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Auftriebskraftwerk

55.954 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 14:57
Ich habe keine Ahnung, was Rosch Gaia verkauft, da halte ich das dann lieber wie poipoi:
Zitat von poipoipoipoi schrieb:Diese Fragen sind etwas für Spezialisten im Vereinsrecht



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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:02
Anscheinend ist eine Wiederholung unumgänglich. Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig (das gilt prinzipiell für jedes "Überlassen gegen Entgelt", also auch für Vereine):
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Sache oder das Werk nicht die vereinbarten (mangels ausdrücklicher Vereinbarung die gewöhnlich vorausgesetzten) Eigenschaften besitzt, wobei auch auf Werbeaussagen (ev. der Importeure oder Hersteller) und dgl. Bedacht zu nehmen ist.

(Wirtschaftskammer Österreich (Archiv-Version vom 22.02.2015))



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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:24
@pluss:
Zitat von plusspluss schrieb:Ja, aber noch bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet
Das richtet sich natürlich nicht gegen Dich, aber: Ich habe Verständnis für die Geheimhaltung des Ortes, die Geheimhaltung des Datums finde ich jedoch sehr eigenartig.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:27
Das Datum ist nicht geheim, aber auch noch nicht 100% sicher.
Geplant ist der 18.10.2014


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:27
@pluss: Danke! :) Das ist doch schon mal was.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:36
Anscheinend ist eine Wiederholung unumgänglich. Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig (das gilt prinzipiell für jedes "Überlassen gegen Entgelt", also auch für Vereine):
Der Verein überlässt dir ihr Wissen und die Anlage liefert ein Schweizer Hersteller.
Akku und Solar-Panel mit etwa 300W gibt es günstig bei Conrad.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:36
Schmunzel-Beobachtung am Rande: Ich hatte auf einem Test-PC zufällig heute morgen um ca. 7:00 Uhr einen Browser mit diesem Thread hier offen gelassen. Als ich mich gerade auf der Maschine eingeloggt habe, wurde ich mit "Es wurden 41 neue Beiträge abgegeben" begrüsst. Dieser Thread ist echt ein Phänomen. :)


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 15:41
Nochmal eine Anmerkung zum Vereinsrecht. In D kann das so geregelt werden:

"In diesem Bereich kann die Haftung begrenzt werden. Denkbar ist ein Haftungsausschluss in der Satzung. Dieser ist allerdings nur gegenüber Vereinsmitgliedern wirksam. Möglich ist auch ein Haftungsausschluss in allgemeinenGeschäftsbedingungen. Allerdings kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden."

Aus : http://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/uploads/media/Haftung.pdf (Archiv-Version vom 01.05.2015)

Da müsste man dann klären, ob es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Damit ist der Hinweis darauf, dass eine Bestellung aus rechtlichen Gründen nur für GAIA-Mitglieder zulässig ist, erklärbar. Nur gegenüber den Mitgliedern könnte man sich aus der Haftung befreien (zumindest in D).


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:10
Zitat von RudiWRudiW schrieb:Nur gegenüber den Mitgliedern könnte man sich aus der Haftung befreien (zumindest in D).
Alle die dem Verein GAGA übers Internet beitreten sind außerordentliche Mitglieder.
Das sind keine vollwertigen Mitglieder, was natürlich auch die Haftung ausschließt.

Diese ganze Gebilde an Verträgen was da GAIA und Rosch aufbauen hat eh keine Bedeutung.
Es wird ein PM als Kraftwerk verkauft und das ist Betrug, egal was da hinterher noch schriftlich festgelegt wird.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:17
Zitat von popcorn11elf11popcorn11elf11 schrieb:Das sind keine vollwertigen Mitglieder, was natürlich auch die Haftung ausschließt
Das ist mir nicht bekannt. Hast Du dafür irgendwelche Quellen?


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:19
Klar
Hiermit beantrage ich die außerordentliche Mitgliedschaft im Verein GAIA als förderndes Mitglied
Quelle
http://www.gaia-energy.org/docs/mitgliedsantrag_gaia.pdf


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:20
@popcorn11elf11
Zitat von popcorn11elf11popcorn11elf11 schrieb:Alle die dem Verein GAGA übers Internet beitreten sind außerordentliche Mitglieder.
Das sind keine vollwertigen Mitglieder, was natürlich auch die Haftung ausschließt.
Kannst bittegarschön aufhören, derartigen Nonsens zu verbreiten?

Hau dich rein auf die Vereinsseite, suche dir die Statuten, und bittegarschön versuch, das Geschriebene auch zu verstehen.

Danke im Voraus.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:27
Zitat von uatuuatu schrieb:Klar
Ich versuchs auch noch einmal langsam. Es geht um die Haftung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern und die kann man ausschließen. Und dabei ist es völlig wurst, ob die Haftung gegen "außergewöhnliche" oder "gewöhnliche" Mitglieder gemeint ist, es geht nur um "Mitglieder". Ob Gaia die Haftung so tatsächlich ausschließen will, ist mir letztlich nicht bekannt, wäre aber eine Möglichkeit.
Gruß Rudi


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:32
Link-Service: GAIA-Statuten (Archiv-Version vom 23.09.2014). Es gibt in der Satzung keinen Haftungsausschluss für den Verein selbst (lediglich übliche bedingte Ausschlüsse persönlicher Haftung für den Vorstand, etc.).


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:34
Das lass ich gelten. "Möglich ist auch ein Haftungsausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen" wäre aber auch eine Möglichkeit. Kennst Du die allgemeinen Geschäftsbedingungen? Das ist jetzt eine ernste Frage, die mich interessiert.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:35
Zitat von uatuuatu schrieb: Es gibt in der Satzung keinen Haftungsausschluss für den Verein selbst
Kann es auch nicht geben, uatu, weil das Vereinsgesetz es gar nicht zuläßt.

Mit der Haftung ist ja auch die Haftung gegenüber Dritten gemeint.
Das versteht popcorn aber nicht.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:46
Ich meinte, dass außerordentliche Mitglieder eh nicht haftbar gemacht werden können.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:50
Zitat von popcorn11elf11popcorn11elf11 schrieb:Ich meinte, dass außerordentliche Mitglieder eh nicht haftbar gemacht werden können.
Das interessiert aber nicht. Interessant ist, ob der Verein durch seine ordentlichen oder unordentlichen Mitglieder haftbar gemacht werden kann.

@Casa_blanca
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Kann es auch nicht geben, uatu, weil das Vereinsgesetz es gar nicht zuläßt.
Also nach der Veröffentlichung da oben ( http://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/uploads/media/Haftung.pdf (Archiv-Version vom 01.05.2015) ) ist das möglich.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:51
@popcorn11elf11
Zitat von popcorn11elf11popcorn11elf11 schrieb:ch meinte, dass außerordentliche Mitglieder eh nicht haftbar gemacht werden können.
Ist noch immer nicht klar, was du eigentlich willst. Wofür sollen denn Mitglieder des Vereins, egal ob ordentliche oder außerordentliche, überhaupt haftbar gemacht werden?

Und vor allem: Wer soll diese Haftung in Anspruch nehmen wollen?

Wenn dir das österreichische Vereinsrecht ein Fremdwort ist: Such dir den entsprechenden Gesetzestext.

Ich mach das nicht mehr, das ist in dem Thread schon genug durchgekaut worden.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:52
@RudiW

Bitte hör auf, ständig etwas aus dem deutschen Vereinsrecht zu posten. Der Verein Gaia unterliegt dem österreichischen Recht.
Zitat von RudiWRudiW schrieb:oder unordentlichen Mitglieder
KA, ob der Verein auch "unordentliche" Mitglieder hat...


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