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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

9 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsamt Lohnausfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

31.05.2011 um 13:20
Hallo zusammen,

vielleicht hat ja irgendjemand mal einen Rat oder einen Tipp für mich was ich noch machen kann .

Situation:

Mein Mann arbeitete seit August 2010 in einer Sicherheitsfirma diese ist jedoch gezwngernermaßen insolvenz gegangen da der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkam und so der Chef meines Mannes die anderen Subunternehmer wie auch seine eigenen Leute nicht auszahlen konnte. ( dazu sei schnell gesagt das es sich um eine kleine , sehr kleine Firma handelt) ... So nun sind Wir gezwungen zum Arbeitsamt zu gehen und um einen Lohnausgleich zu bitten da die Löhne Für April und Mai ja nicht gezahlt werden konnten . Das Arbeitsamt möchte Unterlagen das die Gelder nicht gezahlt wurden ( logisch) Wir legten Kontoauszug von uns vor und das Urteil vom Gerichtsvollzieher des Chefs das die Konten gepfändet wurden und noch das schreiben der Anwältin die Veranlasst hat eine Zahlungssperre zu erlegen , so das dem Chef definitiv die Hände Gebunden sind und alle Gelder eingefroren wurden. diese Schreiben langtem den AA nicht als beweis das der Chef nicht zahlen kann und sie haben den Antrag auf Lohnausgleich abgelehnt . Erst als der Chef meines Mannes noch ein schreiben aufsetzte das der sich vom AA angegriffen fühle da die guten Menschen Ihm dort wohl nicht glauben würde das Er zahlungsunfähig ist und das das Verleumdung sei und wenn die das nicht anewrkennen das Er dann seinen Anwalt einschalten würde und uns das auch nahe legen würde , wurde uns gesagt das eventuell ausgerechnet werden würde was wir bekommen aber das das definitiv nicht viel wäre . Wir schauten uns nur ungläubig an denn Wir gingen davon aus das mein Mann halt zumindes den Lohn von April der ende Mai gezahlt hätte werden sollen zu uns aufs Konto kommt aber ne es ist bis heute absoluit nichts passiert und das Amt vertröstet einen Nur .

Frage :
Sollen Wir nun wirklich einen Anwalt einschalten , oder sollen Wir nochmal beim Amt vorsprechen ?

Das Problem ist ja nur das Wir zum 04.06.2011 umziehen und wir danach das AA vor Ort ja nicht mehr erreichern . Mein Mann ist der annahme das die sich extra Zeit lassen damit die den Fall nicht bearbeiten müssen und Wir zum AA des Neuen Wohnortes vorsprechen müssen . Aber ich bin der Meinung das das ja nicht geht denn zu der Zeit wo der Lohnausfall war waren die ja noch für uns zuständig.

Hat vielelicht jemand eine Idee was man noch machen könnte ???

'Lieben dank fürs lesen
Rubina

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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

31.05.2011 um 13:25
@Rubina

Melde dich am besten hier an, die haben Ahnung... :)

http://www.elo-forum.org/ (Archiv-Version vom 30.04.2011)

Und ja wenn es nicht weiter geht gleich zum Anwalt, was meinst du wie schnell die dann arbeiten! ;)


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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

31.05.2011 um 13:25
Ich würde einen Anwalt holen...
Wenns sein muss , musst du das gerichtlich Regeln...


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Souls ehemaliges Mitglied

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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

31.05.2011 um 13:31
@Rubina

erstmal bevor du zum Anwalt gehst, gehe zum Vorgesetzten des Sachbearbeiters und sprech mit dem erstmal. Sparst dir unnötige Anwaltskosten und geht schneller. İm Notfall am gleichen Tag noch eine Stufe höher gehen. Nett aber bestimmt sein und als letzten Trumpf mit anwalt drohen.


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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

31.05.2011 um 13:36
@Souls

Gibt auch kostenlose Anwälte.

Man muss sich einfach über seine Rechte erkundigen und beim Amt damit argumentieren sonst machen die mit einem was die wollen!


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Souls ehemaliges Mitglied

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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

31.05.2011 um 13:46
@oOchandniOo
ja jedes Amtsgericht hat eine öffentliche Rechtsberatung stimmt.


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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

01.06.2011 um 13:30
@Rubina

Die Pflicht des AA auf Ausgleich bei Lohnausfall besteht meines Wissens nur, wenn dein Mann dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigt war.
Zitat von RubinaRubina schrieb:............ und so der Chef meines Mannes die anderen Subunternehmer wie auch seine eigenen Leute nicht auszahlen konnte.
Aus dem vorstehenden Satz schließe ich jedoch, das dein Mann dort als Subunternehmer tätig war. Sollte ich mich irren bitte ich um Berichtigung.
Als Subunternehmer hat dein Mann jedoch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Kunden/Auftraggebers selber zu tragen. Ihm stünde also kein Ausgleich von Seiten des AA zu.

Ungeachtet dessen müsst ihr bedenken das, sofern er dort doch sozialversicherungspflichtig Beschäftigt war, das AA höchstens den Harz IV Satz (event. für eine Bedarfsgemeinschaft) zuzüglich event. Kosten für Wohnung oder den Satz für ALG I gewährt und nicht den tatsächlichen Verdienstausfall. Eventuelle andere Einkünfte deines Mannes oder der Bedarfsgemeinschaft (Mieteinnahmen, Unterhaltszahlungen, Einkommen von dir, usw.) werden auf den HARZ IV Satz noch angerechnet. Die dann errechnete Summe kann durchaus deutlich weniger sein als die Summe auf die sich der Lohnausfall beziffert.

Anwälte kosten Geld das ihr vorfinanzieren müsst und von der Behörde nur zurückbekommt wenn die Sache gerichtlich entschieden werden muss. Das weis aber die Behörde, so das sie es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht ankommen lassen wird, wenn sie im Recht ist. Somit würdet ihr auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, obwohl ihr im Recht seid. Gleiches gilt auch dann wenn die Sache gerichtlich entschieden werden muss und ihr kein Recht bekommt. Sofern die Anwaltskosten nicht durch eine Rechtschutzversicherung abgesichert sind, sollte man diesen Weg vermeiden.

Der bessere und günstigere Weg wäre der einer Beschwerde an höherer Stelle. Wenn diese beim Leiter der ARGE bzw. des Arbeitsamtes nicht fruchtet bleibt immer noch die Beschwerdemöglichkeit bei der Bundesagentur in Nürnberg. Sollten auch Beschwerden an entsprechender Stelle nix nützen, kann immer noch der Weg zum Gericht, wenn nötig mit Hilfe eines Anwaltes gegangen werden. Allerdings sei dann wieder an entstehende Kosten erinnert.

Viel Glück


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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

01.06.2011 um 14:00
auf jeden fall ist der weg zum fachanwalt für arbeitsrecht angesagt.
der klärt auch im vorgespräch die frage nach prozesskostenhilfe ("armenrecht")
und wem gegenüber ihr als gläubiger auftretet.
das ist in erster linie der ehemalige chef, nicht das arbeitsamt

buddel


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Arbeitsamt weigert sich Lohnausfall zu zahlen

01.06.2011 um 14:02
@Rubina

btw. schon ganz schön frech vom ehemaligen chef,
für euch einen anwalt einschalten zu wollen.
das ist völlig utopisch

buddel


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