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14 Tage Widerrufsfrist bei Mobilfunkvertrag (nicht genutzte Karte usw)

5 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 14 Tage Widerrufsfrist, Mobilfunkvertrag, Nicht Genutztes Smartphone ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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14 Tage Widerrufsfrist bei Mobilfunkvertrag (nicht genutzte Karte usw)

21.11.2013 um 17:32
Hallo, ich habe leider im Google nichts passendes gefunden zum Thema, entweder hatten die Betroffenen schon bereits genutzte Geräte oder haben Online Ihre Mobilfunkverträge abgeschlossen.

Weiß jemand wie bei es sich bei Mobilfunkverträgen verhält die im Shop abgeschlossen worden sind? Smartphone ist nicht geöffnet, original verpackt, SIM wurde natürlich nicht rausgebrochen, auch PIN etc. ist alles unversehrt.
um welchen Anbieter es sich handelt, weiß ich nicht, ich müsste nachfragen, ist nicht für mich
:) vielen Dank für die Antwort


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14 Tage Widerrufsfrist bei Mobilfunkvertrag (nicht genutzte Karte usw)

21.11.2013 um 17:33
die frage ist doch, warum schliesst man einen vertrag ab den man kurze zeit später nicht mehr will?


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14 Tage Widerrufsfrist bei Mobilfunkvertrag (nicht genutzte Karte usw)

21.11.2013 um 17:34
ist das hier die Frage?
@Dick


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14 Tage Widerrufsfrist bei Mobilfunkvertrag (nicht genutzte Karte usw)

21.11.2013 um 17:44
Bei jedem Vertrag hat man 14 Tage-Widerrufsfrist


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14 Tage Widerrufsfrist bei Mobilfunkvertrag (nicht genutzte Karte usw)

21.11.2013 um 21:36
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb:Bei jedem Vertrag hat man 14 Tage-Widerrufsfrist
Völliger Blödsinn... eine Widerrufsfrist gibt es gesetzlich nur und ausschließlich auf Fernabsatz- und sogenannte Haustürgeschäfte (bei letzterem auch dann nicht, wenn man mit dem Vertreter einen Termin vereinbart oder ihn zu sich gebeten hat).

Sprich... Du bist in den Shop gegangen und hast einen Vertrag unterschrieben oder mündlich abgeschlossen -> Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Räumt Dir der Anbieter trotzdem eins ein, ist das Kulanz (es sei denn natürlich es steht in den AGB).


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