Mord an Maik Pelikan
21.01.2016 um 09:22
Seit 2008 war der Aufenthaltsort des Mannes im Ungewissen, bis 2015 sein Skelett in einem Brunnen gefunden wurde.
http://www.nordkurier.de/prenzlau/opfer-im-brunnen-wurde-offenbar-getoetet-1319937901.html
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Mord an Maik Pelikan
19.05.2017 um 06:58
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/skelett-im-brunnen-geschwister-des-angeklagten-schweigen-im-prozess-26926792
Neuruppin -
Im Mordprozess um die Tötung eines Geschäftsmannes haben die Geschwister des 34-jährigen Angeklagten die Aussage vor dem Landgericht Neuruppin verweigert. Sie standen nach dem Fund des toten Mannes aus Neubrandenburg kurz selbst unter Tatverdacht. Sein Skelett war im Juni 2015 bei Bauarbeiten in einem Brunnen seines Hauses im uckermärkischen Schönermark gefunden worden.
Die Geschwister lebten mit ihrem Bruder, dem Angeklagten, und dessen Lebenspartner, dem späteren Opfer, im Haus. Nach Vernehmungen stellte sich heraus, dass sie nichts mit dem Tod zu tun hatten. Dennoch widersprachen sie am Donnerstag dem Anliegen des Gerichts, ihre polizeilichen Vernehmungen in den Prozess einzuführen.
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– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26926792 ©2017
Interessant finde ich den Hinweis, dass man als Aussageverweigerer vor Gericht auch der Verwertung seiner Aussage vor der Polizei widersprechen kann. Das war mir vorher nicht bekannt. Im Gegenteil meine ich schon öfter gelesen zu haben, dass jemand die Aussage verweigerte, aber dann die Aussagen vor der Polizei herangezogen wurden (Zeugenaussage des vernehmenden Polizisten).
Kann es sein, dass dies immer die Angeklagten waren und diese nicht das Recht haben, die Verwertung ihrer polizeilichen Vernehmungen zu verweigern?
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Mord an Maik Pelikan
15.12.2017 um 17:51
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/skelett-im-brunnen-staatsanwaltschaft-fordert-acht-jahre-haft-fuer-angeklagten-29301286
Im Prozess um den Tod eines Geschäftsmannes in der Uckermark hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. „Der 34-Jährige hatte die Gelegenheit, ein Motiv und gegen ihn spricht sein Nachtatverhalten“, sagte Staatsanwalt Torsten Sauermann am Freitag vor dem Landgericht Neuruppin. Vom anfangs erhobenen Mordvorwurf rückte er jedoch ab und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Dafür wisse man zu wenig über die Umstände der Tat.
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Das Opfer sei nur mit einem Slip bekleidet und in mehrere Decken gewickelt in den Brunnen geworfen und dann noch mit Steinen beschwert worden. Schon kurz danach hatte der Angeklagte den Ermittlern zufolge ein Konto des Opfers abgeräumt, sich selbst eine Generalvollmacht ausgestellt, den Markt weiterbetrieben, das Auto weitergenutzt und sogar einen weiteren Markt eröffnet.
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Der Staatsanwalt räumte Pannen bei den Ermittlungen ein. So war zunächst nur ein Teil des Skeletts geborgen worden. Inzwischen sei der Brunnen noch einmal gründlich durchsucht worden und das Skelett vollständig. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und war im Sommer 2009 auf Bewährung frei.
Dieser Prozess zieht sich aber wirklich lange hin. Für den 20. Dezember wird das Urteil erwartet.
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