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Wenn Helden nach Antworten suchen...Gruppen / von umma vor 2 Minuten
Sie war auch im Studium nie ein Thema und ich habe mich nicht über diese Art der Pädagogik informiert, aus Interessemangel.
violetluna schrieb:Habt ihr die Diskussion um Maria Montessori mitbekommen? Wurde das bei euch im Studium jemals thematisiert, dass sie Befürworterin der Eugenik und Rassentheorie war?Oh nein, das wusste ich nicht.
Sie war auch im Studium nie ein Thema und ich habe mich nicht über diese Art der Pädagogik informiert, aus Interessemangel.
Wenn Helden nach Antworten suchen...Gruppen / von umma vor 5 Minuten
nairobi schrieb:Bei mir kam es schon öfter vor, dass das Medikament nicht da war, aber eines mit gleichem Wirkstoff. Unter Umständen sogar billiger. Das habe ich dann genommen. Bei einem Privatrezept ist das unproblematisch.Ja, so ist das bei mir öfter. Wenn ich ein Medikament bestellen muss, da nicht auf Lager, wähle ich immer die billigste Variante bei gleichem Wirkstoff.
"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby WilliamsKriminalfälle / von cododerdritte vor 22 Minuten
Jetzt wird er zusätzlich wegen des zweifachen Mordes angeklagt, wozu der StA Beweise oder Indizien vorlegen muss, dass RA selbst an der Tötung der Mädchen beteiligt war. McL argumentierte ja wohl, dass die ermittelten Beweise und Indizien diesen Schluss zulassen würden und dieser Tatbestand RA Beteiligung an der ganzen Tat präziser wiedergeben würde, als die bisherige Anklage der "Entführung mit Todesfolge".
Im ersten Fall geht es praktisch um de Frag, ist RA BG? Ich denke aus der Videoaufnahme ist zu erkennen, dass BG die Mädchen bedroht und sie zwingt, mit ihm die Brücke und den Weg zu erkennen. Das der gewaltsame Tod der Mädchen direkte Folge der Entführung war, dürfte ja auf der Hand liegen, denn sie starben gewaltsam, sind nicht z.B. durch einen Unfall im Fluss ertrunken, sondern brutal durch einen oder mehrere Menschen getötet worden.
Bisher war es aber wohl nicht ausreichend sicher nachweisbar, dass RA auch an der Ermordung beteiligt war. Die Patrone am Tatort bewies ja nur seine Anwesenheit am Tatort, aber die Patrone war nicht abgefeuert und die Mädchen wurden offenbar nicht durch einen Schuss aus dieser Pistole getötet.
Nach der Beantragung, die Anklage um diese Punkte zu erweitern, hatte ich gehofft, dass McL ein paar der Beweise und Indizien, die seiner Meinung nach belegen, dass RA auch an der Tötung der Mädchen beteiligt war, vorlegen muss und man so ein bisschen mehr erfährt, welche belastenden Momente gegen RA vorliegen. Aber irgendwie scheint McL ja als Begründung nur angebracht zu haben "dass die Beweislage das hergibt".
Rick_Blaine schrieb:Das Interessante hier ist, dass dem Angeklagten weder der Vorsatz der Tötung nachgewiesen werden muss, noch, dass der Angeklagte selbst die Tötung begangen hat, solange er die Freiheitsberaubung (kidnapping) vorsätzlich begangen hat und deswegen die Mädels am Ende zu Tode kamen.Und das ist ja genau das interessante. Bisher musste der StA nur Indizien und Beweise vorlegen, dass RA die Mädchen entführt hat und sie in Folge davon dann durch Gewalt zu Tode gekommen sind. Für eine Verurteilung musste (und konnte wohl auch nicht ausreichend sicher) nicht nachgewiesen, dass RA die Mädchen selber getötet hat, nur dass er sie entführt hat und sie als Folge dieser Entführung gewaltsam gestorben sind.
Im Strafmass wäre beides gleich. Insofern hat sich für RA durch diese Entscheidung nicht viel verändert. Nur wenn eine Jury der Meinung wäre, er habe zwar eine Freiheitsberaubung begangen, aber der Tod der Mädels habe nichts damit zu tun, könnte er nun nicht mehr bestraft werden.
Jetzt wird er zusätzlich wegen des zweifachen Mordes angeklagt, wozu der StA Beweise oder Indizien vorlegen muss, dass RA selbst an der Tötung der Mädchen beteiligt war. McL argumentierte ja wohl, dass die ermittelten Beweise und Indizien diesen Schluss zulassen würden und dieser Tatbestand RA Beteiligung an der ganzen Tat präziser wiedergeben würde, als die bisherige Anklage der "Entführung mit Todesfolge".
Im ersten Fall geht es praktisch um de Frag, ist RA BG? Ich denke aus der Videoaufnahme ist zu erkennen, dass BG die Mädchen bedroht und sie zwingt, mit ihm die Brücke und den Weg zu erkennen. Das der gewaltsame Tod der Mädchen direkte Folge der Entführung war, dürfte ja auf der Hand liegen, denn sie starben gewaltsam, sind nicht z.B. durch einen Unfall im Fluss ertrunken, sondern brutal durch einen oder mehrere Menschen getötet worden.
Bisher war es aber wohl nicht ausreichend sicher nachweisbar, dass RA auch an der Ermordung beteiligt war. Die Patrone am Tatort bewies ja nur seine Anwesenheit am Tatort, aber die Patrone war nicht abgefeuert und die Mädchen wurden offenbar nicht durch einen Schuss aus dieser Pistole getötet.
Nach der Beantragung, die Anklage um diese Punkte zu erweitern, hatte ich gehofft, dass McL ein paar der Beweise und Indizien, die seiner Meinung nach belegen, dass RA auch an der Tötung der Mädchen beteiligt war, vorlegen muss und man so ein bisschen mehr erfährt, welche belastenden Momente gegen RA vorliegen. Aber irgendwie scheint McL ja als Begründung nur angebracht zu haben "dass die Beweislage das hergibt".
Bilder - Aktivität und oder wo ihr euch befindet..Unterhaltung / von Bundeskanzleri vor 26 Minuten
Will ich auch ☝️
Will ich auch ☝️
Bilder - Aktivität und oder wo ihr euch befindet..Unterhaltung / von Bundeskanzleri vor 27 Minuten
Shot schrieb:grad nochmal 'nen Glühwein gemacht. 🥶 😆:o:
Der hybride Krieg Russlands gegen die UkrainePolitik / von Fellatix vor 27 Minuten
Kurze Einschätzung, nicht nur zur Wahl
etwa von Jan Behrends im ^^ Interview: eine durchaus prekäre Stabilität, Putin kämpft längst auch um sein eigenes Leben und die russische Gesellschaft wird, wie in jeder Diktatur, immer mehr zu einer Black Box. (Umfragen haben keinen Aussagenwert, fast alle Kontakte haben das Land verlassen usw.)
Sabine Fischer etwa spricht von 25% Unterstützern, eine große manipulierbare Mehrheit dazwischen, die sich von Putin abwenden würde, und 25% dagegen, aber das ist alles nicht so einfach einzuschätzen.
Macht das auch noch fragwürdiger, warum etwa ein Ralf Stegner mit seinen merkwürdigen Einschätzungen jede Woche im Fernsehen labern darf.
Pluschpudeline schrieb:Das heutige Russland wünscht sich meiner Meinung nach alleine getrieben von einer Person diesen Krieg. Gäbe es ihn nicht und Putin würde ihn nicht wollen, um sein Mikkoschwänzchen zu verlängern, wie viele Russen würden sagen: Oh bitte wir wollen die Ukraine überfallen und da alles platt machen?Das ist nicht so einfach, aber stimmt insofern, als sich das gewandelt hat von einem autokratischen Regime zu einer persönlichen Diktatur.
Kurze Einschätzung, nicht nur zur Wahl
Die Situation in Russland ist heute vollkommen anders. Damals hatten wir es mit einem autoritären Regime zu tun. Heute handelt es sich um eine persönliche Diktatur von Putin, die totalitäre Züge trägt. Das zeigt sich in Gerichtsurteilen nach kleinen Protestaktionen, die härter sind als in der Breschnew-Zeit. Berühmtes Beispiel ist die Aktivistin Alexandra Skotschilenko, die Preisschilder im Supermarkt gegen Anti-Kriegs-Postkarten ausgetauscht hat und dafür zu sieben Jahren im Lager verurteilt wurde. Das Risiko für jeden Einzelnen ist mittlerweile ungleich höher als 2011. Die Frage ist jetzt, wieviel Protest trotz dieser verschärften Repression noch möglich ist und welche Auswirkung auch der Mord an Alexej Nawalny hat. Es ist noch zu früh einzuschätzen, ob das nochmal Protestpotenzial mobilisiert oder die Leute noch stärker einschüchtert.Quelle: https://www.europa-uni.de/de/universitaet/kommunikation/medienservice/viadrina-logbuch/wissenschaft/20240301-behrends-putin/Beitrag/index.html
etwa von Jan Behrends im ^^ Interview: eine durchaus prekäre Stabilität, Putin kämpft längst auch um sein eigenes Leben und die russische Gesellschaft wird, wie in jeder Diktatur, immer mehr zu einer Black Box. (Umfragen haben keinen Aussagenwert, fast alle Kontakte haben das Land verlassen usw.)
Sabine Fischer etwa spricht von 25% Unterstützern, eine große manipulierbare Mehrheit dazwischen, die sich von Putin abwenden würde, und 25% dagegen, aber das ist alles nicht so einfach einzuschätzen.
Macht das auch noch fragwürdiger, warum etwa ein Ralf Stegner mit seinen merkwürdigen Einschätzungen jede Woche im Fernsehen labern darf.
Wo ist Rebecca Reusch?Kriminalfälle / von Shadow1970 vor 29 Minuten
@peawe
Dazu habe ich folgenden interessanten Artikel gefunden:
Das wäre doch mal ein Zeichen des guten Willens um den Morgen nochmal detailliert durchzugehen.
Da er aber noch nicht mal willens ist , seine Kesy Fahrten aufzuklären und die Ermittlungsarbeit behindert , bleibt anzuzweifeln das er sich auf Wahrheitssuche begeben würde.
@peawe
peawe schrieb:Wäre ich Florian und unschuldig, würde ich der Familie anbieten, mich von einem erfahrenen Hypnotiseur im Beisein der Familie zum Tatmorgen zurückführen zu lassen. Man kann zwar, wenn man hypnotisiert ist, lügen aber nicht den ganzen Morgen „umgestalten“.Gute Überlegung!
Dazu habe ich folgenden interessanten Artikel gefunden:
Seit Jahren erprobtes Mittel: die forensische Hypnose
Immer wieder stehen Ermittler vor dem Problem, dass sie schwere Straftaten aufklären müssen, aber Zeugen sich nicht an wichtige Details erinnern. In solchen Fällen wenden sich die Ermittler zum Beispiel an Alexander von Delhaes. Der Arzt und Hypnotherapeut führt in seiner Praxis im bayerischen Starnberg klinische Hypnosen durch, also für medizinische oder therapeutische Zwecke. Immer wieder bitten ihn auch Experten der Operativen Fallanalyse, sogenannte Profiler, um seine Dienste: Von Delhaes hypnotisiert Zeugen im Auftrag der Polizei. In den vergangenen 15 Jahren wurden er und seine Kollegin Andrea Beetz zu fast 100 Ermittlungen in Süddeutschland hinzugezogen. 800 bis 1000 Euro berechnen sie den Behörden für eine Sitzung.
Die Strafprozessordnung verbietet Vernehmungsmethoden von Beschuldigten und Zeugen, die den freien Willen beschneiden. Dennoch dürfen Kriminalbeamte in Deutschland die forensische Hypnose unter zwei Voraussetzungen zulassen: Zum einen, wenn der jeweilige Zeuge einverstanden ist, und zum anderen, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft zustimmt.Quelle: https://www.rnd.de/wissen/strafermittlung-kann-hypnose-bei-der-vernehmung-von-zeugen-helfen-YU3RRWPFLBHHTGU3U3BLNBWYEI.html?outputType=valid_amp
Letztere begründen den Einsatz forensischer Hypnose häufig damit, dass sie dabei helfe, dass sie Zeugen, die sich erinnern wollen, aber nicht können, unterstütze. So argumentiert auch die zuständige Staatsanwaltschaft im Mordfall Carolin G. Laura Riske, Sprecherin der Freiburger Polizei, sagt: „Das Delikt muss dieses Mittel rechtfertigen. Insgesamt stellt es eher die Ausnahme dar.“
Das wäre doch mal ein Zeichen des guten Willens um den Morgen nochmal detailliert durchzugehen.
Da er aber noch nicht mal willens ist , seine Kesy Fahrten aufzuklären und die Ermittlungsarbeit behindert , bleibt anzuzweifeln das er sich auf Wahrheitssuche begeben würde.
Der hybride Krieg Russlands gegen die UkrainePolitik / von Fedaykin um 05:47
Das Volk trägt alles mit, würde aber nicht wirklich was forcieren
Pluschpudeline schrieb:Gäbe es ihn nicht und Putin würde ihn nicht wollen, um sein Mikkoschwänzchen zu verlängern, wie viele Russen würden sagen: Oh bitte wir wollen die Ukraine überfallen und da alles platt machen?Das ist natürlich ein Punkt,
Das Volk trägt alles mit, würde aber nicht wirklich was forcieren
Hanna W. tot aus der Prien geborgenKriminalfälle / von Rick_Blaine um 05:46
Aber das alles wurde ja nun schon oft diskutiert. In wenigen Stunden wissen wir mehr.
Lento schrieb:Ich hatte mich damals schon gefragt, warum da der Angeklagte uimmer noch in U-Haft sitzt. Ein dringender Tatverdacht jkann dann eigentlcih zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vorgeleggen haben.Da endet unsere Gemeinsamkeit schon. Ich bin der Meinung er ist sehr wohl bis heute dringend tatverdächtig und daran hat sich während dem gesamten Verfahren nichts geändert. Und ich sehe in dem uns bekannten Teil der ominösen email eben keinerlei "Absprache" zwischen Vorsitzender und Staatsanwalt.
Aber das alles wurde ja nun schon oft diskutiert. In wenigen Stunden wissen wir mehr.
Hanna W. tot aus der Prien geborgenKriminalfälle / von Lento um 05:36
@Rick_Blaine
Unglücklich gelaufen, das ist der richtige Ausdruck. Du verkennst aber eins, wie in Deinem oben zitierten Fall geht es nicht um die wirkliche Befangenheit des Gerichts, sondern um die BEFÜRCHTUNG der Befangenheit. Und wenn ich der Angeklagte wäre (und genau darauf kommt es an) und ich lese da eine E-Mail, wo sich Aßbichler und Fiedler schon über das Schlussplädoyer unterhalten, dann habe ich ohne jeden Zweifel eine große BEÜRCHTUNG der Befangenheit vor. Denn es sieht für mich so aus, als stünde das Urteil in Wirklichkeit schon fest, zumal dieses Gespräch zu einem Zeitpunkt stattfand, wo es gerade eine Pressemitteilung gab, nach der noch nichts feststünde und man nicht mal weiß, ob Unfall oder Tötungsdelikt vorläge und es auf jeden Mosaikstein ankäme. Das heißt der äußere Schein, den die Kammer damals vorgab in Wirklichkeit sehr stark mit der internen differierte. Ich hatte mich damals schon gefragt, warum da der Angeklagte uimmer noch in U-Haft sitzt. Ein dringender Tatverdacht jkann dann eigentlcih zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vorgeleggen haben. Aber diese E-Mail erklärt in Wirkölichkeit diese Vorgänge, es war eben nur ein äußerer Schein. Ob eine Befangenheit wirklich vorliegt, das kann ich selbst nicht beurteilen und das ist in Wirklichkeit auch nicht erforderlich.
Und mit „Wahrscheinlichkeiten“ kommt man bei der Bewertung auch nicht weiter, man muss er falschspezifisch sehen. Und für mich ist die bekannte Begründung der anderen Kammer geradezu absurd, dass es reicht, dass da ein rechtlicher Hinweis erfolgte. Der rechtliche Hinweis wäre ausreichend gewesen, wenn sie sich NICHT über das Schlussplädoyer unterhalten hätten, sondern um eine mögliche rechtliche Würdigung, das, was da gelaufen ist, geht für mich entscheiden zu wie und ich Pfeife ehrlich gesagt auf sie Sichtweise von Gerichten. Und ehrlich gesagt, es wird nicht ganz ohne Grund diese Befürchtung eines Angriffs geben. Es ist klar der falsche Weg, aber ich bezweifele mittlerweile, dass Richter überhaupt fähig sind, sich in die Lage eines Angeklagten zu versetzen und darauf kommt es halt in Wirklichkeit an. Ich denke, die Frage der Befangenheit müsste in andere Hände gelegt werden, dieser Fall zeigt es ganz besonders, aber auch Dein von die angegeben Fall.
Und ich glaube es war @Fassbinder1925, der sagte, dass der Vater des Angeklagten von einem Komplott ausgeht. Ehrlich gesagt, genau dass ist in Wirklichkeit auch nachvollziehbar. Unglücklich gelaufen, genau, aber dann muss man eben in den sauren Apfel beißen und das ganze Verfahren eben neu wieder aufrollen, denn so wird die Justiz massiv an Glaubwürdigkeit verlieren – sollte es zu einem Schuldspruch kommen. Ob sie das verdient, ist eine andere Frage, aber im vorliegenden Fall tut sie nichts dagegen.
@Rick_Blaine
Unglücklich gelaufen, das ist der richtige Ausdruck. Du verkennst aber eins, wie in Deinem oben zitierten Fall geht es nicht um die wirkliche Befangenheit des Gerichts, sondern um die BEFÜRCHTUNG der Befangenheit. Und wenn ich der Angeklagte wäre (und genau darauf kommt es an) und ich lese da eine E-Mail, wo sich Aßbichler und Fiedler schon über das Schlussplädoyer unterhalten, dann habe ich ohne jeden Zweifel eine große BEÜRCHTUNG der Befangenheit vor. Denn es sieht für mich so aus, als stünde das Urteil in Wirklichkeit schon fest, zumal dieses Gespräch zu einem Zeitpunkt stattfand, wo es gerade eine Pressemitteilung gab, nach der noch nichts feststünde und man nicht mal weiß, ob Unfall oder Tötungsdelikt vorläge und es auf jeden Mosaikstein ankäme. Das heißt der äußere Schein, den die Kammer damals vorgab in Wirklichkeit sehr stark mit der internen differierte. Ich hatte mich damals schon gefragt, warum da der Angeklagte uimmer noch in U-Haft sitzt. Ein dringender Tatverdacht jkann dann eigentlcih zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vorgeleggen haben. Aber diese E-Mail erklärt in Wirkölichkeit diese Vorgänge, es war eben nur ein äußerer Schein. Ob eine Befangenheit wirklich vorliegt, das kann ich selbst nicht beurteilen und das ist in Wirklichkeit auch nicht erforderlich.
Und mit „Wahrscheinlichkeiten“ kommt man bei der Bewertung auch nicht weiter, man muss er falschspezifisch sehen. Und für mich ist die bekannte Begründung der anderen Kammer geradezu absurd, dass es reicht, dass da ein rechtlicher Hinweis erfolgte. Der rechtliche Hinweis wäre ausreichend gewesen, wenn sie sich NICHT über das Schlussplädoyer unterhalten hätten, sondern um eine mögliche rechtliche Würdigung, das, was da gelaufen ist, geht für mich entscheiden zu wie und ich Pfeife ehrlich gesagt auf sie Sichtweise von Gerichten. Und ehrlich gesagt, es wird nicht ganz ohne Grund diese Befürchtung eines Angriffs geben. Es ist klar der falsche Weg, aber ich bezweifele mittlerweile, dass Richter überhaupt fähig sind, sich in die Lage eines Angeklagten zu versetzen und darauf kommt es halt in Wirklichkeit an. Ich denke, die Frage der Befangenheit müsste in andere Hände gelegt werden, dieser Fall zeigt es ganz besonders, aber auch Dein von die angegeben Fall.
Und ich glaube es war @Fassbinder1925, der sagte, dass der Vater des Angeklagten von einem Komplott ausgeht. Ehrlich gesagt, genau dass ist in Wirklichkeit auch nachvollziehbar. Unglücklich gelaufen, genau, aber dann muss man eben in den sauren Apfel beißen und das ganze Verfahren eben neu wieder aufrollen, denn so wird die Justiz massiv an Glaubwürdigkeit verlieren – sollte es zu einem Schuldspruch kommen. Ob sie das verdient, ist eine andere Frage, aber im vorliegenden Fall tut sie nichts dagegen.
Der Mensch Jens SöringMenschen / von Rick_Blaine um 05:16
Aber unser Doppelmörder soll ja auch noch eine Bankfiliale in seiner Zelle betrieben haben usw. :)
Fällt das Gericht ein Urteil ohne Mitwirkung einer Jury gibt es schriftliche Dokumente, z.B. das plea agreement, also das ausgehandelte Schuldanerkenntnis oder ein minute entry zum judgment usw. Aber das heisst dann eben ganz anders, eine "Urteilsverkündung" klingt schon mal sehr merkwürdig.
Als ich den Doppelmörder zum ersten Mal in einem Video gesehen habe, vor vielen Jahren, kam mir sofort der Gedanke "windiger Gebrauchtwagenhändler" in den Sinn. Noch heute wäre ich bei allem, was er verkaufen will, extrem skeptisch.
calligraphie schrieb:Ich frage mich seit längerem ( wäre evtl mal eine Frage an unsere beiden Fachleute hier Hr Hammel und Rick B) ob er wohl aus seiner Zelle den ganzen Wust ( vermutlich ein Container voll) an gesammelten Papieren und Ordnern aus drei Jahrzehnten Korrespondenz und literarische Fingerübungen, mitnehmen durfte in die Abschiebehaft? Der muss ja kistenweise mitgeschleppt haben. Oder hat er alles von seinem German Friends Circle vorher katalogisieren und kopieren lassen, als sein Vermächtnis?
Normalerweise sieht man entlassene Häftlinge ja nur mit nem Bündel nach draußen gehen, maximal ein Müllsack voll. Oder durfte er sein komplettes Büro, im Frachtraum gegen Aufpreis mitnehmen?
LaBaLiLaDy schrieb:Ich weiß natürlich nicht wie das genau in Sörings Fall war, aber soweit ich weiß haben zumindest hier in Deutschland, Inhaftierte einen Anspruch darauf, die Prozessunterlagen zu erhalten ( natürlich als Abschrift, da sämtliche Unterlagen auch bei Gericht verbleiben ). Inwiefern das in den USA gehandhabt wird, weiß ich nicht.Na ja, auch in den USA darf man die Unterlagen zum eigenen Verfahren, wenn es sein muss, in seiner Zelle haben. Allerdings darf man die Zelle nicht in eine Grossraum-Bibliothek verwandeln, der Umfang der aufbewahrten Dinge wird sehr stark begrenzt, aus Platzgründen. Normalerweise ist das so, dass man die wichtigsten Unterlagen, an welchen man arbeitet, dort haben darf, alles andere muss raus. Meistens bleiben die Akten bei dem Anwalt, persönliche Dinge bei Familienmitgliedern etc.
Aber unser Doppelmörder soll ja auch noch eine Bankfiliale in seiner Zelle betrieben haben usw. :)
LaBaLiLaDy schrieb:Auch besitze ich Elizabeths Urteilsverkündung aus 1987,Das ist schon witzig. Man muss kein Jurist sein, sondern sich nur ab und zu mal einen Prozess in den USA im Fernsehen anschauen. Die Urteilsverkündung sieht dann in etwa so aus: "We the Jury find the defendant in count one of the indictment... ... guilty." Usw. Ob das literarischen Wert hat ist doch sehr zweifelhaft. Immerhin behauptet er nicht die Urteilsbegründung zu haben, denn wie wir wissen, ist das in den USA ganz anders als in Deutschland: die Jury urteilt. Punktum. Es gibt keine schriftliche Begründung.
Fällt das Gericht ein Urteil ohne Mitwirkung einer Jury gibt es schriftliche Dokumente, z.B. das plea agreement, also das ausgehandelte Schuldanerkenntnis oder ein minute entry zum judgment usw. Aber das heisst dann eben ganz anders, eine "Urteilsverkündung" klingt schon mal sehr merkwürdig.
Als ich den Doppelmörder zum ersten Mal in einem Video gesehen habe, vor vielen Jahren, kam mir sofort der Gedanke "windiger Gebrauchtwagenhändler" in den Sinn. Noch heute wäre ich bei allem, was er verkaufen will, extrem skeptisch.
Mordfall TristanKriminalfälle / von dots um 04:44
Mag ja sein dass es einen Mann mit Zopf gegeben hat. Ob dieser aber irgendwas mit der Tat zu tun hat ist völlig unbewiesen.
Es gibt viele Theorien zu dem Fall. Einige davon dürfen hier leider nicht diskutiert Werden.
Wenn man nach 26 Jahren nichts vor zuweisen hat muss man vielleicht auch Mal alternative Hypothesen in Betracht Ziehen.
Mag ja sein dass es einen Mann mit Zopf gegeben hat. Ob dieser aber irgendwas mit der Tat zu tun hat ist völlig unbewiesen.
Es gibt viele Theorien zu dem Fall. Einige davon dürfen hier leider nicht diskutiert Werden.
Wenn man nach 26 Jahren nichts vor zuweisen hat muss man vielleicht auch Mal alternative Hypothesen in Betracht Ziehen.
WWE Wrestling - Was haltet ihr von Show-Wrestling?Unterhaltung / von Syndrom um 04:37
Wie bei Vielem, "Früher war mehr Lametta" ;)
Als es die WWF noch gab und auf Tele5 lief, hab ich es gerne gesehen. Mit Stars wie Hulk Hogan, Andre the Giant, Hacksaw Jim Dugan, die Hart-Fundation uvm. Der Undertaker hatte da auch gerade sein Debüt. Die Käfig-Kämpfe und Fehden untereinander "hatten noch was".
Als dann die NWO aufkam und es sich im Gut/Böse Blöcke aufspaltete ging es für mich bergab.
Wenn ich heut Mal reinzappe, nimmt es mich nicht mehr mit, ist wie abgespult-eher Langweilig.
:mlp:
Wie bei Vielem, "Früher war mehr Lametta" ;)
Als es die WWF noch gab und auf Tele5 lief, hab ich es gerne gesehen. Mit Stars wie Hulk Hogan, Andre the Giant, Hacksaw Jim Dugan, die Hart-Fundation uvm. Der Undertaker hatte da auch gerade sein Debüt. Die Käfig-Kämpfe und Fehden untereinander "hatten noch was".
Als dann die NWO aufkam und es sich im Gut/Böse Blöcke aufspaltete ging es für mich bergab.
Wenn ich heut Mal reinzappe, nimmt es mich nicht mehr mit, ist wie abgespult-eher Langweilig.
:mlp:
Hanna W. tot aus der Prien geborgenKriminalfälle / von Rick_Blaine um 04:35
@Lento
Na ja, ob der Rechtstaat untergegangen ist durch dieses Verfahren, ist doch etwas theatralisch formuliert. Allerdings teile ich die Bedenken des EGMR voll und ganz und frage mich eher, warum das damals zuständige Landgericht Darmstadt dieses ganze Problem nicht einfach dadurch aus der Welt geschafft hat, den Fall einer anderen Kammer zuzuweisen. Ich gebe Dir in sofern Recht, dass eine gewisse Sturheit zu erkennen ist, mit der man darauf besteht, dass ein Berufsrichter mit dem Problem umgehen kann. Das stimmt meiner Meinung zwar meistens, aber eben nur meistens.
Wer das interessante Urteil des EGMR im Wortlaut und auf Deutsch lesen möchte, findet es hier: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/17/1128-17.php
Von daher betrachte ich ja auch, wie schon vor einiger Zeit gesagt, den Vorgang hier im Verfahren in Traunstein als unglücklich, aber ich bin der Meinung, dass es sich hier um etwas ganz anderes handelt und tatsächlich keine Befangenheit der Vorsitzenden im Sinne des deutschen oder europäischen Rechts vorliegt. Und betrachtet man die Rechtsprechung des BGH, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser einer anderen Meinung ist, sehr gering.
@Lento
Na ja, ob der Rechtstaat untergegangen ist durch dieses Verfahren, ist doch etwas theatralisch formuliert. Allerdings teile ich die Bedenken des EGMR voll und ganz und frage mich eher, warum das damals zuständige Landgericht Darmstadt dieses ganze Problem nicht einfach dadurch aus der Welt geschafft hat, den Fall einer anderen Kammer zuzuweisen. Ich gebe Dir in sofern Recht, dass eine gewisse Sturheit zu erkennen ist, mit der man darauf besteht, dass ein Berufsrichter mit dem Problem umgehen kann. Das stimmt meiner Meinung zwar meistens, aber eben nur meistens.
Wer das interessante Urteil des EGMR im Wortlaut und auf Deutsch lesen möchte, findet es hier: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/17/1128-17.php
Von daher betrachte ich ja auch, wie schon vor einiger Zeit gesagt, den Vorgang hier im Verfahren in Traunstein als unglücklich, aber ich bin der Meinung, dass es sich hier um etwas ganz anderes handelt und tatsächlich keine Befangenheit der Vorsitzenden im Sinne des deutschen oder europäischen Rechts vorliegt. Und betrachtet man die Rechtsprechung des BGH, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser einer anderen Meinung ist, sehr gering.
"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby WilliamsKriminalfälle / von Rick_Blaine um 04:01
Will man nun die originale Anklage ändern, muss man dazu wieder die Erlaubnis des Gerichts einholen.
Das Ganze ist evtl, daher verwirrend, weil das System der Anklageerhebung und auch der Verurteilung und ggf. Strafbemessung in den USA ein wenig anders ist als in Deutschland: in Deutschland wird in der Regel mehr subsumiert, das heisst oft wird ein Tatbestand in einen anderen, gewichtigeren Tatbestand einbezogen, so dass er nicht mehr separat aufgeführt wird. In den USA wird fast alles separat aufgeführt, so dass manchmal der Eindruck entsteht, man wird zwei oder mehrmals für das Gleiche angeklagt und verurteilt.
Hier war die Sache also so: Die Theorie der Staatsanwaltschaft ist, dass RA die beiden Mädels zuerst gegen deren Willen gezwungen hat, mit ihm von der Brücke zum Tatort zu gehen, evtl. mit Waffengewalt, jedenfalls aber mit Gewalt bzw. der Drohung mit Gewalt. Das ist der Tatbestand "kidnapping."
Der aber ist in Indiana nach 5 Jahren verjährt und kann daher nicht mehr angeklagt werden.
Es bleiben zwei andere Anklagen, die ganz interessant sind:
1. Mord Das ist in den USA die absichtliche, widerrechtliche Tötung eines anderen Menschen. Hier muss ein Tatvorsatz nachgewiesen werden und natürlich, dass der Täter die Tat selbst begangen hat.
2. Felony murder while committing a kidnapping. In Deutschland gibt es keine genaue Übereinstimmung, aber die "Freiheitsberaubung mit Todesfolge" nach § 239 (4) StGB ist ungefähr der gleiche Tatbestand.
Das Interessante hier ist, dass dem Angeklagten weder der Vorsatz der Tötung nachgewiesen werden muss, noch, dass der Angeklagte selbst die Tötung begangen hat, solange er die Freiheitsberaubung (kidnapping) vorsätzlich begangen hat und deswegen die Mädels am Ende zu Tode kamen.
Im Strafmass wäre beides gleich. Insofern hat sich für RA durch diese Entscheidung nicht viel verändert. Nur wenn eine Jury der Meinung wäre, er habe zwar eine Freiheitsberaubung begangen, aber der Tod der Mädels habe nichts damit zu tun, könnte er nun nicht mehr bestraft werden.
Helen559 schrieb:Ich wusste nicht, dass die Richterin bei einer Anklage zustimmen muss.Doch, das ist ja sogar in Deutschland so. Eine Anklage muss vom Gericht zugelassen werden, was nur dann geschieht, wenn sie hinreichend begründet ist, also ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Angeklagte die Tat auch wirklich begangen hat. Diese Hürde ist aber sehr niedrig, so dass in den allermeisten Fällen eine Anklage zugelassen wird.
Will man nun die originale Anklage ändern, muss man dazu wieder die Erlaubnis des Gerichts einholen.
Das Ganze ist evtl, daher verwirrend, weil das System der Anklageerhebung und auch der Verurteilung und ggf. Strafbemessung in den USA ein wenig anders ist als in Deutschland: in Deutschland wird in der Regel mehr subsumiert, das heisst oft wird ein Tatbestand in einen anderen, gewichtigeren Tatbestand einbezogen, so dass er nicht mehr separat aufgeführt wird. In den USA wird fast alles separat aufgeführt, so dass manchmal der Eindruck entsteht, man wird zwei oder mehrmals für das Gleiche angeklagt und verurteilt.
Hier war die Sache also so: Die Theorie der Staatsanwaltschaft ist, dass RA die beiden Mädels zuerst gegen deren Willen gezwungen hat, mit ihm von der Brücke zum Tatort zu gehen, evtl. mit Waffengewalt, jedenfalls aber mit Gewalt bzw. der Drohung mit Gewalt. Das ist der Tatbestand "kidnapping."
Der aber ist in Indiana nach 5 Jahren verjährt und kann daher nicht mehr angeklagt werden.
Es bleiben zwei andere Anklagen, die ganz interessant sind:
1. Mord Das ist in den USA die absichtliche, widerrechtliche Tötung eines anderen Menschen. Hier muss ein Tatvorsatz nachgewiesen werden und natürlich, dass der Täter die Tat selbst begangen hat.
2. Felony murder while committing a kidnapping. In Deutschland gibt es keine genaue Übereinstimmung, aber die "Freiheitsberaubung mit Todesfolge" nach § 239 (4) StGB ist ungefähr der gleiche Tatbestand.
Das Interessante hier ist, dass dem Angeklagten weder der Vorsatz der Tötung nachgewiesen werden muss, noch, dass der Angeklagte selbst die Tötung begangen hat, solange er die Freiheitsberaubung (kidnapping) vorsätzlich begangen hat und deswegen die Mädels am Ende zu Tode kamen.
Im Strafmass wäre beides gleich. Insofern hat sich für RA durch diese Entscheidung nicht viel verändert. Nur wenn eine Jury der Meinung wäre, er habe zwar eine Freiheitsberaubung begangen, aber der Tod der Mädels habe nichts damit zu tun, könnte er nun nicht mehr bestraft werden.
Hanna W. tot aus der Prien geborgenKriminalfälle / von Lento um 03:47
Ich denke, Du kannst es hier nicht den Schreibern verübeln, dass sie an eine funktionierende Justiz hier in D glauben. Dein Beispiel ist eher erschrecken und er führt direkt zur Frage, ist D überhaupt ein Rechtsstaat? Dieser Frage, die Du mit Deiner Bemerkung aufwirfst, ist weitaus bedenklicher und geht weit über diesen Fall hinaus und bestätigt genaugenommen die kritischen Stimmen hier im Thread.
Rick_Blaine schrieb:Nur mal zum Nachdenken für alle, die meinen die Sache sei schon klar und der BGH werde eine Befangenheit der Richterin in unserem Verfahren hier sicherlich bejahen.Ich denke, dass sich die Richter hier in D mit Händen und Füßen gegen Befangenheit wehren sollte klar sein. Ob diese jedoch rechtlich gerechtfertigt ist, das ist eine ganz andere Frage. Der BGH hat in Deinem von Dir zitierten Fall dem Befangenheitsantrag nicht zugestimmt, obgleich es rein rechtlich in Wirklichkeit erforderlich war.
Ich denke, Du kannst es hier nicht den Schreibern verübeln, dass sie an eine funktionierende Justiz hier in D glauben. Dein Beispiel ist eher erschrecken und er führt direkt zur Frage, ist D überhaupt ein Rechtsstaat? Dieser Frage, die Du mit Deiner Bemerkung aufwirfst, ist weitaus bedenklicher und geht weit über diesen Fall hinaus und bestätigt genaugenommen die kritischen Stimmen hier im Thread.
Christian B. Serientäter, Sadist, PädophilerKriminalfälle / von Rick_Blaine um 03:30
Dementsprechend führt § 163 StPO das dann aus.
Daher sprechen wir Juristen auch davon, dass die Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" ist. Früher gab es als pendant dazu dann auch die Formulierung, dass die Polizei "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft sind.
Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft juristisch verantwortlich ist, für das was die Polizei so in ihrem Auftrag treibt. Und daher ist es folgerichtig, hier auch die entsprechenden Staatsanwälte als Zeugen zu hören.
Justreading schrieb:Weil die Staatsanwaltschaft "der Auftraggeber" des BKA ist.So ist es:
(1) 1Zu dem in § 160 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Zweck ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen zu lassen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. 2Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.Quelle: § 161 StPO
Dementsprechend führt § 163 StPO das dann aus.
Daher sprechen wir Juristen auch davon, dass die Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" ist. Früher gab es als pendant dazu dann auch die Formulierung, dass die Polizei "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft sind.
Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft juristisch verantwortlich ist, für das was die Polizei so in ihrem Auftrag treibt. Und daher ist es folgerichtig, hier auch die entsprechenden Staatsanwälte als Zeugen zu hören.
Hanna W. tot aus der Prien geborgenKriminalfälle / von Rick_Blaine um 03:13
Übrigens, da hier so viel zur Befangenheit geschrieben wurde. Wer die Wartezeit auf das Urteil mit Lesen verbringen möchte, der kann hier einmal schauen, wie schwer es ist in Deutschland, mit einem Befangenheitsvorwurf erfolgreich zu sein:
Zwei Personen sind angeklagt, und das Verfahren wird in getrennten Prozessen verhandelt, einer nach dem anderen. Im ersten Verfahren wird der Angeklagte verurteilt. Der Tatvorwurf ist gemeinschaftlicher Mord.
Im zweiten Verfahren nun ist ausgerechnet einer der Berufsrichter aus dem ersten Verfahren wieder Mitglied des Gerichts, dieses Mal sogar Vorsitzender der Kammer.
Nun mag man denken, wow, der hat den ersten Angeklagten (den Lebensgefährten der nun Angeklagten) bereits verurteilt, wegen gemeinschaftlichem Mord. Wenn der nicht davon ausgeht, dass dann auch die nun angeklagte Lebensgefährtin schuldig ist, ...?
Die Verteidigung stellte dementsprechend einen Antrag auf Befangenheit: Das Gericht lehnte ab und verurteilte die Angeklagte. Der BGH sah darin gar kein Problem. Das BVerfG auch nicht. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der als allerletzte Instanz angerufen wurde fand: hier bestand zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und der Richter hätte im zweiten Verfahren nicht dabei sein dürfen.
Wie gesagt: Sowohl BGH als auch BVerfG fanden das nicht. Und selbst danach, sah ein OLG, das nun mit dem Wiederaufnahmeantrag beschäftigt war, immer noch kein Problem, worauf wieder das BVerfG angerufen wurde. Dieses hat nun endlich das Problem bejaht.
Nun ist wieder das OLG an der Reihe.
Hier kann man die Geschichte nachlesen: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-mordurteil-strafverfahren-wiederaufnahme-egmr-ermk
Nur mal zum Nachdenken für alle, die meinen die Sache sei schon klar und der BGH werde eine Befangenheit der Richterin in unserem Verfahren hier sicherlich bejahen.
Rabunsel schrieb:Boahhh, aber wie verteidigt man denn dann gegen so eine Aussage, da kann ja alles richtig, falsch oder halbrichtig sein?!?So wie z.B. in diesem Prozess hier. Man versucht die Glaubwürdigkeit zu erschüttern durch Aufzählen aller möglichen Gründe, warum diese Aussage nicht zuverlässig sein könnte. Mehr kann man nicht tun.
cododerdritte schrieb:Du kannst auch davon ausgehen, dass die Richter nicht jedes Wort was der StA sagt, einfach kritik los schlucken und glauben, sondern dass sei Sachverhalte, die ihnen irgendwie neu, komisch, fremd, unglaubwürdig erscheinen, versuchen werden, nachzuschlagen; entweder in den Akten oder ihren eigenen Notizen, die sich die meisten Richter während eines Prozesses machen. Wenn sie da nichts finden, werden die Ideen des StA entsprechend wenig überzeugen. Er läuft sogar Gefahr, dass das auf ihn selbst als Person und damit alle anderen seiner Argumente abfärbt und sein Plädoyer im Großen und Ganzen unglaubwürdig wird.So ist es. Ein Schlussvortrag (wie ein Plädoyer in der StPO genannt wird) soll sich inhaltlich natürlich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme stützen. Erfindet man irgendetwas dazu wird man selbst unglaubwürdig.
Andante schrieb:Mich wundert immer wieder, dass Leute so naiv sein können, zu glauben, durch ein paar Medienberichte und Schnipsel aus einigen Prozesstagen wüssten sie genau so viel wie die Prozessbeteiligten. Das ist Unsinn und wirklich ein riesengroßer Irrtum.Ja, allerdings :)
Lanza schrieb:Die Reihenfolge der Plädoyers ist ja StA, NKV, VTD. Hinsichtlich dessen fände ich es generell schon spannend, dass ein Verteidiger in der Lage ist, alle Fakten parat zu haben und schlagfertig erwidern zu können.Also das passiert durchaus, ich versuche bei wichtigen Punkten z.B. immer dem Schlussvortrag des Staatsanwaltes Kontra zu geben.
Ab und an soll sowas ja im Bundestag früher stattgefunden haben.
Wahrscheinlich eher ein Nachteil für die Verteidigung. Toll würde ich es trotzdem finden, wenn ein RA schlagfertig das Plädoyer der Anklage direkt erwidern kann und eben nicht alles vorliest. Aber wann passiert das schon ?
Übrigens, da hier so viel zur Befangenheit geschrieben wurde. Wer die Wartezeit auf das Urteil mit Lesen verbringen möchte, der kann hier einmal schauen, wie schwer es ist in Deutschland, mit einem Befangenheitsvorwurf erfolgreich zu sein:
Zwei Personen sind angeklagt, und das Verfahren wird in getrennten Prozessen verhandelt, einer nach dem anderen. Im ersten Verfahren wird der Angeklagte verurteilt. Der Tatvorwurf ist gemeinschaftlicher Mord.
Im zweiten Verfahren nun ist ausgerechnet einer der Berufsrichter aus dem ersten Verfahren wieder Mitglied des Gerichts, dieses Mal sogar Vorsitzender der Kammer.
Nun mag man denken, wow, der hat den ersten Angeklagten (den Lebensgefährten der nun Angeklagten) bereits verurteilt, wegen gemeinschaftlichem Mord. Wenn der nicht davon ausgeht, dass dann auch die nun angeklagte Lebensgefährtin schuldig ist, ...?
Die Verteidigung stellte dementsprechend einen Antrag auf Befangenheit: Das Gericht lehnte ab und verurteilte die Angeklagte. Der BGH sah darin gar kein Problem. Das BVerfG auch nicht. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der als allerletzte Instanz angerufen wurde fand: hier bestand zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und der Richter hätte im zweiten Verfahren nicht dabei sein dürfen.
Wie gesagt: Sowohl BGH als auch BVerfG fanden das nicht. Und selbst danach, sah ein OLG, das nun mit dem Wiederaufnahmeantrag beschäftigt war, immer noch kein Problem, worauf wieder das BVerfG angerufen wurde. Dieses hat nun endlich das Problem bejaht.
Nun ist wieder das OLG an der Reihe.
Hier kann man die Geschichte nachlesen: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-mordurteil-strafverfahren-wiederaufnahme-egmr-ermk
Nur mal zum Nachdenken für alle, die meinen die Sache sei schon klar und der BGH werde eine Befangenheit der Richterin in unserem Verfahren hier sicherlich bejahen.
Wo ist Rebecca Reusch?Kriminalfälle / von peawe um 02:57
Wäre ich Florian und unschuldig, würde ich der Familie anbieten, mich von einem erfahrenen Hypnotiseur im Beisein der Familie zum Tatmorgen zurückführen zu lassen. Man kann zwar, wenn man hypnotisiert ist, lügen aber nicht den ganzen Morgen „umgestalten“.
Wäre ich Florian und unschuldig, würde ich der Familie anbieten, mich von einem erfahrenen Hypnotiseur im Beisein der Familie zum Tatmorgen zurückführen zu lassen. Man kann zwar, wenn man hypnotisiert ist, lügen aber nicht den ganzen Morgen „umgestalten“.
Wo ist Rebecca Reusch?Kriminalfälle / von peawe um 02:46
farout schrieb:die Tatsache ,dass er offensichtlich gelogen hat,jetzt schweigt..finde ich eher schwierig..Ich erinnere mich an keinen Kriminalfall, in dem ein zu Unrecht Beschuldigter schwieg. Als Ehemann, Schwager, Schwiegersohn, müsste er doch größtes Interesse daran haben, dass der Fall geklärt und der Täter seine gerechte Strafe erhält. Zudem auch, um in der Öffentlichkeit nicht mehr als Verdächtiger darzustehen. Es ist doch eine Quälerei, dass die Familie immer noch nicht weiß, ob Rebecca noch lebt. Sie klammert sich verzweifelt an diese sehr geringe Wahrscheinlichkeit.
Woher weiss man, dass man im Kopf normal ist?Menschen / von Morumotto um 02:46
Das ist schwer festzustellen .. Eine Möglichkeit ist das Feedback, das man von seinen Mitmenschen kriegt.
Wenn man sich mit seiner Art immer wieder Feinde macht, ist man eventuell nicht normal, und sollte sein
Verhalten ändern.
Das ist schwer festzustellen .. Eine Möglichkeit ist das Feedback, das man von seinen Mitmenschen kriegt.
Wenn man sich mit seiner Art immer wieder Feinde macht, ist man eventuell nicht normal, und sollte sein
Verhalten ändern.
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