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Sperrcounter

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bearbeitet von der_wicht am 21.01.2024
Jede Userakte enthält einen Sperrcounter. Dieser dient internen Zwecken. Anhand des Sperrcounters können Moderatoren sehen, ob ein User sich an der Grenze zum Ausschluss befindet, oder ein Ausschluss ansteht. Der Sperrcounter darf maximal 30 Tage betragen. Mit dem 31. Tag erfolgt der Ausschluss.

Es wurde eine neue Systematik eingeführt, in der nur noch das laufende und zusätzlich 4 volle Kalenderjahre berücksichtigt werden.

Für 2024 bedeutet das:
2020, 2021, 2022, 2023 und das laufende Jahr 2024.
Für 2025 dementsprechend:
2021, 2022, 2023, 2024 und das laufende Jahr 2025.

Kommt ein User in diesem Zeitraum über 30 Sperrtage, hat er seine Mitgliedschaft verwirkt. Sperren, die aus früheren Zeiträumen stammen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Der Counter wird allerdings ausschließlich bei der Prüfung eines etwaigen Ausschlusses auf das neue System aktualisiert. Eine automatische Bereinigung erfolgt nicht. User können den aktuellen Stand ihres Sperrcounters jederzeit bei der Verwaltung erfragen. In diesem Fall wird der Counter auf Bitte aktualisiert.

Da auch Moderatoren Menschen sind, kann es durchaus vorkommen, dass ein Counter noch nicht alle Sperrtage beinhaltet. Diese Sperrtage verfallen nicht und werden bei der nächsten Prüfung, oder Nachfrage, natürlich berücksichtigt, sofern sie innerhalb des Zeitraums entstanden sind. Die Nachfrage kann daher zur Folge haben, dass der Sperrcounter nach der Prüfung höher ist, als davor. Da bei Sperren regelmäßig geprüft wird, würde die Aktualisierung irgendwann auch ohne Nachfrage erfolgen, wenn auch zeitversetzt. Dies sollte also kein Grund sein, die Nachfrage zu scheuen.

Mitglieder, die länger als 5 Jahre im Forum aktiv sind, genießen hier einen besonderen Schutz.
Wenn der Sperrcounter hier voll ist, werden wir statt des Ausschlusses zunächst von Langzeitsperren Nutzen machen und erst wenn diese keine Wirkung zeigen, den kompletten Ausschluss vollziehen.
1. Überschreitung: 1-Monats-Sperre
2. Überschreitung: 3-Monats-Sperre
3. Überschreitung: 6-Monats-Sperre
4. Überschreitung: Ausschluss

Die Überschreitungen werden gezählt, solange der Counter insgesamt über 30 Sperrtagen liegt. Wenn man durch gutes Benehmen wieder unter 31 Sperrtage fällt, wird beim nächsten mal wieder bei der 1. Überschreitung mit dem Zählen angefangen.

Beispiel:
User X (seit 8 Jahren Mitglied) hat 29 Sperrtage. Er bekommt jetzt eine 3-Tages-Sperre. Damit ist sein Counter bei 32 Tagen. Damit hat er seine erste Überschreitung erreicht und wird für einen Monat gesperrt. Kommt er jetzt nach dem Monat wieder und handelt sich eine erneute 3-Tages-Sperre ein, liegt der Counter bei 35 Tagen und die zweite Überschreitung wurde erreicht. Worauf eine 3-Monats-Sperre folgt. Solange der Counter bei über 30 Tagen steht, zieht jede weitere Sperre eine Überschreitung mit sich, bis die 4. Überschreitung zum endgültigen Ausschluss führt.
Benimmt User X sich jetzt und lässt seinen Counter auf unter 31 Tage fallen, zählen wir die nächste Überschreitung wieder als die erste.

Dafür sehen wir bei Usern, die ihre 4. Überschreitung erreicht haben, von einer zweiten Chance ab, da wir die Langzeitsperren als ausreichende Verwarnung vor dem Ausschluss ansehen.

Davon unberührt bleibt das Recht der Verwaltung und des Betreibers, Mitgliedschaften auch vor Erreichen der 31 Sperrtage zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei nachhaltigem Stören des Forenklimas, Hetze, rassistischen Äußerungen, Doppelaccounts, Verlinkung von rassistischen, volksverhetzenden, holocaustleugnenden, sowie geschichtsrevisionistischen Seiten, YouTube-Kanälen, oder sonstiger Social-Media, die angeführte Inhalte publizieren. Das Recht Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen, bleibt ebenfalls erhalten. Darüber hinaus wird die Altuser-Regelung nur auf laufende Konten angewendet, was nicht auf gelöschte und unter neuen Nicknamen eröffnete Accounts zutrifft.

Die Verwaltung und der Betreiber sind im Falle eines Ausschlusses durchaus gewillt eine 2. Chance zu gewähren. Diese wird nicht unter 12 Monaten Ausschluss gewährt. Sollte die Verwaltung einen längeren Zeitraum für angemessen halten, wird sie dies dem Ausgeschlossenen mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf eine 2. Chance. Dies ist eine reine Einzelfall-Entscheidung auf Kulanz.
Zuletzt bearbeitet von der_wicht am 21.01.2024