbar beide schwärmten. Außerdem soll Kai W. seinem Opfer 10 Euro gestohlen haben.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Für sowas belangloses jemand umbringen?!


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

11.08.2015 um 15:05
Noch ein Artikel

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-21-jaehriger-stach-mit-messer-aus-mutters-kueche-zu-aid-1.5302749
11. August 2015 | 00.00 Uhr
Mönchengladbach
Reme-Mord: 21-Jähriger stach mit Messer aus Mutters Küche zu

Mönchengladbach. Laut Antragsschrift soll der Mönchengladbacher einen heimtückischen Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Von Ingrid Krüger
Am zweiten Prozesstag im Sicherungsverfahren vor der Ersten Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts machte der Beschuldigte (21), zunächst Angaben zur Person. Dabei wirkte der 21-Jährige, der am 31. Januar seinen Freund mit einem Messer getötet hat und unter einer paranoiden Schizophrenie leiden soll, gestern ganz anders als am ersten Verhandlungstag. Offen und klar schilderte der Sohn eines Schrotthändlers seinen familiären Hintergrund. Weder schüchtern noch gehemmt gab der junge Mann zu, Vater einer drei Jahre alten Tochter zu sein, zu der er aber keinen Kontakt mehr habe. Als er zu viel Alkohol trank, habe sich die Mutter des Kindes von ihm getrennt.

Vor Gericht berichtete der Beschuldigte, dass er früher Schulen wegen seines Verhaltens verlassen musste. In den Pausen habe er sich auf dem Schulhof geprügelt. Mit 16 Jahren habe er mit Cannabis angefangen und mit 18 Jahren mit Amphetaminen. Einen Hauptschulabschluss habe er gemacht, aber keine richtige Ausbildung.

Bereits zu Verhandlungsbeginn vor der Ersten Jugendkammer im Schwurgerichtssaal des Landgerichts war klar, dass es sich bei diesem tragischen Fall nicht um einen üblichen Prozess handelt. Am Ende geht es nicht um ein Urteil, sondern um die mögliche Unterbringung des Messerstechers in einem psychiatrischen Krankenhaus. Deshalb hatte der 2 1-Jährige darum gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn er über die Tat und seine Beteiligung aussagt. Dieser Bitte hatte das Gericht gestern stattgegeben.

Tatsächlich wurde gestern nach dem Zeugenauftritt eines Polizeibeamten bekannt, was der 21-Jährige zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ausgesagt hatte. "Das kann aber nicht die wahre Geschichte sein", hielten die Beamten dem jungen Mann vor. Der hatte nämlich zunächst einen unbekannten Farbigen beschuldigt, den 17-jährigen Freund auf dem Reme-Gelände völlig überraschend niedergestochen zu haben. Der Freund habe dem Farbigen vier Gramm Gras geschuldet. Als die Beamten dem 21-Jährigen nicht glaubten, habe er zugegeben: "Ich war damals allein mit dem Freund auf dem Gelände, ließ mich etwas zurückfallen und habe ihn dann in den Rücken gestochen." Wie von Sinnen habe er dann auf den 17-Jährigen eingestochen, der an den schweren Verletzungen verstarb. Das Messer wurde in der Nähe gefunden. "Ja, das ist aus dem Haushalt meiner Mutter", hatte der Messerstecher der Polizei gesagt.

Gestern erinnerten sich zwei Mädchen, 15 und 18 Jahre alt, und ein 17-jähriger Schüler an den Beschuldigten, mit dem sie einen Tag vor der Tat auf dem Reme-Gelände verbracht hatten. Da sei es zwischen dem 21-Jährigen und dem späteren Opfer zum Streit um die 15-Jährige gekommen.



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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

26.08.2015 um 15:45
Das Urteil ist heute gefallen:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-in-moenchengladbach-urteil-gefallen-aid-1.5341609
26. August 2015 | 14.53 Uhr
Mönchengladbach
Urteil im Reme-Mord gefallen: 21-Jähriger schuldunfähig

Mönchengladbach. Das Urteil im Reme-Mord-Prozess ist am Mittwochmittag gefallen: Der 21-jährige Angeklagte wurde als schuldunfähig befunden und wird nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Es gehe weiter eine Gefahr von ihm aus.

Wie ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion bestätigte, war das Urteil so ausgefallen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der 21-jährige Angeklagte wurde als schuldunfähig befunden und wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zum Tatzeitpunkt habe er eine Psychose gehabt.

Anwohner hatten die Leiche eines 17-Jährigen am 31. Januar auf dem Reme-Gelände in Lürrip gefunden. Der damals noch 20-jährige Angeklagte war mit dem Opfer befreundet und hatte 30 Mal mit dem Küchenmesser seiner Mutter auf den 17-Jährigen eingestochen. "Ich habe meinen besten Freund getötet", hatte der damals 20-Jährige in seiner Vernehmung gesagt. Auf dem Messer und am Tatort hatten sich später DNA-Spuren des Verdächtigen gefunden.

Wie lange der Täter nun in dem psychiatrischen Krankenhaus bleiben wird, ist noch unklar. Aktuell gehe von dem jungen Mann die Gefahr aus, dass er erneut straffällig werden würde. Jährlich würde nun in einem psychiatrischen Gutachten geprüft, ob weiterhin eine Gefahr von dem Mann ausgeht.



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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

29.08.2015 um 11:21
Naja, zumindest kann man hoffen dass er nicht so schnell wieder auf die Menschheit losgelassen wird.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

08.11.2015 um 21:10
"Jährlich würde nun in einem psychiatrischen Gutachten geprüft,ob weiterhin eine Gefahr von dem Mann ausgeht"

Aha.

Wie geht das denn nun weiter?
Angenommen,daß bei dem zweiten Gutachten Besserung in Sicht ist.
Wird K.W. dann entlassen oder muß dann eine Haftstrafe antreten?


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