Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 09:29
Vllt. sollte man erst einen Schritt nach dem anderen machen und abwarten wie sein Gutachten ausfällt.
Ob er überhaupt nach heutigem Stand der Therapie zur Entlassung ansteht ist ja noch gar nicht sicher.
Untergebracht wurde er dort lange vor dem Vorwurf des Mordes, so dass die Unterbringung eigentlich nicht mit dem Freispruch in der Mordsache vermengt werden dürfte.

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 09:29
Habe gerade etwas zum Schülerlotsen im Buch gefunden:
"Ich bin mir nach wie vor sicher, dass es sich um Peggy handelte. Ich bin mir ganz sicher, dass es am 7. Mai war, da am nächsten Tag meine Mutter zur Kur fuhr."
Vielleicht hat er sich mit der Uhrzeit (Kiesbauer) etwas vertan, aber mit dem Tag sicherlich nicht.


melden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 09:32
@Schimpanski

Ja nee, ist ja auch egal ob er sie um 14, 16 oder 20 Uhr gesehen hat, meinst Du? Wie erklärt Lemmer eigentlich die 2 weiteren Personen die ja dann nachweislich nicht mit im Bild waren?

Ein kleines Bisschen Genauigkeit würde ich mir von einem Gericht schon wünschen.


melden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 09:55
Rödel sollte sich mal mit dem Delikt sexueller Missbrauch von Kindern beschäftigen. es kommt überhaupt nicht darauf an, ob da Gewalt im Spiel war oder nicht. Kinder sind generell vor sexuellen Übrgriffen durch erwachsene zu schützen. Wenn sie davor die Augen verschließt sollte evt. das Betreuungsgericht darüber anchdenken, ob sie noch die geeignete Person ist, den UK zu betreuen.

Wovor verschließt die Frau die Augen???


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 11:01
@lawine

Absolut richtig! Wenn sie nicht wahrhaben will oder kann was durch Ulvi K. geschehen ist - wie will sie dann künftigen Geschehnissen entgegenwirken?
Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Von "step one" ist man noch meilenweit entfernt. Wäre auch noch nicht schlimm denn noch ist er ja "betreut", würden nicht nebenbei permanent die Opfer mit Füßen getreten.
Was wohl die Organisationen, die missbrauchten Kindern Mut geben wollen sich zu öffnen und die Täter anzuzeigen, dazu sagen?
Deren Arbeit wird ohne Rücksicht auf Verluste mit Füßen getreten.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 22:51
@lawine
@Frau.N.Zimmer
Zitat von lawinelawine schrieb:Rödel sollte sich mal mit dem Delikt sexueller Missbrauch von Kindern beschäftigen. es kommt überhaupt nicht darauf an, ob da Gewalt im Spiel war oder nicht. Kinder sind generell vor sexuellen Übrgriffen durch erwachsene zu schützen. Wenn sie davor die Augen verschließt sollte evt. das Betreuungsgericht darüber anchdenken, ob sie noch die geeignete Person ist, den UK zu betreuen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Absolut richtig! Wenn sie nicht wahrhaben will oder kann was durch Ulvi K. geschehen ist - wie will sie dann künftigen Geschehnissen entgegenwirken?
Wenn ich die Z.-Berichte der letzten Tage lese, kann ich nicht erkennen, dass Fr. R. die Augen vor den Missbräuchen durch Kulac verschliesst oder sie komplett vom Tisch wischen will...
Sie betont, dass es bei den bekannten Übergriffen nicht zu Gewalt kam.

Von daher finde ich Eure Beiträge etwas überzogen.

Nachtrag:
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/ulvi-kulac-peggy-100.html (Archiv-Version vom 24.05.2014)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 22:58
@Heike75

Schön, daß Du wieder da bist und gleich etwas überzogen findest.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 23:48
Diesen Kommentar finde ich lustig:
Ellen, Mittwoch, 21.Mai, 17:31 Uhr

Ob andere rechtskräftig verurteilte Sexualtäter auch so ein Forum bekommen? Wen interessiert es, was Frau Rödel sagt. Dann hätte Euler halt auch hinsichtlich dieser Vorwürfe ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen müssen. Hat er aber nicht. Was glauben Sie, wieviel Sexualstraftäter behaupten, unschuldig zu sein
Kulac ist in dieser Sache doch freigesprochen worden. Wie soll man da ein Wiederaufnahmeverfahren begründen?
Um irgendeine Schuld zu begründen lässt man die Logik besser weg, ist nur störend :)


melden

Peggy Knobloch

22.05.2014 um 23:58
@atlasman

U.K. wurde bezgl der Missbräuche nicht freigesprochen , sondern für schuldunfähig erklärt.

Damit hat das Gericht, das über die Missbräuche befand , klar festgestellt, dass es diese Missbräuche aus Sicht des Gerichts zweifelsfrei gab.

Die Schreiberin erkannte das mit der Schuldunfähigkeit offensichtlich auch nicht und spricht deshalb von einem Punkt , der ihrer Meinung nach mit ins WAV gehört hätte, damit "man" behaupten kann, es hätte keine "wirklichen" Missbräuche gegeben. Womit sie recht hätte, wäre eben die Schuldfähigkeit nicht vorausgesetzt worden.


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 00:11
@BigMäc
Nein, das stimmt nicht.
Ulvi Kulac wurde entsprechend dem psychiatrischen Gutachten von Prof. Nedopil wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit bezüglich der Sexualdelikte freigesprochen und gegen ihn die Maßregel gemäß § 63 StGB verhängt.
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 00:26
@atlasman

Genau , "
Zitat von atlasmanatlasman schrieb: hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen
Wäre das Gericht nicht davon ausgegangen, dass U.K. die Missbräuche begangen hat , hätte man ihn auch nicht unterbringen können, denn Präventivmassnahmen ohne vorausgegangene Taten sind in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen.

Und untergebracht wurde er somit , weil er die Taten aus Sicht des Gerichts zweifelsfrei begangen hat und weil die Gesamtwürdigung U.Ks. und der durch in begangenen Taten ergaben, dass von ihm infolge seines zustands erhebliche ( weitere) rechtswidrige Taten zu erwarten waren ( gegebenenfalls noch sind ) und der deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte ( gegebenenfalls noch darstellt ) . Alleine seine diesbezüglich festgestellte Schuldunfähigkeit bewahrte ihn womöglich davor, anstatt in die Forensik ins Gefängnis zu müssen.

Eine festgestellte Schuldunfähigkeit ist nicht mit einem Freispruch von den Taten gleichzusetzen !

Im Übrigen hat genau das auch Frau Staade festgestellt, als sie in ihrem Plädoyer von unstreitigen Missbräuchen durch U.K. sprach .


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 00:32
@BigMäc
Du willst es einfach nicht verstehen.
Juristisch ist das ein Freispruch, er hat keine Strafe erhalten, die Unterbringung ist KEINE Strafe.
Und gegen einen Freispruch kann man kaum Rechtsmittel einlegen, das geht nicht.
Der Punkt ist: Euler kann hinsichtlich dieser Vorwürfe kein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen, Kulac wurde doch bereits freigesprochen.


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 00:39
@atlasman


Eine Unterbringung ist eine Massnahme anstelle einer Gefängnistrafe, denn wenn jemand schuldunfähig ist, könnte er den Sinn einer Gefängnisstrafe nicht erfassen und somit wäre die Gefängnisstrafe nicht zielführend.
Somit stellt die Unterbringung eine Ersatzhandlung dar, ist aber weder juristisch noch faktisch ein Freispruch. Freigesprochen ist der Schuldunfähige lediglich davon , das begangene Unrecht verstehen zu können, nicht jedoch von der Tat an sich.


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 01:16
@sigbert
Zitat von sigbertsigbert schrieb: Schön, daß Du wieder da bist
Danke
Zitat von sigbertsigbert schrieb: gleich etwas überzogen findest.
Wenn Fr. Rödel gegen den Vorwurf der StA. angeht (Ulvi K. hätte bei den Missbräuchen Gewalt angewendet...), wischt sie ja nicht die Missbräuche weg... und ob Ulvi K. Peggy tatsächlich missbraucht hat, bzw. dabei Gewalt angewendet hat, ist ein haltloser Vorwurf durch die StA., denn es gibt weder von dem Einen, noch von dem Anderen irgendwelche Beweise...

Hier ging es aber um die Tatsache, dass man aus dem Brief an die StA. / Zeitung raus lesen kann, dass Riedel gegen die Missbräuche an sich spricht und das kann ich nicht erkennen.

Wie siehst Du das?


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 02:48
herr u kulac hat die mißbräuche an kindern begangen,dafür sitzt er in der psychatrie, punkt.
ob herr u kulac peggy vergewaltigte ist unklar,punkt.
herr u kulac hat peggy nicht getötet ,punkt.
wo liegt da immer noch das problem ?
hier geht es doch darum wer peggy wahrscheinlich getötet hat,oder entführt und sie lebt
noch irgendwo, festgehalten oder mitlerweile freiwillig.


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 07:28
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Sie betont, dass es bei den bekannten Übergriffen nicht zu Gewalt kam.
Genau, und das ist falsch! Oder ist es etwa keine Gewalt wenn sich ein massiger Mann wie Ulvi K. auf ein Kind kniet um es am weglaufen zu hindern?
Von psychischer Gewalt will ich schon gar nicht reden wenn man Kindern droht sie einzusperren.

Und deswegen schrieb ich das:
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Von "step one" ist man noch meilenweit entfernt.
Ende: OT


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 10:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:... wenn sich ein massiger Mann wie Ulvi K. auf ein Kind kniet um es am weglaufen zu hindern?
Ich würde das gerne mal in der Quelle nachlesen. Es wäre daher nett, wenn Sie die Quelle benennen könnten, aus der sich ergibt, dass UK auf einem Kind kniete, "um es am weglaufen zu hindern".

Ich konnte bei Google die Quelle bisher nicht finden.


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 11:11
@Frau.N.Zimmer
Ich hätte wie @-9- auch gerne eine Quelle dazu. Außerdem würde ich dich bitten mir noch meine Frage vom 20.05.2013 (13:45 Uhr) zu beantworten. Äußere dich mal dazu... oder ist das Dorftratsch, der hier doch gar nicht gerne gelesen wird...


Warum gründen gewisse Personen, welche offensichtlich mehr an Ulvi Kulac interessiert sind, als an dem Vermisstenfall Peggy Knobloch nicht einfach eine neue Diskussionsrunde, in dem weiter über Ulvi Kulac geschrieben werden kann.
Diese Diskussionsrunde trägt den Namen eines vermissten Mädchens und sollte diesem auch gerecht werden.


melden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 11:54
@tüftler
Dieses Mädchen wurde von Ulvi K. missbraucht, wahrscheinlich über Monate hinweg und wahrscheinlich sogar vergewaltigt. So wurde es gerichtlich festgestellt.
Wenn dann ein Mädchen kurz drauf verschwindet liegt es nahe, dieses Sachverhalt nicht auszuklammern.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.05.2014 um 12:16
@jaska

Hier sollten sie vielleicht mal die Posts berücksichtigen, die @tüftler angesprochen hat, welche hier schon seitenlang geschrieben werden.

Und hier geht es in keiner Weise mehr um den Mordfall, sondern über die Unterbringung. Das ist natürlich OT.

Und unter Berücksichtigung ihrer Behauptungen ist das Gericht zu einem Freispruch gekommen (gerichtlich festgestellt).


Anzeige

melden