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Frage zum 400-€-Job

22 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Studentenjob, 400€-job, Lohnsteuer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von horusfalk3 geschlossen.
Begründung: Hat sich erledigt

Frage zum 400-€-Job

16.07.2012 um 18:51
Hallo liebe allmyaner,

ich habe mal eine Frage bei der ihr mir eventuell helfen könnt. Also kurz zum Sachverhalt:

Ich bin 24 Jahre alt und Student, habe nun bald einen Nebenjob welcher mir die Möglichkeit bietet bei freier Zeiteinteilung zwischen 5 und 20 Stunden in der Woche zu arbeiten, bei einem Lohn von 12,50€ pro Stunde. Nun werde ich es bei einem Nachmittag in der Woche bewenden lassen, so dass ich es am Ende eines Monats auf ca. 360€ bringen werde.

Nun die Frage(n): Reicht der faktische Verdienst und 400€ aus um diesen Job als geringfügige
Beschäftigung zu qualifizieren, so dass ich keine Steuern und Abgaben aufbrigen muss? Oder wird mir die Steuer erst abgezogen und ich erhalte sie über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurück, wie mein bester Kumpel meint? Denn theoretisch könnte ich ja mehr als 400€ im Monat verdienen!? Muss ein 400€-Job explizit als solcher betitelt sein oder reicht es wenn man faktisch unter 400€ bleibt?

Hoffe es gibt hier erfahrene 400€-Jobber oder vielleicht sogar Steuerexperten?!

Danke schon einmal im Voraus - bei google hab ich nix (zuverlässig anmutendes) gefunden!


Sollte das nicht die passende Kategorie sein, bitte ich einen Mod die Diskussion zu verschieben - aber mir kam diese hier am geeignetsten vor!

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Frage zum 400-€-Job

16.07.2012 um 18:57
Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung ist nicht steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt entweder pauschal oder nach Lohnsteuerkarte.

Seit April 2003 kann der Arbeitgeber bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder bei einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (einheitliche Pauschsteuer) mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts erheben (§ 40a Abs. 2 EStG), wenn er Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI („versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte“) oder nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI („versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte“) entrichtet. Mit dem Pauschalsteuersatz ist auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgegolten.

Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % gezahlt hat, wird das Arbeitsentgelt beim Arbeitnehmer steuerlich nicht mehr erfasst. Die Einkünfte aus dem Minijob unterliegen dann auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Hat der Arbeitgeber keine Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c oder nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI zu entrichten, kann er die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % erheben § 40a Abs. 2a EStG).

Für eine kurzfristige geringfügige Beschäftigung kann der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 1 EStG ebenfalls auf die individuelle Lohnsteuererhebung verzichten und die Lohnsteuer pauschal mit 25 % des Arbeitsentgelts zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erheben.

Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen.

Der Arbeitgeber eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses in einem Privathaushalt kann nach § 35a Abs. 1 EStG für ein solches Beschäftigungsverhältnis 20 % der Aufwendungen (Arbeitsentgelt und Abgaben), maximal jedoch 510 € im Jahr steuerlich absetzen. Handelt es sich bei dem Minijob im Haushalt ausschließlich um Kinderbetreuung, sind sogar bis zu 4.000 € vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).


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16.07.2012 um 19:10
Danke schön! Is aus wiki oder?

Das habe ich da auch schon gelesen, allerdings hoffte ich hier Leute mit "praktischer" Erfahrung zu finden!


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16.07.2012 um 19:30
ja ist aus wiki. ich selbst hatte auch schon 400 euro jobs, die wurden allerdings nicht versteuert. also lohn- sowie kirchensteuer musste ich nicht zahlen, nur die beiträge für die krankenversicherung etc.


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16.07.2012 um 20:00
...okay danke!


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16.07.2012 um 20:24
@The_Wolverine

Hallo,

alles unter 400€ ist steuerfrei, da ist man nicht Krankenversichert.

die 12,50€ sind die netto oder Brutto?

bei deinem stunden Lohn von 12.50€ , darfst du dann 32std. im monat Arbeiten.


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16.07.2012 um 20:28
@venefica


Das ist netto - aber wieso überhaupt netto? Was für ein Unterschied besteht denn zwischen brutto und netto bei einem Job ohne Angaben?

ich habe mich auf einen Nachmittag festgelegt, so ca. 6,5 h - 7 h die woche!

Bin dann bei ca. 330 - 350 € im Monat, dass sollte erstmal ausreichen! danke für die antwort!


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16.07.2012 um 20:29
Du zahlst erst Steuer, wenn du 401€ verdienst. Das muss dein Arbeitgeber dann organisieren, weil er dann auch deine Krankenversicherung zahlen muss.
Bleibst du mit deinem Gehalt drunter musst du nix zahlen.


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16.07.2012 um 20:31
@The_Wolverine
Naja eine Sache musst du bedenken Krankenversicherung zahlst du. Im Idealfall als Studi uber die Eltern.


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16.07.2012 um 20:31
@Spöckenkieke


KV bezahle ich dann die Studi-Pauschal von ca. 78€ ! Deshalb brauch ich den Job ja auch dann!


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16.07.2012 um 20:32
@The_Wolverine

oh stimmt du bist ja auf 400€ angestellt da gibt es kein brutto wo man abzüge hat, bei mir arbeiten meine leute auf stunden lohn und da gibt es abzüge, weil sie bei mir fest angestellt sind.


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16.07.2012 um 23:21
Da du Student bist hätte der Arbeitgeber auch die Möglichkeit dich bei der zuständigen Behörde als Werktstudent anmelden. Die Situation sieht dann nur geringfügig anders aus aber ich wollte es mal erwähnt haben weil das bei mir so gemacht wurde.
Vorraussetzung dafür ist natürlich, dass dein Job irgendwie entfernt was mit deinem Studium zu tun hat.

Da zahlt man dann nur einen kleinen Teil in die Rentenversicherung ein und ansonsten ist alles gleich. Nur darfst du dann bis gut 8.000€ im Jahr verdienen. Dann könnte es aber gegebenenfalls Probleme mit der Krankenversicherung geben falls du noch familienversichert bist. Aber unter 4.000€ gibt es meines Wissens auch keine Probleme.

Dann wünsch ich dir viel Spaß bei deinem Job :)


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Frage zum 400-€-Job

17.07.2012 um 09:02
@horusfalk3


Danke! Die Möglichkeit habe ich mir auch schon überlegt, familienversichert bin ich ab August nicht mehr - aber ein Nachmittag in der Woche ist das Maximum an Zeit, somit könnte ich nicht mehr Geld verdienen selbst wenn ich dürfte und wollte!


Aber danke für den Tipp - vielleicht ändert sich die Situation ja später in den höheren Semestern, der Bezug zum Studium wäre bei dem Job jedenfalls gegeben!


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Frage zum 400-€-Job

17.07.2012 um 14:11
@The_Wolverine

So weit ich weiß hat es für den Arbeitgeber auch Vorteile wenn du als Werkstudent angemeldet bist. Also vermute ich mal, dass die das eh bevorzugen würden.

Wie das mit der Krankenversicherung dann läuft weiß ich aber nicht, da ich bei meinem Job noch familienversichert war.


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Frage zum 400-€-Job

17.07.2012 um 14:21
die ersten 60 tage hast du als studenten keinerlei abzüge bis auf die lohnsteuer. das war zumindest bei meiner arbeitsstelle so. kann vllt bei manch anderen abweichen


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17.07.2012 um 16:29
@can
@horusfalk3


Danke für eure Antworten, muss mir die beste Strategie noch überlegen...!


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17.07.2012 um 16:45
@The_Wolverine

fragst du wegen bafög und der verdienstgrenze?


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Frage zum 400-€-Job

17.07.2012 um 16:48
@can


...nee grundsätzlich bezüglich 400€ Jobs, da ich das erste mal in meinem Leben einen solchen annehmen möchte - hab bislang nur in der Ausbildung verdient - vom Bafög hab ich mich verabschiedet, die scheinen eine Provision für jeden Antrag zu bekommen den sie ablehnen! ;-)


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Frage zum 400-€-Job

17.07.2012 um 16:51
@The_Wolverine

machst du dein studium über den direkten weg abi-studium oder machst du das ganze übern zweiten bildungsweg?


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Frage zum 400-€-Job

17.07.2012 um 16:53
Abi - 3 jahre Ausbildung - Studium - alles nahtlos!

@can


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