Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
26.02.2015 um 14:56Anzeige
tayo schrieb:Ich stimme Dir zu - eine Verurteilung wegen Totschlags ist schwer nachvollziehbar.Eigentlich macht es Sinn:
Ich hoffe, StA Mackel legt Revision ein.
KonradTönz1 schrieb:Eigentlich macht es Sinn:Denke ich auch. Meinem persönlichen empfinden nach müsste es auch Mord mit bes. Schwere der Schuld sein. Aber vermutlich wäre das juristisch einfach zu zerlegen und dann hinfällig. So ist man wohl auf der sicheren Seite.
Habgier und Heimtücke wären zwar als Mordmerkmale in Frage gekommen, konnten aber nicht nachgewiesen werden.
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
talker schrieb:Bin gespannt, wann in diesem Fall der nächste Haftbefehl vollstreckt wird.ich auch. Die Richterin hat ja sehr klar durchscheinen lassen was sie glaubt wer da nochmals näher betrachtet werden sollte. Die Frage ist nur ob die Ermittlungen da derzeit ruhen weil man auf das "go" durch diesen Prozess wartet oder ob man grade nicht so recht weiterkommen kann