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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

70 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Natalie Astner ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 02:37
Er darf 2019 erneut einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen, der Antrag von 2014 wurde abgelehnt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.keine-vorzeitige-entlassung-landsberg-natalies-moerder-bleibt-in-haft.867758b4-8943-486f-be6f-3af723130e22.html

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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 04:07
@suffy

Ich dachte mir schon letztes Jahr, daß der Antrag abgelehnt wird. Und ich hoffe, das bleibt auch bei zukünftigen Anträgen so


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 07:07
Das Landgericht Augsburg verurteilt Armin S. im Dezember 1997 zu lebenslanger Haft. Die Richter stellen die besondere Schwere der Schuld fest. Armin S. war bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Frauen zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gutachter kamen jedoch zum Schluss, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgehe. Armin S. kam nach drei Jahren frei – ein schrecklicher Fehler.
Man kann nur hoffen, dass die Gutachter in 2019 sich nicht wieder irren.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 07:34
@suffy
Danke für den Link, den hatte ich nicht gefunden :Y:
Weil bei Armin S. die besondere Schwere der Schuld von den Richtern festgestellt wurde, muss er 23 Jahre absitzen. 2019 könnte der Kindermörder einen erneuten Anlauf nehmen und dann, so befürchten Juristen, hätte er durchaus Chancen auf Erfolg.
Sollten die Prognosen negativ ausfallen, kann dem doch noch eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung verordnet werden, oder nicht? Auch im normalen Strafvollzug und nicht nur, wenn er in einer forensischen Einrichtung untergebracht ist.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 09:32
Wenn jemand so eine schwere der Schuld auf sich geladen hat, würde ich als Laie doch annehmen, dass er tatsächlich in Sicherungsverwahrung kommt und niemals mehr entlassen wird.

Aber leider entscheiden Gutachter oft anders. Ich habe diese Richtung nicht studiert. Es liegt mir eigentlich auch fern, über andere Berufe zu urteilen. Aber ich frage mich immer wieder, wie ein Gutachter darauf kommt, jemanden als harmlos einzustufen und derjenige, kaum in Freiheit, wird wieder auf das Gemeinste straffällig.

Gerade was Armin S. angeht hoffe ich, dass er niemals mehr raus kommt. Selbst 23 Jahre sind zu wenig.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 12:53
Das nachträgliche Verhängen der Sicherheitsverwahrung hat der EU-Gerichtshof schon vor Jahren verboten als Verletzung der Menschenrechte. Seitdem darf die anschließende Sicherheitsverwahrung nur erfolgen, wenn sie schon beim Urteil mit verhängt wurde, ansonsten muss man diese Leute nach Absitzen der Haft wieder auf die Menschheit loslassen, selbst wenn alle Gutachter dieser Welt sagen, der ist noch gefährlich, ja, sogar wenn der Täter selbst das über sich sagt. Danke, EU!


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 14:52
Ich frage mich ja immer wieder wie so etwas logisch erklärt werden kann? Nach 18 Jahren ist er noch nicht "rehabilitiert", aber nach 23 Jahren eventuell schon? 18 Jahre haben nichts verändert, er ist gefährlich und muss im Gefängnis bleiben. Wie kann jemand, bei dem 18 Jahre nichts verändert haben nach 23 Jahren (eventuell) als "rehabilitiert" gelten? Ich glaube ja eher, dass diese Personen, bei den Gutachten lernen, wie sie mit dem Gutachter sprechen müssen, um als "rehabilitiert" zu gelten. Er hat es ja auch schon mal geschafft einen Gutachter zu täuschen...


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 14:58
@suffy
Aber in diesen 5 Jahren kann er auf jeden Fall schon mal niemandem etwas antun. Was nach Ablauf derselben ist, da kann man später darüber nachdenken. Vielleicht gibt es dann wieder neue Möglichkeiten, ihn in Haft zu halten.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 15:06
@Robin76

Das ist richtig, aber darauf wollte ich nicht hinaus. Ich frage mich einfach wie man jemanden, bei dessen Einstellung sich 18 Jahre nichts geändert haben, nach 23 Jahren (eventuell) als rehabilitiert entlassen kann. Meine Meinung: Wenn 18 Jahre nichts an seiner Gefährlichkeit geändert haben, ändern auch 23 oder 28 Jahre nichts daran. Dieser Mensch wird höchstwahrscheinlich immer gefährlich bleiben, aber genauso höchstwahrscheinlich (wegen der fehlenden Sicherungsverwahrung) früher oder später frei kommen.


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07.07.2015 um 15:31
@Comtesse
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Das nachträgliche Verhängen der Sicherheitsverwahrung hat der EU-Gerichtshof schon vor Jahren verboten als Verletzung der Menschenrechte.
Soweit ich das verstanden habe, kann der Verurteilte im Fall einer "ungünstigen" Prognose in eine forensische Abteilung eingewiesen werden und dann wäre auch wieder eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung erlaubt.

Hier im Spoiler§ 66b StGB - Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn

1. die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und

2. die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.

Dies gilt auch, wenn im Anschluss an die Unterbringung nach § 63 noch eine daneben angeordnete Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken ist.
der (eventuell) relevante § 66b StGB.

Wäre das eine Möglichkeit, Armin S. weiter festzusetzen?


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07.07.2015 um 17:39
@S_C
In eine forensische Abteilung kommt man aber eigentlich nur, wenn man für die Tat als schuldunfähig eingeschätzt wurde eben wegen psychischer Gründe. Oder wenn der Täter freiwillig sich therapieren lässt, und die Therapie nicht anschlägt... Ansonsten kann man ihn ja nicht einfach jetzt in eine forensische Klinik packen ohne Grund. Wenn er die Taten bewusst bei freiem Willen ausgeführt hat, ist er ein grundschlechter Mensch, aber kein Fall für die Forensik.

Die Krux ist: Selbst wenn er sich bei seiner Haftentlassung hinsetzen würde und ankündigen würde, dass er bei nächster Gelegenheit wieder jemanden vergewaltigen und töten wird - man hätte keine Handhabe, ihn festzuhalten, die Ankündigung einer Straftat ist nicht strafbar. Es muss dann, wie immer, erst wieder was passieren.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 17:49
@Comtesse
Zitat von ComtesseComtesse schrieb: Wenn er die Taten bewusst bei freiem Willen ausgeführt hat, ist er ein grundschlechter Mensch, aber kein Fall für die Forensik.
Genau! Er ist schon da, wo er hingehört. Sicherungsverwahrung hin oder her, er kann alle paar Jahre seinen Antrag auf Entlassung stellen, ob seinem Ansinnen nachgekommen wird ist dann noch die Frage.
Es gab ja schon einige Täter , bei denen war Lebenslänglich wirklich bis zum Tod, weit über 30 Jahre weil es keinen positiven Grund gab sie zu entlassen.
Nachdem er damals die Gutachter veräppelt hat, guckt man gerade bei ihm vllt. auch noch besser hin.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 18:09
@Frau.N.Zimmer
Man kann nur hoffen, dass niemand dieses Risiko eingehen möchte, ihn rauszulassen, solange er noch nicht gebrechlich ist oder es andere Gründe gibt anzunehmen, dass er rein physisch gar nicht mehr in der Lage ist, weitere Taten zu begehen. Zum Glück sind ja auch Gutachter und Therapeuten lernfähig, es gab einfach schon zu viele Fälle, wo Täter nach der Entlassung wieder rückfällig wurden, so eine Skandal-Fehlentscheidung macht sich halt auch nicht gut im Lebenslauf eines Gutachters, daher werden die schon aus Eigeninteresse 3x abwägen, ob man es echt verantworten kann. Zum Glück hat er ja kein Anrecht auf eine Haftentlassung durch die besondere Schwere der Schuld. Das getötete Mädchen wäre jetzt 26 Jahre alt, hätte immer noch das ganze Leben vor sich, Eltern und Großeltern ist die Tat immer noch allgegenwärtig... Sie und auch wir als Gesellschaft haben jedes Anrecht darauf, vor solchen Tätern wirklich lebenslang geschützt zu werden.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 18:20
Ein m.E. sehr hervorragender Artikel aus dem Spiegel von kurz nach der Festnahme, aus dem das Zeitgefühl direkt nach der Tat deutlich hervorgeht:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9095363.html

(Der Text ist recht lang, aber Spiegel-Online lässt die Artikel im Archiv, sodass sie immer abrufbar sind, darum kopiere ich es nicht hier rein.)


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 21:44
Es tut mir leid,wenn sich nu. Wieder viele hier "auf den Schlips getreten fühlen " aber genau aus diesem Fall heraus, fing ich damals an, mich mit all diesen Dingen im Bereich Sexualstaftaten etc auseinander zu setzen, und manch einer möchte garnicht "sein Weltbild " zerstört bekommen, aber es ist definitiv so,das "SOWAS " nicht therpierbar oder heilbar ist. Es ist auch keine Krankheit! Hier innerhalb diesem mehrfachen vergehen, wird es deutlich klar, solche Ansicht, hat nur viele unschuldiger Leben gekostet, zerstört und eine Menge staatliches Geld verschwendet. Ja eine Todesstrafe wäre in solch einem Fall meiner Meinung nach einfach unumgänglich! Wem es nicht passt, bitte seht von dummen Fragen oder Äußerungen ab,Fakt ist Fakt, Sicherheit aller geht nunmal vor und ebenso der Bezug auf "verschwendete " Gelder. Tiefergehend möchte ich mich hier nicht auslassen! Ich denke oft an dieses kleine, unschuldige, süße Lächeln von NATALIE ( nein ich kannte sie nicht) aber Sie ist das Abbild der Unschuld und zugleich der fehlerhaften "Machenschaften " des Staates. Ich bin unendlich traurig über soviel Ungerechtigkeit in dieser WELT!


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 21:58
@Hope.Sunshine
Ich stimme dir in diesem Denken und vor allem Empfinden zu. In manchen Fällen wäre es besser, denn wie man sieht, schaffen es manche Täter noch aus dem Gefängnis heraus, die Hinterbliebenen weiter zu quälen, und sei es nur, dass sie Anträge auf Haftentlassung stellen. Die arme Familie von Natalie wird so nie zur Ruhe kommen, und wer weiß wie vielen anderen Familien es noch so geht. Manchmal wünscht man sich, man könnte solche Täter einfach auf den Mond schießen, so wie man früher sie in Strafkolonien deportierte, Hauptsache weit, weit weg ohne Rückfahrticket.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 22:18
@Hope.Sunshine
Zitat von Hope.SunshineHope.Sunshine schrieb:Ja eine Todesstrafe wäre in solch einem Fall meiner Meinung nach einfach unumgänglich!
Akzeptiert, von meiner Seite aus. Ich bin zwar strikt dagegen, aber es hat eben jeder seine persönliche Meinung zu diesem Thema.
Erlaube mir allerdings die Frage, ob du generell solch einen Menschen hinrichten würdest, ganz gleich, ob der nun ein biologisches/ physisches oder ein psychisches Problem hat? Wäre ersterer nicht als "behindert" anzusehen und letzterer nicht irgendwie als "krank" zu bezeichnen?
In Amerika richten die alle möglichen "Kranken" hin, egal ob Schwachsinnige, Psychopathen oder Menschen mit anderen defiziten. Nicht, dass ich eine Diskussion über die Todesstrafe vom Zaun brechen will, aber ich finde, da sollte man doch unterscheiden.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

07.07.2015 um 22:27
@Comtesse
Nochmal wegen der nachträglichen Sicherheitsverwahrung:

Du siehst also keine Möglichkeit unter Berücksichtigung des § 66b StGB? Ich meine, wenn es die Justiz sogar schafft, Täter für quasi ewig hinter Gitter zu bringen, die aufgrund ihres Drogenmissbrauches zu Dauerkriminellen wurden. Oder Heiratsschwindler...


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 00:23
@S_C
@Hope.Sunshine
@Comtesse

Die Diskussion geht hier gerade in eine sehr ungute und für mich ehrlich gesagt primitive Richtung. Die Sicherheit der Bevölkerung kann durchaus ohne Todesstrafe gewährleistet werden, zumindest was den einmal gefassten Täter betrifft. Denn auch ein lebenslang untergebrachter Täter ist aus dem Verkehr gezogen.
Länder mit Todesstrafe sind weder sicherer noch ist die Todesstrafe billiger, das sollte sich mittlerweile vielleicht einmal herumgesprochen haben, mit Verlaub...


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 02:39
@S_C

Zu deiner Frage ,nein natürlich ,ich gebe jedem Menschen EINE!!! 2. Chance , " Fehler" kann man machen im Leben ,macht bestimmt auch jeder mal ,aber in solchen Fällen ,ja es mag hart und unmenschlich klingen ,aber als Wiederholungstäter , wo einfach keinerlei "Maßnahmen " wie Therapie oder sonstiges geholfen haben ,naja wie soll ich sagen , es ist halt ZWECKLOS ,wenn ich mal so sagen darf. Und da komme ich auf @Mao1974 zu antworten, ja ich halte auch die Denkweisen einiger für primitiv , möchte auch nicht eine unnütze Diskussion führen oder vom Zaun brechen ,aber ich gratuliere dir zu der Einstellung und Ansicht der "Dinge " mal sehen,ob du noch so denken würdest, wenn dein eigenes Kind betroffen wäre ?! Naja aber das ist kein Vorwurf ,so denken nur halt die meisten Menschen, in vielerlei Hinsicht " solange es Sie selbst nicht betrifft, ist man zwar betroffen, aber . . " Naja ,ich wollte es auch nur wie oben genannt ,mitteilen . .


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