Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 14:36
@emz
ich dachte er wäre wegen Mordes an Peggy Knobloch angeklagt worden, war er denn jemals auch wegen Kindesmissbrauchs angeklagt und verurteilt worden?

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 14:55
emz schrieb:
Doch, und zwar mit Sicherheit. Jeder Mann, der wegen Kindsmissbrauch verurteilt wird, würde es vorziehen, in der relativ geschützten Umgebung einer Forensik untergebracht zu werden, statt in einem normalen Knast.

Das mag früher so gewesen sein. Heutzutage werden vor Gericht in den seltensten Fällen von den Anwälten auf Schuldunfähigkeit plädiert, weil die forensische Unterbringung mittlerweile - was die deutlich ansteigende Zahl der Insassen zeigen - nicht selten eine Einbahnstraße ist.


Sollten Sie meinen, dass Menschen, welche wegen Kindesmissbrauchs in Gefängnissen sitzen, dort zu der unteren Kategorie gehören und mitunter von den anderen Mithäftlingen drangsaliert werden, wird auch hier der Staat seiner Aufgabe nicht gerecht, er hat solche Übergriffe auf schärfste zu ahnden.

Und ich denke, dass sich Menschen eher auf ein Ende mit Schrecken einlassen (hier Gefängnis), als ein Schrecken ohne Ende (hier forensische Unterbringung).

Oder haben Sie evtl. persönliche Erfahrungen hier sammeln können?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 14:57
@Tussinelda
Wegen Mordes wurde er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Wegen seiner Taten an Kindern ist er nach wie vor in der Forensik untergebracht.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 14:58
@emz
ja, das weiß ich, aber wurde er des Kindesmissbrauchs angeklagt und verurteilt? Ich dachte, es gab nur den "Peggy" Prozess, oder liege ich falsch?


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:02
@Tussinelda
Im Fall Peggy ging es einmal um Mord und zusätzlich auch um Vergewaltigung. Bei letzterem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:04
@emz
also ist er nicht verurteilt, wegen Kindesmissbrauchs?


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:08
@Tussinelda
U.K. hat Kinder missbraucht, bzw. Peggy vergewaltigt, so wurde es vom Gericht festgestellt.
Er wurde jedoch wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und sitzt deshalb in der Forensik.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:18
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Und ich denke, dass sich Menschen eher auf ein Ende mit Schrecken einlassen (hier Gefängnis), als ein Schrecken ohne Ende (hier forensische Unterbringung).
Sie würden es vorziehen, schrieb ich, nicht worauf sie sich einlassen.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Oder haben Sie evtl. persönliche Erfahrungen hier sammeln können?
Hast du dich hier nur etwas ungeschickt ausgedrückt, dann könntest du es präzisieren, oder willst du mir etwas unterstellen?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:25
@Tussinelda
Beide Straftatbestände waren angeklagt und wurden in einem Prozess verhandelt, anders als ursprünglich vorgesehen.

Vor dem Prozess lag das Gutachten vor, das Ulvi K. hinsichtlich eines Mordes für voll schuldfähig einstufte, während des Prozesses stellte sich die Schuldunfähigkeit bezüglich der Missbräuche heraus.

Mainpost, 07. März 2003
http://www.mainpost.de/regional/franken/Anklage-lautet-auf-Missbrauch;art1727,2091402
Anklage lautet auf Missbrauch
Der mutmaßliche Mörder der neunjährigen Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg muss sich vor dem eigentlichen Mordprozess noch wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Das entsprechende Verfahren sei für den 20. Mai terminiert, teilte der Präsident des Landgerichts Hof, Heinz Zuber, am Freitag mit. Der geistig zurückgebliebene 25-Jährige habe gestanden, 14 Kinder in rund 20 Fällen aus seinem Heimatort sexuell belästigt zu haben. Im Unterschied zur Mordanklage hält die Staatsanwaltschaft den 25-Jährigen im Zusammenhang mit den Missbrauchs-Vorwürfen für nicht schuldfähig.
Die Welt, 07. Oktober 2003
http://www.welt.de/vermischtes/article264537/Prozess-um-Mord-an-neunjaehriger-Peggy.html
Neben dem Mord an Peggy Knobloch legt die Anklage dem 25-Jährigen etwa 20 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern zur Last, die erst nach dem Verschwinden von Peggy Knobloch ans Tageslicht kamen.
Süddeutsche Zeitung, 1. November 2003
http://www.sueddeutsche.de/panorama/hof-zweiter-anlauf-im-peggy-prozess-1.663545
Neben dem Mord an der damals neunjährigen Peggy muss sich der geistig behinderte 25-Jährige auch wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 26 Fällen vor Gericht verantworten.



melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:31
Zitat von emzemz schrieb:Sie würden es vorziehen, schrieb ich, nicht worauf sie sich einlassen.
Naja, dann hatten Sie wohl zu kurz gedacht, wenn Sie die evtl. unbegrenzte Länge in der forensischen Klinik nicht berücksichtigt haben. Bei gleicher Länge wird man die forensische vielleicht vorziehen, aber hier kann man dann nur sagen Thema verfehlt, denn Betroffene werden sicherlich auch die u.U. lebenslange Unterbringung in der forensischen berücksichtigen und daher höchstwahrscheinlich das Gefängnis VORZIEHEN.
Zitat von emzemz schrieb:Hast du dich hier nur etwas ungeschickt ausgedrückt, dann könntest du es präzisieren, oder willst du mir etwas unterstellen?
Ihre angebliche Sicherheit hat mich verwundert und da Erfahrungen in irgend einer Form (eigene oder im Umkreis) vermutet. Da Sie aber wohl nur die Unterbringung an sich und nicht die mögliche unbegrenzte Länge berücksichtigt haben wollen, hat sich die Sache für mich geklärt.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:33
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Hier hat ein Gericht letztendlich wohl entschieden, dass Herr Kulac schuldunfähig sein soll, weil der Nachweis der Schuldfähigkeit nicht erbracht worden ist.
Nein, es wurde gutachterlich festgestellt, dass er die Komplexität der Missbrauchstaten nicht überblickte und kein Unrechtsbewußtsein dafür hatte.
Für den Mordvorwurf war er voll schuldfähig.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nur die Schuldunfähigkeit bringt jedoch einem Gericht die Möglichkeit nach StgB §63 , jemanden in die Psychatrie zu stecken.
Schon geschickt, wie Du Deine pauschalen Vorwürfe gegen die beteiligten Fachleute verpackst. Und hartnäckig noch dazu.

Dann erklär mal bitte Folgendes. was 2004 passierte:

Missbrauchsvorwürfe --> Schuldunfähigkeit festgestellt --> Freispruch
Mord --> Schuldfähigkeit festgestellt --> Verurteilung
Verbleib? In der Klinik

Warum wurde er nicht konsequenterweise ins Gefängnis gesteckt, wenn er doch für den verurteilten Mord voll schuldfähig war? Weil die alle so böse waren und bewußt zu Ulvi K.s Ungunsten agierten?
Die haben im Sinne von Ulvi K. die Unterbringung veranlasst. Weil das die bessere Wahl als Knast war. Da wäre er komplett untergegangen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 15:59
@Tussinelda
So ausführlich vermag ich es halt nicht aufzubereiten, wie unser Allmy-Lexikon @jaska
Vor der ich wieder einmal mehr nur den Hut zu ziehen vermag.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 16:02
@jaska
Danke, ich dachte, so etwas würde getrennt verhandelt


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 16:12
@JosefK1914
Wenn du weiter auf die Vorteile von Knast bzw. Forensik eingehen willst, dann vergiss nicht die Sicherungsverwahrung. Das Thema könntest du damit endlos ausdehnen.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 18:33
Zitat von jaskajaska schrieb:Nein, es wurde gutachterlich festgestellt, dass er die Komplexität der Missbrauchstaten nicht überblickte und kein Unrechtsbewußtsein dafür hatte.
@Mao1974 hat etwas anderes behauptet, was stimmt denn nun?

Ein entsprechendes Zitat aus dem Urteil oder Gutachten wäre hier vielleicht sinnvoll und würde einiges klären.
Zitat von jaskajaska schrieb:Die haben im Sinne von Ulvi K. die Unterbringung veranlasst. Weil das die bessere Wahl als Knast war. Da wäre er komplett untergegangen.
Im nachhinein, wo die Verurteilung als nicht haltbar festgestellt wurde, eine weise Entscheidung, vielleicht hat da eine zu entscheidende Stelle Weitblick gehabt und dem ursprünglichen Urteil zu Recht misstraut.

Eine solche Handhabung wäre im Normalfall jedoch eher kontraproduktiv. Nehmen wir mal an, Herr Kulac wäre nach 5 Jahren aus der Forensik als geheilt entlassen worden, dann hätte man ihn für min. weitere 10 Jahre (das wäre der erste Zeitpunkt wo eine Aussetzung der restlichen Strafe beantragt werden kann) in eine Strafvollzugsanstalt einweisen müssen und sämtliche Bemühungen der Klinik wären u.U. umsonst gewesen. Noch genauer, jede Entlassung vor Ablauf der 15 Jahre aus der Forensik wäre höchstwahrscheinlich kontraproduktiv gewesen (der Aufenthalt in der Forensik wird bei Verbüßung angerechnet).


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 19:53
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Im nachhinein, wo die Verurteilung als nicht haltbar festgestellt wurde, eine weise Entscheidung, vielleicht hat da eine zu entscheidende Stelle Weitblick gehabt und dem ursprünglichen Urteil zu Recht misstraut.
Vllt. wollte man ihm auch die Chance auf eine Therapie geben? Was sollte er denn als " Übergriffiger" im Gefängnis? Gut, dass die Therapie nicht fruchtet, konnte man ja nicht wissen.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 20:12
@Frau.N.Zimmer

Vielleicht haben Sie mich falsch verstanden, denn genau die Möglichkeit der erfolgreichen Therapie hatte ich in Betracht gezogen. Der Aufenthalt im Strafvollzug nach einer erfolgreichen Therapie ist jedoch in vielen Fällen kontraproduktiv.

Wenn man ihm wirklich etwas Gutes antun wollte, hätte man ihn erst dann als geheilt aus der forensischen Psychatrie entlassen dürfen, wenn sichergestellt gewesen wäre, dass der Strafvollzug mit der Zeit der UnWenn man ihm wirklich etwas Gutes antun wollte, hätte man ihn erst dann als geheilt aus der forensischen Psychatrie entlassen dürfen, wenn sichergestellt gewesen wäre, dass der Strafvollzug mit der Zeit der Unterpringung in der Psychatrie abgegolten gewesen wäre.terpringung in der Psychatrie abgegolten gewesen wäre.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 20:26
@JosefK1914

Der Neue Tag (Oberpfalznet), 03. Februar 2004
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/508912-100-ulvi_schlauer__als_vermutet,1,0.html
Nach Einschätzung eines Klinik-Arztes ist der Angeklagte intelligenter als sein Verhalten vermuten lässt. Er wisse seine Eigenart auszunutzen, um sich Vorteile zu verschaffen, sagte ein 53-jähriger Arzt des Bezirkskrankenhauses Bayreuth.
Das Unrechtsbewusstsein sei bei dem Angeklagten nicht besonders ausgeprägt. Er wisse aber sehr wohl, dass er die ihm angelasteten sexuellen Handlungen an Kindern nicht hätte vornehmen dürfen. Im Bezirkskrankenhaus Bayreuth sei der Angeklagte therapeutisch behandelt worden, da zeitweise Suizidgefahr bestanden habe. Eine umfangreiche Therapie, vorwiegend wegen seiner sexuellen Handlungen an Kindern, ist nach Angaben des Arztes aber von dem 26-Jährigen abgelehnt worden.



1x verlinktmelden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 21:19
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:... vielleicht hat da eine zu entscheidende Stelle Weitblick gehabt und dem ursprünglichen Urteil zu Recht misstraut.
Wird die Vollstreckung nicht gleich im Urteil mit verfügt, also wo der Verurteilte unterzubringen ist? Oder wer bestimmt das später anhand des Urteils?

Ich glaube nicht, dass es zu irgendetwas führt, ohne juristische Basis darüber zu spekulieren, wie die Vollstreckung von Maßregel- und Strafvollzug am vermeintlich sinnvollsten abzuarbeiten wäre. Das ist rechtlich geregelt, da gibt's seitenweise Literatur dazu.


melden

Peggy Knobloch

01.01.2015 um 22:36
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wenn man ihm wirklich etwas Gutes antun wollte, hätte man ihn erst dann als geheilt aus der forensischen Psychatrie entlassen dürfen, wenn sichergestellt gewesen wäre, dass der Strafvollzug mit der Zeit der Unterpringung in der Psychatrie abgegolten gewesen wäre
Kann das denn gegeneinander aufgerechnet werden? Auf welcher Grundlage?


Anzeige

melden