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Import beschlagnahmter Medien doch strafbar?

24 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Beschlagnahmung, Import, Indizierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Import beschlagnahmter Medien doch strafbar?

01.09.2010 um 14:36
Zitat von KcKc schrieb:Wenn etwas ,,beschlagnahmt" ist, dann heißt das doch, es wurde von der Polizei eingezogen, nicht wahr?
Solche Spiele sollte man doch ohnehin nicht kaufen können.
In Deutschland kann man sie nicht kaufen... jedoch im Ausland und sie dann nach Deutschland einführen.

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Import beschlagnahmter Medien doch strafbar?

01.09.2010 um 14:41
@Tommy137

Aber dann sind die Dinger doch nicht ,,beschlagnahmt".
Beschlagnahme heißt für mich:,,Die Polizei eines Landes findet auf ihrem Einsatzgebiet etwas verbotenes/gefährliches/etc. und zieht es ein. Kommt in einen polizeilichen Lagerraum bis zur Freigabe oder Vernichtung."

Wenn die Briten etwas nicht beschlagnahmen, dann ist das in Großbritannien gekaufte Spiel auch nicht ,,beschlagnahmt".
So verstehe ich das jedenfalls.


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Import beschlagnahmter Medien doch strafbar?

01.09.2010 um 14:44
Beitrag von Tommy137 (Seite 1)

Da wurde beispielsweise schon geschrieben, was in diesem Zusammenhang "Beschlagnahme" bedeutet.


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Import beschlagnahmter Medien doch strafbar?

01.09.2010 um 14:44
@Comguard2
Es ist erlaubt, indizierte und beschlagnahmte Ware zu bestellen, man darf diese nur nicht Öffentlich zum Verkauf anbieten oder in der Ladentheke ausstellen.


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