Wie bekannt wurde[1] haben VISA, Master Card und PayPal Ihre Geschäftsbeziehungen mit Unterstützern der Enthüllungsplatform <a src="Wikipedia: WikiLeaks">wikileaks aufgekündigt oder eingefrohren. Die Postfinance (Postbank der Schweiz) hat Jullian Assange dem bekannten Sprecher von wikileaks das Konto gesperrt.

Ja ist das denn alles Legal ?
Nun, die Finanzdienstleister behaupten das sie keine 'illegalen' Aktivitäten unterstützen und weisen auf Ihre AGB's ob es keine gültige Anklage oder Verurteilung gegen Assang und Wikileaks vorliegt. Der Verdacht das dies alles auf Druck der US Regeierung geschehen bzw. das Werk eines vorauseilender Gehorsamm guter Amerikanischer Patrioten ist liegt nahe.

Die Frage ob die Unternehmen Einseitig mit unrichtiger Behauptung als Begründuung Ihre Geschäftsbeziehungen kündigen können bzw. Ihre Kunden bevormunden dürfen werden vermutlich noch Gerichte klären. (oder auch nicht.)

Aber ich möchte Heute mal einen Blick auf das <a src="Wikipedia: Kartellrecht">Deutsch Kartellrecht werfen ohne Euch noch Mir Paragraphen zu quälen, daher beziehe ich mich nur auf die Beschreibung der wikipeadia.

Ein Standbein des Kartellrechts ist das Verbot des Missbrauchs einer <a src="Wikipedia: Marktbeherrschende Stellung">Marktbeherrschenden Stellung.
Dazu heist es in wikipedia :
Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung. Ein Unternehmen kann als Anbieter oder Nachfrager marktbeherrschend sein. Es besteht die Möglichkeit, dass auf einem Markt mehrere Unternehmen gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung besitzen. In diesem Fall wird von kollektiver Marktbeherrschung gesprochen.
Ok es gibt noch einige wenige Alternativen aber ich meine schon das man VISA, MasterCard und PayPal eine kollektive Marktbeherrschende Position zuschreiben kann.

Gehen wir weiter im Artikel zum Kapitel Missbrauchstatbestände
Der kartellrechtlich unzulässige Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann auf vielfältige Weise erfolgen. Die Kartellgesetze Deutschlands und der Schweiz kennen daher nur eine nicht-abschließende Aufzählung von möglichen Missbrauchstatbeständen. Unzulässig können etwa das Verlangen unangemessener Entgelte oder sonstigen Geschäftsbedingungen, die Diskriminierung von Handelspartnern, die Verweigerung des Zugangs zu Infrastruktureinrichtungen oder die gezielte Unterbietung von Preisen (Predatory Pricing) sein.
Es ist tatsächlich Illegal eine Kartell zubilden mit dem Ziel eine Unternhemung von den für den Geschäftsbetrieb notwenigen Infrastruktur (Hier Finanz und Zahlungswesen) auszuschliessen.

Euer SubGen


1- http://www.heise.de/tp/blogs/8/148894