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Einige Fragen zum Waffenrecht

38 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffenrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:16
@wobel
@Schrotty
Warum fragt ihr nicht direkt bei der Polizei nach?

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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:18
@interrobang Jo das werde ich auch machen, ich hab das Ding immer als Werkzeug gesehen und mir deswegen eben keine Platte gemacht.


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19.03.2013 um 18:18
@Schrotty
Schreibs bitte rein wen du gefragt hast. Würd mich interessieren.


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:19
@dutschbuch
Ich selbst habe mich im Waffenladen meines Vertrauens beim Messerkauf beraten lassen.

Ich selbst habe nen klappmesser mit arretierbarer klinge das auch einhändig zu öffnen ist. Klinge ist auch recht lang.

Laut des Spezialisten vor Ort ist das generelle griffbereite Tragen des Messers in der öffentlichkeit untersagt. Wird es zwecks Camping,Angeln etc. Mitgeführt darf es mitgenommen werden.

Ich habe das Messer selbst eigentlich immer im Rucksack. Fahre im Sommer viel mit dem Motorrad durch die gegend, und wenn man dann mal ne tour macht braucht man auch öfter mal ein Messer, wozu auch immer. Auch sollte man Zeuge eines Unfalls werden ist ein Messer mit Glasbrecher (wie meines) sicher ganz sinnvoll um evtl leute aus einem Auto zu befreien. Fenster öffnen, gurte durchschneiden usw.

Kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen das mir das Messer ein Polizist abnimmt wenn ich es dann eben beim Motorradfahren aus genannten gründen bei mir habe.

Sollte ich nun aber mit dem messer im rucksack nachts auf ner bekannten party-meile kontrolliert werden sieht das evtl anders aus. Insofern man den Herren das aber glaubhaft erklärt, warum in dem Rucksack ein solches Messer steckt, denke ich auch das die einem wenn überhaupt nur das messer abnehmen.

Denke wenn man ein solches Messer irgendwo in einer Tasche oder so mit sich führt wird da erstens eh nie jemand reinsehen und zweitens keiner den verdacht haben man wolle sich damit verteidigen geschweige denn leute attackieren.

Griffbereit am Körper wäre dann wiederum ein anderer Fall.

Naja, mir isses ziemlich wurst, ich nehms halt täglich mit dem rucksack mit zur arbeit und schneid damit äpfel und bananen im schlimmsten fall. Wenn ich aus jucks und dollerei unterwegs bin hab ich für gewöhnlich auch den rucksack und somit auch das messer nicht dabei.


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19.03.2013 um 18:22
@JimmyWho
oke das war sehr hilfreich danke :) aber mit dem baseball schläger wanderstockproblem kennst du dich auch nicht aus oder ? :D


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:32
Darf man solche Messer überhaupt besitzen oder darf man die dann nur nicht mitführen - also draußen?
Mein Kumpel hat ein paar Schwerter und eines ist eine Spezial Anfertigung, die 2 Jahre gedauert hat, wäre ja heftig, wenn er ein paar auf den Deckel bekommt, obwohl die nur an der Wand hängen.


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19.03.2013 um 18:32
@dutschbuch
Naja, ich denke einen stock wird dir kaum jemand abnehmen. Den nimmt man ja dann wirklich nur vom Wald mit nachhause, oder hat den eben zum wandern bei sich. Diese tätigkeiten sollten ja durch die Polizei klar erkennbar sein.

Gehst du aber nach dem Wanderlauf noch mit nem 1,70m langen stock in die Disco sieht das evtl anders aus. Mehr als einem sagen das man den Stock doch bitte ins nächste gebüsch werfen soll weil es anderen menschen nachts sorge bereitet wenn einer mit nem riesen stock auf sie zu kommt sollte einen da aber auch nicht erwarten.

Und Baseballschläger... naja.... die hat man für gewöhnlich dabei wenn man Baseballspielt und trägt die nicht an irgendwelchen orten mitten in der nacht durch die gegend wo man vermuten könnte das man das teil jemandem über die rübe ziehen möchte.

Ich denke in jedem fall wird das erstmal eine einzelfallentscheidung des Beamten sein wie er mit dir in einer solchen situation umgeht. Bist du ein normaler Kerl, der sich normal verhält, unproblematisch und freundlich ist und nicht volltrunken, dann werden die ordnungshüter wohl nicht denken das du mit einem sportgerät das du nachhause bringst etwas schlimmes vor hast. Man kann ja auch im Park am tag gespielt haben und dann abends erst nachhause gehen. Wissen die ja auch.

Würde mir da einfach keine großen sorgen machen, wenn du nichts krummes mit nem riesen stock oder ner Baseballkeule vor hast, dann wird dir auch niemand ans bein pissen.

Gruß, JimmyWHo


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19.03.2013 um 18:33
@LittleDarky
Besitzen darfst du eigentlich alles außer Sprengstoff und Schusswaffen. Ein Brotmesser darfste auch nicht auf der Straße tragen...


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19.03.2013 um 18:34
@LittleDarky
Was du daheim hast interessiert keinen (auser drogen, schusswaffen und kinderpornos)


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19.03.2013 um 18:35
@JimmyWho
okeay vielen dank :D


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19.03.2013 um 18:38
@interrobang
@JimmyWho

Danke!

Bis jetzt hat sich noch kein Spaziergänger beschwert, wenn er die 100m mit seinem neuen Schwert zu uns gelaufen ist xD


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19.03.2013 um 18:38
@LittleDarky
Wie gesagt. Ein Freund is immer mit zwei schwertern auf den Rücken zum Bahnhof marschiert.


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19.03.2013 um 18:40
@interrobang

Genial :D
So kriegt man auch respekt


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19.03.2013 um 18:41
@interrobang
@LittleDarky
Immer eine Frage wie man es transportiert. Hat man einen Zweihänder a la Blade in einem Rückenhalfter stecken und es ist grade "kein" mittelalter treffen in der nähe, würde man das sicher nicht als normal betrachten. Hat man so ein teil aber einfach in einer sporttasche oder so... naja dann ist es ja warscheinlicher das das mitführen einfach nur dem transport und nicht der selbstverteidigung dient.


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19.03.2013 um 18:41
@JimmyWho
Es waren 2 anderthalbhänder in rückenscheiden.


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19.03.2013 um 19:03
Zitat von SchrottySchrotty schrieb:fragen wir mal anders, wozu braucht man ein Klappmesser
Ein richtiger Mann hat immer ein Messer dabei.

Und ein Feuerzeug. Damit kann man sich jedes beliebige Werkzeug herstellen und unter allen Bedingungen überleben.


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 19:05
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Warum fragt ihr nicht direkt bei der Polizei nach?
wenn ich das mache haben die doch erst recht ein auge auf mich - die hocken grad hier um die hecke - äh ecke...

@LittleDarky
Zitat von LittleDarkyLittleDarky schrieb:Darf man solche Messer überhaupt besitzen oder darf man die dann nur nicht mitführen - also draußen?
soweit ich weiss darfste bei messern eigentlich alles besitzen - nur eben nicht überall führen.
wie bereits erwähnt hab ich ja auch 'ne machete am start (original kenianisch), die benutze ich im garten. bei schusswaffen sieht das anders aus, da brauchste natürlich für den blossen besitz schon 'ne waffenbesitzkarte.

@KillingTime
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Ein richtiger Mann hat immer ein Messer dabei.
richtige frauen auch...


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Einige Fragen zum Waffenrecht

22.03.2013 um 19:12
ein butterfly z.B ist verboten, ansonsten sind alle möglichen messer erlaubt, wenn man ein ein grund hat, z.B angler

klar schleppt man als angler kein riesen rambo kampfmesser mit sich rum, sollte halt immer für den zweck geeignet sein. baseball schläger ina öffentlichkeit rumschleppen ist zwar nicht verboten da es ein sportgerät ist, wenn aber weit und breit kein baseball gespielt wird kann man es als waffe deuten, was aber weiterhin eher ne grauzone ist als alles andere, nen wanderstock hingegen, damit kannste soviel rumlaufen wie du willst aauch in der stadt etc, wenn man damit aber auf jemanden einschlägt, klar kann es nach hinten los gehen!

wenn man nen messer braucht für verschiedene zwecke z.B arbeit, bastelein etc. ist man am besten mit einem multitool bedient, hat den vorteil, das es nicht als waffe gedeutet wird, sondern als werkzeug, weil ja schraubenzieher, sägen teilweise auch besteck dran ist.

aber immer beachten, die messer sollten niemals länger als 12cm klingenlänge haben. ausser bei einer machete, diese sollte man aber auch wieder verschlossen transportieren und nur für die arbeit oder so benutzen, einfach nur mitnehmen ist keine gute idee.


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