Sperrcounter
Jeder User hat einen Sperrcounter, der angibt, wie viele Sperrtage ein User bereits erhalten hat. Dieser Sperrcounter wird fortlaufend fortgeführt. Sperrtage verfallen nach der Neuregelung vom Mai 2025 nicht mehr, und es gibt keine erlaubte Grenze für Sperrtage mehr (Neuigkeiten aus der Verwaltung (Beitrag von Luminita)).
Zu möglichen Sanktionen und Regelverstößen gibt es hier eine Übersicht: Verstöße gegen die Forenregeln
Fragen zu dieser neuen Regelung können hier gestellt werden: Fragen zur neuen Sperrtage-Regelung
Davon unberührt bleibt das Recht der Verwaltung und des Betreibers, Mitgliedschaften jederzeit zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei nachhaltigem Stören des Forenklimas, Hetze, rassistischen Äußerungen, Doppelaccounts, Verlinkung von rassistischen, volksverhetzenden, holocaustleugnenden, sowie geschichtsrevisionistischen Seiten, YouTube-Kanälen, oder sonstiger Social-Media, die angeführte Inhalte publizieren. Das Recht Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen, bleibt ebenfalls erhalten.
Die Verwaltung und der Betreiber sind im Falle eines Ausschlusses durchaus gewillt eine 2. Chance zu gewähren. Diese wird nicht unter 12 Monaten Ausschluss gewährt. Sollte die Verwaltung einen längeren Zeitraum für angemessen halten, wird sie dies dem Ausgeschlossenen mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf eine 2. Chance. Dies ist eine reine Einzelfall-Entscheidung auf Kulanz.
Zu möglichen Sanktionen und Regelverstößen gibt es hier eine Übersicht: Verstöße gegen die Forenregeln
Fragen zu dieser neuen Regelung können hier gestellt werden: Fragen zur neuen Sperrtage-Regelung
Davon unberührt bleibt das Recht der Verwaltung und des Betreibers, Mitgliedschaften jederzeit zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei nachhaltigem Stören des Forenklimas, Hetze, rassistischen Äußerungen, Doppelaccounts, Verlinkung von rassistischen, volksverhetzenden, holocaustleugnenden, sowie geschichtsrevisionistischen Seiten, YouTube-Kanälen, oder sonstiger Social-Media, die angeführte Inhalte publizieren. Das Recht Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen, bleibt ebenfalls erhalten.
Die Verwaltung und der Betreiber sind im Falle eines Ausschlusses durchaus gewillt eine 2. Chance zu gewähren. Diese wird nicht unter 12 Monaten Ausschluss gewährt. Sollte die Verwaltung einen längeren Zeitraum für angemessen halten, wird sie dies dem Ausgeschlossenen mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf eine 2. Chance. Dies ist eine reine Einzelfall-Entscheidung auf Kulanz.