Aufhebung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch
11.01.2012 um 04:28Anzeige
1999 schrieb am 19.11.2011:Wenn die letzte Vergewaltigung 5 Jahre und der letzte Mord 30 Jahre zurück liegen sollte die Verjährung eintreten. Wenn der Täter seit dem nicht mehr straffällig wurde ist er wohl geheilt und ein Aufenthalt in der Staatspension bringt nichts mehr.Würde man denn Gedanken der Resozialisierung, wie er aktuell noch in den StVollzGen festgeschrieben ist, konsequent folgen, so müsste man Dir recht geben.
raschier schrieb am 05.01.2012:Dieser Argumentation zufolge dürften gewisse andere Eltern auch nie mehr aus den Augen gelassen werden. An den folgen nicht erfolgter oder falscher Erziehung krankt ein Mensch auch sein Leben lang.http://eichsfeld.thueringer-allgemeine.de/web/eichsfeld/startseite/detail/-/specific/Urteilsspruch-nach-sexuellem-Missbrauch-im-Eichsfeld-926784983
Meine persönliche Meinung:
Dieser Mensch darf NIEWIEDER aus den Augen gelassen werden!
Laien und oberflächliche Menschen werden leider diesen Fall unter "Bagatelle" abtun. Dass dieses Kind aber bleibende und immerwiederkehrende Schäden behalten kann davon wollen diese MEnschen nichts wissen....
Paka schrieb:Ich bin auch gegen die Aufhebung der Verjährung. Ganz einfach, weil ich es schwachsinnig finde, irgendwelche Taten ewig lange nachzutragen.Denke das können nur Opfer selbst einschätzen, ob es schwachsinnig ist.
Paka schrieb:Ich bin auch gegen die Aufhebung der Verjährung. Ganz einfach, weil ich es schwachsinnig finde, irgendwelche Taten ewig lange nachzutragen.Jau...was´n Beitrag....
Paka schrieb:Ich bin halt dagegen, jemandem eine Tat sein Leben lang auf die Nase zu bindenNicht wenn er dafür noch nicht bestraft wurde.
Paka schrieb:Außerdem gibt es noch die Grauzonenfälle, wo einer eine freiwillige Liebschaft mit einer/einem unter 14jährigem hatte. Sollen solche Leute auch ihr Leben lang bestraft sein?Inwiefern soll das ne Grauzone sein??
Paka schrieb:ch bin halt dagegen, jemandem eine Tat sein Leben lang auf die Nase zu binden. Und ja, Menschen können sich ändern. Ich gehe allerdings von einmaligen Fällen aus, Ausrutscher sozusagen.Da wirfst Du etwas durcheinander. Die Verjährungsfristen gelten ja nur für ungesühnte Taten.
Außerdem gibt es noch die Grauzonenfälle, wo einer eine freiwillige Liebschaft mit einer/einem unter 14jährigem hatte. Sollen solche Leute auch ihr Leben lang bestraft sein?
elfenpfad schrieb:die Tat zugibt und bereut bei Gericht.aus eigener Erfahrung weiss ich, dass im Rahmen des Heilprozesses dieser Wunsch sehr sehr stark ist. Und es muss auch die Zeit da sein, bis man selber merkt dass es eine Seifenblase meist ist...
raschier schrieb:Täter ticken andersNicht unbedingt.