Michael Jackson - wird es zur Verurteilung kommen
13.01.2010 um 17:31Anzeige
genau das habe ich schon des öfteren gefragt, in Deutschland ist es so, dass Sterbeurkunde und auch der Autopsiebericht Eigentum vom Krankenhaus sind, der Patient, d.h. in dem Fall natürlich die Angehörigen können einsehen, aber sie bekommen diese "Urkunden" nicht einfach ausgehändigt, sie haben also keinen zwingenden Anspruch darauf.... deshalb frage ich mich auch, weshalb können gleich zwei (2!) solcher Dokumente im Umlauf sein ???EC145 schrieb:ch dachte optuktionsberichte seien amtliche dokumente, und dürfen nicht veröfentlicht werden?
Falsch!leaxx schrieb:in Deutschland ist es so, dass Sterbeurkunde und auch der Autopsiebericht Eigentum vom Krankenhaus sind, der Patient, d.h. in dem Fall natürlich die Angehörigen können einsehen, aber sie bekommen diese "Urkunden" nicht einfach ausgehändigt, sie haben also keinen zwingenden Anspruch darauf....
kann ich mir echt persönlich nicht vorstellen, dass das amstsgeheimniss in den USA nicht gelten sollte.datrueffel schrieb: Vielleicht solltest du dir mal vor Augen halten, dass das Amtsgeheimnis vielleicht nicht in den USA gilt?